Eigentlich entspricht es doch nicht der VDE eine Steckdose mit einer Telefon oder Antennendose zu kombinieren (in einem Doppelrahmen)
Aber andererseits ist das bei vielen Elektrikern üblich.
Und irgendwo hab ich auch mal was von berührungssicheren Steckdosen gehört (bei abgeschraubter Abdeckung) bei denen das wiederrum erlaubt ist.
Weiß da jemand was genaues.
Danke
cu KS
BID = 452086
thommy_thommy
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Hallo,
wenn die Steckdose berührungssicher ist und der Stutzen zwischen den beiden Schalterdosen nicht ausgebrochen ist, ist es erlaubt.
BID = 452120
shark1
Inventar
Beiträge: 4878 Wohnort: DACH
Wenn die Steckdose fingersicher ist, dann ist es erlaubt (neue Steckdosen mit Steckklemmen, bei denen man bei abgeschraubter Abdeckung nicht einfach an die Kontakte kommen kann)
Unzulässig ist es aber bei Steckdosen ohne Beührungsschutz (z.b.: Alte Steckdosen mit Schraubklemmen oder billiger Baumarkt-Schrott)
Aber auch bei fingersicheren Steckdosen sollte man es tunlichst vermeiden, da gerne mal Netzspannung über den Tragrahmen in den Kleinspannungsteil verschleppt wird (meist aufgrund einer Krallenspitze in einer Ader)!
BID = 452325
elo22
Schreibmaschine
Beiträge: 1403 Wohnort: Euskirchen
Zitat :
sam2 hat am 22 Aug 2007 14:16 geschrieben :
Aber auch bei fingersicheren Steckdosen sollte man es tunlichst vermeiden, da gerne mal Netzspannung über den Tragrahmen in den Kleinspannungsteil verschleppt wird (meist aufgrund einer Krallenspitze in einer Ader)!
Ich bin zwar auch kein Freund von derartigen Kombinationen aber obiger Fehler lässt sich durch die Befestigung mit Geräteschrauben verhindern.
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