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1 - Motorschutzschalter als " Strombegrenzung"? -- Motorschutzschalter als " Strombegrenzung"? | |||
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2 - Renovierungsplanung Elektroinstallation 60er Jahre -- Renovierungsplanung Elektroinstallation 60er Jahre | |||
@Tronik - "Bestandschutz" wies im allgemeinen genannt wird ( den es übrigends in der E-Technik gar nicht gibt -gibts nur im Baurecht ) .
Die hinten offenen NZ-Tafeln sind unzulässigerweise Weise auf nicht flammhemendem Material montiert und damit auch zum Zeitpunkt der Errichtung nicht zulässig . Wie immer kommen wir zu einem Punkt , wo Freak gehörig in die Schüssel greift und ohne Verantwortungsbewusstsein Bastellösung anbietet. Natürlich ist die Altanlage in Ordnung ![]() | |||
3 - Rechtliche Frage zu Installationen -- Rechtliche Frage zu Installationen | |||
So mal Klartext wenn die Lampe geprüft wurde also, ISO-Messung und Niederohmigkeit des Schutzleiters geprüft wurden sowie die Abschaltbedingung der vorgeschalteten Sicherung ist klar ob die Anlage zur Zeit der Prüfung ok war oder nicht. Der Fehler lag vor dem Bewegungsmelder! (Nagel in der Zuleitung) Das Messgerät hätte schon bei der ISOmessung da einen zu geringen Wert angezeigt. (Kleiner 10 Megaohm sollten bei jedem Installateur da die Alarmglocken klingeln lassen )
Bei den dann möglichen Strömen gibt es noch keine Gefahr und der fließende Strom liegt weit unter der Wahrnehmungsschwelle . So ändert sich aber der ISOwert wegen Alterung der Isolation oder durch andere Umstände steigt auch der Strom an ! Wird ein bestimmter Wert überschritten und der Strom kann längere Zeit fließen tritt die Gefährdung ein. Jetzt ist zu klären wie hoch der Strom und wie lange die Einwirkungszeit max werden könnte. Bei dem verbautem 500mA FI sind das Max 500mA und 0,4s. Das ist deutlich zu viel um Personen zu Schützen. Darauf hat der Nachbar hingewiesen. Und das war bzw sollte auch dem Eigentümer klar sein. Gehen wir davon aus die Werte waren zum Zeitpunkt der Prüfung ok und das wurde auch schriftlich protokolliert ist der Nachbar raus aus dem Geschehen. Weiter im Text Der Fehler is... | |||
4 - 2 Draht Technik hinter FI Schalter sicher ? -- 2 Draht Technik hinter FI Schalter sicher ? | |||
Zitat : der mit den kurzen Armen hat am 27 Jan 2016 20:07 geschrieben : Wenn du schon den Elektropraktiker zitierst dann beachte auch das dies ab 2002 nicht mehr zulässig ist ! Wie oft soll ich denn eigentlich noch darauf hinweisen, dass ich bereits im ersten Beitrag geschrieben habe, dass dies laut VDE nicht zulässig ist? Das hat doch nie jemand bezweifelt, und der TE hat auch überhaupt nicht danach gefragt! Aber immerhin kann ich in deinem Geschreibsel keinen Widerspruch zu meinen Aussagen mehr finden, sodass ich davon ausgehe, dass du deinen Irrtum zumindest teilweise eingesehen hast. Auch wenn du das natürlich nicht zugeben könntest. Zitat : der mit den kurzen Armen hat am 27 Jan 2016 20:07 geschrieben : | |||
5 - Klassische Nullung und RCBO -- Klassische Nullung und RCBO | |||
Bestandsschutz gibt es in der Elektroinstallation nicht, das ist ein Begriff aus dem Baurecht. In der Elektroinstallation gibt es Nachrüstforderungen.
