Eigenleistungen bei der Haustechnik

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Autor
Eigenleistungen bei der Haustechnik

    







BID = 35987

Kurzschluß

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Beiträge: 43
Wohnort: bei Stuttgart
 

  


Hi,

ich habe da eine rechtliche Frage, darf ich als Nichtstromer Steckdosen und Lichtschalter selbst einbauen ?
Oder haftet der Elektriker für die Installation auch wenn ich ihm einen Haftungsausschluß schriftlich gebe ?

:wawand


[ Diese Nachricht wurde geändert von: Kurzschluß am 23 Okt 2003 23:10 ]

BID = 36035

joe

Schreibmaschine



Beiträge: 1746
Wohnort: Ba-Wü

 

  

Nein darfst du nicht.

Der Elektriker haftet grundsätzlich nur für das was er selbst verlegt/installiert hat. Deshalb lässt er sich auch ein Abnahmeprotokoll vom Kunden unterschreiben.

mfg Joe

_________________

BID = 36053

Kurzschluß

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Beiträge: 43
Wohnort: bei Stuttgart

Das ist nämlich so, dass mein Elektriker plötzlich die von mir gekauften Schalter und Dosen der Fa. Kopp nicht einbauen möchte und diese aber auch nicht von mir einbauen lassen möchte.
Er möchte mir nun 20% Rabatt auf die von ihm angebotenen Schalter der Fa. Jung geben.

Doch da ich vor Auftragsvergabe von ihm die mündliche Zusage hatte, dass es kein Problem ist, wenn ich das Material selbst kaufe, habe ich nun die Schalter und Steckdosen zum Großteil bereits eingekauft.

Zwischenzeitlich habe ich immerhin vom Hersteller die Bestätigung, dass wenn das Produkt versagt, es eine Produkthaftung gibt und nicht der Elektriker haftet. Das war mir zwar klar, aber meinem Elektriker offenbar nicht und nun habe ich es schriftlich. Fürchte jedoch, dass er es trotzdem noch unter seiner Würde findet diese Schalter einzubauen.

Anfangs meinte er, wenn ich ihn schriftlich von der Haftung dieser von mir durchgeführten Arbeiten entbinde geht es ok.

Doch nun sagt er, dass das nicht reichen würde.
Seine Haftung würde dadurch nicht ausgeschlossen.

Stimmt das ?

BID = 36058

röhre

Inventar



Beiträge: 3405
Wohnort: Grenzgebiet NRW-Hessen

Also, wie die rechtliche Lage auch ist, ich würde mich auch weigern, Deine Schalter und Steckdosen von Jung einzubauen.
Mit dem Einbau hast Du zumindest eine Funktionsgarantie.
Wenn etwas nicht funktioniert, erst einmal Elektriker rufen.
Habe selber den Fall gehabt.
Ein Teil-Stromausfall im Steckdosenkreis.
Frage an den Kunden, ob er irgendetwas gemacht oder verändert habe, wurde mit ja beantwortet.
Er habe neue Steckdoen installiert.
Natürlich Baumarkt, Kopp.
Fehler schnell gefunden, ein Leiter aus der Klemme gerutscht.
Nach drei Versuchen, den Leiter in der Klemme zu halten, den Einbau abgebrochen.
Habe ihm gesagt, entweder Steckdosen neu rein, und zwar unsere, GIRA, BUSCH,.., oder er soll sich die Dinger von einem anderen einbauen lasse.

Viel geschrieben, aber Du siehst, ich würde auch so handeln.

gruß
röhre

BID = 36066

ECL_86

Gelegenheitsposter



Beiträge: 75
Wohnort: Norddeutschland

@Joe
Hab ich dich richtig verstanden, wenn du schreibst, Kurzschluss "darf nicht"? - Die VDE-Vorschriften sind KEIN Gesetz. Jedermann darf das - er trägt aber die volle Verantwortung. (Dass der Elektriker das dann nicht akzeptiert, ist ja ne ganz andere Kiste.)

Etwas offtopic, aber hat mit dem Thema "Schalter" zu tun: Hab hier frisch gekaufte Schalter liegen, nicht vom Baumarkt sondern von Sonepar/Otra. Fabrikat Busch Jäger. Ich guck mir die genauer an und sehe, die haben kein VDE-Zeichen (nur ÖVE). Ist ja wohl auch nicht so prall (oder sind ÖVE und VDE bezogen auf Schalter identisch?)

BID = 36067

joe

Schreibmaschine



Beiträge: 1746
Wohnort: Ba-Wü

Zum Thema "Installation wer darf wer nicht" kommt jetzt meine Standartantwort die die anderen User bestimmt schon zu genüge kennen.

