Eigenleistungen bei der Haustechnik Im Unterforum Elektroinstallation - Beschreibung: Alles über Installation
Achtung immer VDE beachten !!
| Autor |
|
Eigenleistungen bei der Haustechnik |
|
|
|
|
BID = 36172
joe Schreibmaschine
    
Beiträge: 1747 Wohnort: Ba-Wü
|
|
Das war gemein, aber treffend.
_________________
|
|
BID = 36174
Kurzschluß Neu hier

Avatar auf fremdem Server ! Hochladen oder per Mail an Admin
Beiträge: 43 Wohnort: bei Stuttgart
|
|
Also scheint die seitherige Elektroinstallation doch durchaus im Rahmen zu sein, na dann bin ich wenigstens in diesem Punkt beruhigt. Die Sicherungen sind ürigens von ABB.
Wenn mein Elektriker mir wenigstens mal seine Ware angeboten hätte, aber ich habe ja seinen Katalog und seine Preise bis Heute nicht gesehn. Und wenn er von Anfang an sagte, dass er keinen Baumarkt-Schrott einbaut, dann wäre die Elektroinstallation vermutlich längst schon abgeschlossen.
Doch Anfangs sagte er, das ich die Schalter und Dosen nicht von ihm kaufen müsse und ich dachte, prima, da muß er ja nicht auch noch dran verdienen, da kann ich wenigstens paar Euro einsparen.
Während der Installation gab er irgendwann von sich er baut keine Kopp ein. Daraufhin sagte ich, na gut, dann mache ich das eben selbst.
In dieser Phase sprach er noch davon, dass ich ihm dann einen Haftunsgsausschluß über diese Arbeiten unterschreiben muß. - Auch kein Problem, sagte ich und kaufte noch mehr Kopp-Schalter und Dosen hinzu.
Dann ruhte die Baustelle, der Elkrikter sagte er macht erst weiter wenn die Gipserarbeiten abgeschlossen sind.
Zählerkasten, Verkabelung und Dosen waren gesetzt und er bekam sein Geld.
Die Gipser sind nun schon lage fertig und mein Handwerker ist nicht erreichbar und seine Frau vertröstet mich lediglich. Endlich reagiert er auf mein Fax und eröffnet mir, dass die Baustelle schon längst mit Strom versorgt sein könne, wenn ich nicht diese Kopp schalter einbauen möchte, er würde mir auch 20% Rabatt geben, aber er baue kein Produkt ein, welches er nicht kennt, es würde sich hiebei um eine Haftunsgfrage handeln und meine Unterschrift für einen Haftungsausschluß ist da umngültig, habe er zwischnezeitlich erfahren, da ich nicht die Tragweite meiner Unterschrift erkennen könne oder so.
Ja darum friert mir nun meine Baustelle ein, bzw. wir der Heizungsbauer heute noch das Wasser aus der Heizung ablassen, dammit diese keinen Schaden nimmt.
Also ich wäre froh, wenn ich aus allen Verträgen, dessen Tragweite ich nicht erkenne wieder raus kommen könnte ..
Daher kann ich mir das schwerlich vorstellen.
Zwischenzeitlich habe ich einen Großteil der Schalter und Dosen schon eingekauft und bin natürlich sauer auf die falschen Versprechungen und die Desinformation meines Elektriker.
Nun bin ich natürlich auch bockig und sage, eher gibt es Eiszapfen auf der Baustelle, bevor ich einen weiteren Schalter oder Steckdose von diesem Elektriker kaufe. |
|
BID = 36175
Kurzschluß Neu hier

Avatar auf fremdem Server ! Hochladen oder per Mail an Admin
Beiträge: 43 Wohnort: bei Stuttgart
|
Also hat noch wer eine konstruktive Idee, was tun, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist ?

|
BID = 36176
dos6510 Stammposter
   
Avatar auf fremdem Server ! Hochladen oder per Mail an Admin
Beiträge: 357 Wohnort: Raum Stuttgart
|
Hi,
traue es mir kaum zu sagen: aber wie wäre es mit "einen anderen Elektriker bemühen"?
DoS
|
BID = 36194
Kurzschluß Neu hier

