An PA-Schiene anstatt PEN-Schiene, erlaubt?

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Autor
An PA-Schiene anstatt PEN-Schiene, erlaubt?
Suche nach: pen (4421)

Problem gelöst    







BID = 147922

blademaker

Schriftsteller


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Beiträge: 587
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Ja, das sehe ich ähnlich, wenn ich jetzt die UV 4-adrig, also mit PEN anfahre, schließe ich den PEN an die PE-Schiene an, dann mache ich dort eine Brücke von der PE-Schiene zur N-Schiene (bei FI halt über den FI, ansonsten nicht) und gehe dann von der PE-Schiene mit einer Leitung zum PA, wo liegt dann der Unterschied?

Der Strom wird den Weg des geringeren Wiederstandes gehen, sprich bei guter Erdung über den PA, bzw. wird auf jeden Fall ein Teil des Stromes über den PA gehen, siehe Kirchhoff und didy's Posting.

BID = 147938

Bernddi

Schriftsteller



Beiträge: 530
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Hallo Didi
Genauso isses In einem TN-S system hast du eine PE-Schiene in der UV . In einem TN-C system eine PEN -Schiene und PEN-Schiene wird nur einmal vom HAK zur PA verbunden . Grund für diese Massnahme ist das Stützen der PE - Funktion !!!
Blademaker bei einem 4 poligen Anschlus hast du einen PEN und demzufolge in der UV eine PEN-Schiene !!!!!
Die Verbindung PEN-Schiene zur PA ist dann EIN PEN kein PE !!!!Folghe du hast in deiner Anlage eine Spannungsverschleppung zur PA !!!!
Selbstverständlich fliesen in Einem TN-C system auch über den PEN und die Verbindung PA -Fundamenterder Betriebströme . Nur hat im Allgemeinen die PA-Sschiene den Geringsten Erdwiderstand und die Spannung bricht dort zusammen . Bringst du nun zb in der UV eine weitere Verbindung von der PEN -Schiene zur PA hinzu fliesen auch über diese Verbindung Teilströme mit der Folge das ,sich das Potential der PEN-schiene gegenüber der PA verschiebt . (widerstandslose Leitungen gibts nun mal nicht)(das ist auch der grund warum zb empfindliche FI,s bei Blitzeinschlägen in der Nähe unkontroliert auslösen )
gruß Bernddi

BID = 148001

didy

Schreibmaschine

Beiträge: 1775

Hi,

alles klar soweit, nur so ne richtige Antwort auf meine Fragen hab ich immer noch nicht.
Weil wenn ich im TN-C-S an einer 5adrig angefahrenen UV die PE-Schiene mit dem HPA verbinde, hab ich ja auch zwei PEN-Verbindungen zwischen HV und HAK, eine direkt und eine indirekt über UV-PE und PA. Aber trotzdem zulässig?

Und die in meinem vorletzten Posting konstruierten Fälle würden mich auch noch interessieren.

Zitat :
Wäre es zulässig, die PEN-Klemme an der Aufteilungsstelle mit dem PA zu verbinden? (Bei PEN-Stützung im HAK)

Das wohl nicht, da nur genau eine Verbindung PEN-PA erlaubt, oder?


Zitat :
Bzw eine PE-Klemme hinter PEN-Aufteilung, aber noch vor UV-Zuleitung?

Ist das erlaubt?
Wäre ja, wenn ich eine PE-Klemme direkt neben PEN-Klemme setze, nur "an den Vorschriften vorbeigetrickst".

Gruß
Didi

[ Diese Nachricht wurde geändert von: didy am  9 Jan 2005 15:38 ]

