Gefunden für viii - Zum Elektronik Forum |
| 1 - Mainboard startet nicht -- ASUS ASUS MAXIMUS VIII Hero | |||
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| 2 - Geerbtes Häuschen mit Uralt-Elektrik -- Geerbtes Häuschen mit Uralt-Elektrik | |||
Zitat : powersupply hat am 23 Aug 2014 03:21 geschrieben : Du sprichst mir aus dem Herzen. Endlich mal einer der sich wirklich auskennt.
Ich muss dazu sagen, dass ich auch kein Jurist bin, aber durchaus die Grundlagen kenne. Ich habe mich mal noch etwas weiter informiert und bin dabei auf folgendes Urteil des BGH gestoßen, das hier auch von Interesse sein dürfte (bzgl. dem "Gesetzescharakter" der Normen): Zitat : BGH (Az. VIII ZR 321/07) hat am 15 Okt 2008 00:00 geschrieben : ... | |||
3 - Potentiometer -- Loewe Opta Reingold Röhrenradio | |||
| Geräteart : Sonstige Defekt : Potentiometer Hersteller : Loewe Opta Reingold Gerätetyp : Röhrenradio Messgeräte : Multimeter ______________________ Hallo liebe Gemeinde! Ich habe ein Problem. Ich habe vor einem Monat ein Röhrenradio gekauft, an dem ein Potentiometer kaputt ist. Ich habe mehrere Stunden nach einem gleichem aber funktionstüchtigem Potentiometer gesucht, aber nichts gefunden. Ich glaube die werden nicht mehr produziert. Und jetzt bin ich hier und brauche eure Hilfe. Ich bin ein Anfänger in der Brache und weiß noch vieles nicht. Der Potentiometer ist von Preh. Auf dem untersten Teil steht 1,3 Mohm + log VIII 4 4 2. In der Mitte steht 3 Mohm lin VII 4 4 2. Und oben neben dem Befestigung steht ESA. Vielleicht weißt jemand wo es die Teile noch zu kaufen gibt oder ob es ein Gleiches von einem anderem Hersteller gibt. ... | |||
| 4 - kein Bild, keine Spannung -- TV ITT ? Arcade Videomonitor | |||
| Hallo !
Ich bin wieder weiter mit meinem Monitor ... ich hoffe irgendwann auch mal fertig. Es ist ein ITT Chassis 80-90° PIL mit einer ITT-Röhre A51-231X. Unten die Anleitung zum Einstellen der Parameter. Schritt (a) Betriebsspannung mit R641 habe ich eingestellt. Die hatte ein Vorbesitzer auf 134V, statt, wie bei meiner Röhre gefordert auf 122V, eingestellt. Das erklärt mit Sicherheit die Korona. Ich habe sie runtergedreht auf 122V. Die roten Streifen sind weg, das Bild ist etwas dunkler, Farben sind nach wie vor gut. Jetzt sind die Einbrennungen beim Spielen aber stärker sichtbar, zumindest bei starkem Tageslicht (wie jetzt). Vielleicht hat ein Vorbesitzer oder Wirt noch die ein oder andere Mark machen wollen, wollte sich den Monitortausch sparen und damit die Einbrennungen nicht so auffallen, einfach die Betriebsspannung hochgedreht. Schritt (b) Kontrollieren - ich habe gemessen: U(III=)=121,7V (gefordert: 122 +-1V) U(I)=311V (gefordert 300V - müsste aber auch ok sein, mein Hauptkondensator kann 400V, vermutlich weil 1983 die Netzspannung 220V war, dann ab 1987 230V, also etwa +4,5%) U(II)=232V (gefordert: 230V) U(VI)=25V (gefordert: 25V) U(VIII)=12V (gefordert: 12V) diese Werte stimmen sc... | |||
| 5 - kein Schutzleiter in Mietwohnung -- kein Schutzleiter in Mietwohnung | |||
Zitat : HHE3eich hat am 16 Jun 2012 19:51 geschrieben : also kann ich jetzt davon ausgehen, daß unsere Anlage die gängigen Anforderungen erfüllt, richtig. Nein, das kann nur eine Prüfung ergeben. Hier sind Messwerte besonders wichtig. Entscheiden tut dann die Fachkraft vor Ort. Zitat : Anscheinend gab es zeitgleich mit dem Blitz eine Art Lichtbogen oder Stromschlag Damit ist für Mich der Vermieter in der Pflicht die Prüfung durchzuführen. Da gab es ein Urteil zu Bundesgerichtshof Urteil vom 15. Oktober 2008 – VIII ZR 321/07 | |||
| 6 - Hilfe! Ständig haut es die Sicherung raus - auch heiß -- Hilfe! Ständig haut es die Sicherung raus - auch heiß | |||
