CEE 16A mit 20A abgesichert?

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Autor
CEE 16A mit 20A abgesichert?
Suche nach: cee (2241)

    







BID = 128327

Primus von Quack

Unser Primus :)
nehmt ihn nicht so ernst




Beiträge: 7368
 

  


Hallo erstmal,
ich bin Neu hier, ich habe schon lange hier im Forum mitgelesen und dachte mir ich melde mich mal an, ist nämlich Super hier

...hab auch gleich mal ne Frage,
hätte die PEN--N Brücke nicht BLAU sein müssen ?

Bild eingefügt

_________________
...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!

BID = 128345

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

 

  

Hallo Primus,

erstmal Willkommen im Forum!


Gut aufgepaßt, aber: Das ist gar keine PEN-N-Brücke, sondern eine PEN-PE-Brücke! Also stimmt die Farbe.

Wie wir in diesem Zusammenhang gelernt haben, wird die Aufteilung in Österreich nämlich genau andersherum vorgenommen (PEN erst zur N-Schiene) als in Deutschland (PEN erst zur PE-Schiene).

Was aber nicht so schlimm ist, was die Sicherheit angeht, denn gleichzeitig setzen die Kollegen die Verbindung zum HPA dort auf, während dies bei uns in der Regel schon am HAK passiert.

Nach wie vor ist ungeschlagen die beste Lösung, bei ankommendem TN-C (wenn man das TN beibehalten möchte), schon am HAK den PEN aufzuteilen und dort auch die Verbindung zum HPA aufzulegen. Dann ist man alle Sorgen los. Nur leider wird das (aus welchen Gründen auch immer) selbst in Neubauten viel zu selten so gemacht...


Gruß,
sam2


BID = 128350

Primus von Quack

Unser Primus :)
nehmt ihn nicht so ernst




Beiträge: 7368

Konfus, aber wenn das so ist, dann ist das so

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Primus von Quack am 15 Nov 2004 23:44 ]

BID = 128368

KD-one

Gesprächig



Beiträge: 123
Zur Homepage von KD-one

Hi Sam,

Zitat :
sam2 hat am 15 Nov 2004 23:34 geschrieben :

Nach wie vor ist ungeschlagen die beste Lösung, bei ankommendem TN-C (wenn man das TN beibehalten möchte), schon am HAK den PEN aufzuteilen und dort auch die Verbindung zum HPA aufzulegen. Dann ist man alle Sorgen los.

Kannst du mich da mal aufklären?
Ich kann dir da nämlich wirklich nicht folgen.
In DE ist es so, daß bei einem Bruch der Brücke zu einem schwebenden Sternpunkt kommt, die Erdungswerte des Netzes bleiben zur Gänze erhalten.
In A ist es so, daß der Bruch der Brücke lediglich die Form des lokalen Netzes in TT ändert, die Erdung muss ja auch in diesem Fall die Berührungsspannung unter 50/25V halten. Allerdings gehen die extrem guten Erdungswerte des Netzes verloren.
Bei einem Bruch des PEN wären beide Systeme gleichermaßen betroffen, sofern die Anforderung an die Erdung auch in DE gleichermaßen besteht.
Ich erkenne nicht, wo die Variante in DE wirklich Vorteile bietet, ich erkenne nur einen imho gravierenden Nachteil, auch wenn es nur Sachwerte betrifft.

Fragende Grüße

Kurt

BID = 128381

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Der "Vorteil" der DE-Variante liegt wohl darin, daß sie immer zu verwirklichen ist.
Also in der Altanlage ganz ohne Erdung und PA genauso wie in der (leider immer noch vielfach üblichen) "Spar-Neuanlage" mit nur vieradriger Leitungsführung bis zu den UVn.

Ihr seid da mit der Erdung offenbar wesentlich weiter. Wobei das in diesem Umfang ja auch nur für Neuanlagen gelten dürfte.
Aber ich wäre sofort für eine Übernahme dieses "A-Modells"!

Noch besser nach wie vor mein Favorit mit der PEN-Aufteilung schon im HAK. Das hat noch weitere Vorteile, wie z.B. die Reduzierung des Elektrosmogs.

Aber da wir es noch nicht mal fertigbringen, FI generell vorzuschreiben, habe ich da nicht viel Hoffnung.

Es ist soviel Unverstand auch in den Normungsgremien:
Um Asbestsanierung wird z.B. ein unheimliches Gewese gemacht (man reißt ihn mit gigantischem Aufwand selbst dort heraus, wo er an an sich fest verbaut ist - mit der Folge erhöhter Belastung :wawand). Gleichzeitig scheut man sich aber, baurechtlich Rauchmelder für Wohnungen zu fordern...


