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Hilfe / Zählerwechsel / jetzt Rechtsstreit mit Energieversorgungsunternehmen (leider länger) Suche nach: zählerwechsel (35) |
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BID = 118593
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Hallo mister_s000,
erstmal Willkommen im Forum!
Allerdings ist Deine Antwort - vorsichtig ausgedrückt - widersprüchlich.
Denn selbstverständlich passiert genau das in jeder Anlage mit Drehstromeinspeisung und TN-C-S-System, wenn der N-Leiter an der Aufteilungsstelle des PEN abgetrennt wird. Und genau das ist ja hier (durch das Entfernen dieser Brücke) passiert!
Die Installation war sehr wahrscheinlich völlig in Ordnung und der Zähler-Monteur hat Mist gebaut. Ob das EVU dafür haftet, ist ne andere Frage...
Also sei bitte zukünftig etwas vorsichtiger mit so pauschalen Aussagen.
Danke!
Gruß,
sam2 |
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BID = 119472
grandola Gelegenheitsposter
Beiträge: 74
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@Annette
wär schon gut, wenn Du die gestellten Fragen beantworten würdest!
Grandola |
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BID = 119492
Teletrabi Schreibmaschine
Beiträge: 2317 Wohnort: Auf Anfrage...
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...wenn man als Laie das den kann...
Aber wenn man 'ne Frage nicht versteht/beantworten kann, wäre 'ne Rückfrage hilfreich.
Nur raten bringt einen hier jetzt auch nicht weiter.
Noch ein weiterer Hinweis auf Mist des EVUs könnte sein,w enn auf der Rechnung vom Notdienst vernünftig aufgeschlüsselt ist, was dort gemacht wurde. Also z.B. "N-Leiter-Brücke gesetzt - 38,68€" - Wenn dann der Notdienst-Monteur noch irgendeinen Hinweis auf die Verplombung bei seinem Eintreffen dazugeschmiert hat, sollte das halbwegs gerichtlich verwertbar sein.
Ob man sich darauf dann einlassenn will, ist vllt. 'ne andere Frage. Möglicherweise hat aber auch der Installateuer der die Anlage soweit errichtet hat ein Interesse an einer Klärung.
Wie sieht's denn zur Zeit aus? Strom denn inzwischen korrekt vorhanden?
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BID = 119798
Annette Gerade angekommen
Beiträge: 10
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Hallo,
sorry, dass ich mich erst jetzt melde, aber ich kann im Moment nur vom Büro aus ins Internet (zuhause klappt ja auch das Eumex-Teil nicht mehr). Das ist auch der Grund dafür, dass es mir schwerfällt, hier manche Frage korrekt zu beantworten (hier ist halt keiner hinter mir, der da genaue Angaben zu machen kann - wir haben nämlich rein garnichts mit Strom zu tun).
So, habe mir immerhin heute mal unseren Schriftwechsel mit ins Büro genommen um mal genau zu schildern, wie der Sachverhalt ist.
Das sagt der Elektrotechnik-Meister:
Eine von uns neu installierte Zähleranlage (zurzeit der Installation 1Phasen Wechselstrom) wurde durch einen Monteur des EVU auf 3Phasen Drehstrom umgebaut. Zuleitung aus dem HAK war mit einem PEN-Leiter ausgeführt. Im Anschlussraum des Zählerschranks wurde dann PE und N-Leiter getrennt ausgeführt. Bei seiner Besichtigung (nach dem Vorfall) wurde von ihm festgestellt, dass die Brücke vom Klemmstein des PEN-Leiters nach dem Klemmstein des N-Leiters entfernt worden war. Dies habe dazu geführt, das die Anlage ohne N-Leiter betrieben worden sei.
Das sagt EVU:
.... nach Austausch des Zählers wurde von unserem Mitarbeiter die Spannung vorschriftmäßig gemessen und das Drehfeld an den Zähleranschlussklemmen überprüft, wobei keine abweichenden Messwerte festgestellt werden konnten.
