seit wann ist der FI vorschrift im TT netz ?

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Autor
seit wann ist der FI vorschrift im TT netz ?

    







BID = 130327

carpe

Gesprächig



Beiträge: 100
 

  


hallo zusammen

bei einigen installationen ist mir aufgefallen, das in einem TT netzt kein FI vorhanden ist und zur wohnung auch keinerlei erdung vorhanden ist.

was mir aber aufgefallen ist, ist das im keller eine HPAS da ist.

meine frage ist nun,seit wann sind denn FI eigentlich schon vorhanden in einem TT netz?

BID = 130345

gretel

Schreibmaschine



Beiträge: 1169
Wohnort: Deutschland

 

  

Hallo,

wie genau hast Du denn nachgeschaut , dass Du sagen kannst es ist ein TT-Netz.

Zulässige Schutzmassnahmen im TT-Netz sind :

1.Überstrom-Schutzeinrichtung

2.FI-Schutzschalter (kein Muss!wenn Abschaltbedingungen erfüllt sind und keine Sonderschutzbereiche !)

3.FU-Schutzschalter (in Sonderfällen)

Gruss
Gretel

BID = 130347

carpe

Gesprächig



Beiträge: 100

genau nachgeschaut habe ich natürlich nicht

ich weiss nur, das wir in unserer stadt ein TT netzt haben im kreis warendorf.

Überstrom-Schutzeinrichtung
sind vorhanden als neozed sicherung

FU-Schutzschalter
was ist mit FU gemeint?

FI-Schutzschalter (kein Muss!wenn Abschaltbedingungen erfüllt sind und keine Sonderschutzbereiche !)
dann müsste der anlagenerder sehr niederohmig sein (schätze mal so auf 0,65 ohm), hab ich aber nicht nachgemessen.
die komplette wohnung im obergeschoss--selbst das bad war oder ist noch nur mit Neozed sicherung abgesichert, ganz zu schweigen von den alten leitungen.

mfg. carpe

BID = 130357

gretel

Schreibmaschine



Beiträge: 1169
Wohnort: Deutschland

Naja:
FU-Schutzschalter: Fehlerspannungs-Schutzeinrichtung
-
TT-Netz: Schutzmassnahme erfordert einen
Gesamterdungswiderstand aller Betriebserder =< 2 Ohm.
Im Falle Körperschluss darf zulässige Berührungsspannung am Gehäuse AC 50 V nicht überschreiten.
( Sonderbereiche beachten !)
......

Gruss
Gretel

BID = 130360

carpe

Gesprächig



Beiträge: 100

hallo gretel
Gesamterdungswiderstand aller Betriebserder =< 2 Ohm.
ist verständlich und soweit auch verstanden.

Im Falle Körperschluss darf zulässige Berührungsspannung am Gehäuse AC 50 V nicht überschreiten.
ist verständlich und soweit auch verstanden.

bevor ich wieder schreibe werde ich noch einige rechnungen machen um es besser zu verstehen.
ich war nur davon ausgegangen, das es im TT netz vorgeschrieben sei ein FI zu haben.

ich meld mich wieder.

mgf. carpe

BID = 130366

gretel

Schreibmaschine



Beiträge: 1169
Wohnort: Deutschland

... also ich wollte Dich nicht vertreiben !

Frage ruhig nach bei Unklarheiten !


Gruss
Gretel

PS: Kann auch nicht alles beantworten, aber wir haben ja noch die Mods ! Zumal wir alle nicht Fehlerfrei sind !

BID = 130372

carpe

Gesprächig



Beiträge: 100

hey gretel

du hast mich nicht vertrieben
ich hatte nur so diese frage mit dem FI gehabt weil ich es bisher im TT netz nur mit FI kenne.

da ich den erdungswiederstand nicht gemessen habe und nur davon ausgegangen bin das er zu hoch ist hat es mich halt gewundert das zu sehen,
ich habe mir noch den link
TT und TN Netz
durchgelesen.

ich habe nur spontan mal nachgefragt.
mal sehen was sich noch ergiebt.
danke erstmal für die antworten.

mfg. carpe

BID = 130375

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7574
Wohnort: Wien


Zitat :
und zur wohnung auch keinerlei erdung vorhanden ist.

Was??? Meinst du das ernst? Wenn ich dich richtig verstehe hängen alle Schutzleiter in der Wohnung frei in der Luft oder was? Oder sind sie an die Wasserleitungen angeschlossen?