BID = 128493

KD-one

Gesprächig



Beiträge: 123
Zur Homepage von KD-one

Bei einem PEN-Leiterbruch hast du aber dann volle Netzspannung an allen Verbrauchern anliegen, wenn keine Erdung vorhanden ist.
Bei uns darf keinesfalls ein TN-C-S realisiert werden, wenn nicht eine ausreichende Erdung vorhanden ist, im Gegenteil.
Da hier Gefahr im Verzug ist, ist der Nullungsbügel als Sofortmaßnahme zu entfernen und anschliessend die Erdung nachzurüsten.
Ich habe gerade so einen Fall, eine ganze Siedlung, gebaut in der Nachkriegszeit, hatte die Erdung über die Wasserleitung realisiert. Bei der Sanierung der Wasserleitung wurde auf den Banderder "vergessen", wodurch sämtliche Häuser keine Erdungsanlage mehr besitzen. Da darf ich nun Haus für Haus mit Tiefenerder erden...

Gruß

Kurt

BID = 128498

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Ja, Kurt, völlig richtig!
Jetzt kriegst Du vielleich so langsam ein Gefühl dafür, warum ich kein besonderer Freund der (hier praktizierten) TN-C-Systeme bin, auch wenn sie für die Endstromkreise dann in TN-C-S aufgeteilt werden.

Weil eben diese Aufteilung meist unter voller Ausnutzung der 10mm²-Regel erst in der Unterverteilung erfolgt. Selbstverständlich ohne weitere Erdung! Und somit besteht auch bei derartigen Neuanlagen eben genau dieses Risiko bei PEN-Unterbrechung...

Übrigens wurde früher bei TN-C- wie auch TN-C-S-Netzen normalerweise im Haus der PEN gar nicht geerdet! Die Erdung war allein Sache des EVU. Entweder ließ man es mit dem Betriebserder am Trafo genug sein oder hat an Kabelverteilerkästen mal nen zusätzlichen Banderder eingelegt.

Diese Vorgehensweise stammt wohl noch aus der Zeit von Bleimantelleitungen mit PEN auf dem Mantel (oder zumindest verbunden mit dem Mantel). Da wirkte dann das ganze Kabelnetz als Erder. Aber im Zuge der großflächigen Umrüstung auf kunstsoffummantelte Erdkabel wurde dann der Erdungswiderstand im öffentlichen Verteilnetz immer schlechter...

Flugs hat man dann bei Neubauten die Kunden verpflichtet, den öffentlichen PEN an der ersten Klemme im Haus (also i.d.R. am HAK) zu erden. Ist ja auch einfacher, als z.B. selbst einen Banderder mitzuführen...

Aber es wurden bis in die 1980er Jahre auch Hausanschlüsse in Altbauten erneuert/verstärkt, ohne irgendeine Erdung vorzunehmen. Damit war der gesamte Schutz der Kundenanlage ausschließlich auf den vom EVU gelieferten PEN und seinen Erdungseigenschaften aufgebaut.

Im Bestand findest Du daher in Deutschland nach wie vor viele Häuser mit TN-C oder TN-C-S, in denen es keinen HPA und schon gar keine Erdung von PEN oder PE gibt.


Daher meine Devise:
Wenn nicht eine ordentliche Erdung besteht und der PEN bereits am HAK aufgeteilt wird, ziehe ich ein gutes selbstgestricktes lokales TT allemal vor. Auch wenn dessen Erdungswiderstand deutlich höher ist.


Wenn Du hier Euere Regel (wegen Gefahr im Verzug bei fehlender örtlicher Erdung) anwenden wolltest, könntest Du vermutlich halb Deutschland den Strom abdrehen...

Ich wäre sofort dabei!

BID = 128651

KD-one

Gesprächig



Beiträge: 123
Zur Homepage von KD-one


Zitat :
sam2 hat am 16 Nov 2004 12:25 geschrieben :

Ja, Kurt, völlig richtig!
Jetzt kriegst Du vielleich so langsam ein Gefühl dafür, warum ich kein besonderer Freund der (hier praktizierten) TN-C-Systeme bin, auch wenn sie für die Endstromkreise dann in TN-C-S aufgeteilt werden.

Naja, grundsätzlich wäre, bei korrekter Ausführung und sinnvoller Einbeziehung der Hauserdung in die Schutzmaßnahme Das TN-Netz dem TT-Netz überlegen, nicht umsonst stellen bei uns alle EVU's auf diese Netzform um.

Zitat :
Weil eben diese Aufteilung meist unter voller Ausnutzung der 10mm²-Regel erst in der Unterverteilung erfolgt. Selbstverständlich ohne weitere Erdung! Und somit besteht auch bei derartigen Neuanlagen eben genau dieses Risiko bei PEN-Unterbrechung...

Na, da hat such aber einer was gedacht...

Zitat :
Übrigens wurde früher bei TN-C- wie auch TN-C-S-Netzen normalerweise im Haus der PEN gar nicht geerdet! Die Erdung war allein Sache des EVU. Entweder ließ man es mit dem Betriebserder am Trafo genug sein oder hat an Kabelverteilerkästen mal nen zusätzlichen Banderder eingelegt.

