Gefunden für bestandsschutz elektroanlage kfz - Zum Elektronik Forum |
| 1 - " Bestandsschutz PEN -- " Bestandsschutz PEN | |||
| |||
| 2 - Pest oder Cholera: Steckdosen klassisch nullen oder Schutzkontakt unverkabelt lassen? -- Pest oder Cholera: Steckdosen klassisch nullen oder Schutzkontakt unverkabelt lassen? | |||
Zitat : martinger hat am 8 Sep 2013 21:05 geschrieben : Danke für Deine superschnelle Antwort! Das mit dem Elektriker ist sicherlich richtig, allerdings wohne ich hier zur Miete und der Vermieter wird ganz sicher nicht die Leitungen im Haus neu ziehen wollen (bislang führen meist nur zwei Adern von Raum zu Raum). Tsja, der gute "Bestandsschutz" schützt den Vermieter vor Ausgaben. Da beginnt schon Dein Fehler: Erstens gibt es keinen Bestandsschutz in der Elektrotechnik nur Nachrüstforderungen! Zweitens hat der Vermieter dafür zu sorgen das die Anlage die Bedingungen zum Zeitpunkt der Errichtung erfüllt und das tut sie nicht! Zitat : | |||
3 - Bestandsschutz lt. VDE?? -- Bestandsschutz lt. VDE?? | |||
Zitat : 1) Isolierung Hauptleitung fehlt teilweise (Die Baufirma war jedoch nicht an der Hauptleitung, hätte doch aber darauf hinweisen müssen, oder der Sicherheit wegen auch erledigen müssen?) Das verstehe ich nicht so ganz, ist die Hauptleitung an einer Stelle blank? Zitat : 2) Hauptsicherungsautomaten 3 x 35 A nicht vorhanden (Baufirma beruft sich auf Bestandsschutz, die Automaten wären nicht angeboten gewesen und die Anlage hätte an sich eh Bestandsschutz) Je nach Sicherung im Hausanschlusskasten und den verwendeten Querschnitten, kann dies durch aus in Ordnung sein, da diese SLS-Schalter noch nicht so lange vorgeschrieben sind. Mach bitte... | |||
| 4 - Neugierig -- Neugierig | |||
Zitat : Zitat : Und "Bestandsschutz" ist ein feststehender Begriff aus dem Baurecht. Mag ja sein, aber ist missverständlich. Und Vermieter verstehen das eine und erklären dann selbstbewusst dem Mieter was anderes und der Mieter ist dann unterwürfig und akzeptiert... Nicht schön... Was ist daran mißverständlich? Bedenke - die meisten Vermieter sind (wie auch die meisten Mieter) elektrotechnische Laien. Es kann für den Mieter doch egal sein, ob der Vermieter wegen eines "bestehenden Bestandsschutzes" oder wegen "nicht bestehender Nachrüstforderungen" die (intakte, aber veraltete) Elektroanlage so belasse... | |||
| 5 - Sicherungskasten noch zulässig? -- Sicherungskasten noch zulässig? | |||
| Nun muss ich mich wohl auch einmal zu Wort melden...
1. Keiner von uns kann auf Grund eines einzelnen Bildes (noch dazu nur von Aussen) eine Ferndiagnose stellen. 2. "Bestandsschutz"... Klar ist es vielleicht(!) formal zulässig, so eine Verteilung zu reparieren und in den Ursprungszustand zu bringen. 3. Wenn ich vor Ort gewesen wäre(!) und hätte festgestellt, dass ich an der alten Kiste nichts mehr reparieren will (weil ich es vielleicht nicht vor meinem Gewissen verantworten kann), dann hätte ich dem Kunden sicherlich auch gesagt, dass ich eine neue Verteilung anrate. So bleibt mir nur zu sagen, dass ich ohne den Verteiler und die Gesamtsituation persönlich in Augenschein genommen zu haben, sicherlich nicht behaupten würde, dass diese Verteilung wirtschaftlich sinnvoll in einen sicheren Zustand zu bringen ist. Ob dieser Sicherungskasten so wie Er ist "zulässig" ist, oder nicht, halte ich (vorsichtig formuliert) für Haarspalterei!
