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BID = 934401
jbnetworx Schriftsteller
Beiträge: 573 Wohnort: Schrozberg
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Zitat :
| Das mag ja sein. Aber was hat das mit der Frage zu tun, ob die durch die Beauftragung eines solchen Betriebs zusätzlich entstehenden Kosten den sich dadurch möglicherweise (falls der Betrieb das Gerät auch tatsächlich einsetzt) ergebenden Sicherheitsgewinn rechtfertigt, oder ob man mit dem gesparten Geld an anderer Stelle die Sicherheit evtl. weitaus stärker erhöhen könnte? |
Zwar muss ich dir Zustimmen, dass einige Elis die ich kenne einfach zu faul sind ihr Schutzmaßnahmeprüfgerät zu holen, aber was meinst du damit konkret?
Um den daraus (vielleicht) resultierenden Sicherheitsgewinn beweisen zu können, kommst du um die Kiste eh nicht drumrum. Oder baust du pauschal einen RCD ein, ohne später an jeder Steckdose seine Funktion mit einem geeigneten Messgerät zu prüfen?
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Grüße Jannik
Für oben geschriebenes übernehme ich keine Haftung. Jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich. |
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BID = 934412
andreas-86 Nimmt Sicherheit nicht so genau
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Zitat :
| ... aber was meinst du damit konkret? |
O.K., es war wohl nicht ganz klar worauf sich die Aussage bezog.
Betrachten wir mal folgende Situation:
Problem: Ein E-Herd muss angeschlossen werden. Der entsprechende Stromkreis verfügt über einen FI-Schalter, der bei seiner Installation auch ordnungsgemäß geprüft worden ist.
- Möglichkeit: Ich schließe den Herd selbst an und prüfe die Installation mit den mir zur Verfügung stehenden Messgeräten (zweipoliger Spannungsprüfer mit Lastzuschaltung).
- Möglichkeit: Ich beauftrage einen Elektriker.
Die zweite Möglichkeit bietet möglicherweise eine etwas größere Sicherheit (falls der Elektriker das Schutzmaßnahmeprüfgerät dann tatsächlich benutzt). Auf der anderen Seite entstehen durch die Beauftragung des Elektrikers zusätzliche Kosten (hier: 70€). Ich muss also abwägen, ob der Sicherheitsgewinn den Mehrpreis rechtfertigt. Und in diesem Falle könnte ich mir vorstellen, dass die 70€ an anderer Stelle eingesetzt zu einem deutlich höheren Sicherheitsgewinn führen könnten.
Zitat :
| Das ist dummes Gerede ... UND nochmal zum Mitmeiseln |
Auf diesem Niveau werde ich nicht diskutieren! Und die angeblichen Urteile wurden auch noch nicht genannt. |
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BID = 934413
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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Und ich werde hier nicht die Bundesdatenbank durchsuchen. Fakt es wurden bereits Elektrofirmen und Elektriker wegen grob fahrlässigen Handeln mit Todesfolge zu Freiheitsstrafen verurteilt.
Noch etwas hast du mal in Deine Bedienungsanleitung zum Herd geschaut. Da steht in fast allen drin Anschluß nur durch Elektrofachkraft! Von der Haftung Deines Tuns rede ich erst gar nicht!
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Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!
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BID = 934414
andreas-86 Nimmt Sicherheit nicht so genau
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Zitat :
| Fakt es wurden bereits Elektrofirmen und Elektriker wegen grob fahrlässigen Handeln mit Todesfolge zu Freiheitsstrafen verurteilt. |
Das glaube ich dir gern. Ich bezweifele aber, dass es bei diesem grob fahrlässigen Handeln um Fehler ging, die zwar mit einem Schutzmaßnahmenprüfgerät, nicht aber mit einem einfacheren Messgerät hätten erkannt werden können.
Zitat :
| Noch etwas hast du mal in Deine Bedienungsanleitung zum Herd geschaut. |
In meine Bedienungsanleitung? Habe ich was verpasst? Wusste gar nicht, dass ich einen Herd habe ...
