Rettungsgasse

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Autor
Rettungsgasse

    







BID = 1067579

Ltof

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Zitat :
rasender roland hat am 11 Jun 2020 21:10 geschrieben :

Die Radwege die mir bisher untergekommen sind waren durch Schilder (237, 240 oder 241) gekennzeichnet. Und sind benutzungspflichtig.

Eben, und wenn diese Schilder fehlen, ist der vermeintliche Radweg keiner. Das kapieren viele aber nicht. Diese Schilder werden mitunter entfernt, weil die Benutzungspflicht unberechtigterweise angeordnet wurde bzw. basierte noch auf dem Recht von 1934. Die Novelle von 1997 wird nur zögerlich umgesetzt. Aber immerhin.


Zitat :
Welche bestimmten Bedingungen sollen das denn Deiner Meinung nach sein?


Das ist nicht meine Meinung, sondern geltendes Recht. Das wird sogar vom ADAC zitiert:

Zitat :
... Mit der Radverkehrsnovelle 1997 gelten ab 1. Oktober 1998 strenge Kriterien für die Anordnung der Benutzungspflicht. Danach darf diese nur ausnahmsweise angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine erheblich erhöhte Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer besteht (§45 Absatz 9 StVO). ...

( https://www.adac.de/-/media/pdf/vek.....p.pdf )



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„Schreibe nichts der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist.“
(Hanlon’s Razor)

BID = 1067585

rasender roland

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Wie werden denn diese bestimmten Bedingungen kommuniziert. Ich dachte das einfachste wäre eins der o.g. Verkehrszeichen aufzustellen. Oder gibt es Gemeinden die kein Verkehrszeichen aufstellen aber dafür eine Hinweistafel um auf die besonderen Bedingungen und die daraus resultierende Benutzungspflicht aufmerksam zu machen. Wäre ja irgendwie sinnfrei. Aber in diesem Land nichts ungewöhnliches.

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mfg
Rasender Roland

BID = 1067588

Ltof

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Zitat :
rasender roland hat am 12 Jun 2020 12:15 geschrieben :

Wie werden denn diese bestimmten Bedingungen kommuniziert. Ich dachte das einfachste wäre eins der o.g. Verkehrszeichen aufzustellen. ...

So wird es ja auch gemacht. Wenn aus der örtlichen Verkehrssituation heraus eine erhöhte Gefährdung erkennbar ist, wird Benutzungspflicht angeordnet und diese Schilder aufgestellt. Dann ist es ja auch in Ordnung (sofern zumutbare Alternativen existieren). Wenn aber die örtliche Behörde die Schilder nach Gutdünken aufstellt bzw. alte stehen lässt, weil sie Radler immer noch im Sinne der Verordnung von 1934 als "Fremdkörper" von der Fahrbahn verbannen will, dann hat sie vor Gericht schlechte Karten und muss das aufheben.


Zitat :
nabruxas hat am 11 Jun 2020 17:53 geschrieben :

Aufgabenkatalog für Radfahrer:

1.) Immer wissen, dass sie im Falle eines Unfalles mit einem Kfz den kürzeren ziehen
2.) Die Verkehrsregeln lernen und anwenden.
3.) Verpflichtender "Erste-Hilfe" Kurs.
4.) "Verbandskasten" Pflicht
5.) Pflicht, jederzeit Reflektoren zu tragen.
6.) Pflicht, das Rad in einem technisch einwandfreiem Zustand zu halten, insbesondere die oft fehlende Beleuchtung.
7.) Haftpflichtversicherung! (Muss ja nicht teuer sein)
8.) Kennzeichenflicht zur Identifizierung bei Fahrerflucht.
9.) Gleiches Strafmaß wie bei Kfz.

Gleiche Rechte = Gleiche Pflichten!

Das sind Wunschvorstellungen, die schon vielfach durchgekaut wurden und in dieser Diskussion keinen Nutzwert haben. Hier geht's nicht um Eure Visionen (um meine auch nicht), sondern um aktuell geltendes Recht.
Das zu verstehen muss wohl sehr schwer sein. Mit der Novelle von 1997 wurde dem Radverkehr (in D zumindest) auf dem Papier zugestanden, Teil des Verkehrs zu sein und auf der Fahrbahn kein Fremdkörper mehr. Im Gegenteil: der Radverkehr auf der Fahrbahn ist damals zur (Verkehrs-)Regel geworden. Umgesetzt wird das nur zögerlich, aber im Rahmen der Verkehrswende bekommt die Umsetzung etwas mehr Schwung. Gewöhnt Euch dran, ist besser für alle Beteiligten.
In A mag das noch anders sein.

