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Anzahl Adern im Kabel und Frage zu einem Kondensator Suche nach: kabel (27346) kondensator (17368) |
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BID = 1017610
perl Ehrenmitglied
Beiträge: 11110,1 Wohnort: Rheinbach
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Zitat :
| Was bleibt ist der Kondensator. Ob ich da den gleichen Hersteller erwischt habe | Kaum, ist aber auch Wurst.
Der gefundene 100V-Typ sollte es tun.
Achte vor allem auf eine einwandfreie Isolation der blanken Drähte, damit es keinen Kurzschluß geben kann. |
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BID = 1017611
Schiffhexler Inventar
Beiträge: 5231 Wohnort: OB / NRW
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Moin Lars1972
Mit den Steckern, kann ich dir leier nicht weiterhelfen, manchmal steht da auch der Hersteller rauf.
Evtl. beim Autoelektriker nachfragen, bzw. Boschdienst.
Die 100 nf Kondensatoren, bekommst du bei jeden Elektronikdealer, bzw. Fernsehwerkstatt.
Das sind keine Sonderanfertigungen.
Mit der erwähnten Abnahme, dass ist kompletter Humbug, wenn das kein Tankwagen, oder Propangastransporter ist.
Evtl. fahren die Schreiber hier, nach einem Radioeinbau in einem PKW auch zu TÜV, um das abnehmen zu lassen.
Gruß vom Schiffhexler
Ups, da war jemand schneller
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Beachten Sie immer die VDE - Vorschriften. Sämtliche Reparaturausführungen Geschehen
auf Ihre eigene Gefahr, da ich nicht für Schäden bzw. Folgeschäden aufkomme.
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Schiffhexler am 13 Apr 2017 0:58 ] |
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BID = 1017612
888 Stammposter
Beiträge: 378 Wohnort: dreieich
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@ perl:
ein Acker ist zwar keine Straße, aber sofern da kein Zaun drumherum ist und jedermann da drauf kann ist es öffentliches Gelände, unabhängig davon wem das Gelände gehört .
Deswegen könnten sich eigentlich auch alle Supermarktparkplatzbesitzer das Geld für das Schild mit den Worten "Hier gilt die StVO" sparen .
[ Diese Nachricht wurde geändert von: 888 am 13 Apr 2017 2:35 ]
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BID = 1017636
perl Ehrenmitglied
Beiträge: 11110,1 Wohnort: Rheinbach
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Offtopic :
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Zitat :
| ein Acker ist zwar keine Straße | Sag ich doch, aber mit dem Rest dürftest du dich im Irrtum befinden.
Auf privatem Gelände gilt erst einmal das Hausrecht des Besitzers.
Was eine Straße ist, ist ganz gut hier beschrieben: https://de.wikipedia.org/wiki/Stra%C3%9Fe .
Ein Acker ist sicherlich kein Verkehrsbauwerk.
In den diversen Straßenverkehrsgesetzen wirst du stets nur finden, daß sie für Straßen gelten, aber nirgend etwas über öffentlich zugängliche Äcker.
Auch die Feldwege werden i.d.R. privater Grund sein, und wenn sie auf eine öffentliche Straße münden, stellt das eine Grundstücksausfahrt dar §10 StVO.
Außerdem gelten für landwirtschaftliche Geräte Ausnahmen von der Zulassungspflicht §3 FZV. |
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BID = 1017648
Tom-Driver Inventar
Beiträge: 8792 Wohnort: Berlin-Spandau
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Offtopic :
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Zitat : 888 hat am 13 Apr 2017 02:31 geschrieben :
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Deswegen könnten sich eigentlich auch alle Supermarktparkplatzbesitzer das Geld für das Schild mit den Worten "Hier gilt die StVO" sparen. |
Das können sie in der Tat. Denn auch der Supermarktparkplatz ist zwar öffentlich zugängliches Gelände, aber immer noch dem Hausrecht des Eigentümers unterliegendes Privatgelände.
In der StVO steht sogar irgendwo drin, daß Parkplätze Sonderflächen seien, auf denen die StVO nicht gilt - insbesondere gibt es da kein "rechts vor links" oder ähnliche Regeln.
Selbst das Nichtanlegen des Sicherheitsgurts dürfte auf Parkplätzen normalerweise nicht geahndet werden - trotzdem es natürlich vernünftiger ist, auch dort angeschnallt zu fahren!
Das besagte Schild ist daher in der Tat völliger Humbug und sicherlich rechtlich völlig irrelevant. |
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[x] <= Hier Nagel einschlagen für neuen Monitor!
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BID = 1017687
Primus von Quack Unser Primus :) nehmt ihn nicht so ernst
Beiträge: 7391
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...wie kommt denn der Schlepper vom Bauernhof zum Acker und zurück ??? auf einem Tieflader ??? ...dann wäre alles OK
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...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!
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BID = 1017705
Schiffhexler Inventar
Beiträge: 5231 Wohnort: OB / NRW
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Moin Allemiteinander
Schweif die ganze Laberei nicht sehr stark von der Frage des TE hier ab?
Nach meinen Kenntnissen,sollte hier doch ein vernünftiges Fachforum sein, mit den bezogenen Informationen.
Nachfragen kann man, nicht das der TE, seine Zugmaschine mit dem PC über einem Navi steuern will,
was auch schon gang und gäbe ist.
Wenn ein TE, vernünftige Fragen stellt, erwartet er auch, dementsprechende Antworten,
aber nicht so ein hirnrissigen Quark, sonst wird der Gedanke erweckt, dass wir zu sehr ins Glas geschaut haben.