Zitat :
| Da steht in fast allen drin Anschluß nur durch Elektrofachkraft! |
Der Hersteller kann in seine Bedienungsanleitungen erst mal schreiben, was er will. Eine rechtliche Verpflichtung, sich an die Vorgaben des Herstellers zu halten, gibt es im Allgemeinen nicht. Die einzige rechtliche Bedeutung dieser Aussage dürfte sein, dass der Hersteller im Falle eines Falschanschlusses keine Haftung übernimmt.
Zitat :
| Von der Haftung Deines Tuns rede ich erst gar nicht! |
Natürlich hafte ich für alles was ich tue. Das gilt aber z.B. auch, wenn ich bei meinem Auto die Reifen selbst wechsele, und es dabei durch einen Fehler zu einem Unfall kommt. Oder wenn ich jemanden zum Essen einlade und eine Lebensmittelvergiftung verursache, weil ich das Essen falsch zubereitet habe. Und die Wahrscheinlichkeit hierfür ist wohl höher, als dass es durch eine nicht durchgeführte Schutzmaßnahmenprüfung bei einem Herd zu einem Unfall kommt. Sollten diese Dinge also alle verboten werden?
[ Diese Nachricht wurde geändert von: andreas-86 am 9 Aug 2014 22:56 ]
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BID = 934415
jbnetworx Schriftsteller
Beiträge: 573 Wohnort: Schrozberg
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Zitat :
| Problem: Ein E-Herd muss angeschlossen werden. Der entsprechende Stromkreis verfügt über einen FI-Schalter, der bei seiner Installation auch ordnungsgemäß geprüft worden ist. |
Weißt du woher?
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Grüße Jannik
Für oben geschriebenes übernehme ich keine Haftung. Jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich.
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BID = 934416
andreas-86 Nimmt Sicherheit nicht so genau
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Was genau?
Dass ein FI-Schalter vorhanden ist und geprüft worden ist? Aus der Erinnerung bzw. durch ein entsprechendes Prüfprotokoll falls es um mein eigenes Haus geht.
Wenn sich die Frage auf die Situation des Threaderstellers bezieht, dann weiß ich das noch nicht, da meine diesbezügliche Nachfrage noch nicht beantwortet worden ist.
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BID = 934418
admin Administrator
Beiträge: 5027 Wohnort: Heilbronn
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Da nun keinerlei Hilfe für das eigentliche Problem mehr geschrieben wird und das Ganze eher oftopic wird:
Verschoben ins offtopicc
[ Diese Nachricht wurde geändert von: admin am 9 Aug 2014 23:14 ]
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BID = 934420
jbnetworx Schriftsteller
Beiträge: 573 Wohnort: Schrozberg
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Zitat :
| Was genau?
Dass ein FI-Schalter vorhanden ist und geprüft worden ist? Aus der Erinnerung bzw. durch ein entsprechendes Prüfprotokoll falls es um mein eigenes Haus geht.
Wenn sich die Frage auf die Situation des Threaderstellers bezieht, dann weiß ich das noch nicht, da meine diesbezügliche Nachfrage noch nicht beantwortet worden ist. |
Um dich gehts ja auch nicht.
Nur weiß der völlig unbedarfte Laie, der nun einen Herd anschließen möchte, nicht mal was - wenn das Prüfprotokoll überhaupt vorhanden wäre - er da ließt.