Avatar auf fremdem Server ! Hochladen oder per Mail an Admin
Beiträge: 43 Wohnort: bei Stuttgart
|
Zitat :
dos6510 hat am 25 Okt 2003 09:48 geschrieben :
|
Hi,
traue es mir kaum zu sagen: aber wie wäre es mit "einen anderen Elektriker bemühen"?
DoS
|
Wenn der Kerl am Montag nicht kommt, wird mir gar nichts anderes übrig bleiben, nur ob sich da so schnell ein Nachfolger findet, kaum mehr Stunden rein zu hängen, sprich nichts verdient und dann noch die Haftung für die Arbeiten des Vorgängers übernehmen, dann hat der Nachfolger auch noch ein Haftungsproblem ...

|
BID = 36195
perl Ehrenmitglied
       
Beiträge: 11110,1 Wohnort: Rheinbach
|
Zitat :
| | ....sprich nichts verdient... |
Wie kommst Du darauf ?
Das dürfte ein frommer Wunsch bleiben, denn der wird Dir schon seine Rechnung präsentieren.
_________________
Haftungsausschluß:
Bei obigem Beitrag handelt es sich um meine private Meinung.
Rechtsansprüche dürfen aus deren Anwendung nicht abgeleitet werden.
Besonders VDE0100; VDE0550/0551; VDE0700; VDE0711; VDE0860 beachten !
|
BID = 36221
Kurzschluß Neu hier

Avatar auf fremdem Server ! Hochladen oder per Mail an Admin
Beiträge: 43 Wohnort: bei Stuttgart
|
Na wenn sich für Geld noch Handwerker finden lassen, die nicht so schisshasig oder Ehrenkäsig wie mein jetziger Elektriker sind, dann habe ich ja noch Hoffnung.
Erscheint mein Elektriker am Montag nicht, wovon ich mal zu 90 % ausgehe, dann darf sich gerne ein Elektriker für die Abschlußarbeiten bei mir melden und mir sein Angebot unterbreiten, vorausgesetzt natürlich er verwendet meine Kopp Schalter und Dosen :-)
|
BID = 36236
ECL_86 Gelegenheitsposter
 
Beiträge: 75 Wohnort: Norddeutschland
|
@joe (Wer darf was)
Sorry, hab deinen Kommentar ganz am Anfang des Threads erst jetzt gelesen.
Diese Bestimmungen in den Versorgungsbedingungen kenne ich. Sie haben aber nichts mit einem gesetzlichen Verbot zu tun; es handelt sich um staatlich genehmigte allgemeine Geschäftsbedingungen.
Die Eigeninstallation ist also nicht "verboten" durch irgendein Gesetz mit Strafe oder so.
Im Rahmen der von dir oben angeführten Geschäftsbedingung könnte theoretisch ein EVU bzw. Netzbetreiber jemandem, der sich selbst eine Leitung mit Steckdose legt, den Strom abdrehen. Die werden sich aber hüten, denn vor Gericht hätte das keinen Bestand. Es gibt nämlich auch noch das "Gesetz zur Regelung des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen" und eine Auslegung der Bestimmung in deinem Sinne wäre m. E. ein klarer Verstoss dagegen. (Ob das allerdings schon mal jemand vor Gericht "ausgeklagt" hat, wiess ich natürlich nicht.)
Will jetzt nicht nerven mit diesem Statement (hab mal, mehr zwangsweise, n bisschen Jura gemacht), wollte aber meine Meinung auch nicht runterschucken.  :)
|
BID = 36238
Kurzschluß Neu hier

Avatar auf fremdem Server ! Hochladen oder per Mail an Admin
Beiträge: 43 Wohnort: bei Stuttgart
|
Zitat :
ECL_86 hat am 25 Okt 2003 20:01 geschrieben :
|
@joe (Wer darf was)
Die Eigeninstallation ist also nicht "verboten" durch irgendein Gesetz mit Strafe oder so.
|
Also ich habe mir gedacht, ich schlage meinem Elektriker vor, dass ich die Dosen und Schalter anklemme, nachdem er mich unterwiesen hat und ich die Dinger einfach raus hängen lasse und er kontrolliert, ob ich es auch richtig ansgeschlossen habe.
Wenn er einen AZUBI hat, dem wird er doch auch was zutrauen, er hat aber keinen, vielleicht darum, keine Ahnung.
Aber dann kann er doch ruhigen Gewissen sagen er hat diesen Baumarkt-Schrott nicht eingebaut und ruhig schalfen kann er trotzdem.
Wobei seinen Lieblingshersteller Jung den bekomme ich beim OBI, also auch Baumarkt-Schrott :-)
|
BID = 36240
Bastler Stammposter
   