Hugh, ich habe gesprochen
Gruß vom Schiffhexler
PS: Jede Wissenschaftsdisziplin meint die Wichtigste zu sein. Bei der Physik ist das anders: SIE IST ES!!!!
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BID = 1017745
perl Ehrenmitglied
Beiträge: 11110,1 Wohnort: Rheinbach
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Offtopic :
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Zitat :
| Das besagte Schild ist daher in der Tat völliger Humbug und sicherlich rechtlich völlig irrelevant. | Nicht ganz.
Wenn der Eigentümer auf sein Hausrecht zugunsten der StVO verzichtet, kann er z.B. keine "Mutter und Kind Parkplätze" mehr ausweisen, weil es die, anders als Behindertenparkplätze, in der StVO nicht gibt.
Zitat :
| wie kommt denn der Schlepper vom Bauernhof zum Acker und zurück ??? | Manch ein Landwirt wohnt inmitten seiner Felder, und braucht daher gar nicht über öffentliche Straßen zu fahren.
Im Übrigen gibt es ja noch die Sonderregelungen. |
Zitat :
| Schweif die ganze Laberei nicht sehr stark von der Frage des TE hier ab? |
Ja.
Ich weiß auch nicht, weshalb hier plötzlich so viele selbsternannte Hilfssheriffs aus den Büschen sprangen.
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BID = 1017766
Primus von Quack Unser Primus :) nehmt ihn nicht so ernst
Beiträge: 7391
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...weil es beim erstellen jedes neuen Threads so angezeigt wird
Zitat :
| Keine Anfragen zu KFZ- und Hochspannungsbasteleien
Siehe Forenregeln |
@Schiffhexler:
Hugh, jetzt habe ich gesprochen
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Primus von Quack am 15 Apr 2017 3:51 ]
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BID = 1019161
Lars1972 Neu hier
Beiträge: 23
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Erst einmal vielen Dank an alle die mir geholfen haben. Das Kabel funktioniert so wie ich es mir vorgestellt habe.
Das KFZ Basteleien nicht erwünsht sind, kann ich selbstverständlich akzeptieren.
Vieles in diesem Thema würde ich aber als Mumpiz und gefährliches Halbwissen bezeichnen. Nur noch ein Beispiel. Auf Grund meiner Ausbildung darf ich an Elektroanlagen im Kraftfahrzeugbereich arbeiten und war z.B. jahrelang im Nutzfahrzeugbereich tätig. Jetzt kommt also ein LKW in die Werkstatt und an diesen sollen Arbeitsscheinwerfer und Nebelscheinwerfer montiert werden. Diese haben selbstverständlich E-Nummern. Nach euerer Logik dürfte ich die Scheinwerfer zwar montieren aber nicht in Betrieb nehmen da kein orginal Kabelbaum vorhanden ist, bzw. ich brauche ein Vollgutachten vom TÜV der dann den gesamten Kabelbaum überprüfen muss.
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BID = 1019174
Schiffhexler Inventar
Beiträge: 5231 Wohnort: OB / NRW
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Moin Lars1972
Im Forum, ist doch nur eine schwafelei, meistens durch nichtkenntnis der Sachlage.
Bei mir, am alten Wagen, habe ich auch Fernscheinwerfer und Funkgerät eingebaut,
dass musste auch nicht abgenommen werden.
Nur mit der Hängerkupplung war ich zum TÜV, die musste eingetragen werden.
Hauptsachen du hast es hinbekommen.
Danke für die Rückmeldung, wollen wir hoffen, dass dein Gefährt lange ohne Ärger läuft.
Wenn alles klappt, schließe den Thread. Button unten
Gruß vom Schiffhexler
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BID = 1019244
Primus von Quack Unser Primus :) nehmt ihn nicht so ernst
Beiträge: 7391
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Zitat :
Lars1972 hat am 6 Mai 2017 09:57 geschrieben :
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.... an diesen sollen Arbeitsscheinwerfer und Nebelscheinwerfer montiert werden. Diese haben selbstverständlich E-Nummern. Nach euerer Logik dürfte ich die Scheinwerfer zwar montieren aber nicht in Betrieb nehmen da kein orginal Kabelbaum vorhanden ist, bzw. ich brauche ein Vollgutachten vom TÜV der dann den gesamten Kabelbaum überprüfen muss.
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Arbeitsscheinwerfer
StVZO §52 (7) Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
Nebelscheinwerfer
StVZO §52 (1) Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
Einbauanweisung liegen jedem vernünftigen Produkt bei und
die StVO/StVZO gibt es im Buchhandel als Buch zum lesen, wer hätte das gedacht mir liegt ein solches Buch vor und ich lese gelegentlich darin
...meine AHK hat eine ABG/ABE und muss nirgends eingetragen werden, sofern sie nach Einbauanweisung montiert wurde.......
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...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!
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BID = 1019344
Schiffhexler Inventar
Beiträge: 5231 Wohnort: OB / NRW
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@ Primus von Quack
Bei meinem altenWagen Bj. 93, waren zwei Beiblätter im Schein eingeheftet.
Bei dem Neuen, ist die HK auch eingetragen, Stützlast 140 kg, Hänger 3.500 kg
Wenn sie nicht eingetragen ist, muss die Montage- und Betriebsanleitung der Anhängerkupplung
mit dem KFZ-Schein immer mitführt werden.
Gruß vom Schiffhexler
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BID = 1019425
Primus von Quack Unser Primus :) nehmt ihn nicht so ernst
Beiträge: 7391
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...stimmt, diverse Unterlagen sind alle im Schnellhefter im Kofferraum
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...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!
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