Installation und VDE bei Strom in der Garage EILT ! Im Unterforum Elektroinstallation - Beschreibung: Alles über Installation
Achtung immer VDE beachten !!
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Installation und VDE bei Strom in der Garage EILT ! Suche nach: vde (10365) strom (35533) |
Problem gelöst
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BID = 78172
Armalite Gerade angekommen
Beiträge: 15 Wohnort: Gelsenkirchen
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@Georgi
Möchte heute erst mal mit dem Vermieter (Wohnungsgesellschaft) reden. Möchte mal erfahren was geändert werden soll und zu welchem Preis. Desweiteren werde ich auf eine andere ausführende Firma bestehen. Selbstständuge Auftragsbeschaffung unterstütze ich nicht ;-)
bis neulich Bernd |
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BID = 78196
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Hallo Georgi,
auf welches Land beziehst Du denn Deine Empfehlung???
Bernd wohnt offenbar in Gelsenkirchen, da sollte üblicherweise ein bundesdeutsches Amtsgericht zuständig sein...
Könntest Du zumindest einen der Teilpunkte nennen, bei denen du befürchtest, daß zuungunsten des Mieters entschieden werden könnte?
Selten schien mir eine Sachlage so klar wie diese hier!
Und schließlich müßte der Vermieter eine etwaige Klage einreichen und nicht etwa der Mieter. Somit ist auch das Kostenrisiko klar beim Kläger (daß dieser erstmal die Gesamtkosten vorauszahlen muß, ist hoffentlich sowieso klar).
Selbst wenn - was ME nicht zu erwarten ist - einem Teil der Forderung stattgegeben würde, bestünde die Möglichkeit, daß die Kosten gegeneinander aufgehoben würden. Auch dann wäre der Mieter gut raus.
Also, was soll diese Panikmache?
Das gerne benutzte Verfahren in diesen Bereichen ist nämlich leider , auch unberechtigte Forderungen gegenüber dem Mieter erstmal geltend zu machen. Viele werden dann zahlen und erkennen diese damit an. Nur wer sich nicht alles gefallen läßt, hat Aussicht, korrekt behandelt zu werden.
Gruß,
sam2
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???" |
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BID = 78204
Teletrabi Schreibmaschine
Beiträge: 2317 Wohnort: Auf Anfrage...
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....wenn ich das richtig sehe, hat doch damals die gleiche Firma die neuinstalaltion der wohnung in betrieb genommen und garage angeklemmt, wie die, die den jetzigen ztustand bemängelt - ist der laden so dreist, sachen nur halkb korrekt auszuführen und 5 jahre später wieder vor der tür zu stehen??? oder haben die übersehen, dass das ihr eigener mist ist??
da würd ich mir doch nu nvom vermieter erstmal (am besten schriftlich) 'ne aufstellung geben lassen, was alles nich korrekt sei und wodrin da die gefährdung liegt/waru mes erneuert werden muss.
damit dann mal bei der betreffenden firma vorbeischauen und dezent drauf hinweisen, dass sie damit gerade zugeben, damals gepfuscht zu haben und doch sicherlich zu einer nachbesserung bereit sein. natürlich ohne es dir in rechnung zu stellen.
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BID = 78270
Georgi Aus Forum ausgetreten
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Hallo Sam,
zunächst möchte ich einen Spruch vor meinen Beitrag stellen.
"Eines Mannes Rede ist keines Mannes Rede man soll sie tunlichst hören beede!"
So stand es lange Zeit über dem Leserbriefteil der Zeitung, die ich hin und wieder lese.
Jetzt die Begründung zu meiner Behauptung:
Bernd fasste seine Anfrage so ab, daß jeder, der sie las, glauben mußte, daß hier ein bitteres Unrecht im Gang ist. Erst nach und nach, wenn es nicht anders ging, wurde zugegeben, daß (nicht er, sondern ein Bekannter (was ändert das?)) der Anschluß der Garage auf seinen Auftrag hin erfolgte. Wovon weiß ein Mieter, der vor drei Jahren gemietet hat, von einer 1977 (vom Vormieter) verlegten Leitung. Hat er das vielleicht auch selbst in Auftrag gegeben und ist das nur eine Schutzbehauptung? Was kommt vor Gericht heraus, wenn der Vermieter seine Sicht der Dinge vorträgt?