Beiträge: 209
|
schau dir mal die schalterprogramme von jung und von kopp an das ist ein himmelweiter unterschied!
|
BID = 36244
joe Schreibmaschine
    
Beiträge: 1747 Wohnort: Ba-Wü
|
Nun ja ganz einfach wers macht ist eigentl. sch....egal, fakt ist es muss jemand abnehmen, ohne abnahme kein Zähler, ohne Zähler kein Strom.
Also einen suchen ders installiert, gleichzeitig einen suchen der das abnimmt, wenn beide dann miteinander klarkommen dann wirds doch wohl gehen.
mfg Joe
_________________
|
BID = 36247
Kurzschluß Neu hier

Avatar auf fremdem Server ! Hochladen oder per Mail an Admin
Beiträge: 43 Wohnort: bei Stuttgart
|
Also ich sehe das nun zwischenzeitlich so, dass mein Elektriker ja nicht ganz unrecht hat, wenn er von seiner Haftung spricht. Wenn er der KAWAG oder neuerdings SÜWAG seine Fertigmeldung gibt und später gibt es einen Todesfall in Zusammenhang mit der Hauselektrik, dann wird geforscht und der erste Verdächtige ist der Elektriker.
Nur übertreibt er es etwas sehr mit seiner Haftungsangst.
Da hätte er vielleicht doch besser etwas anderes gelernt.
Ich gehe mal davon aus, dass die Kopp-Schalter und Dosen kein Sicherheitsrisiko darstellen und daher bedenkenlos verarbeitet werden können.
Es mag ja sein, dass es qulitativ besseres gibt, aber ich muß sehen, wo ich Geld einsparen kann, denn ich habe leider keinen Goldesel im Stall stehen und nächstes Jahr kommt der Dachstock und die Aussenfassade dran, aber nur wenn die Kohle reicht ...
Wenn aber jemand der Ansicht ist, dass die Kopp-Produkte ein Sicherheitsrisiko darstellen ...
Vielleicht krieg ich die Ware ja dann bei e-bay noch unter.
|
BID = 36251
ECL_86 Gelegenheitsposter
 
Beiträge: 75 Wohnort: Norddeutschland
|
@joe
Da haste natürlich recht, beim Erstanschluss einer kompletten Anlage für ein Gebäude hat das EVU nach seinen Geschäftsbedingungen bessere Karten und kann natürlich den Zettel vom Meisterbetrieb verlangen.
Und wers wirklich gemacht hat, ist sch...egal.
@Kurzschluss
Auch von mir nochmal herzliches Beileid. - Jetzt wollt ich einen Satz über deinen "grossen (Elektro-)Meister" schreiben, aber die Wortwahl würd den Höflichkeitsregeln des Forums widersprechen.
Kaufmännisch dumm ist er jedenfalls auch. Da die Dinger VDE-Zeichen haben, könnte er sie bedenkenlos einbauen. Ich würd dann an seiner Stelle auf die Rechnung schreiben: "soundsoviel zusätzliche Arbeitswerte; Einbau besodnerer Schalter auf Wunsch des Kunden" (weil mit diesen Schaltern nicht routinemässig nicht vertraut). Der kann das doch nicht ernst meinen mit den Sicherheitsbedenken.
Da der Typ dir vorher zugesichert hat, er baut die Dinger ein, würd ich wirklich zum Anwalt gehen. Versuchen könnt' man das ja auch bei einer Schlichtungsstelle der Handwerkskammer, aber da wissen andere hier mehr drüber.
|
BID = 36258
Kurzschluß Neu hier