BID = 130379

gretel

Schreibmaschine



Beiträge: 1169
Wohnort: Deutschland

@Trumbaschl :

denke, das hängt hierbei mitdrauf :

https://forum.electronicwerkstatt.d......html

Gruss
Gretel


BID = 130381

carpe

Gesprächig



Beiträge: 100

hallo Trumbaschl

sorry, ich hatte mich falsch ausgedrückt.
alles was im keller ist , z.B. wasserleitung und gasleitung sind geerdet.
der keller an sich hat auch einen FI und die untere wohnung hat auch einen FI,

mir ging es dadrum, gesehen zu haben , das im obergeschoss die wohnung keinerlei FI hat in einem TT netz und auch kein schutzleizer vorhanden ist für die steckdosen. es ist zum teil nur N leiter von der steckdose zum PE der steckdose mit verbunden.

BID = 130395

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Das darf im TT aber selbstversträndlich nicht sein!

Woher nimmst Du denn die Erkenntnis, daß es sich um ein TT handelt???

BID = 130533

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7574
Wohnort: Wien


Zitat :
Das darf im TT aber selbstversträndlich nicht sein!


Eben, genau darauf wollte ich hinaus! Kein Schutzleiter oder Brücken darf ganz sicher nicht sein!

BID = 130607

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Auch im TT wäre aber z.B. möglich, daß die Räume im Obergeschoß ursprünglich nur zweipolige Steckdosen ohne Schutzkontakt sowie zweipolige Leuchtenanschlüsse hatten und als Schutzmaßnahme Standortisolierung angewandt wurde. Dann kommt man ohne Schutzleiter aus.

Es kann gut sein, daß ein Hobbybastler in Unkenntnis des Zusammenhangs später die Steckdosen (teilweise) durch solche mit Schutzkontakt ersetzt hast und dann (sozusagen "analog zur klassischen Nullung") N-"PE"-Brücken eingesetzt hat. Das wäre natürlich falsch und gefährlich...

BID = 130716

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7574
Wohnort: Wien

Durchaus möglich!


Zitat :
Es kann gut sein, daß ein Hobbybastler in Unkenntnis des Zusammenhangs später die Steckdosen (teilweise) durch solche mit Schutzkontakt ersetzt hast und dann (sozusagen "analog zur klassischen Nullung") N-"PE"-Brücken eingesetzt hat. Das wäre natürlich falsch und gefährlich...


Allerdings, Bastler können fast alles... je verbotener desto besser wenn man keine Ahnung hat.

Schukosteckdosen mit fliegendem Schutzleiter sind hier allerdings auch bei Profis nichtmal so selten. Lichtstromsteckdose bei vormaliger Standortisolierung zerdeppert? Schuko rein, Lichtstrom gibts nicht mehr und ist verboten. Erdung is wurscht. Leider oft genug erlebt.

Muß trotzdem IMHO umgehend geändert werden, fällt unter die Kategorie: Vortäuschung einer Schutzmaßnahme.

BID = 131757

carpe

Gesprächig



Beiträge: 100

hallo gretel
dieses thema hat nichts mit dem anderen zu tun.
es ist eine andere baustelle die ich gesehen hab, ich bin nicht nur an einem haus tätig.
bei diesem haus ist es tatzächlich so das in der wohnung kein PE anschluß an den steckdosen vorhanden ist und sie nur 2 polig ausgeführt sind.
wie gesagt, in dieser baustelle hab ich es zum ersten mal gesehen, das in einem TT netz das wir hier haben, kein FI für diese wohnung vorhanden war oder ist.
ich habe diesbezüglich dem kunden geraten auf jedem fall neue leitungen zu legen oder legen lassen und diese wohnung dann mit einem FI abzusichern.
natürlich was dazugehört mit kippsicherungen und PE leiter.

hallo sam2
Standortisolierung hat es in dieser wohnung seit jahren nicht gegeben.
ich habe mit dem besitzer geredet und er sagte mir, diese wohnung ist so wie andere wohnungen auch, ganz normal bewohnt worden. der boden war nicht extra isoliert oder die geräte abgedeckt.
es war halt so als wenn es so wie es ist es richtig ist.
deswegen hat es mich auch so stutzig gemacht als ich diese wohnung gesehen habe.
ich dachte vielleicht hatten sie vor 60 jahren andere möglichkeiten gehabt sich abzusichern.
deswegen meine frage mit den FI, ab wann sie vorschrift sind.


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