Er sagt, er habe keine Ahnung, stellt aber präzise Fragen, bei denen kein Fachmann lange nachdenken muß um sie zu verstehen (da bin ich im Forum anderes gewöhnt).
Woher weiß der Nichtfachmann, daß NYM nicht im Freien verlegt werden darf? Und warum versucht er dennoch das Verlegen dort zu rechtfertigen (Schatten durch Bäume und das Haus). Stellt sich mir die Frage, wird am Ende vor Gericht herauskommen, daß er die Erweiterung der elektrischen Anlage selbst vorgenommen hat.
Und dann die Bereitwilligkeit zu verhandeln und sogar das nachfragen nach dem Preis bestärkt meine Annahme nur, daß er nicht so ganz im Recht ist.
Ich muß gestehen, daß ich ein wenig verärgert über den Herren bin, weil er nicht gleich den Hintergrund für seine Frage nach der Leitung im Kamin genannt hat. Auch hier stellt er sehr präzise Fragen, man könnte zum Schluß kommen, er wäre nur zu faul gewesen selbst zu suchen.
Gruß
Georgi
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BID = 78284
RolSim Schriftsteller
Beiträge: 599 Wohnort: Aschaffenburg
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Da muss ich Georgi Recht geben. Wenn man alle bisherigen Beiträge, ursprüngliche Aufgabenstellung und Reaktionen mal Step by Step Revue passieren lässt kommt einem hier der Vergleich mit einem Restaurant vor, wo man ein komplettes Menü bestellt, aber nur die Vorspeise serviert bekommt.
Alle Zutaten wie Hauptgang, Beilagen, Soße und Nachspeisen werden erst auf energisches Drängen hin nachgeliefert.
Ich denke mal wir sind noch nicht am Ende der Geschichte angelangt und ob vom Verfasser der Eingangsfrage nochmals Erhellendes kommt steht für mich noch in den Sternen.
Kann mich zwar täuschen aber ich bin mal gespannt.
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BID = 78314
Armalite Gerade angekommen
Beiträge: 15 Wohnort: Gelsenkirchen
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@ Georgi !!!
sorry wenn ich Dich verärgert habe aber ich muss etwas klarstellen !!!
1. Die komplette Verkabelung der von mir angemieteten Wohnung wurde durch einen Bekannten nach Absprache mit dem Vermieter erneuert. Bereits der Vormieter hatte Strom in der Garage. Die Verkabelung des Außenanschlusses wurde nicht von dem Bekannten geändert !!!!!
2. Ich weiss duch andere Mieter im Hause, welche bereits seit 30 Jahren hier wohnen, dass das Haus bzw. die Fassade ca. 1978 neu gestichen wurde. Da die Kabel an der Hausfassade gestrichen sind, muss die Verkabelung ja vorher erfolgt sein. Des weiteren bin ich seit 10 Jahen selbst Mieter in dem Haus und hatte lediglich eine andere Wohnung und Garage inne.
3. Ich versuche meine Frage so präzise wie möglich zu stellen und mich sachkundig zu machen auch wenn ich nicht vom Fach bin.
4. Warum darf NYM nicht im Freien verlegt werden ?? Habe auf der Homepage des HERSTELLERS lediglich gelesen, dass die Leitung nicht der direkten Sonneneinstahlung ausgesetzt werden darf, daher die Rechtfertigung mit dem Schatten durch Bäume und der Hausfassade.
5. Meine Bereitwilligkeit mit dem Vermieter zu verhandeln resultiert daraus, dass allgemain bekannt sein dürfte das Garagen zum Monatsende ohne Begründung künigbar sind.
Ich möchte meine Garagen aber nicht verlieren, da ich in der Innenstadt wohne. Meine wohl nicht ganz unbegründete Angst ist, dass wenn ich mich komplett querstelle am 31.07.2004 keine Garage mehr habe.
soweit alle unklarheiten beseitigt oder neue aufgetaucht.
Wäre nett wenn man(n) mich persönlich fragt bevor irgendwelche Unterstellungen und Mutmaßungen getätigt werden. Da bin ich aus Foren nämlich auch anderes gewöhnt.
bis dann Bernd
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Armalite am 28 Jun 2004 18:49 ]
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Armalite am 28 Jun 2004 18:51 ]
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BID = 78316
Teletrabi Schreibmaschine
Beiträge: 2317 Wohnort: Auf Anfrage...