Manche hehaupten zwar zu Kundenanlage (vom EVU aus gesehen) gehört nur der Zählerschrank und HAK und die Leitung dazwischen, aber ich sehe das anders schliesslich wird die "Kundenanlage" am Netz des EVU betrieben.

Aber mach Dir dein eigenes Bild davon.

Auszug aus der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden" (AVBEltV)

Diese Verordnung wurde auf Grund des Energiewirtschaftsgesetzes erlassen. Ist also bindend.

In §12 Abs.2 steht:
"Die Anlage darf außer durch das Elektrizitätsversorgungsunternehmen nur durch einen in ein Installateurverzeichnis eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens eingetragenen Insallateur nach den Vorschriften dieser Verordnung und nach anderen gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik erweitert, geändert und unterhalten werden. Das Elektrizitätsversorgungsunternehmen ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen"


mfg Joe


_________________

BID = 36074

Kurzschluß

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Beiträge: 43
Wohnort: bei Stuttgart

Also mit einem rausgerutschten Draht komme ich noch selbst klar :-)

Der Typ am Telefon bei der KAWAG lachte und meinte, sowas habe er ja noch nie gehört, dass sich der Eletriker weigert ein bestimmtes Produkt einzubauen, ob die Minderwärtig wären ... Nö, haben das VDE-Prüfzeichen, sind nur billiger, quasi der VW und nicht der Benz.

Also ich möchte mir einfach nicht vorschreiben lassen, was ich einzubauen habe. Der Typ hat schon während der Installation ständig seinen Kopf durchgesetzt und immer mußte alles anderst gemacht werden. Was ich nun mit so vielen Steckdosen soll weiß ich auch nicht, wo vorher 1 Schalter reichte hat er mir 3 Schalter gesetzt ...
Habe jetzt schon für einige Dosen Abdeckungen eingeplant, diese also nicht zu nutzen.
Da passt es, dass ich nun plötzlich die Schalter und Dosen entgegen ursprünglicher Aussage von ihm kaufen muß. Dagegen wehre ich mich einfach und nun droht mir das Wasser in den Heizrohren einzufrieren, weil der Typ mich Wochenlang ohne Info hängen ließ und er unerreichbar war. Seine Frau hatte ich dann gelegentlich am Phone, aber er meldete sich nicht und nun haben wir Frost und mir droht meine Heizung einzufrieren.

Die KAWAG, also der hießige Stromversorger sagt, der Elektriker haftet bei der Fertigmeldung auch für die korrekte Installation der Steckdosen und Schalter.

Die Frage ist nur diese, wenn ich den Elektriker schriftlich aus der Haftung nehme, ob das dann rechtlich wirksam ist ?

Mein Elektriker behauptet nein, es ist nicht wirksam, er haftet trotzdem. Das wiederum kann ich mir schwerlich vorstellen, dann wären ja viele Verträge unwirksam. Obwohl ich weiß, dass es natürlich vom Gesetzgeber Regelungen gibt, die manche Vertragsklausel unwirksam macht. Also könnte es in diesem Fall auch so sein. Nur ich würde es gerne wissen, ob ich nun den Elektriker teilweise aus der Haftung entbinden kann oder nicht.

Vielleicht baut er mir die Dinger ja auch ein, da ich ihm die Antwort vom Hersteller zu gefaxt habe, dass er nicht für ein schadhaftes Produkt haftet. Nur ich habe noch keine Bestätigung

BID = 36075

Bastler

Stammposter



Beiträge: 209
Zur Homepage von Bastler ICQ Status  


Zitat :
Der Typ hat schon während der Installation ständig seinen Kopf durchgesetzt und immer mußte alles anderst gemacht werden

Das ist nich ungewöhnlich manches geht einfach nicht auch wenn der kunde sich das so wünscht. Blätter mal bissl in den VDE regeln dann weisste echt mal bescheid was da so abgeht.

BID = 36084

Kurzschluß

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Wohnort: bei Stuttgart

Es ging um die Anordnung und Menge der Schalter und Dosen. Und wie schon geschrieben habem habe ich nun an einigen Stellen Dosen, wo diese keinen Sinn machen, so dass ich diese gleich gar nicht erst anschliessen möchte.
Hinterher ärger ich mich eben, ständig nachgegeben zu haben.

Werde mich hüten, ihm was Anschlußtechnisch vorzuplappern.