Vermutlich wirst du auch keine Antwort mehr von ihm erhalten
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Grüße Jannik
Für oben geschriebenes übernehme ich keine Haftung. Jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: jbnetworx am 9 Aug 2014 23:40 ]
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BID = 934421
andreas-86 Nimmt Sicherheit nicht so genau
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Deshalb hatte ich ja auch nach einem Foto gefragt. Allerdings halte ich in so einem Fall dann auch irgendwann den Verweis auf einen Elektriker für angebracht, wenn klar ist, dass keine Grundkenntnisse vorhanden sind. Wenn man sachlich beschreibt, warum es in diesem konkreten Fall gefährlich werden kann, wenn man nicht genau weiß, was man tut, wäre die Wahrscheinlichkeit auch deutlich größer, dass dann tatsächlich ein Elektriker beauftragt wird. Wenn jedoch nur Aussagen kommen wie "denn wenn du es schaffst das kabel dranzupfriemeln heisst das NICHT dass es geht", "... daß du keinerlei Sachkenntnis hast", "Herr, wirf Hirn vom Himmel!!!", oder "... gehört der Kabelanschluss auch an TV-/Radio-Geräte ..." ist das eher weniger überzeugend, und führt wahrscheinlich letzten Endes dazu, dass einfach nach Farben angeklemmt wird.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: andreas-86 am 9 Aug 2014 23:56 ]
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BID = 934430
Primus von Quack Unser Primus :) nehmt ihn nicht so ernst
Beiträge: 7385
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...super gemacht, durch den Versuch einen Beratungsresistenten den Sinn eines Schutzmassnahmenprüfgerätes nahezubringen, der meint es durch einen 2 poligen Spannungsprüfer ersetzen zu können, ist das alles im OT gelandet und ich frage mich wie man mit einem 2 poligen Spannungsprüfer z.B. den Schleifenwiderstand oder den Kurzschlussstrom oder...... oder.... messen soll ?
...geh zu einem Eli, der wird dir sicher, gegen Stundenlohn, den Unterschied zwischen einem 2 poligen Spannungsprüfer und einem Schutzmassnahmenprüfgerät erklären und vorführen
...oder lass es, dann kann man sich von dem gesparten Geld einen schönen Sarg kaufen, obwohl das wird nichtmal fürn Pappsarg reichen so teuer ist der Eli nämlich gar nicht
...ich hab jetzt jedenfalls kein Bock mehr mir hier die Finger wundzuschreiben, als Antwort kommt ja eh jedesmal nur "2 poligen Spannungsprüfer"
Ende und möge der Thread in Frieden ruhen.......
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...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!
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BID = 934441
sub205 Schriftsteller
Beiträge: 916 Wohnort: Gründau
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Gegenfrage: Bin ich als "Laie" aus dem Schneider, wenn ich klare und deutliche Fotos sämtlicher Verbindungsstellen- und Unterverteilungsbasteleien anfertige und zusätzlich jede Steckdose/Leuchtenanschluß/Herdanschluß mittels einem kalibrierten und zugelassenen Schutzmaßnahmenprüfgerät dokumentiere?
Ein befreundeter Elektromeister sagte zu mir nur "Als Elektriker stehst du eh immer mit einem Bein im Knast!"
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gruß, Stephan
sudo make me a sandwich
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BID = 934442
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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Das kommt auf den Richter und auf deinen Anwalt an! Du musst beweisen das die Anlage Fach und Normgerecht aufgebaut wurde. Und um das Beweisen zu können wirst du einen Gutachter brauchen. Der Richter ist auch nur ein Laie. Das Prüfprotokoll das du erstellst ist im Zweifel nicht das Papier wert auf das es gedruckt wurde!
Da stehen nicht umsonst 2 Unterschriften drauf, die des Prüfers und die des Abnahmeberechtigten!
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[ Diese Nachricht wurde geändert von: der mit den kurzen Armen am 10 Aug 2014 10:27 ]
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BID = 934478
andreas-86 Nimmt Sicherheit nicht so genau
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Zitat :
| ich frage mich wie man mit einem 2 poligen Spannungsprüfer z.B. den Schleifenwiderstand oder den Kurzschlussstrom oder...... oder.... messen soll ? |
Werden hier die Beiträge, die man schreibt, überhaupt auch gelesen? Natürlich kann man mit einem Spannungsprüfer keinen Schleifenwiderstand oder Kurzschlussstrom messen, das habe ich aber auch nie behauptet. Die Frage ist, warum sollte man, um einen Herd anzuschließen, dies tun müssen? Wenn du ein Gerät an eine Steckdose anschließt, führst du doch auch nicht jedesmal diese Messungen durch, sondern du verlässt dich einfach darauf, dass dies bei der Installation der Steckdose getan wurde. Wo ist hier der Unterschied zum Herdanschluss, der bei diesem zu einer höheren Unfallwahrscheinlichkeit führen würde?
