Rettungsgasse

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Autor
Rettungsgasse

    







BID = 1068293

Onra

Schreibmaschine



Beiträge: 2473
 

  



Zitat :
Bubu83 hat am 28 Jun 2020 14:34 geschrieben :

Tja, haste in der Fahrschule wohl geschlafen. Freilich dürfen Radfahrer an einer stehenden Autokolonne an einer roten LSA rechts vorbeifahren. Stell dir mal vor, sogar Fußgänger dürfen am Gehweg weiterlaufen während die Blechhaufen stehen bleiben müssen. Gefällt nicht jedem, ist aber so.

Kann man nachlesen in §5 der StVo.
Schönen Nachmittag
Bubu


Schön, dass du den dir passenden Teil des §5 Abs 8 zitiert hast.
Ich lese dort "Ist ausreichender Raum vorhanden" und der ausreichende seitliche Abstand für das Überholen einspuriger Fahrzeuge ist auf mindestens 1,5m festgelegt. Muss das dann nicht auch für den rechts überholenden Radfahrer gelten.

@perl
Dürfen sie etwa auf der Autobahn fahren?
Kommt jede Woche im Verkehrsfunk
Darfst du mit deinem Auto eine Einbahnstraße entgegen der angeordneten Fahrtrichtung benutzen?
Der Polizist, der meine Bekannte beim Rückwärtsfahren in der Einbahnstrasse tödlich verletzt hat, wurde freigesprochen.
Um Fußgängerzonen brauchen sich beide nicht zu scheren?
Auf jeden Fall mehr uneinsichtige Rad- als Autofahrer gesehen.

Ich werde mich ab jetzt aus der festgefahrenen Diskussion raushalten und wünsche euch alle in den Geltungsbereich von §50 StVO.

Onra

BID = 1068294

Primus von Quack

Unser Primus :)
nehmt ihn nicht so ernst




Beiträge: 7339

 

  

...ja, weil sie bei rot über die Ampel fahren, kreuz und quer zwischen den haltenden Autos durch und je nach Bedarf auf der Strasse, auf dem Fussweg oder gegen die Fahrtrichtung fahren aber NIEMALS auf dem ausgeschilderten Radweg

https://www.google.com/url?sa=i&.....AABAE


Zitat :
Ein blaues, rundes Schild mit einem Fahrrad als Symbol (Artikelbild) kennzeichnet Sonderwege für Radfahrer (Z 237). Der Radfahrer muss diesen Weg benutzen.


_________________
...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!

BID = 1068296

Primus von Quack

Unser Primus :)
nehmt ihn nicht so ernst




Beiträge: 7339


Zitat :
Onra hat am 28 Jun 2020 19:17 geschrieben :



Ich werde mich ab jetzt aus der festgefahrenen Diskussion raushalten und wünsche euch alle in den Geltungsbereich von §50 StVO.

Onra


https://youtu.be/bW65DaH_zbw

_________________
...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!

BID = 1068300

nabruxas

Monitorspezialist



Beiträge: 9074
Wohnort: Alpenrepublik

Hurra! Endlich habe ich ein passendes Video gefunden!
(@ Primus: Bitte nicht böse sein, denn es ist ja schon fast eine Copyrightverletzung)

*** SO Entspannend - tut das gut! ***

_________________
0815 - Mit der Lizenz zum Löten!

BID = 1068305

Bubu83

Schreibmaschine



Beiträge: 2819
Wohnort: Allgäu


Zitat :
Onra hat am 28 Jun 2020 19:17 geschrieben :


Schön, dass du den dir passenden Teil des §5 Abs 8 zitiert hast.
Ich lese dort "Ist ausreichender Raum vorhanden" und der ausreichende seitliche Abstand für das Überholen einspuriger Fahrzeuge ist auf mindestens 1,5m festgelegt. Muss das dann nicht auch für den rechts überholenden Radfahrer gelten.

@perl
Dürfen sie etwa auf der Autobahn fahren?
Kommt jede Woche im Verkehrsfunk
Darfst du mit deinem Auto eine Einbahnstraße entgegen der angeordneten Fahrtrichtung benutzen?
Der Polizist, der meine Bekannte beim Rückwärtsfahren in der Einbahnstrasse tödlich verletzt hat, wurde freigesprochen.
Um Fußgängerzonen brauchen sich beide nicht zu scheren?
Auf jeden Fall mehr uneinsichtige Rad- als Autofahrer gesehen.

