RCD löst aus - PEN schuld? defekt?! Im Unterforum Elektroinstallation - Beschreibung: Alles über Installation
Achtung immer VDE beachten !!
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RCD löst aus - PEN schuld? defekt?! Suche nach: rcd (2227) pen (4421) |
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BID = 693559
Trumbaschl Inventar
Beiträge: 7574 Wohnort: Wien
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Erstens: Isomessung.
Zweitens: lastseitig alles abklemmen und nur einen LSS nebst 1m Leitung und einer Schukosteckdose anklemmen. Alle anderen N und PE ebenfalls abklemmen, nicht nur L. Wenn dann der FI immer noch auslöst liegt das Problem entweder an der Verbindung Zuleitung-FI oder am FI selbst.
Ich bleibe bei meinen VOrrednern, eine N-PE-Vertauschung ist die wahrscheinlichste Lösung, solange dann der Betriebsstrom unter dem Auslösestrom des FI bleibt (müßten dann aber deutlich weniger als 15W Last sein) löst der FI natürlich nicht aus.
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"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!" |
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BID = 693577
fuchsi Schreibmaschine
Beiträge: 1704
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Also IMHO würde ich auch von einem N-PE Schluss ausgehen.
Wird nach dem RCD kein Verbraucher betrieben, wirkt sich der Schluss nicht aus. Sobald ein Verbraucher stark genug ist, im N-Leiter einen gewissen Spannungsfall zu erzeugen, der im N-PE-Schluss einen Fehlerstrom >10-15 mA verursacht, hauts den RCD.
Da hilft eigentlich nur alle N von der N-Schiene trennen, und Stromkreis für Stromkreis jeweils den N wieder anschliessen, den Stronmkreis einschalten und testen. Somit kann man zumindest mal den Stromkreis mit dem Schluss finden.
Deswegen verbaue ich immer 1+N polie LS, da ist das Testen leichter. |
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BID = 693581
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Nicht ohne Grund ist vorgeschrieben, ALLE neu verlegten Leitungen vor Inbetriebnahme auf ihren Isolatiobswiderstand hin zu messen.
Auch den (noch viel wichtigeren) Nachweis der Wirksamkeit der Schutzmaßnahme hast Du unterlassen.
Für einen ausgebildeten Fachmann eine sehr schwache Leistung!
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BID = 693637
Goerg Gerade angekommen
Beiträge: 15 Wohnort: Olfen
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@fuchsi: So habe ich's im Prinzip auch heute gemacht. Alle N von der Schiene, nach und nach wieder aufgelegt und jedes mal wieder neu gemessen. Ergebnis: Tatsächlich N-PE Schluss auf einer Leitung, die zu einem anderen Keller-Raum führte. In sofern habe ich meinen ersten und hoffentlich einzigen Fehler nun hoffentlich gefunden und behoben. Den Rest ergibt das Messprotokoll.
@sam: Nunja. Messprotokoll und Inbetriebnahme ist für mich der "Moment", wenn ich wirklich fertig bin und die Anlage übergebe. Gestern war aus meiner Sicht vielmehr eine Prüfung einer Teilfunktion, bei der mir wichtiger war, festzustellen, ob bis hierhin alles "vernünftig" bzw richtig, im Sinne der Funktion, gemacht wurde. Wenn ich erstmal mit allem fertig bin, dann zur Fehlersuche wieder alles auseinanderzubauen, wäre vielleicht fachmännischer gewesen - aber aus meiner Sicht unlogisch. Solange nur ich an dieser "Anlage" arbeite, war ich bisher der Ansicht, so oft Ein/Aus- schalten zu dürfen, wie ich lustig bin und wenn ich mich recht erinnere, heisst es immernoch "Besichtigen, Erproben, Messen", gefolgt von der Übergabe - nicht "Bauen, Messen, Übergabe". Nichts hält mich davon ab, ein vernünftiges Protokoll anzufertigen, wenn ich auch mit meiner Arbeit komplett fertig bin, aber ich bin mir keiner Vorschrift bewusst, die mich dazu zwingt, erst alles fertigzustellen, bevor ich Anlagenteile schonmal erprobe. Und erst recht bin ich mir keiner Vorschrift bewusst, dass ich die Anlage erst fertigstellen und Messen muss, bevor ich mir bekannte Fehler suche und behebe. Aber, wie gesagt, ich bin zwar vom Fach, aber bin etwas raus, was Theorie und Vorschriften angeht.
Da mein Problem nun hoffentlich gelöst ist, können wir also meinetwegen dazu übergehen, mein Vorgehen in Bezug auf Vereinbarkeit mit VDE-Vorschriften zu diskutieren.
