Platzierung von Netzanschlüssen durch Bauunternehmer

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Autor
Platzierung von Netzanschlüssen durch Bauunternehmer

    







BID = 113794

Wulffy

Gerade angekommen


Beiträge: 1
Wohnort: Krefeld
 

  


Hallo!

Ich habe eine Neubauwohnung angemietet und den Mietvertrag unterschrieben. Bei Wohnungsübergabe fiel zunächst auf, das Steckdosen relativ unkontrolliert durch den Bauunternehmer platziert worden sind.

Ein Elektriker besichtigte nun die leere Küche und stellte fest, das nach seiner Meinung nicht vorschriftsgemäss gearbeitet wurde. Die 400V-Anschlussdose wurde auf 30 cm Höhe angebracht. Gemäss Baurecht wären 40 cm Höhe Vorschrift. Hierdurch sind Mehraufwendungen erforderlich, da der Herd nicht in 30 cm Höhe angeschlossen werden kann aus baulichen Gründen.

An einigen Stellen in der Wohnung fiel im Nachhinein auf, das man wohl zu wenig Steckdosen hatte und eingeplante Steckdosen (mit Verkabelung in der Dose) zum Teil einfach mit einer Blende abgedeckt hat. Man scherzte schon, das es vielleicht draussen geregnet hat und der Elektriker oder wer auch immer nicht mehr zum Auto wollte, um die fehlenden Steckdosen zu holen.

Da die Wohnung mit 80 m² Wohnfläche zu 895 EUR kalt angemietet wurde, verärgert mich dieses sehr.

Ist es so, das gemäss Baurecht bestimmte Platzierungen von Anschlüssen (Strom, Wasser) und Einbauhöhen definiert sind und als Vorschrift gelten?

Danke im voraus!

BID = 113816

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

 

  

Hallo Wulffy,

erstmal Willkommen im Forum!

Verstehe ich das richtig, daß die Wohnunmg erst nach Abschluß des Mietvertrages gebaut bzw. fertiggestellt wurde und Du sie deshalb vorher nicht besichtigen konntest???

Was heißt, die Steckdosen sind "relativ unkontrolliert platziert worden"? Wo sind sie denn so angeordnet?


Und 30cm für die Herdanschlußdose sind doch in Ordnung. Die DIN 18015 sieht für solche Festanschlüsse sogar eine Höhe von nur 20cm über OKFF vor...

Nun haben aber Normen etc. in Dtl. keinerlei eigenständige
Gesetzeskraft. Und das ist auch gut so!

Was im Innenverhältnis Bauauherr-Bauunternehmen gilt, kann sehr unterschiedlich sein. Ohne Kenntnis der Vertragsgrundlagen kann man dazu auch nicht viel sagen.


Selbst wenn es ein solches "Baurecht" gäbe, wäre es für Dich uninteressant, da Du ja nicht der Vertragspartener des Bauunternehmers bist!

Für Dich ist entscheidend, was Du als Mieter einer Neubauwohnung erwarten darfst.

Wo liegt dann nun aber das Problem?
Warum soll den nun ein Anschluß bei 30cm Höhe nicht möglich sein, bei 40cm aber schon???
Hier pauschal anzugeben "aus baulichen Gründen" ist mir zu wenig. Ist das eine ungewöhnliche Kücheneinrichtung oder wie?

Woher weißt Du, daß an den Stellen von Dosendeckeln auch wirklich Steckdosen eingeplant waren? Hast Du einen verbindlichen Plan bekommen? Stimmt denn zumindest die Stückzahl der Steckdosen laut Baubeschreibung?

Sind diese Deckel verschraubt oder nicht? Oder sind es Blenden in Kombirahmen?

Zähle uns doch mal alle Räume der Wohnung und ihre jeweilige Elektroausstattung der Wohnung auf, dann kann man sehen, welchem Ausstattungswert des entspricht.

Ob der Mietzins angemessen ist oder nicht, kann man wegen der fehlenden Angaben zu den übrigen, viel wesentlicheren preisbestimmenden Faktoren nicht beurteilen.


Gruß,
sam2

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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"


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