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zum NYM:
Darf durchaus im freien verwendet werden, nur unter der Beachtung, dasses sich unter UV-strahlung langsam zersetzt... nur ist das nicht jedem baumarkt-käufer immer klar.
ich denke mal, dass ist mit der obigen aussage gemeint gewesen.
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BID = 78317
Armalite Gerade angekommen
Beiträge: 15 Wohnort: Gelsenkirchen
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BID = 78338
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Hallo Bernd,
auch da kann ich Dich beruhigen!
Garagen sind nur dann ohne Grund und mit der angegebenen Frist kündbar, wenn der Mieter NUR die Garage (u. ggf. Gewerberäume) gemietet hat.
Wenn aber die Mieter AUCH eine Wohnung vom selben Vermieter gemietet hat, dann sind die Garagen NICHT einzeln kündbar, egal ob diese (ursprünglich oder nachträglich) im selben Mietvertrag wie der Wohnraum oder in einem separaten Mietvertrag vermietet wurden.
Einer solchen Kündigung sollte man einfach begründet widersprechen!
Und NYM darf tatsächlich ohne weiteres im Freien verwendet werden (und wird dies auch im großem Umfange), nur sinkt eben in Bereichen mit hoher UV-Einstahlung deren Lebensdauer deutlich. Daher ist es sehr empfehlenswert, sie geschützt vor direkter Sonneneinstrahlung zu verlegen. Da ist aber auch schon ein kräftiger Schattenwurf hilfreich.
Ausdrücklich unzulässig ist die Verwendung von NYM nach meiner Kenntnis nur im Erdreich und unter Wasser.
Bei der NYM im Kamin ist übrigens die kritische Stelle nicht der langsame schwerkraftbedingte Fluß der Isolierung nach unten, sondern viel früher wird die Leitung dort (üblicherweise mit einem kleinen Feuerwerk) aufgeben, wo die Kraft eingeleitet wird, also an der oberen Einführungsstelle. Das dauert gar nicht mal so lange...
Gruß,
sam2
P.S.
Sie lasen wie immer lediglich eine persönliche Einschätzung einer hypothetischen Sachlage. Wer eine individuelle Rechtsberatung im konkreten Einzelfalle wünscht, wende sich vor Ort an den Anwalt des geringsten Mißtrauens...
In Mietvertragsangelegenheiten berät gerne auch der örtliche Mieterverein!
P.P.S.
@georgi et al
Hängt doch bitte diese Sache nicht ganz so hoch! Ich zumindest habe den Fragesteller von Anfang an richtig verstanden (glaube ich wenigstens). Ihm unlauteres Vorgehen zu unterstellen, halte ich für nicht gerechtfertigt.
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
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BID = 78353
Georgi Aus Forum ausgetreten
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Hallo,
in dem von mir erwähnten Buch (VDE Schriftenreihe 45) wird beschrieben (S. 406), unter welchen Bedingungen NYM im Freien und im Erdboden verlegt werden darf.
Im Freien, wie schon richtig zitiert, wenn die Leitung vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt ist.
Stellt sich mir di Frage, ist ein Baum ein Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung? Und wird sofort ein neuer Baum hingestellt, wenn der "alte" umgefallen ist?
In Erde darf NYM gelegt werden, wenn Schutzrohre verwendet werden.
Mich würde mal interessieren, womit die Lebensgefahr begründet wird, die Eingangs erwähnt wurde!
Gruß
Georgi
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BID = 78365
Armalite Gerade angekommen
Beiträge: 15 Wohnort: Gelsenkirchen
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Hallo Leute !
Laut Vermieter hat die E-Firma folgende Mängel festgestellt : Kein FI-Schalter installiert, NYM Leitung ungeschützt verlegt, Installation in den Garagen in IP20 obwohl IP44 Vorschrift ist. Summa sumarum die ganze Anlage ab Zählertafel müßte neu. Plötzlich ist in den schriftlichen Ausführungen der Firma, welche der Vermieter nun vorliegenhat und mir am Mittwoch zur Verfügung stellen will, nicht mehr die Rede von einer konkreten Gefahr, jedoch will der Vermieter klare verhältnisse, damit wie er sagt, nicht der scharze Peter bei ihm landet FALLS mal etwas passiert. Und was eine Fachfirma bemängelt, dem muss der Vermieter erst mal Glauben schenken.
