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Bin dann demnächst mal weg |
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BID = 531846
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Bist Du da gaaaaanz sicher???
Zitat : Tobi P. hat am 1 Jul 2008 16:54 geschrieben :
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Im übrigen sind Totalverweigerer bis jetzt - was natürlich nichts heissen mag - mit Geldstrafen und Sozialstunden auf Bewährung davongekommen. Ich habe bei meinen diesbezüglichen Recherchen keinen einzigen Fall gefunden in dem ein Totalverweigerer wirklich im Knast gelandet ist. |
Ich habe andere Informationen...
Zumindert vor einigen Jahren war Freiheitsstrafe auf Bewährung die Regel!
Kann aber sein, daß sich dies im Laufe der letzten Jahre geändert hat. Bin ja schon länger nicht mehr näher damit befaßt.
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BID = 531852
Mr.Ed Moderator
Beiträge: 36187 Wohnort: Recklinghausen
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Oft werden diese Strafen aber als Jugendstrafen verhängt, damit entfällt der Eintrag in's Fürungszeugniss. Das hängt dann aber auch wieder vom Richter ab, ob das mit 24 noch klappt weiß ich nicht.
Eins hat der Zivildienst mir allerdings gebracht, etwas mehr Lebenserfahrung und einen völlig anderen Blick auf das "Wirtschaftsunternehmen Kirche".
@Tobi: Ich wünsche dir alles gute und viel Erfolg. Zu deiner Entscheidung für deine Meinung zur Not auch in den Knast zu gehen kann ich auch nur eines sagen:
Halte durch und laß dich nicht kleinkriegen!
_________________
-=MR.ED=-
Anfragen bitte ins Forum, nicht per PM, Mail ICQ o.ä. So haben alle was davon und alle können helfen. Entsprechende Anfragen werden ignoriert.
Für Schäden und Folgeschäden an Geräten und/oder Personen übernehme ich keine Haftung.
Die Sicherheits- sowie die VDE Vorschriften sind zu beachten, im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen. |
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BID = 531860
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Ab dem vollendeten 21. Lebensjahr kommt keine Anwendung des Jugendstrafrechts mehr in Betracht.
Aber meinen Respakt hat er auch!
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BID = 531900
Primus von Quack Unser Primus :) nehmt ihn nicht so ernst
Beiträge: 7389
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Zitat :
bastler16 hat am 1 Jul 2008 09:41 geschrieben :
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..... @PvQ: T5, wer-auch-immer sei Dank. .... |
Zitat :
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T5 = "nicht wehrdienstfähig"
Feststellung einer schweren Gesundheitsstörung. Eine Besserung des Gesundheitszustandes ist nicht zu erwarten.
z.B.: schwerste Wirbelsäulenverbiegungen (Buckelbildung)
z.B.: schwerste Gelenkveränderungen mit schweren Bewegungseinschränkungen
z.B.: Krebs (z.B. Blutkrebs)
z.B.: Erblindung auf einem Auge oder starke Sehbehinderung mit höheren Brillenwerten als unter "T2"
z.B.: Schwere Stoffwechselerkrankungen (u.a. Zuckerkrankheit)
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(Quelle= http://www.soldatentreff.de/modules.....id=41 )
@bastler16:
...du hast also schwere Gesundheitsstörung,
einen Buckel, schwerste Gelenkveränderungen,
Krebs, starke Sehbehinderung und schwere Stoffwechselerkrankung.......
- oder kurz - du bist der Glöckner von Notre Dame
_________________
...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!
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BID = 531925
Mr.Ed Moderator
Beiträge: 36187 Wohnort: Recklinghausen
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Starkes Übergewicht, ein leichter Herzfehler usw. wäre auch noch ein Grund, oder geistig nicht ganz da.
Ein ehemaliger Klassenkamerad ist deswegen angeblich ausgemustert worden. Der war während der Schulzeit schon Bundeswehrfan, kam teilweise mit Tarnanzug, Rucksack, Wasserflasche und Broten in der Munitionskiste zur Schule, sprang während des Unterrichts auf und "ballerte" auf Flugzeuge usw.
Bei der Musterung soll er auch so aufgekreuzt sein und wurde aufgrund des Geisteszustands ausgemustert.
Angeblich soll er dann nach Frankreich gegangen sein. Ob das stimmt weiß ich nicht, kann ich mir aber durchaus vorstellen, ich hab ihn aber auch seitdem nicht mehr gesehen.
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BID = 531947
hajos118 Schreibmaschine
Beiträge: 2453 Wohnort: Untermaiselstein
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Was ein bekannter gemacht hat:
verpflichtung auf 2 Jahre, anschließend kurz vor Ablauf der Wehrdienstzeit wegen Gewissen verweigert.
Vorteil:
Bezahlung ab dem 1. Tag, sinnvollere Verwendung als es bei einem Wehrpflichtigen der Fall wäre.
Bei Deiner guten Ausbildung:
versuch's bei den technischen Schulen der Bundeswehr und dort als Ausbilder unterzukommen... (ist fast wie Sanatorium - eigene Erfahrung )
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Interpunktion und Orthographie dieses Beitrags sind frei erfunden.
Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
Wer einen Fehler findet, darf ihn behalten!
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BID = 531949
Surfer Inventar
Beiträge: 3094
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Jaja-die Tricks der Bekannten von nem Bekannten usw....