Der Elektriker haftet später dafür, dass die Anlage sicher ist. Und 'mal ganz ehrlich: Wer von Euch (der sein Geld mit Elektroinstallationen verdient) sagt zum Kunden: Die Anlage darf so weiterbetrieben werden, aber ich mache daran nichts, rufen ... | |||
| 6 - Überspannungschutz Wohnung - Dehn ? Welche Modelle? -- Überspannungschutz Wohnung - Dehn ? Welche Modelle? | |||
| Hallo Elektrofis!
Auch wenn die Wahrscheinlichkeit eines Blitzeinschlags in der Nachbarschaft statistisch nicht so hoch ist, kann es jeden unerwartet treffen. Im Gespräch mit einem Bekannten bin ich darauf gekommen, dass die von mir verwendeten Steckerleisten mit Blitzschutz Klasse 3 nur bedingt einen Schaden verhindern können und suche daher nach einer Möglichkeit in meiner Mietwohnung preiswert Klasse 1 + 2 nachzurüsten. Das Haus ist etwa 100 jahre alt und ist von der Elektrogrundinstalaltion auf recht altem Stand. Unten im Haus kommen 3x35A an, welche dann auf die einzelnen Wohnungen aufgeteilt werden. Die Zähler sind in den einzelnen Wohnungen und eine sinnvoller Schutz fürs ganze Haus würde eine Umrüstung auf neuen Stand mit sich bringen wozu der Vermieter nicht bereit ist. Ich möchte daher die Initiative ergreifen und dies zumindest für meine Wohnung nachrüsten lassen. Da Anfang Nov. der Elektriker sowieso kommt und den Anschluß für den Elektroherd macht (vor der Renovierung gab es Gas), wäre es von den Kosten her schlau, dass gleich zu verbinden. Mein Idee dabei ist, das ich die Hardware besorge und der Vermieter den zusätzlichen Aufwand bezahlt, wozu ich ihn dann auch überreden könnte, da der überspannungschutz ja auch nach meinem A... | |||
| 7 - PC-Netzteil knallt Sicherung raus -- PC-Netzteil knallt Sicherung raus | |||
| 2-adrige Verlegung ist nur noch durch Bestandsschutz gedeckt... Ansonsten aus gutem Grund verboten. Bei Erweiterungen oder wesentlichen Veränderungen an der Elektroanlage muss auch alles auf 3-adrig umgestellt werden und für die Steckdosenstromkreise ein FI vorgeschaltet werden. Es empfiehlt sich, die gesamte Anlage zu erneuern (erneuern zu lassen). ... | |||
| 8 - Arbeiten am Zähler -- Arbeiten am Zähler | |||
| Ich würd mal sagen, der Ersatz der reinen Zählerbesfestigung ist noch kein Umbau an der Elektroanlage, lediglich ein schadensbedingter Austausch gegen gleichwertiges Betriebsmittel, sollte hinsichtlich "Bestandsschutz" machbar sein.
> Das hängt sehr von der Interpretation des EVU ab, unsere > fordern eine komplette Erneuerung aller Zählerplätze auf > TAB2000 schon bei Turnuswechsel des Zählers. Frechheit, sofern die Altanlage in Ordnung ist. Wenn natürlich erhebliche "Bestandsschutz"-verwirkende Mängel vorliegen kann ich eine Verweigerung des Wiederanschluss verstehen, nur müssen dann die Mängel eine offensichtliche Gefährdung darstellen (frei berührbare Diazed-Sockel auf Pappkarton mit Stecknadel getackert oder sowas...). Eine Forderung nach E-Check oder durch das EVU erfolgende Messung gehen da IMHO schon deutlich zu weit.... | |||
| 9 - Wie legt man 400 V Leitung? -- Wie legt man 400 V Leitung? | |||
| Wenn du eine Wohnung in zwei teilen willst, wird es wohl etwas anderes als "einfach mal so sein", und zwar bei der kompletten Elektrik und noch vielem mehr.