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[quote=sam]Der Vermieter schuldet (bei einer noch so alten Wohnung) stets eine fehlerfreie und (zumindest nach damaligem Stand) SICHERE Elektroinstallation. Punktum. Sie muß darüberhinaus ggf. sogar Ansprüche an die Belastbarkeit erfüllen, welche über den bei der Errichtung üblichen Umfang deutlich hinausgehen können. [/quote] Ja du hast recht - siehe BGH, Urteil vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 281/03 - =>der Betrieb eines zweiten Großgerätes muss möglich sein! => der damalige Stand der Technik könnte auch "Schutz durch nichtleitende Räume" bedeutet haben. < >
Mir ging es darum, nicht das Kind mit dem Bade auszuschütten, sondern einen einvernehmlichen Weg zu suchen für einen vermuteten Fehler (bezieht sich auf die festgestellte Wärme) in der Anlage. Dass Mieter auch gerne ihren Untertischboiler etc. vergessen als Verbraucher anzugeben ... usw. <<der kann natürlich auch beim Nachbarn sitzen >> Es kann a... | |||
| 7 - Drehstrom-Norm -- Drehstrom-Norm | |||
| Moin,
Die Stromstärken der CEE-Stecker sind tatsächlich von den in Frankreich der 60er Jahre üblichen Sicherungsgrößen abgeleitet worden. CEE -> Cenelec Die Franzosen hatten dmals schon die Sicherungsgrößen ...25-32-40-50... In den USA / Canada (UL/CSA)ist die Normreihe 10-15...30...60 In D haben sich die Sicherungsgrößen seit Eddison erst langsam herrausgebildet. VDE RES (1923) 6-10-15-20-25-35-60-80-100-125-160 VDE 0610 (1941) 4-6-10-15-20-25-35-50-60-80-100-125-160 mit der VDE 0610 Ü/1945 VIII hat man dann "Hals über Kopf" die Nennstromstärke 46A eingeführt und schon 1949 laut überlegt (vgl. ETZ 1949 S 375) diese auf 50 A zu ändern. So war dem dann auch in der VDE 0610/1958 VDE 0635/03.1963 2-4-6-10-16-20-25-35-50-63-80-100-125-160 Die 32 A waren mindestens schon seit der DIN VDE 0636-1/1983-12 enthalten, seit 1999 ist dafür offiziell sogar die 35A gestrichen worden. Zur gleichen Zeit wurde auch die 13A und 40A-Größe aufgenommen. Beide Größen sind jedoch oft immernoch nicht bei jedem GH zu bekommen... ... | |||
| 8 - Elektorinstalltion -- Elektorinstalltion | |||
| Guten morgen,
es geht ja weniger um Elektrotechnik, als um Mietrecht. Und in solchen Fällen sind sich die deutschen Gerichte eigentlich ziemlich einig: Zitat : Der zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignete Zustand der Wohnung, der mangels konkreter vertraglicher Vereinbarungen nach der Verkehrsanschauung zu bestimmen ist, muß auch bei der Anmietung einer unrenovierten Wohnung in einem Altbau einem Mindeststandard genügen, der ein zeitgemäßes Wohnen ermöglicht und alle mit der Haushaltsführung üblicherweise verbundenen Tätigkeiten unter Einsatz technischer Hilfsmittel erlaubt (Schmidt- Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 8. Aufl., § 535 BGB, Rdnr. 172; Kraemer in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Kap. III Rdnr. B 1181; Sternel, aaO, Kap. II Rdnr. 14; vgl. auch OLG Frankfurt am Main, NZM 1998, 150). | |||
| 9 - BGH - atypische Wartungskosten als umlagefähige Betriebskosten -- BGH - atypische Wartungskosten als umlagefähige Betriebskosten | |||
| Wiederkehrende Kosten, die dem Vermieter zur Prüfung der Betriebssicherheit einer technischen Anlage (hier: Elektroanlage) entstehen, sind Betriebskosten, die bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung der Mietvertragsparteien als “sonstige Betriebskosten” im Sinne von § 2 Nr. 17 Betriebskostenverordnung (bzw. Anlage 3 Nr. 17 zu § 27 der II. Berechnungsverordnung) auf den Mieter umgelegt werden können.