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(Hanlon’s Razor)

BID = 1067594

nabruxas

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@ Ltof: Ich freue mich zu lesen, dass meine Beiträge keinen Nutzwert haben. Auch gut.

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BID = 1067596

prinz.

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Beiträge: 8923
Wohnort: Gifhorn und Wolfenbüttel
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Könnte es sein das dieses im Allgemeinen zum Problem wird?
Jeder der anderer Meinung ist, was anderes sagt, denkt oder ißt
muß niedergeknüppelt werden?
Eigene Meinung ist nicht mehr erwünscht!


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Nur für nicht Mutige
1.Freischalten
2.Gegen Wiedereinschalten sichern
3.Spannungsfreiheit allpolig feststellen
4.Erden und kurzschließen
5.Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken

BID = 1067607

rasender roland

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Beiträge: 1703
Wohnort: Liessow b SN

@Bubu83

Zitat :
Bubu83 hat am 11 Jun 2020 21:44 geschrieben :

Und dass man Radfahrer als "bildungsfern" bezeichnet - darüber äußere ich mich jetzt mal lieber nicht.

Schon mal darüber nachgedacht das Kinder meist nach ihren Eltern kommen.
Irgendwann sind die kleinen Gretas groß und wenden das gelernte Fehlverhalten ihrer Eltern an.
Das Geschrei der Eltern möchte ich mir nicht vorstellen wenn ein PKW oder LKW Fahrer rechts abbiegt, Blick in den Rückspiegel, Blinker an, Schulterblick alles ok. Also rechts abgebogen und dann knallt dir links ein Radfahrer in die Seite. Sehe oder erlebe ich jede Woche mindestens einmal. Im § 1 der StVO steht es ja sehr schön geschrieben, das jeder auf den anderen Rücksicht nehmen muss. Dies gilt aber ebenso für egoistische Radfahrer. Es ist doch sinnvoller seinen eigenen Verstand zu nutzen als sich darauf zu verlassen das alle anderen ständig auf meine Bildungslücke Rücksicht nehmen. Irgendwann schlägt dann das Darwinsche Gesetz zu. Aber wann dies passiert oder ob überhaupt hat eben jeder selbst in der Hand.
Vor diesem Hintergrund halte ich meinen Wortlaut über bildungsferne Radfahrereltern für nicht unangebracht.

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mfg
Rasender Roland

BID = 1067609

Primus von Quack

Unser Primus :)
nehmt ihn nicht so ernst




Beiträge: 7340


Zitat :
rasender roland hat am 12 Jun 2020 19:50 geschrieben :

...und dann knallt dir links ein Radfahrer in die Seite....


...ein Bekannter war mal in Karlsruhe und da hat er mit ansehen müssen wie ein Radfahrer bei Rot über die Strassenbahnschienen gefahren ist …..
….wie solls mans beschreiben....Die Strassenbahn war schneller und der Radfahrer sah etwas anders aus als vorher ...

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...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!

BID = 1067610

Kleinspannung

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Beiträge: 13330
Wohnort: Tal der Ahnungslosen

Roland,lass gut sein.
Gegen Windmühlenflügel haben schon mal welche vergebens gekämpft.
Wir haben uns damit abzufinden,das Radler immer Recht haben/bekommen.
Auch wenn sie im Finstern ohne Licht,Reflektoren und dunkler Kleidung unterwegs sind machen sie nichts falsch sondern stehen unter Artenschutz.

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Manche Männer bemühen sich lebenslang, das Wesen einer Frau zu verstehen. Andere befassen sich mit weniger schwierigen Dingen z.B. der Relativitätstheorie.
(Albert Einstein)

BID = 1067617

Bubu83

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Wer glaubt, dass Mineralölsteuer, KFZ-Steuer und Maut kostendeckend sind, kann sich das mal durchlesen: https://www.heise.de/newsticker/mel......html

BID = 1067618

Kleinspannung

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Beiträge: 13330
Wohnort: Tal der Ahnungslosen

Aber Autofahrer müssen zahlen.
Wieviel Kilometer Radweg haben Radfahrer bezahlt?
Genau,die nehmen/verlangen nur...
Wenn ein Rad auch nur 20€ "Wegesteuer" per Anno kosten würde,aber da wär das Geschrei groß...