Ich werde mich ab jetzt aus der festgefahrenen Diskussion raushalten und wünsche euch alle in den Geltungsbereich von §50 StVO.

Onra


Da steht aber nix von 1,5 Meter Abstand, wenn ein Radler an der Autokolonne vorbeifährt. Da steht "ausreichender Abstand". In dem Fall ist "ausreichend", wenn man nichts beschädigt. Und genau so stehts in der StVO - auch, wenns vielen Autofahrern nicht gefällt.

Okay, es gibt ab und zu mal einen Radler, der sich auf die Autobahn verirrt, meistens sehr alt und orientierungslos oder total zugesoffen. Aber viel, viel mehr gibt es Autofahrer die Radwege zuparken - so viele, dass der Verkehrsfunk darüber schweigt, weil dem Sendetag sonst die 24 Stunden nicht reichen würden.

Helgoland scheint sehr schön zu sein.

Ehrlich gesagt, bin ich schon erschrocken darüber, wie aggressiv hier im Forum über DIE Radfahrer geschrieben wird. Da wird öffentlich zu Nötigung aufgerufen. Eigentlich schätze ich das Forum und die Menschen hier sehr, aber einige Beiträge hier gehen eindeutig zu weit...


Schönen Abend
Bubu


BID = 1068308

rasender roland

Schreibmaschine



Beiträge: 1697
Wohnort: Liessow b SN

@Bubu83
Deine Argumentation ist teils unsachlich,vielleicht daher deine Verwunderung über ander die hier posten.
Fahren Radfahrer auf der falschen Seite ist es für Dich in Ordnung.
Leider sind die Beiträge hier ja nicht fortlaufend nummeriert, sonst hätte ich hier einige angeführt.
Du antwortest ja auch nicht, spricht man dich auf einen konkreten Satz von Dir an bei dem Deine Doppelmoral sichtbar wird.
Du solltest alles mal aus beiden Richtungen betrachten.
Ich denke mal das fast alle die hier posten lange Jahre im Verkehr unterwegs sind und auch Verkehrsregeln kennen. Und täglich ihre Erfahrungen machen.
Was einem dann etwas aufstößt ist wenn jemand unsachlich argumentiert und nur Rosinenpickerei betreibt was die Verkehrsregeln betrifft.
Autofahrer müssen 1,5 m Abstand einhalten.
Bei Radfahrern reicht es wenn nichts kaputt geht.
Du vergisst aber was in §1 steht.
Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme.
So ich bin raus hier. Wurde auch schon alles gesagt hier.
Auf so teils einseitige und (Gojko Mitić würde sagen mit gespaltener Zunge) geführte Diskussionen kann ich verzichten.

_________________
mfg
Rasender Roland

BID = 1068310

Ltof

Inventar



Beiträge: 9255
Wohnort: Hommingberg

Es ist doch nicht unsachlich, wenn man auf die StVO verweist. Und was bitteschön ist daran sachlich, wenn die Kollegen ihr aggressives Verhalten gegenüber Radfahrern mit dem Fehlverhalten Einiger rechtfertigen? Sogar strafbares Verhalten wurde hier beschrieben bzw. gutgeheißen. Teilweise aus Unwissenheit über die mitunter nicht vorhandene Radwegebenutzungspflicht. Selbst dann noch, wenn man ihnen den Sachverhalt erklärt.

Es ist einfach so, dass der KFZ-Verkehr zugunsten anderer Verkehrsmittel Fläche abbtritt. Gewöhnt Euch dran.

_________________
„Schreibe nichts der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist.“
(Hanlon’s Razor)

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Ltof am 29 Jun 2020  8:36 ]

BID = 1068313

+racer+

Schriftsteller



Beiträge: 732
Wohnort: Rhein-Sieg-Kreis

Jeder kann und soll seine Meinung haben, ob richtig oder falsch.

Überlegt euch vielleicht nur, was ? wenns schon geknallt hat.