BGH v. 14.2.2007 - VIII ZR 123/06 - WuM 2007, 198; GE 2007, 439 An der Umlagefähigkeit solcher “Überprüfungs- und Wartungskosten” kann eigentlich kein Zweifel bestehen, da die Wartung und Überprüfung technischer Anlagen schon in der II. BV zu den umlagefähigen Betriebskosten gehörte. Zu beachten ist jedoch für Mieter wie Vermieter gleichermaßen, dass die aus solchen Überprüfungen resultierenden Instandsetzungen und Reparaturen nicht umlagefähig sind. ... | |||
| 10 - Fachwortkette -- Fachwortkette | |||
Tivoli Der weltbekannte Kopenhagener Vergnügungs- und Erholungspark Tivoli wurde am 15. August 1843 in der Innenstadt der dänischen Hauptstadt eröffnet. König Christian VIII. hatte das frühere Militärgelände Ideengeber Georg Carsten für einen Freizeitpark überlassen. Dieser ist somit einer der ältesten heute noch existierenden Vergnügungsparks weltweit. Der Name Tivoli wurde von der gleichnamigen italienischen Stadt Tivoli abgeleitet. ... | |||
| 11 - BGH-Urteil zum \"Recht auf Parabolantenne\" -- BGH-Urteil zum \Recht auf Parabolantenne\ | |||
| BGH-Urteil zum Recht auf Parabolantenne
Kurz nachdem der Satellitenbetreiber ASTRA ein Recht auf Satelliten-TV-Empfang propagiert hatte, freut sich der Verband Privater Kabelnetzbetreiber (ANGA) über ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs, das ein solches Recht verneint. Am 23. Februar hatte der Satellitenbetreiber ASTRA in einer Pressemitteilung unter der Überschrift Satelliten-TV für Mieter: 'Geht nicht, gibt's nicht' erklärt, dass jeder Mieter ein Recht darauf habe, Fernseh- und Radioprogramme sowie Internet per Satellit zu empfangen. Grundlage für diese Aussage ist ein Urteil des Berliner Landgerichts vom 30. 11. 2004. Dem Rechtsstreit war die Installation einer Satelliten-Empfangsanlage durch ein deutsch-polnisches Ehepaar an der Brüstung ihres Balkons vorangegangen. Das LG Berlin verurteilte das Ehepaar zwar, diese Anlage wieder zu entfernen. Das Gericht stellte aber auch fest, dass die Eigentümerin der Mietwohnung verpflichtet sei, die Aufstellung einer Parabolantenne zu genehmigen, wenn das Paar die Aufstellung nach Maßgabe des von der Eigentümerin zu wählenden Aufstellungsortes vornimmt, die Installation fachgerecht vorgenommen wird, für eine Versicherung Sorge getragen wird und die Rückbaubaukosten gegenüber der Klägerin sichergestellt werden. |
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