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Autor
Hilfe / Zählerwechsel / jetzt Rechtsstreit mit Energieversorgungsunternehmen (leider länger)
Suche nach: zählerwechsel (35)

    







BID = 126252

KD-one

Gesprächig



Beiträge: 123
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Zitat :
grandola hat am 24 Okt 2004 11:21 geschrieben :

Variante 1:

der PEN geht zuerst auf die N-Klemme und wird auf die PE-Klemme gebrückt (wäre nicht richtig, würde aber funktionieren und es wäre auch bei herausgenommener Brücke 230 Volt Spannung an den Steckdosen und Verbrauchern). Allderdings wären die Schutzkontakte bei herausgenommener Brücke an den Steckdosen wirkungslos.
????????????????
Und was ist mit der Hauserdungsanlage????
Und überhaupt, warum sollte das falsch sein?
Habt ihr dementsprechende Vorschriften?
Bri und geht der PEN auf die Neutralleiterschiene und wird von dort auf PE abgezweigt, wo dann auch noch die Hauserdungsanlage angeschlossen wird. Da kann es keinesfalls zu einem solchen Fall kommen.Bild eingefügt
Wenn du genau schaust, siehst du an der PE-Schiene mittig einen hier noch nicht belegten Anschluß, wo die Hauserdungsanlage angeschlossen wird.
Der PEN wird an der Neutralleiterschiene angeschlossen.

Zitat :

Variante 2:
Der PEN ist zuerst an die PE-Klemme angeschlossen und wird auf die N-Klemme gebrückt (das ist die Variante, wie sie fachlich richtig ausgeführt ist). Bei dieser Variante hat man bei herausgenommener Brücke KEINE Spannung an den Geräten, oder (und das war bei euch wahrscheinlich der Fall) bei Drehstromanschluß, bedingt durch die Nullpunktverschiebung, Spannungen bis 400 Volt an den Verbrauchern.

Genau hier sehe ich die Problematik dieser Anschlußart, weil es hier nach Murphys Gesetz zu Neutralleiterunterbrechungen kommen muss.

Gruß

Kurt

BID = 126278

123abc

Schreibmaschine



Beiträge: 2190
Wohnort: Hamburg

 

  

Was ich mich bei der ganzen Sache nur frag ist :
warum sollte der Monteur die Brücke entfernt haben.
Wenn bei uns früher auf 380 umgestellt wurde hatten wir die Brücken oberhalb vom Zähler gesetzt ( L1 L2 L3 ). Am PEN bzw. N brauchten weder wir noch das EVU ran. Das EVU tauschte den Zähler und nahm unsere Brücken heraus.

Andersherum ist die Fehlerbeschreibung so das es aus meiner sicht so ist das der EVU Monteur die Brücke entfernete.
Die 3 Aussenleiter waren alle recht gleichmäßig belastet so das alles lief. Durch das einschalten eines Großverbrauchers ( Herd ) wurde die Symetrie aufgehoben und es gab eine Kettenreaktion.

War der von dir gerufene Elektronotdienst von der Firma die die Anlage umgebaut hat ?

Wenn das nicht der Fall ist gibt es schonmal einen Zeugen
der als unparteilich zählt.

123abc

BID = 126287

Teletrabi

Schreibmaschine



Beiträge: 2317
Wohnort: Auf Anfrage...

...weil der EVU-Monteur nur "Brücken rausreißen" im Kopf hatte, und gleich drei(L1-L2, L1,- L3, N-PE) statt zwei (L1-L2, L1-L3) Brücken ausgebaut hat?

Welche Farbe hatte die entfernte Brücke? Blau oder grün-gelb?

BID = 126328

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

@ KD-one

Hallo Kurt,

ja, Deine Argumentation hat was. Aber Onkel VDE sieht das eindeutig anders!
Bei zwei Schienen muß der PEN zuerst zur PE(N)-Schiene gehen. Mittels blauer Brücke dann zur N-Schiene.

Und das Ganze hat auch Sinn:
Denn wenn da die Brücke unterbrochen ist (warum auch immer) fällt nur die Funktion aus und es entstehen u.U. Geräteschäden. Aber die Schutzmaßnahme bleibt wirksam und das ist vorrangig!
Nach Deinem Vorschlag wäre zwar die Funktion weiter gegeben, aber nicht die Schutzmaßnahme!
Bedenke bitte hierzu, daß bei uns die Verbindung des PEN mit der PAS i.d.R. schon am HAK erfolgt. Der bei Deiner österreichischen Lösung trotzdem gegebene zumindest teil-weise Schutz durch die weiterbestehende Verbindung von der PE-Schiene zur PAS existiert bei uns in diesen Fällen so ja nicht...

Deswegen ist stets vorzuziehen, die PEN-Aufteilung bereits im HAK vorzunehmen und ab dort alles mit separatem Schutzleiter zu führen.
Und ein (ggf. lokales) TT-Netz vermeidet derartige Probleme gleich von Anfang an.



P.S.
Auch Du hast (wie die meisten) Murphy offenbar mißverstanden. Er hat nicht gesgt, es "muß" oder "wird", sondern nur, es "kann" und daß man sich deswegen nicht darauf verlassen sollte, daß nichts passiert!

BID = 126414

KD-one

Gesprächig



Beiträge: 123
Zur Homepage von KD-one

@Sam:

Naja, das "teil-weise" im Zusammenhang mit der Schutzmaßnahme sehe ich nicht so, da bei uns auch in TN-Netzen Erdungswiderstände gefordert werden, die es erlauben, die Anlage nur durch entfernen des Bügels mit vollwirksamen Schutz, der der Forderung nach der höchstzulässigen Berührungsspannung(50/25V) Genüge tut. Frag mich aber jetzt nicht konkret nach der Bestimmung, die müsste ich erst raussuchen.
Ein weiterer Vorteil dieser Politik liegt darin begründet, daß durch die vielen paralell geschalteten hochwirksamen Erder der Schleifenwiderstand ins Bodenlose fällt(Werte von 0,1-0,2Ohm sind nichts ungewöhnliches).
Wie ist denn bei euch die Einbindung der Hauserdungsanlage geregelt? [edit]Ach so, man müsste halt genauer lesen... [/edit]

Gruß

Kurt

[ Diese Nachricht wurde geändert von: KD-one am 11 Nov 2004 14:26 ]


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