Der mögliche Fehler könne nur von dem Fehlerstromschutzschalter herrühren. Die Brücke zwischen N und PE muss demnach ein Gerät hergestellt haben, welches einen Defekt haben musste. EVU behauptet, das eine niederohmige Verbindung in diesem Gerät bestand.
In einem weiteren EVU-Schreiben:
Der Monteur schaltete die Anlage spannungsfrei und klemmte den Wechselstromzähler ab. Da die Anlage vor der Auswechselung elektrisch versorgt werden musste, wurde eine Klemme verwendet, die die drei abgehenden Außenleiter miteinander verbindet. Diese Klemme wurde entfernt und im Anschluss daran der neue Zähler montiert. Die Arbeiten wurden im Eigentum des EVU vorgenommen. Die behauptete Entfernung einer Brücke von dem PE-Klemmstein zu dem N-Klemmstein betrifft kundenseitigen Anschlussraum. Lediglich um sicherzustellen, dass alle abgehenden Leitungen gemessen werden, wurde ein Blick des Monteurs in den unteren ungezählen Anschlussraum nötig. Dazu kippte der Monteur die unter Abdeckung ein wenig ab ohne sie zu entfernen, betrachtete die abgehende Verdrahtung und verschloss den Anschlussraum, um ihn zu plombieren. Die Ergebnisse der durchgeführten Messung waren in Ordnung.
EVU äußert, dass bereits im Vorfeld bei der Installation ein Fehler unterlaufen sein muss (Brücke fehlt / wurde nicht installiert). Dass dieser Fehler unbemerkt blieb, läge daran, dass bei der vorherigen Wechselstromversorgung keine Nullpunktverschiebung aufgetreten sein könne.
Sam:
Der meldende Meister war bei dem Termin übrigens anwesend.
Ich hoffe, die Angaben helfen euch ein bißchen weiter.
LG
Annette
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BID = 119873
perl Ehrenmitglied
Beiträge: 11110,1 Wohnort: Rheinbach
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Zitat :
| Auch die Argumentation, daß "irgendein Gerät" (Blödsinn) diese Funktion übernommen haben könnte, zieht fachlich nicht. Denn nach der (an dieser Brücke bzw. den durch sie verbundenen PE(N)- und N-Schienen) stattfindenden Aufteilung des ankommenden PEN in N und PE darf es nämlich nach VDE gar keine Verbindung von N und PE mehr geben! Und auch ein normales intaktes Betriebsmittel darf keine N-PE-Verbindung herstellen.
Der Zählermonteur durfte also diese Brücke in KEINEM Fall herausnehmen. Es gibt keinerlei fachliche Ausrede, warum er hätte annehmen dürfen, dies folgenlos tun zu können. |
Das ist schon richtig, und trotzdem besteht die Möglichleit daß ein starker Drehstromverbraucher, wie etwa ein Durchlauferhitzer, den fliegenden N symmetriert und damit annähernd auf 0 gebracht hat. Dann ist es möglich, daß die Spannungen an den Steckdosen zeitweilig halbwegs in Ordnung waren.
Die fehlende Brücke hätte natürlich trotzdem auffallen müssen.
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Haftungsausschluß:
Bei obigem Beitrag handelt es sich um meine private Meinung.
Rechtsansprüche dürfen aus deren Anwendung nicht abgeleitet werden.
Besonders VDE0100; VDE0550/0551; VDE0700; VDE0711; VDE0860 beachten !
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BID = 119881
Annette Gerade angekommen
Beiträge: 10
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Hallo,
zwischen Stromzähler und FI-Schalter war aber kein Durchlauferhitzer. Außer Kellerbeleuchtung und eine Steckdose im Keller ist zwischen Zähler und FI überhaupt nichts.
LG
Annette
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BID = 119885
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Ist das ein normaler Keller oder ein Wohnraum?
Hintergrund:
Normale Keller gelten als feuchte Räume und dann dürfte die Steckdose dort nicht ohne FI (max. 30mA) angeschlossen werden.