BID = 148061

Bernddi

Schriftsteller



Beiträge: 530
Wohnort: Waldheim

Hallo didi
Wie der Name schon sagt dient die PotentialAusgleichsschiene dem Ausgleichen unterschiedlicher Potentiale nichtaktiver Leiter in einem Objekt . Das EVU fordert aus Gründen der Stützung des PEN eine direkte Verbindung des PEN mit der Potentialausgleichsschiene um Sicherzustellen das der PEN und alle anderen nichtaktiven Leiter auf gleiches (Erdpotential) gezogen werden . Die Anlagenströme sollen dabei jedoh nicht über diese Verbindung fliesen (Grund ist die Spannungsverschleppung durch den Betriebsstrom über die zusätzliche PEN Verbindung ) Wird nun ein PEN aufgeteilt in PE und N so ist der PE danach kein Aktiver Leiter mehr (obwohl denoch ein geringer Betriebsstrom über diesen und die direkte Erdung des PA abfliest , es wird jedoch sichergestellt das der PE damit auf Erdpotential gezogen wird . Wenn es nach mir und nach den Aktuellen Forschungsergebnissen geht dürfte ein TN-C Netz in Neuanlagen gar nicht mehr verwendet werden und die Forderung PEn mit PA-Zu verbinden währe Gegenstandslos !!! denn dann wird der PE auf die PA gezogen !!!! und am HAk währe dann kein PEN sondern nur der PE aufgelegt.
Gruß Bernddi

BID = 148064

Bernddi

Schriftsteller



Beiträge: 530
Wohnort: Waldheim

[quote]
didy schrieb am 2005-01-09 15:36 :
Hi,

alles klar soweit, nur so ne richtige Antwort auf meine Fragen hab ich immer noch nicht.
Weil wenn ich im TN-C-S an einer 5adrig angefahrenen UV die PE-Schiene mit dem HPA verbinde, hab ich ja auch zwei PEN-Verbindungen zwischen HV und HAK, eine direkt und eine indirekt über UV-PE und PA. Aber trotzdem zulässig?

Du hast ab UV die ist dann TN-S Netz nur eine Verbindung des N zur PA über HV und Hak jedoch 2 PE Verbindungen zur PA einmal direkt von der UV und einmal über PEN der HV und von da zum HAK und von da zur PA . Welchen weg wird wohl ein Fehlerstrom auf dem PE hauptsächlich nehmen ????
gruß bernddi

BID = 148074

didy

Schreibmaschine

Beiträge: 1775


Zitat :
Welchen weg wird wohl ein Fehlerstrom auf dem PE hauptsächlich nehmen ????

Mir gehts doch nicht um den Fehlerstrom....
Sondern daß auch der Betriebsstrom im N zwei Möglichkeiten hat, vom HV zum HAK zu kommen....

Gruß
Didi

BID = 148083

Bernddi

Schriftsteller



Beiträge: 530
Wohnort: Waldheim

Hallo didi
wenn du den Pen in der UV nochmal mit der PA verbindest dann isses so . deshalb ja einzige Verbindung PEN zur PA über HAK und nach möglichkeit wird ein TN-C system so früh wie möglich zum TN-C-S sytem aufgeteilt .Damit der dann reine PE eben keine Betriebsströme führt !!!!Für die Betriebsströme ist nach wie vor der PEN die Widerstandsgeringere Leitung . Schlieslich muss ein Strom über Die Erde über 2 Erdwiderstände und zwar über deinen Anlagenerder und über den Anlagenerde des trafos !!!!
Gruß Bernddi

BID = 148197

blademaker

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So, selbst wenn ich nun die UV 5-adrig anfahre, sprich die Aufteilung in TN-C-S im oberen Raum des Zählers mache, und ich dann in der UV noch einen PE zum PA ziehe, ist es dann nicht das gleiche, nur weil 3m weiter im Zählerkasten die Splittung gemacht wurde, wird der Strom immernoch den Weg des geringsten Widerstandes nehmen.

Dann kommt noch hinzu, in der TAB des EVU soll die Erdung von der PEN-Schiene des Zählerschrankes zum PA gemacht werden!

Daraufhin habe ich noch den Meister der die Sache abnimmt angerufen und gefragt wie es denn nun richtig sei, er hat mir dann bestätigt das wenn man 4-adrig vom HAK zum Zähler legt man im Zählerschrnak erden (PA anschliessen) muss, wenn man 5-adrig vom HAK zum Zähler legt kann man auch im HAK erden. Ich hab nun 4-adrig vom HAK zum Zähler gezogen und Zähler und HAK geerdet, wozu er sagt, dies sei ja noch besser und das könnte ich auf jeden Fall so lassen.

[ Diese Nachricht wurde geändert von: blademaker am  9 Jan 2005 21:15 ]

BID = 148202

didy

Schreibmaschine

Beiträge: 1775

Hi Bernddi & blademaker


Zitat :
Damit der dann reine PE eben keine Betriebsströme führt !!!!Für die Betriebsströme ist nach wie vor der PEN die Widerstandsgeringere Leitung.

