Anzahl Adern im Kabel und Frage zu einem Kondensator

Im Unterforum Alle anderen elektronischen Probleme - Beschreibung: Was sonst nirgendwo hinpasst

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Autor
Anzahl Adern im Kabel und Frage zu einem Kondensator
Suche nach: kabel (27346) kondensator (17368)

    







BID = 1017610

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach
 

  



Zitat :
Was bleibt ist der Kondensator. Ob ich da den gleichen Hersteller erwischt habe
Kaum, ist aber auch Wurst.
Der gefundene 100V-Typ sollte es tun.
Achte vor allem auf eine einwandfreie Isolation der blanken Drähte, damit es keinen Kurzschluß geben kann.

BID = 1017611

Schiffhexler

Inventar



Beiträge: 5231
Wohnort: OB / NRW

 

  

Moin Lars1972

Mit den Steckern, kann ich dir leier nicht weiterhelfen, manchmal steht da auch der Hersteller rauf.
Evtl. beim Autoelektriker nachfragen, bzw. Boschdienst.

Die 100 nf Kondensatoren, bekommst du bei jeden Elektronikdealer, bzw. Fernsehwerkstatt.
Das sind keine Sonderanfertigungen.

Mit der erwähnten Abnahme, dass ist kompletter Humbug, wenn das kein Tankwagen, oder Propangastransporter ist.
Evtl. fahren die Schreiber hier, nach einem Radioeinbau in einem PKW auch zu TÜV, um das abnehmen zu lassen.

Gruß vom Schiffhexler



Ups, da war jemand schneller

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Beachten Sie immer die VDE - Vorschriften. Sämtliche Reparaturausführungen Geschehen
auf Ihre eigene Gefahr, da ich nicht für Schäden bzw. Folgeschäden aufkomme.
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.


[ Diese Nachricht wurde geändert von: Schiffhexler am 13 Apr 2017  0:58 ]

BID = 1017612

888

Stammposter



Beiträge: 378
Wohnort: dreieich

@ perl:

ein Acker ist zwar keine Straße, aber sofern da kein Zaun drumherum ist und jedermann da drauf kann ist es öffentliches Gelände, unabhängig davon wem das Gelände gehört .

Deswegen könnten sich eigentlich auch alle Supermarktparkplatzbesitzer das Geld für das Schild mit den Worten "Hier gilt die StVO" sparen .




[ Diese Nachricht wurde geändert von: 888 am 13 Apr 2017  2:35 ]

BID = 1017636

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach


Offtopic :

Zitat :
ein Acker ist zwar keine Straße
Sag ich doch, aber mit dem Rest dürftest du dich im Irrtum befinden.
Auf privatem Gelände gilt erst einmal das Hausrecht des Besitzers.
Was eine Straße ist, ist ganz gut hier beschrieben: https://de.wikipedia.org/wiki/Stra%C3%9Fe .
Ein Acker ist sicherlich kein Verkehrsbauwerk.

In den diversen Straßenverkehrsgesetzen wirst du stets nur finden, daß sie für Straßen gelten, aber nirgend etwas über öffentlich zugängliche Äcker.
Auch die Feldwege werden i.d.R. privater Grund sein, und wenn sie auf eine öffentliche Straße münden, stellt das eine Grundstücksausfahrt dar §10 StVO.

Außerdem gelten für landwirtschaftliche Geräte Ausnahmen von der Zulassungspflicht §3 FZV.

BID = 1017648

Tom-Driver

Inventar



Beiträge: 8792
Wohnort: Berlin-Spandau
Zur Homepage von Tom-Driver


Offtopic :

Zitat : 888 hat am 13 Apr 2017 02:31 geschrieben :

Deswegen könnten sich eigentlich auch alle Supermarktparkplatzbesitzer das Geld für das Schild mit den Worten "Hier gilt die StVO" sparen.


Das können sie in der Tat. Denn auch der Supermarktparkplatz ist zwar öffentlich zugängliches Gelände, aber immer noch dem Hausrecht des Eigentümers unterliegendes Privatgelände.
In der StVO steht sogar irgendwo drin, daß Parkplätze Sonderflächen seien, auf denen die StVO nicht gilt - insbesondere gibt es da kein "rechts vor links" oder ähnliche Regeln.
Selbst das Nichtanlegen des Sicherheitsgurts dürfte auf Parkplätzen normalerweise nicht geahndet werden - trotzdem es natürlich vernünftiger ist, auch dort angeschnallt zu fahren!
Das besagte Schild ist daher in der Tat völliger Humbug und sicherlich rechtlich völlig irrelevant.


