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BID = 748879
coolioo Neu hier
Beiträge: 23
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Hallo Gemeinde,
ich lebe in einer Mietswohnung mit 2,5 Zimmern und einer 10 Ampere Sicherung für die komplette Wohnung.
Lediglich der Herd ist mir 3 Phasen abgesichert. Ein FI Schalter ist nicht installiert.
Die 10 Ampere Sicherung fliegt regelmäßig raus, da diese nicht für die Komplette Wohnung mit Geschirspülmaschine, usw. ausreicht.
Der Vermieter war mit einem Elektriker in der Wohnung und machte den Sicherungskasten kaputt, siehe Bilder.
Zwei Wochen später meint der Vermieter das 10 Ampere vollkommen ausreicht und er keinen FI Schalter installieren wird, da dies bei den Erneuerungen im Jahr 1986 nicht mitgemacht wurde und dies ausreicht.
Meine Hausratversicherung sagt, das sie keinen Schaden zahlen, der durch einen eventuellen Leitungsbrand entstehend würde.
Ist das Verhalten des Vermieters richtig oder kann ich mich dagegen zur Wehr setzen?
Vielen Dank für die Hilfe im Voraus
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BID = 748906
elo22 Schreibmaschine
Beiträge: 1403 Wohnort: Euskirchen
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Zitat :
coolioo hat am 16 Feb 2011 22:37 geschrieben :
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Der Vermieter war mit einem Elektriker in der Wohnung und machte den Sicherungskasten kaputt, siehe Bilder. |
Kann ich nicht erkennen. Wo denn?
Lutz |
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BID = 748907
Dark Dragon Schreibmaschine
Beiträge: 1363 Wohnort: Solingen
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Die Abdeckung des dritten Diazed-Sockels ist zerbrochen.
Fingersicherheit scheint nicht mehr gegeben.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, an der Anlage etwas zu ändern, wenn Diese zu Zeiten derer Errichtung den damals gültigen Vorschriften entsprochen hat.
Auch 1986 gab es noch keine Pflicht für FI Schutzschalter.
Evtl. kannst Du den Geschirrspüler mit am Herd anschließen.
Dann mit Umschalter, so dass Du entweder Backofen oder Geschirrspüler nutzen kannst.
Das müsste dann ein Eli auf Deine Kosten erledigen.
Die Gebäudeversicherung des Vermieters muss bei Kabelbrand zahlen, wenn nicht an der Anlage nachweislich herumgepfuscht wurde.
Du als Mieter bekommst dann trotztem Deinen Schaden ersetzt und die Vers. wird sich das Geld vom Vermieter wiederholen.
Fackelt eine zugelassene Verlängerungsleitung ab, zahlt Deine Hausratsversicherung.
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BID = 748908
zille1976 Gesprächig
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Beiträge: 125 Wohnort: Marl, NRW
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Guten morgen,
es geht ja weniger um Elektrotechnik, als um Mietrecht. Und in solchen Fällen sind sich die deutschen Gerichte eigentlich ziemlich einig:
Zitat :
| Der zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignete Zustand der Wohnung, der mangels konkreter vertraglicher Vereinbarungen nach der Verkehrsanschauung zu bestimmen ist, muß auch bei der Anmietung einer unrenovierten Wohnung in einem Altbau einem Mindeststandard genügen, der ein zeitgemäßes Wohnen ermöglicht und alle mit der Haushaltsführung üblicherweise verbundenen Tätigkeiten unter Einsatz technischer Hilfsmittel erlaubt (Schmidt- Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 8. Aufl., § 535 BGB, Rdnr. 172; Kraemer in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Kap. III Rdnr. B 1181; Sternel, aaO, Kap. II Rdnr. 14; vgl. auch OLG Frankfurt am Main, NZM 1998, 150). |
Zitat :