Habe mich auf Bestandsschutz berufen. Nun findet noch mal ein Gespräch mit der E-Firma unter Anwesenheit eines Vertreters der Wohnungsgesellschaft und uns als Mietern statt. Mal sehen was das bringt.
Das Buch „VDE Schriftenreihe 45“ habe ich heute bestellt. Habe hierzu aber auch zu hören bekommen, dass die Passage die die Kaminverlegung betrifft lediglich die Lehrmeinung des Autors sei und VDE mäßig bzw. rechtlich nicht bindend.
@Sam2. Wegen meiner Angst vor Garagenkündigung zitiere ich mal aus dem Garagenmietvertrag "Sollte zwischen den Parteien neben diesem Vertag noch ein Wohnraummietverhätnis bestehen, sind sich beide Parteien darüber einig, daß beide Vertragsverhältnisse voneinander unabhängig und rechtlich selbständig sind."
Mal sehen was noch kommt, ich werde es mitteilen Bernd
PS: Tschuldigt wenn ich die Nachrichten mehrfach korrigiere
aber ich möchte nicht dass es zu neun Missvertändnissen oder Unklarheiten kommt.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Armalite am 28 Jun 2004 21:36 ]
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Armalite am 28 Jun 2004 21:42 ]
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BID = 78372
Teletrabi Schreibmaschine
Beiträge: 2317 Wohnort: Auf Anfrage...
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mit bestandsschutz wirste nicht weit kommen, zum einen glaub ich nich, dass ip 20 statt 44 damals erlaubt war. enemso denke ich nicht, dass NYM bezüglich UV damals beständiger war.
Denn bestandsschutz kann man nur anweden, wenn die analge zur errichtungszeit korrekt war nach den damals gültigen normen.
Und selbst soltle sie das gewesen sein, ist das mit der Erneruung der Innenanalge sehr sehr wackelig, denn eignetlich hätte da zum Wiederanklemmen 'n FI hergemusst. Ebenso kann man woh ldas Erneueren der Wohnugnsverkabelugn als größere änderung bezichnen, was ebenfalls zum Verfall des Bestandsschutz führt...
anderer Punkt ist allerdings, ob man deswegen alles erneuern muss.
Steckdosen und Schalter gegen 08/15-IPx4-Varianten ersetzen ist ja nich weiter schwierig.
mit dem FI kann das wahrshcienlich ja auch einfach auf den vorhandenen mit umgeklemmt werden.
Bleibt noch der Sonnenschutz - Wenn das Kabel nicht schon argh strapaziert ist, soltlem an auch das recht einfach mit geschlitztem und rübergestülptem Wellrohr hinbekommen.
Was ich dann allerdings noch als kritishc betrachte, ist eher die Frage, wie das mit der Stromrechnugn für die Nachbargarage aussieht. Denn die ürde ja im jetziger zustand wie auch beim umklemmen auf deinen Bad-FI über deinen Zähler laufen.
Mag dir zwar zur Zeit egal, nur ist halt die Frage, was daraus wird, wenn deine Wohnung mal von wem anderes gemietet wird. Bzw. wie ist sichergestellt, dass du deinem Nachabrn nicht einfach den Saft abdrehst, wenn du gerade Lust drauf hast?
Da könnte der Vermieter durchaus ein (zumindest "moralisch") berechtigtes Interesse haben, dass die Garagenzählung entweder üben einen seperaten Gemeinschaftszähler läuft und anteilig bezhalt wird oder man sie zumindest an der Zählerwand recht einfach auf anderen Zähler umklemmen kann oder gleich getrennte Leitungen für Jede Garage verlegen und mit dem jeweiligen Zähler des Mieters verbinden.
Sollte man zumindest mal 'ne Absprache treffen und evtl. schriftlich festhalten, wie das mit dem Garagenstrom geregelt wird. - Dennwas soll ein Vermieter mit einer Garage, die Zwar vllt. über Strom verfügt oder vllt. auch nicht. - wohl eher ein gegen das Anmietensprechendes Argument....