Genauer gesagt solange eine Anlage die Forderungen zum Zeitpunkt der Errichtung erfüllt, kann diese so weiter betrieben werden. Gibt es Nachrüstforderungen muss das geändert werden. Beispiel: Kragensteckdosen Der Fehlerstromschutzschalter trennt im Fehlerfall Allpolig. Auch bei einem PEN-Bruch erkennt der FI den Erdschluss über die Person und schaltet ab. Es gibt ja auch Steckdosen mit integriertem FI. Hier hat der Elektriker einen FI/LS vor die Steckdose geschaltet und ab dem FI ein TN-C-S Netz aufgebaut. Oder um das noch etwas klarer auszudrücken der PEN wurde vor dem FI in N und PE getrennt. Die Gefahr bei klassischer Nullung besteht im Bruch des PEN , damit wird der Schutzleiter und der Neutralleiter unterbrochen. Bei einem Fehler an einem Gerät stehen dann alle Gehäuse unter Spannung. Berührt nun ein Mensch das Gehäuse fließt ein Fehlerstrom über diesen zur Erde. Der Fehlerstrom müsste allerdings dann so groß sein das die Sicherung diesen Unterbricht. Das ist aber in den seltensten Fällen so. Deshalb Tot durch Schutzmaßnahme. Beispiel : B16 Automat benötigt mindesten 5*16 A = 80 A um rechtzeitig auszulö... | |||
6 - Erdung Sendeantenne -- Erdung Sendeantenne | |||
Von hinten nach vorne:
Zitat : dl2jas hat am 29 Jun 2014 17:03 geschrieben : Das ist noch unklar. Es sollte bewusst sein, dass dieses Bauteil eine möglichst hohe Spannungsfestigkeit aufweisen muss. Zitat : dl2jas hat am 29 Jun 2014 17:03 geschrieben : An das SABA-Forum bin ich durch Zufall geraten, ich kannte den damaligen Admin ganz gut. Das SABA-Forum strahlt geballte Fachkompetenz aus, die überwiegend nicht mehr gefragt ist. Meine Frage ob du Fernsehtechniker bist bleibt offen, aber keine Antwort ist manchmal auch eine. ![]() | |||
7 - Heizungskeller mit Dusche -- Heizungskeller mit Dusche | |||
Und damit ist es eine Nutzungsänderung und wir sind beim Baurecht: dann doch bitte doch mal die UBA (Untere Bauaufsicht) fragen, danach beim EVU mit der Nutzungsänderung nachfragen, dann die Kosten für die geplante Nutzungsänderung, mit Versetzten von UV oder HAK zusammentragen,ohne Einbau Bad weil die Kosten schon zu hoch sind...
und einfach das Thema vergessen..... ![]() Sorry, für meine direkte Art! ![]() | |||
8 - Vorstellung meiner Umbauplanung Hausverteilung -- Vorstellung meiner Umbauplanung Hausverteilung | |||
Ego du solltest mal richtig lesen Feuer und Explosions gefährdete Räume das bedeutet Feuer gefährdete Räume und Explosionsgefährdete Räume. Ein Heizungsraum ist nach Baurecht ein Feuergefährdeter Raum! Deshalb sind da auch mindestens F30 Wände und eine Brandschutztür drin.
Eine Küche auch mit Gastherme ist weder ein Feuer noch ein Explosiv gefährdeter Bereich, sonst wäre da eine Brandschutztür drin ![]() | |||
9 - Nachrüsten eines Erders -- Nachrüsten eines Erders | |||
Der grüne Punkt in der letzten Grafik ist schon falsch!
Es gibt den Bestandsschutz nur im Baurecht! In der Elektrotechnik gibt es das nicht, da gibt es nur Nachrüstplichtig oder eben keine Nachrüstplicht. ... | |||
10 - Entspricht das noch der Betriebserlaubnis in Deutschland???? -- Entspricht das noch der Betriebserlaubnis in Deutschland???? | |||
Das was ich sehe gehört zu den besseren Arbeiten die ca. 1975 bei einer Renovierung durchgeführt wurden und mir zur Zeit bekannt sind. Die Zähleranlage dürfte von ca. 1950 stammen, -könnte aber auch schon von vor dem Krieg stammen.