| Ohne dass hierzu seitens der Gerichte noch Sachverständige bemüht werden, wird allgemein davon ausgegangen, dass eine Absicherung der Leitungen mit 6 Ampere alles andere als zeitgemäß ist. AG Schöneberg, Urteil vom 30. Mai 1989, Az: 16 C 727/88. Auch in einer Altbauwohnung muss der folgende vom BGH (Urteil vom 26. Juli 2004 Az: VIII ZR 281/03) Mindeststandard gegeben sein, ansonsten liegt ein Sachmangel vor. Der Mieter ist dann berechtigt, vom Vermieter die Herstellung dieses Mindeststandards zu verlangen. Nach der Verkehrsanschauung umfaßt mangels abweichender Vereinbarung der vertragsgemäße Gebrauch einer Wohnung, dass zumindest ein größeres Haushaltsgerät wie Waschmaschine oder Geschirrspülmaschine und gleichzeitig weitere haushaltsübliche Elektrogeräte wie etwa ein Staubsauger in der Wohnung benutzt werden können. Zu einer zeitgemäßen Wohnnutzung gehört außerdem, dass das Badezimmer über eine Stromversorgung verfügt, die nicht nur eine Beleuchtung, sondern auch den Betrieb von kleineren elektrischen Geräten über eine Steckdose ermöglicht. |
Zitat :
| Wohnt der Mieter schon lange in der selben Wohnung, und hat sich daher der Mangel infolge des Fortschritts der Technik ergeben, so sieht der überwiegende Teil der Literatur und die Rechtsprechung - mit teilweise unterschiedlicher Begründung - einen Modernisierungsanspruch des Mieters als gegeben an. Der Vermieter ist aufgrund seiner Verpflichtung zur Gewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs angehalten, auf seine Kosten einen stärkeren Stromanschluß zu verlegen (Erman-Schopp, §§ 536 a.F. BGB Rn. 23; 537 a.F. BGB Rn. 8; Staudinger-Emmerich, § 537a.F. BGB Rn. 19; Sternel, a.a.O. II 42, 202, 220; LG Hannover ZMR 1967, 338; a.A. Münchener Kommentar-Voelskow, § 535 BGB Rn. 53; Soergel-Kummer, § 535 BGB Rn. 178; Staudinger-Emmerich, § 535 Rn. 49) (AG Schöneberg, Urteil vom 30. Mai 1989, Az: 16 C 727/88). Als ausreichend wird dabei die Neuherstellung einer Stromabsicherung mit 25 Ampere bei entsprechenden Leitungsquerschnitten angesehen. Der Mieter kann also auch im bestehenden Altmietverhältnis im Einzelfall eine verbesserte Absicherung der Stromversorgung vom Vermieter fordern, um den zeitgemäßen Mindeststandard elektrischer Haushaltsgeräte nutzen zu können. Quelle: Grundeigentum 1989, 1001-1005. |
Quelle für beidet Zitate: mietrechtslexikon.de
Mfg Zille
[ Diese Nachricht wurde geändert von: zille1976 am 17 Feb 2011 5:42 ]
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BID = 748909
coolioo Neu hier
Beiträge: 23
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Vielen Dank für die zahlreichen Tipps.
Anscheinend kann ich nicht viel machen, da die komplette Wohnung inkl. Bad mit 10 Ampere abgesichert ist.
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BID = 748910
zille1976 Gesprächig
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Beiträge: 125 Wohnort: Marl, NRW
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Wieso kannst du nicht viel machen?
Zitat :
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Nach der Verkehrsanschauung umfaßt mangels abweichender Vereinbarung der vertragsgemäße Gebrauch einer Wohnung, dass zumindest ein größeres Haushaltsgerät wie Waschmaschine oder Geschirrspülmaschine und gleichzeitig weitere haushaltsübliche Elektrogeräte wie etwa ein Staubsauger in der Wohnung benutzt werden können. |
Das scheint in deinem Fall nicht gegeben zu sein. Ich würde schon dafür sorgen, dass das Telefon beim Vermieter nicht mehr still steht, weil alle 5 Minuten die Sicherung durchbrennt.
MfG Zille
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BID = 748922
:andi: Inventar
Beiträge: 3205 Wohnort: Bayern
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Wenn der Sicherungskasten in deiner Wohnung ist und nur eine Sicherung für deine Wohnung ist, wofür sind dann die restlichen 14?
1x10A für eine 2,5 Zimmer-Wohnung wäre auch 1976 schon nicht mehr zeitgemäß gewesen.
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"Gestern gings noch, da kann net viel sein"
[ Diese Nachricht wurde geändert von: :andi: am 17 Feb 2011 10:04 ]
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BID = 748950
Elektro Freak Inventar
Beiträge: 3434 Wohnort: Mainfranken
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Zitat :
:andi: hat am 17 Feb 2011 10:01 geschrieben :
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Wenn der Sicherungskasten in deiner Wohnung ist und nur eine Sicherung für deine Wohnung ist, wofür sind dann die restlichen 14?
