Zitat :
Offroad GTI hat am 23 Feb 2013 11:12 geschrieben :
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Zitat :
| Es gibt ja eigentlich nur 2 möglichkeiten die Lampe
anzuschließen | Aber nur eigentlich. Vorschriftsmäßig sind die dann aber nicht. |
Widerspruch!
Andere Aderbelegungen können dort sehr wohl regelgerecht sein.
Vermutlich handelt es sich um einen durchgeschleiften Lichtauslaß. Wenn dort drei Aderenden vorhanden sind, kann das z.B. der geschaltete L, der ankommende PEN und der weiterführende PEN sein (der ungeschaltete L läuft da gerne ungeschnitten durch).
Wenn jetzt noch ankommende und abgehend Leitung unterwschiedlich alt sind und damit verschiedene Farbcodes aufweisen (oder sich einfach jemand -wie leider öfters der Fall- nicht an den jeweils gültigen Farbcode gehalten hat), ist für den Laien das Chaos perfekt. Und es gibt leider auch genug gelernte Elis, die das nicht auf dem Schirm haben...
Ausgerechnet der u.U. nicht wieder richtig durchgeklemmente PEN führt dann zu lebensgefährlichen Situationen an ganz anderer Stelle im Raum (oder sogar Nebenraum)!
Oder es ist eine (ehemalige) Serienschaltung im TN-C-System. Da wäre dann gn/ge der PEN, schwarz und blau hingegen geschaltete Außenleiter.
Alles läuft auf die Grundregel hinaus, daß man NIE nur nach Farben anklemmen darf, sondern stets die tatsächliche Funktion ermitteln muß (meist durch messen, ggf. auch durch Besichtigen - Verfolgen der Leitungen).
Außerdem muß der Nachweis der Wirksamkeit der Schutzmaßnahme gegen
elektrischen Schlag erbracht werden (Schutz gegen Bestehenbleiben
gefährlicher Berührungsspannung im Fehlerfall bei indirektem Berühren).
:vde:
[ Diese Nachricht wurde geändert von: sam2 am 27 Feb 2013 11:27 ]