Avatar auf fremdem Server ! Hochladen oder per Mail an Admin
Beiträge: 43 Wohnort: bei Stuttgart
|
Ich erinnere mich noch genau an seine Worte: Natürlich musst Du die Schalter nicht bei mir kaufen, meine Maisterstunden muß ich halt berechnen ...
Dann wollte er plötzlich Kopp nicht mehr einbauen und er sagte ich muß dann einen Haftungsausschluß unterschreiben, wenn ich diese selbst einbaue.
Dann ließ er mich Wochenlang hängen und dann erfuhr ich von ihm, dass er mich hängen lässt, weil ich die Kopp drin haben möchte, er würde mir auf seine Jung-Schalter auch 20% Rabatt geben. Aber am 1.11. schlägt Jung die Preise auf.
Doch zwischenzeitlich hatte ich noch mehr Kopp zugekauft, da ich davon ausging, dass das nun klar geht.
Abgesehen davon frage ich mich, wer der Bauherr ist, er oder ich, dass er die Schalter und Dosen bestimmt. Seinen Katalog habe ich ja bis Heute noch nicht gesehen.
Da ich die Kopp-Donau (wohl Auslaufmodell) sehr günstig einkaufte, 2,- Dose, 2,50 Steckdose ... denke ich einige hundert Euro gespart zu haben. Ich habe zusammen 74 Dosen + Schalter, ok, ich habe noch paar Kontrollschalter genommen, die kosten mehr und die Abdeckungen kommen auch noch hinzu. Schade, dass ich von meinem Elektriker keine Preise habe.
Nun habe ich sämtliche Dosen und Schalter besorgt und werde ihm wie bereits gepostet vorschlagen, dass er die Arbeiten kontrollieren darf, dann kann er doch wohl getrost die Fertigmeldung unterschreiben.
Wenn er darauf nicht eingeht, dann werde ich ihm Druck über Kammer, Innung was weiß ich was machen, werde ich erst mal mit der KAWAG klären. Sein Haftungsargument wäre dann ja wohl nicht mehr gegeben.
Abgesehen davon, dass er den Auftrag nicht bekommen hätte, wenn er am Anfang gesagt hätte, dass ich nicht im Baumarkt kaufen darf. Das wird er sich wohl auch gedacht haben.
|
BID = 36315
röhre Inventar
     
Beiträge: 3405 Wohnort: Grenzgebiet NRW-Hessen
|
Ich muß mich noch einmal zu Wort melden.
Wenn Der Kunde unbedingt auf sein "Programm" besteht, dann gibt es auch eine Lösung.
Wenn ich die restlichen Arbeiten, sprich Abnahme, machen sollte, würde ich folgendes machen;
Der Kunde soll sein Programm einbauen, ich würde ein Prüfprotokoll erstellen.
Jede Steckdose, jeder Stromkreis, wird geprüft.
Stichprobe, bzw. Sichtprobe, Anschlüsse Steckdose, Schalter.
Ein Zusatz hätte das Protokoll,
"selbstinstallation durch Kunde"
Es ist im nachhinein nicht mehr festzustellen, wie die Leitungen verlegt sind, ob es den VDE-Vorschriften entspricht oder nicht.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Elektromeister oder der Kunde selber Installiert hat.
Wir haben heute vermehrt Kundschaft, die ihre Installation selber ausführen.
Dazu muß ich bemerken, das wir dann entsprechende Tips
geben und in regelmäßigen Abständen die Baustelle besuchen.
Da ich davon ausgehe, das der Elektriker nach den anerkannten Regeln der Technik bis dahin gearbeitet hat,
würde ich die Abnahme machen.
gruß
röhre
|
|
Zum Ersatzteileshop
Bezeichnungen von Produkten, Abbildungen und Logos , die in diesem Forum oder im Shop verwendet werden, sind Eigentum des entsprechenden Herstellers oder Besitzers. Diese dienen lediglich zur Identifikation!
Impressum
Datenschutz
Copyright © Baldur Brock Fernsehtechnik und Versand Ersatzteile in Heilbronn Deutschland
gerechnet auf die letzten 30 Tage haben wir 16 Beiträge im Durchschnitt pro Tag heute wurden bisher 16 Beiträge verfasst © x sparkkelsputz Besucher : 188017218 Heute : 5812 Gestern : 7121 Online : 139 31.12.2025 23:31 3 Besucher in den letzten 60 Sekunden alle 20.00 Sekunden ein neuer Besucher ---- logout ----viewtopic ---- logout ----
|
xcvb
ycvb
0.0643880367279
|