1x10A für eine 2,5 Zimmer-Wohnung wäre auch 1976 schon nicht mehr zeitgemäß gewesen.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: :andi: am 17 Feb 2011 10:04 ]
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Unten kann ich etwas das "Bad" heisst erkennen, wenn die Auflösung höher wäre könnte man auch etwas mehr erkennen.
Offtopic :
| Wie läuft das dann eigentlich mit der Bezahlerei, hast du einen eigenen Zähler ? |
_________________
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Elektro Freak am 17 Feb 2011 13:38 ]
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BID = 748953
coolioo Neu hier
Beiträge: 23
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Hallo, also es sind drei Sicherungen je 16 Ampere für den Herd, eine Sicherung 10 Ampere für den Keller mit einer Steckdose, 10 Ampere für den Waschraum (eine Steckdose) und die linke Sicherung10 Ampere (Automat) ist für dei komplette Wohnung, die anderen Sicherung sind ohne funktion.
Ist das noch Zeitgemäß oder habe ich ein Chance etwas beim Vermieter zu erreichen?
Es nervt tierisch, wenn ich die Spülmaschine anmache und licht brennt, das die Sicherung wieder raushaut.
Das Bad ist nicht extra abgesichert.
Die komplette Wohnung inkl. Bad, Küche, Wohnzimmer, Schalfzimmer und Büro laufen über eine Sicherung 10 Ampere.
Ja, wir haben einen Zähler für alles.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: coolioo am 17 Feb 2011 14:05 ]
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BID = 748966
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Wie lange wohnst Du da schon?
Warum wurde das vor Einzug nicht geprüft/bemerkt?
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
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BID = 748987
zille1976 Gesprächig
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Beiträge: 125 Wohnort: Marl, NRW
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Zitat :
coolioo hat am 17 Feb 2011 13:46 geschrieben :
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Ist das noch Zeitgemäß oder habe ich ein Chance etwas beim Vermieter zu erreichen?
Es nervt tierisch, wenn ich die Spülmaschine anmache und licht brennt, das die Sicherung wieder raushaut.
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Ich habe es ja schon zweimal hier geschrieben (bzw. reinkopiert), aber vielleicht war der Text ja zu kompliziert. Daher nochmal die einfache Variante:
Spülmaschine und ein anderer Verbraucher (z.B. Staubsauger) an:
- Geht (Sicherung hält): Alles in Ordnung
- Geht nicht (Sicherung löst aus): Mangel, der vom Vermieter abzustellen ist.
So. Nochmal schreib ichs jetzt nicht mehr.
Zitat :
sam2 hat am 17 Feb 2011 15:23 geschrieben :
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Warum wurde das vor Einzug nicht geprüft/bemerkt?
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Vielleicht wurde da noch von Hand der Abwasch gemacht
Mfg Zille
[ Diese Nachricht wurde geändert von: zille1976 am 17 Feb 2011 17:40 ]
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BID = 749027
coolioo Neu hier
Beiträge: 23
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Sorry,
ich habe es bemerkt und es wurde mir immer wieder versichert, es wird geändert. Es wurde nicht geändert, neuer Termin wurde vereinbart, usw.. Das Spielchen haben wir nun schon drei mal gemacht
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BID = 749083
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Dagegen hilft, dier Miete angemessen zu mindern!
Trotzdem ist es wohl nicht zuviel verlangt, wenn Du zumindest die konkrete Rückfrage beantworten würdest:
Wie lange wohnst Du da schon?
Man kann nämlich Rechte auch durch Untätigkeit dauerhaft verwirken!
Wann wurde der Zustand bemerkt? Was dann unternommen?
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BID = 749112
Kabelkasper Stammposter
Beiträge: 497 Wohnort: Niedersachsen
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Zum Elektrischen sei noch gesagt, dass auch 1986 für "Räume mit Dusche oder Wanne" (Badezimmer) ein FI vorgeschrieben war.
KK
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BID = 749138
coolioo Neu hier
Beiträge: 23
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seit 01.05.2010. Es wurde immer wieder ein Termin vereinbart aber von Vermieterseite nicht wahrgenommen. Das Spielchen haben wir dann drei mal gemacht und dann haben wir eine Frist gesetzt bis zum 09.02.2011.
Sie hat geschrieben, das es zwei Sicherungen für die Wohnung gibt und es somit passen würde.
Es gibt zwar zwei Sicherungen aber die eine hat keine Funktion.
"Zum Elektrischen sei noch gesagt, dass auch 1986 für "Räume mit Dusche oder Wanne" (Badezimmer) ein FI vorgeschrieben war. "
Aber das kann ich wohl kaum durchsetzen oder?
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