Schuko-Steckdose ohne grün-gelbe Leitung Im Unterforum Elektroinstallation - Beschreibung: Alles über Installation
Achtung immer VDE beachten !!
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Schuko-Steckdose ohne grün-gelbe Leitung Suche nach: steckdose (11041) leitung (19111) |
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BID = 383770
Mowtrains Gerade angekommen
Beiträge: 1
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Hallo. Ich bitte um Aufklärung, habe hier ein kleines Problem in meiner neuen Mietwohnung. Ich habe mit einem Steckdosentester die Steckdosen getestet. Dieses Gerät sagt mir, daß die Erdung fehlt, und daß Lebensgefahr besteht. Es handelt sich wohl um Schukosteckdosen (jedenfalls die für die runden Stecker mit den 2 zusätzlichen Metall-Laschen). Alle Geräte funktionieren aber, zB Kühlschrank, Gefrierschrank, Lampen usw, jedoch habe ich beim Computer einen starken Brummton aus den Lautsprechern, der in meiner alten Wohnung nicht zu hören war. Ich habe jetzt mal einige Steckdosen aufgeschraubt, und nachgeschaut wie die angeschlossen sind: Es ist bei 2 Dosen in diesem Zimmer ein drittes grün-gelbes Kabel in der Mitte angeschlossen. Dieses verschwindet dann in der Wand und kommt im Nebenzimmer in einer weiteren Steckdose wieder raus. Dort ist es jedoch NICHT angeschlossen! Es liegt blind in der Dose. Stattdessen ist dort eine Brücke geschaltet zwischen Schutzkontakt und einem der normalen Anschlüsse. Ich glaube sowas nennt man Nullung. Folglich liegt das grün-gelbe Kabel also nur als Verbindung zwischen 2 Dosen, und hat ansonsten keine weitere Verbindung. Meine Frage dazu: Könnte man dieses grün-gelbe Kabel an der Steckdose anschließen in der es derzeit blind endet, und gleichzeitig die Brücke dort belassen? Oder sonst eine Idee?
In einem weiteren Raum, der Küche, sind überhaupt keine grün-gelben Kabel, nur 2 Leitungen also, aber trotzdem Schuko-Steckdosen. Dort betreibe ich derzeit Kühl- und Gefrierschrank.
Ich möchte mich damit nicht an die Vermieterin wenden, da ich nicht unangenehm auffallen möchte. Schließlich hat sie mir ermöglicht diese schöne Wohnung zu bekommen. Wenn es aber garnicht anders geht, wie könnte ich dann mein Anliegen erklären, ohne daß sie wütend wird und mir kündigt?
Im Voraus vielen Dank!!
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Mowtrains am 6 Nov 2006 12:32 ] |
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BID = 383776
Saarlaender Stammposter
Beiträge: 419
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Hallo,
auch wenn ich dir bei der Nullung nicht weiterhelfen kann....
Deine Vermieterin kann dir nicht einach so aus Willkür oder aus Wut heraus kündigen. Abgesehen davon, gibt es ja ein Mietrecht (Vermieterpflicht).
Dazu gibt es aber auch hilfreiche Seiten im Netz. Manchmal kann es auch helfen einem örtlichen Mieterbund beizutreten oder sogar eine Mietrechtschutzvers. abzuschließen.
Soviel zu dem Thema.
_________________
Gruß aussem Saarland
-Bist Du einsam und allein, sprüh Dich mit Kontaktspray ein!- |
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BID = 383778
Chris11 Stammposter
Beiträge: 465
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Und fummel auf keinen Fall selbst daran herum. Hier ist in jedem Fall eine ausgebildete Elektrofachkraft gefragt, die sich auch mit den lokalen Gegebenheiten des VNB auskennt. Egal ob von der Vermieterin oder Dir bezahlt. Welche Anlagenteile hier evt. Bestandsschutz haben, oder nie so errichtet und in Betrieb genommen werden durften, lässt sich hier übers Forum kaum sicher klären.
Mit freundlichem Gruß
Christian
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BID = 383784
perl Ehrenmitglied
Beiträge: 11110,1 Wohnort: Rheinbach
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Zitat :
| Ich habe mit einem Steckdosentester die Steckdosen getestet. Dieses Gerät sagt mir, daß die Erdung fehlt, und daß Lebensgefahr besteht |
Was sagt der ominöse Tester denn bei der Steckdose, bei der du die Nullung gesehen hast ?
Prinzipiell können in genullten Anlagen Brummstörungen auftreten, wenn es über die Masseverbindungen der an verschiedenen Steckdosen angeschlossenen und mit Schukosteckern versehenen (oder anderwie geerdeten - Antennenkabel) Geräten zu Ausgleichsströmen kommt.
Für an den PC angeschlossene Brüllwürfel ist das aber nicht wahrscheinlich, da diese gewöhnlich über Steckernetzteile, also ohne Verbindung zum Schutzkontakt, versorgt werden.
_________________
Haftungsausschluß:
Bei obigem Beitrag handelt es sich um meine private Meinung.
Rechtsansprüche dürfen aus deren Anwendung nicht abgeleitet werden.
Besonders VDE0100; VDE0550/0551; VDE0700; VDE0711; VDE0860 beachten !
[ Diese Nachricht wurde geändert von: perl am 6 Nov 2006 13:47 ]
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BID = 383789
un23 Stammposter
Beiträge: 399 Wohnort: Neckartenzlingen
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Hallo,
dann ist eben etwas Diplomatie gefragt. Musst ja nicht gleich sagen "Sie müssen sofort". Aber wissen muss sie es schon, denn ohne Sie darfst Du es nicht ändern lassen. Vielleicht weiss sie ja gar nicht, wie das angeschlossen ist und freut sich über einen Hinweis...
Und man kann ja, wenn man sich unbedingt beliebt machen will, über Kostenteilung verhandeln. Rechtlich kann sie das aber soweit ich weiss nicht fordern.
Gruss
un23
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