In den Zimmern dürfte eine klassische Nullung vorhanden sein, - was zu überprüfen wäre. Wie weit da noch seidenumsponnene Teerleitungen vorhanden sind ???? <gibt es schon (vollständig) grün gelbe Leitungen in den Steckdosen?> Suche Dir in Deiner Gegend einen Elektroinstallationsbetreib (altn. Sachverständigen) der die Anlage überprüft. (E-Check, VDE0105 Prüfung) und Dir die "Ungereimtheiten" listet. Anschließend kannst Du überlegen wie Du den Vermieter angehst. Ob wirklich die Betriebserlaubnis (Baurecht) erloschen ist? Ob Dein Mietvertrag wirklich eine Elektroanlage nach neustem Stand beinhaltet? Ob Strafrecht in Betracht kommt und der Vermieter einfach mit dem Risiko (dass Die oder Deiner Familie etwas passieren könnte altn. die Bude abbrennt) lebt. Dann muss allerdings vorher was passieren! Gruß tf ... | |||
11 - Pelletsilo Füllstand mit Ultraschallsensoren -- Pelletsilo Füllstand mit Ultraschallsensoren | |||
Hallo TheSimsons,
ohne jetzt als Spaßbremse auftreten zu wollen ...... in Östereich ist der Lageraum in EX auszuführen was bedeutet: keine Elektroleitung oder EX mit entsprechender Zulassung der el. Betriebmittel. (müsste ÖNORM M7137 sein. Für Deutschland bin ich noch am suchen ob da Feuerstättenverordnung oder allgemeines Baurecht gilt.... oder ob wir das noch gar nicht gemerkt haben ![]() Gruß tf ... | |||
12 - Blitzschutz für Sat-Schüssel unter Hochspannungsmast notwendig? -- Blitzschutz für Sat-Schüssel unter Hochspannungsmast notwendig? | |||
Zitat : Jetzt die Frage, ob die Schüssel einen Blitzschutz benötigt? Ich denke hier ist die Frage falsch. ![]() Für mich Disko => öffentliches Gebäude => Menschenansammlung => Baurecht und sonsige Vorschriften => Blitzschutz für das Gebäude notwendig. Für die Disko müsste es ein Blitzschutzkonzept ; Brandschutzkonzept; Fluchtwegkonzept geben. Ist dies alles nicht vorhanden, erlischt sowieso die Betriebserlaubnis für die Disko. Gruß und bitte nicht ![]() den daraus folgt: Die Satanlage ist in das bestehende Blitzschutzkonzept einzubeziehen. tf ... | |||
13 - Neugierig -- Neugierig | |||
Nicht ganz.
Das war ein Entgelt für den Netzausbau (verlorener Baukostenzuschuß) wegen der von Dir gewünschten Leistungserhöhung. Das fällt unter einer bestimmten (ziemlich hoch angesetzten( Grenze heute nicht mehr an. Und "Bestandsschutz" ist ein feststehender Begriff aus dem Baurecht. ... | |||
14 - Sicherungskastenbildersammlung -- Sicherungskastenbildersammlung | |||
Zitat : Elektro Freak hat am 22 Dez 2010 19:26 geschrieben : Zitat : Für Altinstallationen mit geringerem Querschnitt besteht kein Bestandsschutz. Das stimmt definitiv nicht!! Denn Normativ (im Elektrobereich) gibt es gar keinen Bestandsschutz. Dieser Begriff kommt aus dem Baurecht und beschreibt, dass Häuser, die vor der Pflicht zur behördlichen Genehmigung errichtet wurden, nicht abgerissen werden müssen. In der VDE gibt es nur Nachrüstanforderungen, diese gibt es aber auch nur sehr sehr sehr sehr selten. Klassische Nullung darf definitv bestehen beleiben, wenn *es zu keiner Nutz... | |||
15 - Low Energie Haushalt auf 12V umstellen -- Low Energie Haushalt auf 12V umstellen | |||
Die Irritationen hier rühren vor allem daher, daß Du eingangs sehr deutlich NUR nach dem Aspekt finanzieller Einsparungen gefragt hattest!
Zitat : Ob es wohl möglich ist, ein kleines Wohnhaus aus Kostenersparnisgründen strombedarfsmäßig komplett mit 12V-Gelakkus zu versorgen die mit Solarzellen oder vieleicht einer Windkraftanlage geladen werden? Darauf war die gut begründete Antwort ein klares NEIN. Das hast Du aber nicht akzeptiert und die Fragestellung dann auf eine Umsetzung "rein interessehalber" geändert, sondern versuchst vehement, Dein "es muß aber doch gehen" zu verteidigen. Gekrönt dann von schlicht falschen, teils rechtswidrigen und gesundheitlich sehr bedenklichen Ausführungen über Baurecht, Eigenwasserversorgung etc. Das wird als bockig und unreif empfunden. ... | |||
16 - Kaminrohr muss das nicht geerdet sein? -- Kaminrohr muss das nicht geerdet sein? | |||
Nein, muß es nicht.