Zitat :
| Bin ich als "Laie" aus dem Schneider, wenn ich klare und deutliche Fotos sämtlicher Verbindungsstellen- und Unterverteilungsbasteleien anfertige und zusätzlich jede Steckdose/Leuchtenanschluß/Herdanschluß mittels einem kalibrierten und zugelassenen Schutzmaßnahmenprüfgerät dokumentiere? |
Für alle für die Praxis relevanten Fälle dürfte man diese Frage mit gutem Gewissen mit "ja" beantworten können. Solange es zu keinem Unfall kommt, interessiert sich sowieso niemand dafür, was du bei dir zu Hause machst. Und wenn man sich einmal die Unfallstatistiken anschaut (z.B. http://www.vde.com/de/Ausschuesse/s.....e.pdf), sieht man, dass es in ganz Deutschland pro Jahr etwa 20-30 Todesfälle durch elektrischen Strom in Haushalten in Deutschland gibt. Ein nicht unerheblicher Teil dieser 20-30 Fälle wird nicht durch Fehler in der Hausinstallation verursacht, sondern durch Dinge wie "Föhn in die Badewanne gefallen". Wenn man nun noch bedenkt, dass es viele Elektroinstallationen in Deutschland gibt, die in einem wirklich schlechten Zustand sind, ist die Wahrscheinlichkeit für einen Unfall im von dir beschriebenen Fall so gering, dass man dies, meiner Meinung nach, vernachlässigen kann.
Zitat :
| Das kommt auf den Richter und auf deinen Anwalt an! ... Da stehen nicht umsonst 2 Unterschriften drauf, die des Prüfers und die des Abnahmeberechtigten! |
Beziehen sich diese Aussagen auf einen Strafprozess oder einen Zivilprozess? Und kannst du sie durch irgendetwas belegen? Außerdem gibt es doch in Deutschland keine gesetzliche Pflicht (nur möglicherweise vertragliche Pflichten), eine Installation im Privathaushalt abnehmen zu lassen, oder?
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BID = 934484
nabruxas Monitorspezialist
Beiträge: 9250 Wohnort: Alpenrepublik
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Ein Beispiel:
Ich bin vom Fach, zumindest habe ich sowohl den Lehr- und Meisterbrief, später auch noch im zweiten (gleichen Bildungsweg) den Ingeniuer an der Abendschule nachgeholt. Ich habe auch die passenden Messgeräte.
Da ich seit rund 30 Jahren aber nur Elektronik repariere, würde auch ich diese Angelegenheit einen Elektriker machen lassen.
Dürfen hat nichts mit Können zu tun, selbst wenn man alles gelernt hat. Es ändern sich auch die Vorschriften regelmäßig und da bin zB. ich nun wirklich nicht am Ball.
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0815 - Mit der Lizenz zum Löten!
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BID = 934489
prinz. Moderator
Beiträge: 8931 Wohnort: Gifhorn und Wolfenbüttel
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Stell' Dir mal vor, da gibt es Kfz-Werkstätten, die wollen 150 Euro nur mal für eine Vorder-Bremsen-Reparatur!
WO???
Ich durfte 450euros zahlen und hab meiner Werkstatt die Ersatzteile auch noch gestellt!
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Nur für nicht Mutige
1.Freischalten
2.Gegen Wiedereinschalten sichern
3.Spannungsfreiheit allpolig feststellen
4.Erden und kurzschließen
5.Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken
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