BID = 689799
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35321 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Nein, muß es nicht.
Wenn das Gebäude keinen äußeren Blitzschutz ("Blitzableiteranlage") besitzt.
Außer es gibt ne diesbezügliche Anforderung, z.B. aus dem Baurecht oder seitens einer Versicherung.
Nachtrag:
Auch das erwähnte Stahltor braucht nicht generell eine Erdung. Schon gar nicht aus Blitzschutzgründen.
Aber es kann sein, daß es in den Potentialausgleich einbezogen werden muß (z.B. wenn es einen elektrischen Antrieb besitzt).
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
[ Diese Nachricht wurde geändert von: sam2 am 13 Mai 2010 11:23 ]
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