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Manche Männer bemühen sich lebenslang, das Wesen einer Frau zu verstehen. Andere befassen sich mit weniger schwierigen Dingen z.B. der Relativitätstheorie.
(Albert Einstein)

BID = 1067620

Bubu83

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Zitat :
Kleinspannung hat am 13 Jun 2020 00:25 geschrieben :

Aber Autofahrer müssen zahlen.
Wieviel Kilometer Radweg haben Radfahrer bezahlt?
Genau,die nehmen/verlangen nur...
Wenn ein Rad auch nur 20€ "Wegesteuer" per Anno kosten würde,aber da wär das Geschrei groß...



Aber auch wir Radler zahlen mit unseren allgemeinen Steuern einen großen Teil der Autoinfrastruktur mit. Ist auch in Ordnung, wir nutzen diese ja ebenfalls.
Würde eine Radwegesteuer verwendet um eine ordentliche Infrastruktur auszubauen - ich würde sie gerne bezahlen. Meine letzte Spende hat das Landratsamt zurück überwiesen...


Schönen Abend
Bubu

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Bubu83 am 13 Jun 2020  0:56 ]

BID = 1067623

Kleinspannung

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Zitat :
Bubu83 hat am 13 Jun 2020 00:54 geschrieben :


Aber auch wir Radler zahlen mit unseren allgemeinen Steuern einen großen Teil der Autoinfrastruktur mit.

Sag mal,kannst oder willst du es nicht verstehen?
Wenn ich ein Auto zugelassen habe,das ich nie/selten benutze,zahl ich trotzdem zumindest KFZ-Steuer und Haftpflicht.
Ob ich ein Rad habe/benutze oder nicht,ändert an meiner finanziellen Belastung gar nichts.
Ich bin gern bereit,Radfahrer als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer anzuerkennen.
Aber erst,wenn sie prozentual genau so zur Kasse gebeten werden wie Auto oder Mopped Fahrer.
Keinen Tag eher.

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BID = 1067624

Ltof

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Zitat :
Kleinspannung hat am 13 Jun 2020 01:43 geschrieben :

... Ich bin gern bereit,Radfahrer als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer anzuerkennen. Aber erst,wenn sie prozentual genau so zur Kasse gebeten werden wie Auto oder Mopped Fahrer.
Keinen Tag eher. ...

Also legst Du Dir die StVO so zurecht, wie es Dir passt? Oder ärgerst Du Dich nur noch im Stillen über die Gleichberechtigung? Drängelst Du noch immer Radler auf der Straße ab, wie Du es an anderer Stelle selbst schon herausposaunt hast? Egal, ob sie dort unberechtigterweise fahren oder nicht? Hast Du die aktuellen Regeln inzwischen verstanden?

Jetzt geht's ums Geld, vorher war es die Liste mit Versicherung etc. pp., das Benehmen einiger Radfahrer usw. Irgendwas ist immer. Es gibt leider einige, die so denken. Weil der Gesetzgeber schon vor über 20 Jahren anerkannt hat, dass Radfahrer keine Fremdkörper im Straßenverkehr sind, hat er das so formuliert. Dieses Jahr hat er noch ein paar Regeln nachgelegt (Übrigens: die Bußgelder für Radfahrer wurden auch erhöht).

Fragst Du den Radler, den Du wegschubsen möchtest, vorher nach seiner Steuererklärung? Und wenn er mehr Steuern zahlt als Du, machst Du das nicht?

Du musst nicht alles glauben, was Du denkst.

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(Hanlon’s Razor)

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Ltof am 13 Jun 2020  8:54 ]

BID = 1067628

+racer+

Schriftsteller



Beiträge: 738
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Sollt üch vertragen , die Sonne scheint juuuhuuu

https://www.youtube.com/watch?v=91zUCzvhfR0

BID = 1067631

Ltof

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Zitat :
prinz. hat am 12 Jun 2020 16:43 geschrieben :

... Jeder der anderer Meinung ist, was anderes sagt, denkt oder ißt
muß niedergeknüppelt werden? ...

Wo siehst Du einen Knüppel? Ich sehe keinen, von niemandem. Hier geht's um Meinungen, geltendes Recht, Wunschvorstellungen, Feindbilder usw..

Man sollte das nicht alles durcheinander würfeln und gegeneinander aufzurechnen versuchen. Funktioniert nicht.

Man kann sich über die StVO, so wie sie jetzt ist, ärgern und dagegen sein. Man kann sich wünschen, dass sie anders wäre. Man kann andere Verkehrsteilnehmer pauschal verachten. Alles legitim. Kriminell wird es, wenn die Regeln nach eigenen Vorstellungen beliebig ausgelegt werden bzw. aus Unverständnis heraus eigenmächtiges Handeln gegen Andere erwächst. Das gilt natürlich für Alle und in allen Lebenslagen. Nicht nur im Straßenverkehr.

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