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| 1 - RCD löst aus - PEN schuld? defekt?! -- RCD löst aus - PEN schuld? defekt?! | |||
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| 2 - Überlastung bei zu hohem Erdungswiderstand ? -- Überlastung bei zu hohem Erdungswiderstand ? | |||
| @ego: Wenn ich also eine Sicherung nehme und diese PASSEND wähle, ich sage jetzt einfach mal 2,5mm² Leitung unter Putz und B16 Automat.
Dann müsste die Sicherung für JEDEN FALL auslösen bevor die Leitung Schaden nimmt oder? Und selbst wenn bei sehr hohem Netzinnenwiderstand im Kurzschlussfall nur 35A fliessen, dann dauerts halt ne Weile bis abgeschaltet wird ABER es wird abgeschaltet BEVOR die Leitung Schaden nimmt. Oder ? Wo also die Begrenzung des Netzinnenwiderstands ? ... | |||
3 - Rechnen mit Messungenauigkeit -- Rechnen mit Messungenauigkeit | |||
| Hallo Leute, habe da mal ne Frage:
Und zwar geht es um Messungenauigkeiten bei zB der Bestimmung des Netzinnenwiderstandes. Annahme: Ein Multimeter mit einer Messungenauigkeit von 1,5 v.M. % + 3 digits ist vorhanden. (Auflösung 0,1 V) Der Strom mit dem das Netz belastet wird sind 8A (Messungenauigkeit hierbei egal) Das bestmögliche Messergebnis würde natürlich eine Differenzspannungsmessung ergeben. Aber: In diesem Fall gehts halt nunmal nicht, entweder Leerlauf oder belastet. D.h. man führt im Endeffekt mit dem selben Gerät in kurzem Abstand 2 Messungen aus. Erster Messwert 235,0 V Leerlauf Zweiter Messwert 230,0 V Belastet Was nehme ich nun als Differenz zwischen unbelastet und belastet an ?
Im blödesten Fall könnte je der erste Messwert zu niedrig sein, also der wahre Wert 235,0 + 1,5%+3 digits also 238,8 V betragen. Der zweite Messwert könnte zu niedrig sein, so dass man am Ende zu einer maximalen Differenz von 11 V kommen könnte. Beim Errechnen des Netzinnenwiderstands (mit den 8 A) liegt der Wert mit oberer und unterer Grenze dann zwischen maximal ca 1,5 Ohm könnte aber auch 0 sein, also es könnte keine Differenz vorhanden sein. | |||
| 4 - Körperspannung im Fehlerfall -- Körperspannung im Fehlerfall | |||
| Nö, Du denkst schon richtig.
Nur unterstellst Du plötzlich die Existenz eines idealen örtlichen PA. Davon war bisher nicht die Rede. Selbstverständlich kommt der (wenn vorhanden und funktionstüchtig) da zur Wirkung und verringert die tatsächlich anliegende Berührungsspannung! Die besagten 115V (Hälfte von 230V) stellen ja nur den oberen Grenzwert bei funktionstüchtiger Nullung dar. Schon die reine Existenz einer örtlichen PEN-Stützung verringert den Wert, ein PA ebenso, PE mit Erder umso mehr. Je mehr solche Zusatzfaktoren ins Spiel kommen, desto entscheidender wird dann allerdings der Anteil des Leitungswiderstands der Fehlerschleife, welcher beiderseits der Anbindung des PA liegt. Also das Verhältnis des speisenden Netzinnenwiderstands zu den Leitungswiderständen des Endstromkreises. Gibt es hingegen KEINEN PA und keinen örtlichen Erder (PEN-Stützung), dann liegt das Potential der fernen Erde (also des Trafosternpunkts) tatsächlich in etwa auf dem Potential der Standfläche der Person. Nicht mehr, aber auch nicht weniger, war ausgesagt. Also, daß Nullung schon vor einer Abschaltung die Berührungsspannung prinzipiell auf maximal die Hälfte der Spannung gegen Erde begrenzt. Allerdings ist ... | |||
| 5 - Fi fliegt ständig raus... weiss nicht mehr weiter -- Fi fliegt ständig raus... weiss nicht mehr weiter | |||
| Da hast Du Recht:
Die Messung des Netzinnenwiderstands ist (und nur in TN-Systemen) ein Anhaltspunkt dafür, ob es funktionieren KANN. Nicht jedoch kann man darüber den Nachweis führen, daß die Schutzmaßnahme TATSÄCHLICH funktioniert! ... | |||
| 6 - Spannungseinbruch bei großer Last -- Spannungseinbruch bei großer Last | |||
| Zur Erläuterung meines Vorschlags vom Anfang:
Ein verstärkter Anschluß bedeutet i.d.R. eine Verringerung des vorgelagerten Netzinnenwiderstands. Und damit würde auch die Spannung bei Lastzuschaltung nicht mehr so weit einbrechen. Wobei 3x250A für ein privates Wohngebäude (EFH) schon reichlich ist. Hoffentlich handelt sich wenigstens um einen Kunden, wo Kosten keine Rolle spielen... ... | |||
| 7 - Selektivität nicht beachten gefährlich ?? -- Selektivität nicht beachten gefährlich ?? | |||
| Daß der zulässige Spannungsfall die wesentlich niedrigere Grenze bildet, war von vorneherein klar.