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BID = 78394
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Wie das für Dich zuständige Gericht entscheiden wird, vermag niemand vorherzusagen. Ich empfehle aber, einschlägige Urteile zu studieren. Und die sagen in der Regel aus, daß eine solche Regelung mißbräuchlich ist und daher unwirksam.
Ist das ein Formularmietvertrag bzw. ein Vordruck der Gesellschaft?
Wenn der Vermieter eine Gesellschaft ist, dürfe es besonders schwer fallen, deren berechtigtes Interesse an der Kündigung darzulegen. Insbesondere, wenn Du den Sachverhalt mit der uns dargestellten Entwicklung darlegen kannst. Deswegen ist es sehr ratsam, sich alles von denen schriftlich geben zu lassen.
Denn was heißt hier "Schwarzer Peter vielleicht mal beim Vermieter landet"? Er HAT den schon, der es wurde dem Mieter die Garage MIT dieser Installation vermietet (falls das so stimmt, wie es beschrieben wurde).
Außerdem bringt es nix, sich auf den Bestandsschutz zu beziehen. SPÄTESTENS mit dem Wiederanklemmen wäre der erloschen, falls die Anlage jemals den zur Errichtungszeit gültigen Vorschriften entsprochen haben sollte, was sehr zweifelhaft ist.
Aber der Aufwand für die Änderung ist überschaubar.
ACHTUNG: Wenn die Leitung (wie Du schriebst) vor geraumer Zeit schon überstrichen wurde, dann könnte das bereits ein ausreichender UV-Schutz sein!!! Die meisten Fassadenfarben sind UV-undurchlässig.
Und das Umklemmen auf den FI samt dem Auswechseln der Betriebsmittel ist ne Sache von einer, höchstens zwei Stunden!
Der Vermieter kann einem Mieter (falls der das auf seine Kosten machen lassen würde - sozusagen um des lieben Friedens willen, vielleicht ist der Mietzins ja günstig) NICHT vorschreiben, welcher Betrieb das machen darf. Der Mieter kann frei wählen, allerdings muß es ein zugelassener Fachbetrieb sein (EVU-Eintragung).
Allerdings würde mich jetzt schon langsam mal interessieren, worauf Du eigentlich hinauswillst?
Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht naß! Dieser Eindruck drängt sich jetzt auch mir langsam auf...
Sorry, aber ich werde inzwischen vorsichtiger. Hat nicht unbedingt was mit Dir zu tun.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: sam2 am 28 Jun 2004 23:34 ]
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BID = 78395
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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@teletrabi: der Gute hat doch BEIDE Garagen gemietet!
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BID = 78402
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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zur Frage Verlegung im Kamin:
1) VDE und alle sonstigen Normen haben in Deutschland generell KEINE eigenständige Gesetzeskraft oder Verbindlichkeit!!!
2) auch in Publikationen des VDE-Verlags stehen mancher Unsinn und genügend Widersprüche, von Unklarheiten ganz zu schweigen
3) das eine NYM nicht frei hängen darf, ob im Kamin, an der Fassade, im Treppenhaus oder quer durchs Zimmer, ist UNSTRITTIG! Das ergibt sich schon aus den allgemeinen Verlegebedingungen und der Bauart dieses Leitungstyps
4) daß das extra erwähnt wurde, ist wohl nur dem Umstand geschuldet, daß diese Unsitte immer mehr in Mode kommt (besonders bei den Kollegen von der Gas-Wasser-Sche...-Abteilung, die bei Heizungseinbauten gerne mal ihre Rohre in einen nun nicht mehr genutzten Kaminzu legen und die Stromleitungen gleich dazu...)
Es gibt aber offenbar auch genügend Elektriker, denen simpelste Grundsätze fremd sind!
Laß Dir doch einfach von der Firma, die das gemacht hat und für gut befindet, deren Auslegung (die ihnen ja frei steht, wofür sie aber haften müssen) schriftlich geben.
Die dann mal in Kopie an den Innungs-Obermeister und das zuständige EVU...
(bitte aber vorher prüfen, ob der Obermeister nicht ZUFÄLLIG Chef eben dieser Firma ist oder mit jenem Golf spielen geht...)
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Das Thema ist erledigt und geschlossen. Es kann nicht mehr geantwortet werden !
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