Und ich kann nicht verstehen, dass er sich zu fein ist die Schalter, die der Kunde wünscht einzubauen, wenn diese doch der Norm entrsprechen. Entweder falscher Stolz oder Profitgier, wobei er 2. ja wohl nicht nötig haben sollte.

Und nicht zu vergessen, ich hatte mündlich vorab gefragt, ob ich die Schalter und Dosen von ihm kaufen muß oder ich im Baumarkt kaufen darf und da war es kein Problem.

Hinzu kommt, dass er ein guter Bekannter meiner Eltern ist und er nur darum den Auftrag bekam. Hatte günstigere Angebote. Da denkt man ja nicht daran alles vorab schriftlich zu fixieren - Hinterher ist man eben schlauer !

Also nachvollziehen kann ich sein Verhalten nicht, wenn der Kunde halt einen VW wünscht, würde ich ihm eben den VW geben. Klar kann ich mein Material anbieten, aber den Kunden dann zu erpressen dieses zu nehmen ...


BID = 36098

Lightyear

Inventar



Beiträge: 7911
Wohnort: Nürnberg

@ ECL_87:

Es wird mittlerweile von einogen, auch namhaften, Herstellern darauf verzichtet, das VDE-Zeichen auf den Produkten anzubringen. Wie mir einmal ein Vertreter eines entsprechenden Unternehmens mitgeteilt hat, sind hierfür vor Allem Kostengründe ausschlaggebend.
Der Hersteller ist verantwortlich dafür, dass seine Produkte den einschlägigen Richtlinien entsprechen. Dafür kennzeichnet er die Produkte mit dem CE Zeichen. Das zusätzliche Anbringen z.B. des VDE-Zeichens würde zusätzliche "Lizenzgebühren" an den VDE kosten. Und diese Kosten wollen sich viele Hersteller einfach sparen und meinen, der Markenname bürge alleine schon für Qualität.

Gruss aus Nürnberg,

Lightyear

BID = 36104

Kurzschluß

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Die Fa. Kopp hat das VDE Zeichen jedenfalls bisslang noch drauf und es gibt ja unabhängig dieses Prüfzeichens eine Produkthaftung, so dass der Elektriker nicht für ein fehlerhaftes Produkt haftet.

Nun habe ich noch von einem Ex-Elektriker erfahren, dass wie ich bereits vermutete, meine Zimmer unnötig gut abgesichert sind. Ich kann nun also auf jedes Zimmer mehr als 3.000 Watt lassen und die Sicherung hält.

Dabei wollte ich doch nur das Computer-Zimmer besser abgesichert haben :sm4:

Also hat es mein Stromer doch nötig, verwechselt mich wohl mit nem Geldsack

BID = 36143

röhre

Inventar



Beiträge: 3405
Wohnort: Grenzgebiet NRW-Hessen

Irgendwie werde ich aus "Kurzschluß" nicht schlau.
Er vergibt einen Auftrag, läßt den Handwerker wurschteln, der baut ihm 300% mehr Steckdosen und Schalter ein.
Gibt ihm 3000 Watt für jedes Zimmer, obwohl 200 reichen.
Junge Junge, Du bist ein Klasse Kerl.
Den Elektriker hätte ich schon vorher aus der Bude geworfen.
Hast Du nicht gesehen, was er macht?
Hast Du vorher kein Angebot bekommen?
Wenn ja, wird er sich hüten Dir so eine umfangreiche Installation zu machen.
Ich vermute eher, Ihr habt den armen Kerl so mit seinem Preis in die Knie gezwungen, das sein eigentlicher Verdienst bei den Schaltern und Steckdosen liegt.
Hör auf zu jammern, jetzt ist es zu spät.
Hättest vorher einen Riegel vorschieben können.

röhre

BID = 36151

Kurzschluß

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Beiträge: 43
Wohnort: bei Stuttgart

ja ich habe nun 19 16A Sicherungen für mein kleines Häuschen und selbst die Aussenlampe hat eine 16A Sicherung bekommen. Schwächere Sicherungen sind keine drin. Das das übertrieben ist weiß ich leider erst seit Heute, ich bin ja kein Stromer, kenne mich nicht aus, wieviele und welche Sicherungen da rein müssen und dürfen.

Werde nochmal mit der KAWAG reden und wohl doch einen Anwalt nehmen. Dabei dachten wir, dass dieser Elektriker eine ehrliche Haut ist, weil meine Eltern ihn schon lange Jahre kennen ...

Aber an einer 16A Sicherung scheint dann wohl auch der Verdienst größer zu sein, als an einer schwächeren Sicherung.