Der Bund lässt sich mittlerweile auch da die Möglichkeit,das Geld zurückzufordern.
Gruß Surf
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BID = 531951
Midnight Stammposter
Beiträge: 256
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Zitat :
| Dem ist nicht so. Auf Anordnung des Allerhöchsten sind unbeugsame Vaterlandsverräter mit einem Dienstverbot zu belegen und aus der Bundeswehr zu entlassen wenn sie ihre Meinung nach 42 Tagen Disziplinararrest nicht geändert haben. Die sollen nämlich angeblich der Truppe schaden |
Das kann garnicht sein. Das Disziplinarrecht sieht nur Arrest bis max. 21 Tage vor. Alles andere ist Strafarrest, und der muß durch ein "ordentliches" Gericht angeordnet werden.
Selbst wenn davon auszugehen ist, das eine Disziplinarstraftat mehr als 21 Tage Arrest nach sich ziehen würde, wird gleich einem Gericht übergeben. Und natürlich werden solche Dinge dann in die Strafakte eingetragen. Auch Bewährungs- und Geldstrafen.
Dazu muß ich aber sagen das ich selber 6 Jahre bei der BW war. Das ist allerdings jetzt auch schon wieder 12 Jahre her. Da sich die weltpolitische Lage, und auch das Aufgabengebiet der BW, so geändert haben, würde ich aus heutiger Sicht auch verweigern.
Gruß
Simon
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BID = 531952
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Nun, da gibt es nen kleinen Trick bei:
Es wird natürlich nur der zulässige Rahmen ausgeschöpft!
Also:
1) 7 Tage
dann raus, fragen, ob Haltung geändert - wenn nein, wieder rein
2) 14 Tage
dann wieder raus, erneut fragen, ob Haltung geändert - wenn nein, wieder rein
2) 21 Tage
Schon haben wir besagte 42 Tage erreicht, ohne die Höchstzahl zu überschreiten.
Die Begrenzung gilt nämlich nur PRO einzelnem Disziplinararrest.
Nirgends ist festgelegt, daß der nicht immer wieder vergängt werden darf...
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BID = 531956
bastler16 Schreibmaschine
Beiträge: 2140 Wohnort: Frankreich
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BID = 531959
Midnight Stammposter
Beiträge: 256
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Zitat :
sam2 hat am 2 Jul 2008 09:48 geschrieben :
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Nun, da gibt es nen kleinen Trick bei:
Es wird natürlich nur der zulässige Rahmen ausgeschöpft!
Also:
1) 7 Tage
dann raus, fragen, ob Haltung geändert - wenn nein, wieder rein
2) 14 Tage
dann wieder raus, erneut fragen, ob Haltung geändert - wenn nein, wieder rein
2) 21 Tage
Schon haben wir besagte 42 Tage erreicht, ohne die Höchstzahl zu überschreiten.
Die Begrenzung gilt nämlich nur PRO einzelnem Disziplinararrest.
Nirgends ist festgelegt, daß der nicht immer wieder vergängt werden darf...
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Wäre ne Möglichkeit, aber ob das so geht wage ich zu bezweifeln. Das wäre ja eine Mehrfachbestrafung, da sich ja der ursprüngliche Tatbestand nicht geändert hat. Wobei das wieder so ein heikles Thema ist, denn grade beim Disziplinarrecht gibt es wieder eine Doppelbestrafung, weil die Disziplinarstraftat auch eine Strafgerichtliche Konsequenz mit sich ziehen kann.....
Man ist das Alles wieder kompliziert heute
Gruß
Simon
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BID = 531960
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Ja, das geht so.
Da es keine Strafe ist, greift auch nicht das Verbot der Doppelbestrafung.
Und solange nicht ein Gericht die unveränderliche, grundsätzlich ablehnende Haltung des Betreffenden festgestellt hat, gilt sowieso jedes Verweigern als neue Einzeltat!
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BID = 531961
Primus von Quack Unser Primus :) nehmt ihn nicht so ernst
Beiträge: 7389
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Zitat :
bastler16 hat am 2 Jul 2008 10:08 geschrieben :
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.....Oder anders gesagt, ich hab überhaupt keine Lust auf Bund und Zivi und die haben mich durchschaut.
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...keine Sorge du wirst nicht eingezogen, wer soll sonst in der Zeit die Glocken in Notre Dame läuten
das ist eine allgemeinnützliche Aufgabe
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...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!
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BID = 531964
Midnight Stammposter
Beiträge: 256
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Jetzt könnte man das ganze ja noch etwas komplizieren....
Greift denn eigentlich schon das Disziplinarrecht? Das kann ja rein theoretisch erst dann greifen, wenn Tobi P. seinen Dienst angetreten hat. Das hat er ja aber erst garnicht vor. In sofern würde er ja erstmal gegen das Wehrpflichtgesetz verstossen....
Ist hier zufällig ein Jurist anwesend?
Gruß
Simon
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BID = 531966
HeinzVogel Schreibmaschine
Beiträge: 1580 Wohnort: Welt
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Auch meinen Respekt, bin ja mal gespannt was draus wird.
Kritisieren würd ich deinen eigene Entscheidung ohne hin nicht
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Nein, Frau Bundeskanzlerin. Dezidiert Nein.
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