Aggressives Benehmen, aggressive Gedanken im Straßenverkehr finden Richter ganz toll.
P.S: Hab alles hinter mir, MPU, Fahrverbote, Fahrtenbücher alles mit Motorrad Außerhalb geschlossener Ortschaft (keine Kinder, keine Rad oder Wanderwege, keine Häuser) schreiben werd ich dazu nichts, wir sind ein anständiges Forum




BID = 1068319

Bubu83

Schreibmaschine



Beiträge: 2819
Wohnort: Allgäu


Zitat :
rasender roland hat am 29 Jun 2020 05:37 geschrieben :

@Bubu83
Deine Argumentation ist teils unsachlich,vielleicht daher deine Verwunderung über ander die hier posten.
Fahren Radfahrer auf der falschen Seite ist es für Dich in Ordnung.
Leider sind die Beiträge hier ja nicht fortlaufend nummeriert, sonst hätte ich hier einige angeführt.
Du antwortest ja auch nicht, spricht man dich auf einen konkreten Satz von Dir an bei dem Deine Doppelmoral sichtbar wird.
Du solltest alles mal aus beiden Richtungen betrachten.
Ich denke mal das fast alle die hier posten lange Jahre im Verkehr unterwegs sind und auch Verkehrsregeln kennen. Und täglich ihre Erfahrungen machen.
Was einem dann etwas aufstößt ist wenn jemand unsachlich argumentiert und nur Rosinenpickerei betreibt was die Verkehrsregeln betrifft.
Autofahrer müssen 1,5 m Abstand einhalten.
Bei Radfahrern reicht es wenn nichts kaputt geht.
Du vergisst aber was in §1 steht.
Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme.
So ich bin raus hier. Wurde auch schon alles gesagt hier.
Auf so teils einseitige und (Gojko Mitić würde sagen mit gespaltener Zunge) geführte Diskussionen kann ich verzichten.




Wo hab ich geschrieben, dass ich es in Ordnung finde, wenn Radfahrer auf der falschen Seite fahren? Ich habe geschrieben, dass ich es nachvollziehen kann, wenn eine Mutter oder ein Vater mit kleinen Kindern nicht permanent an einer großen Straße die Fahrbahn queren will. Zwischen "nachvollziehen" und "finde ich in Ordnung" sehe ich schon noch ein paar Zwischenstufen. Deswegen gehe ich da auch nicht weiter drauf ein.
Wo siehst du bei mir eine Doppelmoral?

Eine Dopppelmoral die ich hier im Verlauf der Posts finde: Der Radfahrer soll stets demütig auf seine Vorfahrt verzichten (zu seiner eigenen Sicherheit) und im Gegenzug wird darüber geschimpft, dass Radler auf dem Gehweg fahren (es ist richtig darüber zu schimpfen, weil die meisten Radler da nichts verloren haben). Aber beide Argumente verknüpft könnte ich auch so auslegen: Der Schwächere verzichtet auf die Vorfahrt - zu seiner eigenen Sicherheit -> Der Radfahrer an der Kreuzung (da ist er nun mal der Schwächere) aber auch der Fußgänger auf dem Fußweg (weil der ja auch der Schwächere ist). Und jetzt? Beißt sich die Katz in den Schwanz?!?
Ja, ich als Radler hab schon sehr oft auf meine Vorfahrt verzichtet, das geschieht mehrmals pro Woche. Deswegen lebe ich noch. Aber generell zu verlangen "die sollen halt auf ihre Vorfahrt verzichten" halte ich für ein total falsches Signal. Nein, es soll sich jeder an die StVO halten, der Autofahrer genauso wie der Radler. Der Autofahrer hat beim Abbiegen genauso aufzupassen wie der Radler bis auf eine Ausnahme nichts auf dem Gehweg verloren hat.