Nun, bei uns wird bei jedem Leitungsabzweig geerdet, bei längeren Kabelstrecken auch mal zwischendurch.

Zitat :
Diese Vorgehensweise stammt wohl noch aus der Zeit von Bleimantelleitungen mit PEN auf dem Mantel (oder zumindest verbunden mit dem Mantel). Da wirkte dann das ganze Kabelnetz als Erder. Aber im Zuge der großflächigen Umrüstung auf kunstsoffummantelte Erdkabel wurde dann der Erdungswiderstand im öffentlichen Verteilnetz immer schlechter...

Ganz klar, aber da dürfte man das EVU nicht so einfach aus der Verantwortung entlassen.

Zitat :
Flugs hat man dann bei Neubauten die Kunden verpflichtet, den öffentlichen PEN an der ersten Klemme im Haus (also i.d.R. am HAK) zu erden. Ist ja auch einfacher, als z.B. selbst einen Banderder mitzuführen...

Banderder sind ja nicht unbedingt nötig, m.E. wird bei uns bei den Leitungsabzweigen mit Tiefenerder(4,5m) geerdet.

Zitat :
Aber es wurden bis in die 1980er Jahre auch Hausanschlüsse in Altbauten erneuert/verstärkt, ohne irgendeine Erdung vorzunehmen. Damit war der gesamte Schutz der Kundenanlage ausschließlich auf den vom EVU gelieferten PEN und seinen Erdungseigenschaften aufgebaut.

Klasse, da wart mer mal auf den Supergau...

Zitat :
Im Bestand findest Du daher in Deutschland nach wie vor viele Häuser mit TN-C oder TN-C-S, in denen es keinen HPA und schon gar keine Erdung von PEN oder PE gibt. :hammer

Nun, sowas ginge bei uns bei einer Sanierung niemals durch, da würde die Einschaltung verweigert. Erst heute hatte ich in so einem Fall(Verteilerumbau, erst bei der Anlagenüberprüfung bemerkt, daß die Erdung fehlt) größte Mühe, wenigstens provisorisch einen Zähler zu bekommen, damit ich morgen mein Schlaggerät anstecken kann, um die Erdung zu sanieren.

Zitat :
Daher meine Devise:
Wenn nicht eine ordentliche Erdung besteht und der PEN bereits am HAK aufgeteilt wird, ziehe ich ein gutes selbstgestricktes lokales TT allemal vor. Auch wenn dessen Erdungswiderstand deutlich höher ist.

Da hielte ich aber die Sanierung oder Neuerrichtung der Erdungsanlage für wesentlich sinnvoller, ich halte wiederum vom TT-Netz nicht allzuviel. Vermutlich auch deshalb, weil diese Netzform von der damaligen ESG derart ausgereizt wurde, daß ich fallweise mitten in der Stadt an der dem Zähler am nächsten liegenden Steckdose nur noch 25A Kurzschlußstrom messen konnte. Heisse Grüße von der Steckdose...

Zitat :
Wenn Du hier Euere Regel (wegen Gefahr im Verzug bei fehlender örtlicher Erdung) anwenden wolltest, könntest Du vermutlich halb Deutschland den Strom abdrehen...
Ich wäre sofort dabei!

Naja, das mit dem Abdrehen ist so eine Sache, aber Melde- und Hinweispflicht besteht allemal...

Gruß

Kurt

BID = 128738

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7571
Wohnort: Wien


Zitat :
Flugs hat man dann bei Neubauten die Kunden verpflichtet, den öffentlichen PEN an der ersten Klemme im Haus (also i.d.R. am HAK) zu erden. Ist ja auch einfacher, als z.B. selbst einen Banderder mitzuführen...


Viel was anderes besagt unsere Nullungsverordnung AFAIK auch nicht

Der PEN ist an der frühestmöglichen Stelle, idealerweise im HAK aufzuteilen, sagen die TAEV.

Bei uns im Haus sieht das so aus: Früher hatten wir TT, als Erder diente die bleierne Wasserleitung im Kellerboden, die war mit geschätzt 16mm2 Cu an die PAS angeschlossen, gemeinsam mit Telekabel und Gasleitung. Ob den Erdungswiderstand je ein Elektriker gemessen hat wage ich zu bezweifeln, die resultierenden Werte möchte ich nicht wissen. Zumindest ein guter Teil der Wohnung verließ sich sowieso nicht auf den PE der Steigleitung (bei uns wurde er nicht einmal bis zum Zähler geführt, Wertarbeit von 1978), sondern klemmte direkt an die Wasserleitung.
Anno 98 wurde die Leitung von der HAS zum Haus erneuert (die alte lag für den Garagenbau und das damit verbundene Abgraben des Vorgartens etwas hoch), und bei der Gelegenheit in der HAS PE und N der abgehenden Leitung auf die gleiche Klemme gelegt. Die PAS ist mittlerweile total rostig und mitten durchgebrochen... ob die noch irgendeine leitende Verbindung zwischen Wasserleitung und PE herstellt???


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