Wenn das Gebäude keinen äußeren Blitzschutz ("Blitzableiteranlage") besitzt. Außer es gibt ne diesbezügliche Anforderung, z.B. aus dem Baurecht oder seitens einer Versicherung. Nachtrag: Auch das erwähnte Stahltor braucht nicht generell eine Erdung. Schon gar nicht aus Blitzschutzgründen. Aber es kann sein, daß es in den Potentialausgleich einbezogen werden muß (z.B. wenn es einen elektrischen Antrieb besitzt). [ Diese Nachricht wurde geändert von: sam2 am 13 Mai 2010 11:23 ]... | |||
17 - Öko ist nicht immer gesund -- Öko ist nicht immer gesund | |||
Moin,
Es gibt im Baurecht ein paar Brandschutzbezogene Grundlagen wie Anleiterbarkeit von Fenstern etc., Anforderungen an Wohnungsabschließende Wände, Leitungsanlagen in Treppenräumen etc. Ansonsten sind nähere Brandschutzauflagen erst bei Sonderbauten von Interesse, da können dann auch Begehungen, Abnahmen usw. angeordnet werden. Mit normalen Wohngebäuden hat die Fw bei der Genehmigung nichts zu tun, wenn man mal davon absieht, dass die Bebauungsplanung auf die verfügbare Ausrüstung der Fw abgestimmt sein muss. Aber das weiß das Bauamt für gewöhnlich bzw. legt das einmal im Flächennutzungsplan fest, also keinerlei Einzelobjektbetrachtung diesbezüglich. ... | |||
18 - Problem mit Deckenbeleuchtung -- Problem mit Deckenbeleuchtung | |||
So ist es!
Daher existiert auch der von Ronnie behauptete Widerspruch nicht. ![]() Unser üblicher Sermon ist nämlich zutreffend. Ähnliche Bestandschutz-Regelungen findet sich übrigens auch in anderen Bereichen (z.B. Baurecht). ... | |||
19 - UP-Steckdosen in Holzpaneelen einbauen -- UP-Steckdosen in Holzpaneelen einbauen | |||
Zitat : Andysft hat am 26 Aug 2007 02:15 geschrieben : Zum Thema Bestandsschutz muß ich leider widersprechen. Er gilt für alle alte Anlagen in denen nichts verändert wird. Sonst müßten alle Wohneigentümer alle paar Jahre ihre E-Anlage erneuern, nur weil diese eventuell nicht mehr den neusten Vorschriften entsprechen. Da irrt Andy etwas: Bestandsschutz ist ein eigenes rechtliches Konstrukt, welches z.B. im Baurecht tatsächlich existiert. In Sachen Elektroinstallation gibt es das bewußt NICHT! Was es hingegen gibt, sind bestehende oder eben nicht bestehende Nachrüst-/Anpassungsforderungen. Auch in allen Bestandsanlagen mußten/müssen z.B. die alten Kragen-Drehstromsteckdosen durch CEE-Typen ersetzt werden. Anderes (z.B. FI-Einbau für Badezimmer) muß nur bei Änderungen/Erweiterungen an der Anlage nachgerüstet werden. Umgangssprachlich wird dieses von vielen auch als Bestandsschutz bezeichnet, obwohl es das nicht ist und ... | |||
20 - Nochmal Wellrohr, diesmal das Orange... -- Nochmal Wellrohr, diesmal das Orange... | |||
Brandabschnitte sind laut Baurecht Teile von Gebäuden, die baulich dergestalt voneinander getrennt sind, dass ein Feuerüberschlag bzw. eine Verrauchung wirkungsvoll verhindert wird.