Autofahrer müssen beim ÜBERHOLEN 1,5 m Abstand halten (Außerorts sogar 2 m), weil die BETRIEBSGEFAHR des Autos das Potential hat den Radfahrer zu töten. Wieder ein Toter mehr
Radfahrer müssen beim VORBEIFAHREN einen ausreichenden Abstand halten, weil das Fahrzeug an dem er vorbeifährt, unbeschädigt bleiben soll.
Es werden zwei verschiedene Vorgänge "überholen" und "langsam vorbeifahren" beschrieben mit unterschiedlichen Fahrzeugen, die eine unterschiedliche Betriebsgefahr darstellen.
Das hat der Gesetztgeber so entschieden, da brauchen wir weiter nicht diskutieren. Und ich finde die Entscheidung des Gesetzgebers absolut nachvollziehbar und richtig. Wenns dich stört, schreib an die Behörde, vielleicht können die deiner Argumentation folgen.

In einem bin ich mir aber sicher: Spätestens wenn die nächste Generation an den Hebeln sitzt, wird sich im Straßenverkehr und der Straßenaufteilung einiges ändern. Die Hochzeit des MIV scheint seinen Höhepunkt bereits hinter sich zu haben.


Schönen Montag
Bubu

BID = 1068320

Bubu83

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Beiträge: 2819
Wohnort: Allgäu


Zitat :
+racer+ hat am 29 Jun 2020 10:30 geschrieben :

Jeder kann und soll seine Meinung haben, ob richtig oder falsch.

Überlegt euch vielleicht nur, was ? wenns schon geknallt hat.

Aggressives Benehmen, aggressive Gedanken im Straßenverkehr finden Richter ganz toll.
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Die Möglichkeit eine MPU machen zu dürfen, ist doch schon mal gnädig vom Gesetzgeber. Man kann damit beweisen, dass man aus seinem Fehlverhalten was gelernt hat und bekommt eine zweite Chance. Und ich nehme an, der Fehler passiert dir kein zweites Mal

Auch ich hatte als Autofahrer schon Punkte. Musste aber meinen Fehler eingestehen und hab daraus gelernt. Ist mir auch kein zweites Mal mehr passiert


BID = 1068322

nabruxas

Monitorspezialist



Beiträge: 9074
Wohnort: Alpenrepublik

Ich musste mal nachsehen was eine MPU ist....
Das war bisher nicht nötig und soweit wird es bei (hoffentlich) mir nicht kommen, denn ich halte mich an die Spielregeln. Blinkt auf der Autobahn mich ein nervöser Deutscher mit der Lichthupe an, so dass ich mich zwischen zwei LWK verpi... soll, hat er eben Pech gehabt. Schließlich zahlt der Drängler ja meine Strafe nicht. Alkohol und Autofahren ist ein No-go. In der Stadt gehe ich dann zu Fuß und am Land findet sich eine Mitfahrgelegenheit. Was ich aber MIT SICHERHEIT nicht mache, ist in einen Bus zu steigen.

Denn die Busfahrer sind das allerletzte, zumindest in Salzburg. Dagegen sind die Radler noch heilig. Busfahrer habe ich schon mehrmals angezeigt, denn für die scheint es gar keine Regeln zu geben.

@Racer: Dein Daumen verdeckt den interessanten Teil des Kuverts. Hast Du ein Geschwindigkeitsgutachten bekommen?

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BID = 1068339

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Zitat :
nabruxas hat am 28 Jun 2020 20:21 geschrieben :

Hurra! Endlich habe ich ein passendes Video gefunden!
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Zur Homepage von prinz. ICQ Status  

Na ganz toll wir Regen uns über Radfahrer auf und Chrome blendet Werbung für E-Bike ein.
Gesund zur Arbeit Dank E-Bike.
Scheinbar kennen die die neusten Testberichte nicht?
Die meisten sollen mangelhaft sein

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2.Gegen Wiedereinschalten sichern
3.Spannungsfreiheit allpolig feststellen
4.Erden und kurzschließen
5.Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken

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Primus von Quack

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Zitat :
prinz. hat am 30 Jun 2020 08:23 geschrieben :


Die meisten sollen mangelhaft sein



...vielleicht sind die mit Absicht mangelhaft, hier ne Schraube locker, da ein Haarriss in der Schweissnaht und vielleicht sollen die Akkus explodieren

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nabruxas

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Zitat :
und Chrome blendet Werbung für E-Bike ein


Solange es kein 6-wertiger Chrom ist, ist alles ok. *** click mich ***

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