Aber caes hat den ja bewußt außer Acht gelassen! Und es ging nicht darum, was sein wird, wenn dermaleinst ein FI vorhanden ist, sondern, ob eine vorhandene Absicherung mit 16A (bei Schutz nur durch Überstromschutzorgane) nach derzeitiger Bestimmungslage zulässig wäre. Und für den Schutz bei Kurzschluß (wie auch bei Überlast) ist ein FI bekanntlich ohne Belang. Was das M angeht, hat caes aber Recht! Sorry, da war ich unaufmerksam.
Ansonsten halte ich aber weiter die Ansicht aufrecht, daß derartige Leitungslängen nach VDE ins Reich der Fabel gehören. Für die Betrachtung des Schutzes bei Kurzschluß ohne Messung des realen Netzinnenwiderstands gilt nämlich: [/]fedon[/]mixonI_k=0,8*U_0/(2*R) Wegen der erwärmten Leitung ist als spezifischer Kupferwiderstand 0,027 ([/]Omega*mm^2)/m einzusetzen. Das ergibt demnach mit [/]kappa=37 für eine 125m lange Leitung (250m-Schleife) I_k=0,8*U_0*[/]kappa*1,5mm^2/(2*125m)=0,8*230V*37MS/m*1,5mm^2/(2*125m)=40A [/]fedoff Das ist ME deutlich weniger als der 5-fache Nennstrom eines 16A-LS... | |||
| 8 - Meteo-Messung durch FI-Schalter vereitelt -- Meteo-Messung durch FI-Schalter vereitelt | |||
| Da Ihr wohl in der Schweiz seid, können wir hierzu leider keine konkreten Angaben machen. Die Vorschriften sind zwar meist ähnlich, aber es gibt Unterschiede.
In Deutschland stehen die 3% in einer DIN, welche aber (da privat erstellt) keine eigene Rechtskraft besitzt. Wenn deren Einhaltung nicht schonm vertraglich geschuldet ist (auch z.B. über VOB), dann erheben Gerichte diese im jeweiligen Fall durch Bezug auf den Stand der Technik und die anerkannten Regeln des Handwerks dazu. Man hat zwar immer noch die Möglichkeit, selbst nachzuweisen, daß man durch andere Maßnahmen eine mindestens gleichwertige Gebrauchsfähigkeit und Sicherheit geschaffen hatte. Aber da der Richter erst zum Einsatz kommt, wenn etwas passiert ist oder der Auftraggeber sonstwie unzufrieden mit der Ausführung, fällt das dann doch recht schwer... Das Problem ist hier aber nicht die reine Überschreitung dieses Werts (das wäre in der Praxis nicht so schlimm), sondern die krass viel zu lange Leitung führt dazu, daß - wegen deutlich zu hohen Netzinnenwiderstands - im Kurzschlußfall das Überstromschutzorgan nicht sicher auslösen kann. Dies führt dann möglicherweise zu einem Kabelbrand. Frage doch einfach mal beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat an (wunderschöner Name | |||
| 9 - FI (RCD) Installation -- FI (RCD) Installation | |||
| Hallo Chakotay,
daß es sich nicht um eine Neuanlage handelt, ist bekannt. Aber das macht die Sache nicht einfacher, sondern eher schwieriger! Denn Du solltest zuallererst eine komplette Isolationsprüfung machen (jeder L gegen zugehörigen N, jeder L und jeder N gegen zugehörigen und schon angeschlossenen PE). Das erspart spätere langwieerige und ärgerliche Fehlersuche. Dann (neben Sichtprüfung und Erprobung): - Messen des Netzinnenwiderstands (Schleifenimpedanz kann bei FI entfallen) (Messen des Erdungswiderstandes kann bei TN-C-S entfallen) - Messen der Versorgungsspannung - Prüfen des FIs auf Funktion (speziell Auslösestrom, Auslösezeit und verbleibende Berührungsspannung) - Prüfen des Potentialausgleichs Langlebiger Gruß, sam2... | |||
| 10 - 10A Waschmaschine an 6A Leitung anschlissen? -- 10A Waschmaschine an 6A Leitung anschlissen? | |||
| Hallo Morgy,
der Anlaufstrombegrenzer würde nichts bringen, da hier das Problem nicht eine Einschaltspitze des (recht kleinen) Motors ist, sondern die länger andauernde Last der Heizung. Daß Deine Maschine mit 10A zufrieden wäre, haben ja inzwischen wohl schon alle mitbekommen. Aber in einem weiteren wichtigen Punkt hat Georgi nicht recht, zumindest für Deutschland (wie es in der Schweiz ist, weiß ich allerdings nicht): Es ist nach VDE sehr wohl zulässig, zwei Leitungen parallelgeschaltet zu betreiben! Es müssen nur ein paar Voraussetzungen erfüllt sei (z.B. gleiche Leitungsart, gleiche Länge, gleicher Querschnitt, keine Abzweige, kein Einzelbetrieb, ein gemeinsames Überstromschutzorgan). Wenn die beiden Kellerräume also URSPRÜNGLICH aus der selben Unterverteilung versorgt werden und die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind bzw. erfüllt werden können, wäre es wohl kein Problem, wie von Dir vorgeschlagen zu verfahren. Man müßte eben nur die beiden Enden in einer gemeinsamen Dose zusammenfassen. Von dort mit neuer Leitung, die mindestens dem Summenquerschnitt entspricht, weiter zur Steckdose für die WaMa und jeweils zur übrigen Versorgung der beiden Kellerräume. Das müßte allerdings in jedem Fall fachmännisch ausgeführt und vorh... |
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