Danke jedenfalls an alle für Vorschläge und Ideen.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Goerg am 2 Jun 2010 17:38 ]
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BID = 693651
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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Bevor die Anlage das erste mal ans Netz geht steht das Besichtigen ,danach erfolgt eine Messung des Isolationswiderstandes und die Messung der Niederohmigkeit und Durchgängigkeit des Schutzleiters.
Erst wenn diese Messungen OK sind erfolgt das Zuschalten mit Erproben und der nachfolgenden Messung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahme (Abschaltzeit, Schleifenwiderstand usw)
Gruß Bernd
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Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
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BID = 693677
Goerg Gerade angekommen
Beiträge: 15 Wohnort: Olfen
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Dann wäre es ja "Besichtigen, Messen, Erproben, wieder Messen".
Ich müsste jetzt meine Schränke nach Fachliteratur und privaten Aufzeichnungen absuchen, wo ich weiß, dass zu dem Thema etwas drinsteht. Ich will auch nicht als unbelehrbar erscheinen, denn das bin ich eigentlich nicht. Vielleicht habe ich's einfach anders gelernt oder bringe tatsächlich was durcheinander. Ich erinnere mich nur zB an meine Gesellenprüfung: "Schaltung" gebaut, Funktionsprüfung, Fehlersuche, Messungen, Übergabe.
Womöglich unterscheidet sich auch einfach unsere Definition der Begriffe Besichtigen und Erproben, aber man stelle sich vor, man besichtigt, misst dann etwas, stellt bis dahin noch keine Probleme fest. Bei der Erprobung tauchen dann Fehler auf, die Funktion ist nicht so wie gewünscht, also ändert man "alles", fängt mit dem Messen wieder von vorne an, bis man das nächste Problem bei der Erprobung findet, bis man damit dann endlich durch ist, um "richtig" zu messen?
Habe jetzt nur mal kurz gegoogelt, bei der "Konkurrenz" von elektrofachkraft.de gibts nen Artikel dazu. Der sagt recht eindeutig:
1. Besichtigen (Betriebsmittelauswahl? Äussere Mängel? Typenschilder/Schaltpläne vorhanden? Schutz gegen in-direktes Berühren vorhanden? Aderkennzeichnung/Querschnitte?)
2. Erproben (Sind Schutz/Melde/Signaleinrichtungen funktionsfähig und läuft die Anlage ordnungsgemäß?)
3. Messen (Sind alle von DIN-VDE geforderten Grenzwerte erfüllt?)
Heisst für mich: Ich muss am Ende des Tages dafür sorgen, dass die Anlage ausser Betrieb ist und bleibt, es sei denn, ich habe bestimmte Anlagenteile schon entsprechend in Betrieb genommen. In der Zwischenzeit kann ich mit dem Rest aber so ziemlich machen, was ich will. Wie gesagt, mir ist keine Vorschrift bekannt, die mich dazu zwingt, vor und nach dem Erproben zu messen und anschliessend quasi direkt die Inbetriebnahme und Übergabe in die Wege zu leiten.
Wenn jemand dazu was genaueres weiß, wäre ich schon ziemlich neugierig, habe mein Wissen zu lange vor sich hin siechen lassen ;( Bis dahin bleibe ich erstmal dabei, zum Ende der Arbeiten natürlich auch alles entsprechend zu messen und Protokolle/Zeichnungen anzufertigen oder gegebenenfalls machen zu lassen, während der Arbeiten halte ich dies aber nicht für zwingend notwendig.
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BID = 693681
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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Halt wenn sich bei der Besichtigung schon Fehler zeigen brauchste gar nicht erst weitermachen !!(Wahl der Betriebsmittel, unbeschädigt , Kennzeichnung ,usw)
Hast du Isofehler (zb beschädigte Leitungen oder eben Klemmfehler) das selbe.
Beim Erproben stellen sich evl noch andere Fehler heraus ! (dumm wenn ein Notaus nicht abschaltet oder der Auftaster das Tor zu fährt )
Und erst nach der Prüfung der Schutzmaßnahme und übergaben der kompletten Dokumentation ist die Übergabe fällig.
Gruß Bernd
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BID = 693689
Goerg Gerade angekommen
Beiträge: 15 Wohnort: Olfen
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Jo. Und bisher habe ich nichts anderes getan, als einen Anlagenteil, wenn man so will, zu Besichtigen und zu Erproben. Bei der Erprobung habe ich einen Fehler festgestellt, der sich in einem anderen Anlagenteil befand, aber nunmal scheinbar Auswirkungen auf den erprobten Teil hatte.
Ok, ne Kellerinstallation bzw einzelne Kellerräume jetzt als "Anlage"/Anlagenteile zu bezeichnen mag vielleicht übertrieben klingen..
Das ist bisher für mich aber noch kein Grund, direkt in Richtung Messprotokoll und Übergabe weiterzumarschieren.