Tut er aber zum Teil, weil sich der Strom nach Kirchhoff ja aufteilt.
So wie ich euch jetzt aber verstehe, dennoch erlaubt.
Wenn die Zusatz-Verbindung entfernt wird, passiert ja auch nix. Selbst wenn der PEN zwischen HV und HAK bricht, fließt der Strom zwar über Zusatz-Erdung, aber der Schutz funktioniert noch.
Potentialunterschiede wegen Spannungsfall dürften gering sein - geringer als mit reinem PEN.


Zitat :
Schlieslich muss ein Strom über Die Erde über 2 Erdwiderstände und zwar über deinen Anlagenerder und über den Anlagenerde des trafos !!!!

Halthalt falsch.... Der PA ist ja außerdem im HAK oder HV mit dem PEN verbunden. (Sonst hätte ich ja kein TN sonder ein TT.) Mit den Erdern hat das, wovon ich spreche, noch gar nix zu tun.


Zitat :
Ich hab nun 4-adrig vom HAK zum Zähler gezogen und Zähler und HAK geerdet

Genau das wollte ich ja auch noch wissen
Sehr schön! So ist es nämlich bei uns auch.
Wie ist das dann, wenn mehrere Zähler in einem Haus sind? Darf ich das dann auch so machen? Muß ich mal in die TAB schauen.

Gruß
Didi


[ Diese Nachricht wurde geändert von: didy am  9 Jan 2005 21:31 ]

BID = 151264

blademaker

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Zitat :
blademaker hat am  9 Jan 2005 21:13 geschrieben :


Daraufhin habe ich noch den Meister der die Sache abnimmt angerufen und gefragt wie es denn nun richtig sei, er hat mir dann bestätigt das wenn man 4-adrig vom HAK zum Zähler legt man im Zählerschrank erden (PA anschliessen) muss, wenn man 5-adrig vom HAK zum Zähler legt kann man auch im HAK erden. Ich hab nun 4-adrig vom HAK zum Zähler gezogen und Zähler und HAK geerdet, wozu er sagt, dies sei ja noch besser und das könnte ich auf jeden Fall so lassen.


So nu steht es zwei (oder drei, wenn ich den Meister noch mit zähle) zu eins mit dem Anschluss des PEN an PA und HAK.

Würde trotzdem noch gern eine Bestätigung hören, ob es so nun richtig ist,

Sam2, oder die andren alten Hasen, was meint ihr dazu?

BID = 151660

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Also wenn man den Anfang dieses Threads liest, wird einem ja wirklich übel...
(so von wegen PEN von der PA-Schiene holen)
Wenn ich das früher gesehen hätte, wäre ich eingeschritten.


Aber Deine jetzige Frage ist deutlich anders gelagert:
Ja, es ist (wenn - wie hier offenbar - das EVU nichts dagegen hat) zulässig und sogar sehr sinnvoll, die Verbindung des PEN zur PAS erst an dessen Aufteilungsstelle vorzunehmen.

Wenn diese im HV liegt, dann eben dort.

Noch besser und stets anzustreben wäre selbstverständlich, die PEN-Aufteilung bereits im HAK vorzunehmen.


ME entspricht heute eine TN-C-S-Gebäude-Installation, wo die PEN-Aufteilung später als im HAK (allerspätestens aber in der HV) vorgenommen wird, nicht mehr den anerkannten Regeln des Handwerks!

Denn mit dem Anschluß von informationstechnischen Einrichtungen ist heute nicht nur auch, sondern gerade z.B. in Wohnungen zu rechnen...