Brennt es in einem Brandabschnitt, darf das Feuer erst nach einer gewissen Zeit in den nächsten Brandabschnitt überspringen. Derartige Brandabschnitte werden durch selbstschliessende Branschutztüren (T30, T60, T90 oder T120) voneinander getrennt, d.h. das Feuer wird erst nach 30, 60, 90 oder 120 Minuten durchgelassen. Im privaten Wohnungsbau wird z.B. eine Wohnung normalerweise als ein Brandabschnitt gesehen, welcher mittels einer T30-Türe vom Treppenhaus (Fluchtweg) abgeschottet wird. Ein neu errichtetes Mehrfamilienhaus mit 6 Parteien hat demnach normalerweise 7 Brandabschnitte, 6 Wohnungen und ein Treppenhaus. Ggf. sind Heizungsraum und Dachboden nochmal abgetrennt, damit kämen wir dann auf 9 Abschnitte. Demnach hast Du vermutlich nur einen Brandabschnitt, es sei denn, Dein Rohr verläuft durch mehrere Wohnungen. Eine exaktere Aussage kann jedoch nur nach Planeinsicht / Ortsbesuch getroffen werden. Wenn so ein Rohr jedenfalls durch mehrere Brandabschnitte führt, müssen auch Massnahmen getroffen werden, damit auch Rauchgas wirkungsvoll vom Durchströmen... | |||
21 - Diazed Sicherung wechseln -- Diazed Sicherung wechseln | |||
... und da bestandschutz nur im baurecht, nicht aber in der elektrotechnik existiert, kann man wohl eher von der duldung eines nicht optimalen zustandes sprechen.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: psiefke am 23 Okt 2006 1:14 ]... | |||
22 - Platzierung von Netzanschlüssen durch Bauunternehmer -- Platzierung von Netzanschlüssen durch Bauunternehmer | |||
Hallo!
Ich habe eine Neubauwohnung angemietet und den Mietvertrag unterschrieben. Bei Wohnungsübergabe fiel zunächst auf, das Steckdosen relativ unkontrolliert durch den Bauunternehmer platziert worden sind. Ein Elektriker besichtigte nun die leere Küche und stellte fest, das nach seiner Meinung nicht vorschriftsgemäss gearbeitet wurde. Die 400V-Anschlussdose wurde auf 30 cm Höhe angebracht. Gemäss Baurecht wären 40 cm Höhe Vorschrift. Hierdurch sind Mehraufwendungen erforderlich, da der Herd nicht in 30 cm Höhe angeschlossen werden kann aus baulichen Gründen. An einigen Stellen in der Wohnung fiel im Nachhinein auf, das man wohl zu wenig Steckdosen hatte und eingeplante Steckdosen (mit Verkabelung in der Dose) zum Teil einfach mit einer Blende abgedeckt hat. Man scherzte schon, das es vielleicht draussen geregnet hat und der Elektriker oder wer auch immer nicht mehr zum Auto wollte, um die fehlenden Steckdosen zu holen. Da die Wohnung mit 80 m² Wohnfläche zu 895 EUR kalt angemietet wurde, verärgert mich dieses sehr. Ist es so, das gemäss Baurecht bestimmte Platzierungen von Anschlüssen (Strom, Wasser) und Einbauhöhen definiert sind und als Vorschrift gelten? Danke im voraus!... | |||
23 - ist ein Blitzableiter immer Pflicht ? -- ist ein Blitzableiter immer Pflicht ? | |||
Hallo Thomas,
aus der Sicht der Elektrikervorschriften also die VDE, DIN, usw. ist mir nichts bekannt das ein Blitzableiter vorschrift ist. In den einschlägigen Normen ist nur geregelt wie ein Blitzableiter auszusehen hat. Allerdings wäre es möglich, (weiss ich aber nicht) das ein Blitzableiter in eurem Versicherungsvertrag der Gebäudebrandversicherung oder vielleicht sogar in den Bauvorschriften gefordert wird. Eventuell ist auch aufgrund der Größe und Personenzahl in eurem Haus aufgrund der Landesbauverornung ein Blitzschutz gefordert. Ist jetzt aber reine Spekulation von mir, also keine Gewähr. Eine Rechtsberatung mit eurer Gebäudebrand und Hausratversicherung wäre bestimmt von Vorteil, evtl. auch ein Gespräch mit einem Anwalt der auf Baurecht spez. ist. Nicht das bei einem schadensfall die Versicherung Strafen erhebt, weil der Vertrag nicht geändert wurde. Solltet ihr euch wieder einen Blitzschutz installieren lassen, würde ich auch die Elektroinstallation mit einbeziehen, also einen sog. inneren Blitzschutz istallieren lassen. Nähere Informationen erhaltet ihr von einem Elektroinstallateur oder einer Blitzschutzfachfirma. Sorry das ich nicht mehr dazu sagen kann. mfg Joe ... |
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