Ob mein Vorgehen nun klug/logisch/wirtschaftlich ist, sei mal dahingestellt, mir geht es eher darum, anhand der VDE-Vorschriften aufgezeigt zu bekommen, dass ich das so nicht darf, denn in der Richtung ist mir nichts bekannt.
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BID = 693693
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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ich sags mal deutlich Pe Unterbrechung und ein Erdschluß in der Anlage du gibts Spannung auf die Anlage und die Leute fallen um Was dann ? (Isomessung und Durchgängigkeit des Pe nicht gemessen, was denkst du was dir der Staatsanwalt sagt )
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BID = 693703
Goerg Gerade angekommen
Beiträge: 15 Wohnort: Olfen
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Mh.. ok. Tun wir halt so, als würde ich eine fehlerhafte Anlage übergeben. Hat zwar nix damit zu tun, dass ich als "Fachkraft" Spannung auf einen Teil der Installation gegeben und dabei letztlich einen Fehler in einem spannungslosen Teil der Installation entdeckt habe, aber gut. Fahrlässiges Verhalten zu Ungunsten Anderer ist natürlich nicht Sinn der Sache.
Es geht aber gar nicht darum, dass/ob ich bereits jetzt irgendwelche Laien an eine unfertige und ungeprüfte Anlage heranlasse, sondern darum, ob es für eine Fachkraft ok ist, einzelne Anlagenteile ohne großartige Messungen einzuschalten, zu erproben, anschließend wieder abzuschalten und gegen Wieder-Einschalten zu sichern und erst bei Fertigstellung der kompletten Anlage nochmal das Komplettprogramm mit Besichtigung, Erprobung und Messung samt Dokumentation zu durchlaufen.
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BID = 693705
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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zum mitmeiseln vor Inbetriebnahme(und dazu gehört das Erproben) ist eine Isomessung und die Prüfung des PE vorgeschrieben!! SCHUTZ GEHT VOR FUNKTION
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BID = 693707
Goerg Gerade angekommen
Beiträge: 15 Wohnort: Olfen
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ok. zum wiederholten male: Das steht wo?
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BID = 693711
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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DIN VDE 0100, Teil 610
Errichten von Niederspannungsanlagen; Prüfungen, Erstprüfung
Kurztext -
Erstprüfung nach DIN VDE 0100 Teil 610
Neu errichtete Starkstromanlagen bis 1000 Volt wie auch erweiterte oder geänderte Anlagen
sind vor der ersten Inbetriebnahme die in DIN VDE 0100 Teil 610 geforderten Prüfungen
(Besichtigen, Erproben und Messen) durchzuführen, um nachzuweisen,
dass alle Anforderungen der Normen der Reihe DIN VDE 0100 erfüllt sind.
Bei Erweiterungen in bestehenden Anlagen müssen die Prüfungen nach Teil 610 der DIN VDE 0100
nur im Bereich der Nachinstallation durchgeführt werden.
Die Sicherheit der bestehenden Anlage darf dabei nicht beeinträchtigt werden.
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BID = 693719
Goerg Gerade angekommen
Beiträge: 15 Wohnort: Olfen
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Wie gesagt, vielleicht definieren wir nur die Begriffe anders.
Für mich heisst Inbetriebnahme, dass ich alles fertig habe und dem Kunden übergebe. Vorher ist selbstverständlich durch Besichtigen, Erproben und Messen sicherzustellen, dass die VDE-Normen eingehalten werden. Zum Erproben gehört (laut elektrofachkraft.de), die Funktion der Anlage zu prüfen. So, und wie erprobe ich nun, ohne Spannung auf die Anlage zu geben?
Der von dir zitierte Text besagt für mich auch nicht, dass ich vor dem Erproben schon Schutzleiter-Widerstände und Isowerte messen muss. Dies könnte ich höchstens nachvollziehen, wenn du dies daraus ableitest, dass während der Besichtigung festzustellen ist, dass "der Schutz gegen direktes Berühren aktiver Teile vorhanden ist und die Schutzmaßnahmen bei indirektem Berühren nicht fehlerhaft sind." Hierbei ist aber (nur) die Prüfung von "Querschnitt, Verlegung, Anschluss und die Kennzeichnung von Schutz-, Erdungs- und Potenzialausgleichsleitern" gemeint (ebenfalls Zitat von elektrofachkraft.de), woraus ich keine "Messpflicht" schon bei der "Sicht"prüfung ableite.
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BID = 693721
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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sobald du Spannung auf die Anlage gibst nimmst du die Inbetrieb
stell dir vor du hast nen L PE Schluß und der PE ist vor der UV unterbrochen denk mal weiter !!!
deshalb Isomessung und Durchgängigkeit des PE messen !!! bevor Spannung auf die Anlage kommt !!!!
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