Oder habe ich das falsch erzählt bekommen:
16A *230Volt =3680 Watt

Doch wenn er mich nun nicht plötzlich mit den Steckdosen und Schaltern erpressen würde, wäre ich da vermutlich auch noch lange nicht dahinter gekommen.

Er hat meine Unwissenheit einfach skrupelos ausgenutzt.
So geht es einem als Laie, wenn man sich mit der Materie nicht auskennt

Aber er hat mich nicht gefragt, ob es ein bisschen mehr sein darf

BID = 36167

joe

Schreibmaschine



Beiträge: 1746
Wohnort: Ba-Wü

Nun ja da kaum was/gar nix über das angebot geschrieben wurde dann ich zu dem Elektriker nix sagen.

Der "ehrliche Elektriker" arbeitet nach "Erfahrung" und nach den "annerkannten Reglen der Technik" und das sind die DIN und die VDE.

Zum Thema 19 sicherungen für ein Häuschen:
Das ist nicht unbedingt viel.
Bsp:
-3x Sicherung für Elektroherd
-1x Sicherung für Backofen wenn dieser wie heute üblich nicht mehr unter den Herdplatten eingebaut ist.
-1x Sicherung für die Spülmaschine
-1x Sicherung für die Waschmaschine
Zusammen schon 6 Sicherungen, bei denen es keine möglichkeit der Zusammenfassung gibt da DIN 18015 für Geräte ab 2kW Anschlussleistung einen eigenen Stromkreis fordert.

Dann machen wir mit den Räumen weiter:
-1x Sicherung für das Schlafzimmer
-1x Sicherung für Kinderzimmer/Büro
-1x Sicherung für Flur
-1x Sicherung für Bad
-1x Sicherung für Wohnzimmer
-1x Sicherung für Esszimmer
-1x Sicherung für Küche
-1x Sicherung für Heizraum
-1x Sicherung für den Keller
Auch hier würde ich sagen das zusammenfassen nicht gerade sinnvoll oder normenkonform ist. Also nochmal 9 Sicherungen.
Zusammen mit den oben genannten sich wir bei 15 Sicherungen.

Weiter mit anderen Dingen im Haushalt.
-1x Sicherung für die Heizung
Zur Heizung sei angemerkt das auf den Heizungsnotschalter verzichtet werden kann da dieser nur ab 50kW Heizleistung gefordert ist. Das geht aber nur dann wenn ein eigener Stromkreis für die Heizung vorhanden ist. Dies ist kann aber in anderen Bundesländern anders sein. Unabhängig von dieser Anmerkung zum Heizungsnotschalter plane ich immer einen eigenen Stromkreis für die Heizung da bei einem defekt in der Heizung im Raum noch immer Strom für die Instandsetzung da ist.
Also schon wieder eine Sicherung mehr und wir sind bei 16.

Jetzt gehen wir in den Aussenbereich. Für Steckdosen im Aussenbereich/Freien gilt das diese mit einem FI mit maximal 30mA zu schützen sind. Auch hier verlege ich immer einen extra Stromkreis, das da natürlich auch die Aussenlampe draufhängt ist klar.
Und somit sagt jetzt unsere Sicherungsstatistik die Zahl 17.

Wenn noch eine Steckdose für einen Trockner vorgesehen ist sind wir bei 18 Sicherungen.
Hat das Haus noch weitere Räume sind nach oben jetzt keine Grenzen mehr, somit ist zu sehen das auch bei einem "kleinen Haus" 17 Sicherungen nicht viel sind.

Das 16A Sicherungen drin sind wundert mich nicht die werden am meisten hergestellt und sind somit die billigsten.

Koppschalter empfehle ich den Bauherren nicht, sondern rate ihnen davon ab. Grund mangelnde Qualität, schlecht zu verarbeiten....aber das ist ansichtssache, wenn einer darauf besteht bekommt er es auch. Nach 10 Jahren wenn Ersatz notwendig ist siehts bei Kopp dann meistens schlecht aus.

Das Schalter eingebaut werden wo gar keine nötig sein sollen verstehe ich nicht ganz und kann es mangels Bauplan/Skizze allerdings auch nicht nachvollziehen.

Ansonsten wünsche ich trotz des Streits noch einen guten Ausgang der Sache.

mfg Joe

_________________

BID = 36170

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach


Zitat :
Kurzschluß hat am 24 Okt 2003 10:50 geschrieben :

.... ... Nö, haben das VDE-Prüfzeichen, sind nur billiger, quasi der VW und nicht der Benz.
....


Außerdem kann man, wenn Du bei Schtugart wohnst, schließlich erwarten, daß Du nicht bei VW kaufst, sondern beim Benz.
Oder Porsche


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