Sollen die Wohnungen vermietet werden, dannb brauchst du auch zwei Zähler! Zwei Unterverteiler wären auch nicht schlecht. Zu der Leitung zum zweiten Boiler fehlen auch noch einige Angaben, wie die Leistung des Boilers, die Verlegeart der Leitung, ist der oder die Zähler dafür zugelassen, beim starken Boiler ist die Genehmigung vom EVU eingeholt? Also erläutere bitte mal dein Vorhaben genau, dann kann man auch planen und dir Tipps zur Ausführung geben, was von dir in Eigenleistung und was von einem Elektriker gemacht werden kann/muss. Wie neu/alt ist die Wohnung und die Elektroanlage? Bäder müssen über einen FI gesichert sein, sollte es eine Altanlage sein verfällt wohl der Bestandsschutz... Ein paar Fotos von der bestehenden Anlage wären bestimmt hilfreich, eventuell ein Grundriss von der Wohnung und wie sie dann nach der Umwandlung aussehen soll und wo die neuen Geräte hin sollen. Also bitte ausführlich Anfragen, ist "nur" ein Elektro-Forum Hellseher hat es hier wenig ![]() [ Diese Nachricht wurde ge&aum... | |||
| 10 - FI-Schutzschalter bei Aquarienbeleuchtung - ja oder nein? -- FI-Schutzschalter bei Aquarienbeleuchtung - ja oder nein? | |||
| Du hast offenbar noch weniger Ahnung, als man bisher annehmen durfte:
Eine fehlerhafte Anlage genießt selbstverständlich niemals einen Bestandsschutz! Sie muß nicht nur repariert, sondern gleich auf den Stand heutiger Anforderungen gebracht werden. Wahrscheinlich ist es deswegen wirklich besser, Du läßt die Finger von dieser Elektroanlage... Und wenn Du zwar nichts machst, aber Eigentümer bist und spätestens jetzt über die Fehlerhaftigkeit Bescheid weißt, aber trotzdem nichts zur Instandsetzung veranlaßt, bist Du genauso in der Haftung! Was meine angebliche nichtssagende Floskel angeht, so empfehle ich Dir, die Suchfunktion hier im Forum zu benutzen. Das Thema hatten wir schon mehrmals ausführlich. Und solange Du hier einfach Behauptungen aufstellst (wie: die Verlustleistung würde sich gleichmäßig auf die gesamte Leitungslänge verteilen), andererseits aber auf meine detaillierten Einwände dazu überhaupt nicht eingehst, sehe ich es nicht ein, Dir solche Dinge nochmals haarklein auseinanderzusetzen. ... | |||
| 11 - Schutzerdung -- Schutzerdung | |||
| Vorab: Hut ab vor diesem Installateur!