BID = 151736

Primus von Quack

Unser Primus :)
nehmt ihn nicht so ernst




Beiträge: 7389


Zitat :
Ich habe eine Unterverteilung mit Zuleitung 3x10mm² (alle drei schwarz)
...aus welchem Müllhaufen haste den das Ding gezogen



Zitat :
die PA-Schiene ist ne Ecke leichter zu erreichen als die PEN-Schiene im Zählerkasten.
...sitzt du während der Anschlussarbeiten im Fernsehsessel vor dem Zählerkasten und müsstest aufstehen, um die PEN-Schiene zu erreichen, oder wie soll man das verstehen


...du stellst hier Fragen, kriegst mehrmals gesagt, das es so nicht zulässig ist und blockst es ab , also entweder du schliesst den PEN an der PEN-Schiene an, wie es sich gehört, oder du schliesst den PEN an wo es dir passt, für deine Arbeiten an der Elektroanlage bist du ja schliesslich selbst in vollem Umfang verantwortlich

_________________
...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!

BID = 151744

didy

Schreibmaschine

Beiträge: 1775


Zitat :
Ja, es ist (wenn - wie hier offenbar - das EVU nichts dagegen hat) zulässig und sogar sehr sinnvoll, die Verbindung des PEN zur PAS erst an dessen Aufteilungsstelle vorzunehmen.

Ist auch eine Doppel-Verbindung - also am HAK und an der Aufteilungsstelle in der HV - zulässig?
Wie ist das bei Mehrzähleranlagen? (Mehrparteienhäuser)


Zitat :
ME entspricht heute eine TN-C-S-Gebäude-Installation, wo die PEN-Aufteilung später als im HAK (allerspätestens aber in der HV) vorgenommen wird, nicht mehr den anerkannten Regeln des Handwerks!

Natürlich sind per TN-C angefahrene Unterverteilungen auch im Privathaushalt nicht mehr Stand der Dinge.
Aber gegen eine Aufteilung im HV direkt nach dem Zähler spricht doch nix? Natürlich ist TN-S ab HAK noch besser.

Schönen Gruß
Didi

BID = 151757

blademaker

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Zitat :
Primus von Quack hat am 18 Jan 2005 17:59 geschrieben :


...du stellst hier Fragen, kriegst mehrmals gesagt, das es so nicht zulässig ist und blockst es ab , also entweder du schliesst den PEN an der PEN-Schiene an, wie es sich gehört, oder du schliesst den PEN an wo es dir passt, für deine Arbeiten an der Elektroanlage bist du ja schliesslich selbst in vollem Umfang verantwortlich



Wie wäre es wenn du dir mal den Text von Anfang bis Ende durch ließt, die Sache mit dem PEN vom PA ist schon längst abgehakt, hier geht es um was ganz anderes.

Wenn du meinst ich würde während der Arbeit auf nem Fernsehsessel sitzen, sprich faul sein,
was bist dann du? Sitzt wahrscheinlich auf nem bequemen Bürostuhl und hast anscheinend keine Lust den Text hier komplett zu verfolgen, aber am Ende grosse Töne spucken.

Siehe meine Aussage:

Zitat :

blademaker schrieb am 7 Jan 2005 20:25 :

Aber wenn jemand den nachgezogenen PEN vom PA trennt dann wird es kritisch, weil dann kann der Strom nicht über die Erde zum Erzeuger zurück fließen, sprich man hätte bei Einschalten eines Verbrauchers auf dem N die volle Spannung und da PEN auch auf dem PE, alles andere als gesund, aus diesem von pwk20 genanntem Grund werde ich es nicht so machen und den PEN lieber im Zählerschrank anschliessen, wo man die Verbindung wohl kaum aus Unwissen trennen kann.



Die einzige Frage die hier noch offen steht, ist die die gerade auch von didy gestellt wurde:


Zitat :

Ja, es ist (wenn - wie hier offenbar - das EVU nichts dagegen hat) zulässig und sogar sehr sinnvoll, die Verbindung des PEN zur PAS erst an dessen Aufteilungsstelle vorzunehmen.

Ist auch eine Doppel-Verbindung - also am HAK und an der Aufteilungsstelle in der HV - zulässig?
Wie ist das bei Mehrzähleranlagen? (Mehrparteienhäuser)




[ Diese Nachricht wurde geändert von: blademaker am 18 Jan 2005 18:37 ]

BID = 151832

Primus von Quack

Unser Primus :)
nehmt ihn nicht so ernst




Beiträge: 7389

...Doppel-Verbindung
...der PA darf nur einmal mit dem PEN verbunden werden, entweder im HAK oder im Zählerschrank (wo diese Verbindung sein soll kann eventuell vom EVU/VNB Vorgeschrieben sein)

_________________
...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!


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