Bist Du sicher, daß der Kellerstromkreis vor dem FI abzweigt?
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BID = 120027
röhre Inventar
Beiträge: 3405 Wohnort: Grenzgebiet NRW-Hessen
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Hallo sam,
ist Dir da nicht ein Fehler unterlaufen.
Keller im Wohnhaus, Feuchtraum, 30mA?
Ist das neuste was ich höre.
Ist keine persönliche Attacke.
Habe ich etwas versäumt?
Feuchträume grundsätzlich mit 30mA absichern?
gruß
röhre
_________________
Es gibt keine dumme Fragen, nur dumme Antworten.
Immer schön die VDE-Vorschriften beachten.
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BID = 120117
Annette Gerade angekommen
Beiträge: 10
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Hallo und guten Morgen,
@ sam:
Der Zähler befindet sich in einem normalen Keller; der FI-Schalter (Sicherungskasten)befindet sich praktisch eine Etage über dem Zähler im Erdgeschoss (da wo auch mal der "uralte" Zähler gehangen hat).
LG
Annette
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BID = 120119
gretel Schreibmaschine
Beiträge: 1169 Wohnort: Deutschland
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... an Alle - das hier führt zu nichts !
leider .....
@Anette :
Am besten Energie auf Hausratversicherung konzentrieren , und dort Überspannungsschaden geltend machen.
Vorher mit Vertreter absprechen wie erfolgsversprechende Formulierung (kennt der aus Erfahrungswerten) aussieht !
Gruss
gretel
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BID = 120121
Lightyear Inventar
Beiträge: 7911 Wohnort: Nürnberg
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Merke:
es gibt keine unregulierten Schäden, sondern nur falsch ausgefüllte Schadensmeldungen
_________________
Gruß aus Nürnberg,
Lightyear
Alles unter 1000°C ist HANDWARM!
Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!
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BID = 120128
grandola Gelegenheitsposter
Beiträge: 74
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@Annette,
Zitat :
| Die Ergebnisse der durchgeführten Messung waren in Ordnung. |
Einmal schreibt das EVU daß die Spannung gemessen wurde, ein anderes Mal, daß die Messung in Ordnung waren.
Stellt sich mir konkret die Frage was wurde gemessen. Ich behaupte mal, mit einer reinen Spannungsmessung kann man diesen Fehler nicht erkennen. Richtiger wäre gewesen eine Innenwiderstandsmessung und eine Schleifenwiderstandsmessung durchzuführen (Das ist bei Inbetriebnahme und nach Arbeiten an elektrischen Anlagen durch entsprechende VDE-Bestimmungen vorgeschrieben. Die Ergebnisse sind zu dokumentieren! Es gibt dazu auch Urteile, wenn die Messungen nicht durchgeführt wurden und in der Folge Unfälle passiert sind). Dabei wären beim Messen des Innenwiderstandes Werte herausgekommen, die den Fachmann zum Nachdenken bringen müssen.
Gibt es eine Dokumentation, in der die Meßwerte festgehalten sind?
Diese Dokumentation müßte vor der Arbeit des EVU-Mannes vom installierenden Elektriker vorgenommen worden sein und danach durch das EVU.
Der Vergleich dieser Dokumente würde beweisen, daß vorher alles in Ordnung war und nachher eben nicht. Ich gehe aber davon aus, daß das EVU keine der oben angeführten Messungen (Ri und Rsch) durchgeführt hat und damit Probleme vor Gericht bekommen wird, weil hier ein Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik vorliegt.
Grandola
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BID = 126125
alra Stammposter
Beiträge: 307
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BID = 126230
Sir Jeff Stammposter
Beiträge: 233 Wohnort: Rhein-Main
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BID = 126231
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Ja, das kennt hier wohl fast jeder.
Manche unserer besten Leute waren früher dort...
Ob es denn in dem (inzwischen 2 Jahre alten) Artikel angesprochenen Prozeß nun endlich mal gergeben hat, würde mich aber interessieren!
Die "Steckdose" schweigt sich dazu leider aus.
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