Worauf möchtest Du denn hinaus? Soll Dir der Vermieter ne neue Anlage zahlen oder willst Du nur die Zustimmung, es selber machen zu lassen? Oder fehlt die Gelegenheit, ein TT zu stricken (Erder, PAS?) und der Zuleitungsquerschnitt reicht nicht für ein TN-C-S? Ist gar der Hausdaschluß zu schwach oder wo liegt das Problem? Vermutlich ist die bisherige Anlage ja soweit funktionsfähig und weist auch keine Mängel auf, oder? Sie hat offenbar auch dem bishierigen Nutzer ausgereicht... Warum also sollte sie keinen Bestandsschutz mehr besitzen? Hast Du Anhaltspunkte für spätere Änderungen, die diesen aufheben hätten können? Wenn Du nun höhere Ansprüche stellst, mußt Du sowieso auf eigene Kosten erweitern! Da - wie Du ja richtig erkannt hast - eine Wechselstromeinspeisung dann nicht mehr ausreichen dürfte, muß (abhängig von der vorhandenen Installation im Bereich HAK-HV-UV) eben einiges gemacht werden. u.U. wird das recht aufwendig. Schlüsselfrage: Ist Stand der Technik für die Elektroanlage dem Mieter im Mietvertrag ausdrücklich zugesichert worden? Oder war das nur eine nachträgliche (unfachmännische) Bemerkung des Vermieters auf Deine Vorhaltungen... | |||
| 12 - Prüfpflicht des Vermieters im Privaten bereich? -- Prüfpflicht des Vermieters im Privaten bereich? | |||
Zitat : dc0pz hat am 17 Aug 2004 16:57 geschrieben : Hallo SPS hier noch eine Ergänzung zu meine ersten Bericht und auch zu dem leidigen Thema Bestandsschutz. Diese Egänzung habe ich aus einem weiteren Untersuchungsbericht von mir entnommen. Ausgehend von der Definition des sog. Bestandsschutzes - Zitat: „Es gilt zunächst der Grundsatz : Was einmal nach geltenden Regeln als sicher angesehen wurde, gilt auch weiterhin als sicher“ Ende des Zitats - ist dieser hier nicht zutreffend, da die Anlage bereits bei der Übergabe schon nicht sicher war (siehe oben angeführte Mängel). Welche Eintragungen und Anmerkungen wurden im Übergabeprotokoll der Erstprüfung der elektrischen Anlage gemäß DIN VDE 0100 Teil 610 gemacht? Fehlt dieses Prüfprotokoll, so ist die Erstprüfung gemäß VDE 0100 Teil 610 auch bei kleineren Änderungen oder Erweiterungen für die gesamte Elektroanlage durchzuführen (hier: Änderung des Eingangsbereiches). Ist ein ordnungsgemäßes Prüfpr... | |||
| 13 - Sind stoffummantelte Kabel in der Hausinstallation noch erlaubt? -- Sind stoffummantelte Kabel in der Hausinstallation noch erlaubt? | |||
| Hallo maheinrich,
also ganz so einfach (wie z.B. georgi) würde ich mir es nicht machen. Das, was zum Bestandsschutz geschrieben wurde, ist zutreffend, aber man sollte besser die zugrundeliegende Frage erweitern: Die Sicherheit einer Elektroanlage hängt eben nicht direkt vom Alter oder den verwendeten Isoliermaterialien ab! Da gehört noch wesentlich mehr dazu. Eine gut erhaltene, 70 Jahre alte Anlage mit textilummantelten Adern in Peschelrohr, mit Porzellanklemmringen und ebensolchen Steckdosen samt Preßstoffsteckern dürfte erheblich besser sein als so manches, was uns aus der Zeit des Thermoplast-Minimalismus überliefert wurde (also der Großteil der Nach-WKII-Wohnungen der 60er) oder auch heute noch manchmal hingemurkst wird. Man mache einfach einen Versuch mit 16A Dauerlast an einer Schuko-Steckdose (IR-Thermometer und Feuerlöscher bereithalten) oder treibe ein wenig Feldforschung mit dem Schleifenwiderstandsmeßgerät... Also: Das reine hohe Alter (und da genügen schon 20 oder 25 Jahre aufwärts) sollte zwar Anlaß sein, die Anlage mal kritisch durchzusehen, sagt aber allein noch nichts aus. Richte Dein Augenmerk daher auf solche Fragen wie Netzform, Schutzmaßnahme, Abschaltbedingungen. Auch der Zustand der Betr... |
|
Zum Ersatzteileshop Bezeichnungen von Produkten, Abbildungen und Logos , die in diesem Forum oder im Shop verwendet werden, sind Eigentum des entsprechenden Herstellers oder Besitzers. Diese dienen lediglich zur Identifikation! gerechnet auf die letzten 30 Tage haben wir 8 Beiträge im Durchschnitt pro Tag heute wurden bisher 8 Beiträge verfasst 7 Besucher in den letzten 60 Sekunden alle 8.57 Sekunden ein neuer Besucher ---- logout ----su ---- logout ---- |