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[x] <= Hier Nagel einschlagen für neuen Monitor!

BID = 1017687

Primus von Quack

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nehmt ihn nicht so ernst




Beiträge: 7391

...wie kommt denn der Schlepper vom Bauernhof zum Acker und zurück ??? auf einem Tieflader ??? ...dann wäre alles OK

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...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!

BID = 1017705

Schiffhexler

Inventar



Beiträge: 5231
Wohnort: OB / NRW

Moin Allemiteinander

Schweif die ganze Laberei nicht sehr stark von der Frage des TE hier ab?
Nach meinen Kenntnissen,sollte hier doch ein vernünftiges Fachforum sein, mit den bezogenen Informationen.

Nachfragen kann man, nicht das der TE, seine Zugmaschine mit dem PC über einem Navi steuern will,
was auch schon gang und gäbe ist.

Wenn ein TE, vernünftige Fragen stellt, erwartet er auch, dementsprechende Antworten,
aber nicht so ein hirnrissigen Quark, sonst wird der Gedanke erweckt, dass wir zu sehr ins Glas geschaut haben.
Hugh, ich habe gesprochen

Gruß vom Schiffhexler



PS: Jede Wissenschaftsdisziplin meint die Wichtigste zu sein. Bei der Physik ist das anders: SIE IST ES!!!!



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BID = 1017745

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach


Offtopic :

Zitat :
Das besagte Schild ist daher in der Tat völliger Humbug und sicherlich rechtlich völlig irrelevant.
Nicht ganz.
Wenn der Eigentümer auf sein Hausrecht zugunsten der StVO verzichtet, kann er z.B. keine "Mutter und Kind Parkplätze" mehr ausweisen, weil es die, anders als Behindertenparkplätze, in der StVO nicht gibt.



Zitat :
wie kommt denn der Schlepper vom Bauernhof zum Acker und zurück ???
Manch ein Landwirt wohnt inmitten seiner Felder, und braucht daher gar nicht über öffentliche Straßen zu fahren.
Im Übrigen gibt es ja noch die Sonderregelungen.



Zitat :
Schweif die ganze Laberei nicht sehr stark von der Frage des TE hier ab?
Ja.
Ich weiß auch nicht, weshalb hier plötzlich so viele selbsternannte Hilfssheriffs aus den Büschen sprangen.

BID = 1017766

Primus von Quack

Unser Primus :)
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Beiträge: 7391

...weil es beim erstellen jedes neuen Threads so angezeigt wird


Zitat :
Keine Anfragen zu KFZ- und Hochspannungsbasteleien
Siehe Forenregeln



@Schiffhexler:
Hugh, jetzt habe ich gesprochen

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Primus von Quack am 15 Apr 2017  3:51 ]

BID = 1019161

Lars1972

Neu hier



Beiträge: 23

Erst einmal vielen Dank an alle die mir geholfen haben. Das Kabel funktioniert so wie ich es mir vorgestellt habe.

Das KFZ Basteleien nicht erwünsht sind, kann ich selbstverständlich akzeptieren.

Vieles in diesem Thema würde ich aber als Mumpiz und gefährliches Halbwissen bezeichnen. Nur noch ein Beispiel. Auf Grund meiner Ausbildung darf ich an Elektroanlagen im Kraftfahrzeugbereich arbeiten und war z.B. jahrelang im Nutzfahrzeugbereich tätig. Jetzt kommt also ein LKW in die Werkstatt und an diesen sollen Arbeitsscheinwerfer und Nebelscheinwerfer montiert werden. Diese haben selbstverständlich E-Nummern. Nach euerer Logik dürfte ich die Scheinwerfer zwar montieren aber nicht in Betrieb nehmen da kein orginal Kabelbaum vorhanden ist, bzw. ich brauche ein Vollgutachten vom TÜV der dann den gesamten Kabelbaum überprüfen muss.

BID = 1019174

Schiffhexler

Inventar



Beiträge: 5231
Wohnort: OB / NRW

Moin Lars1972

Im Forum, ist doch nur eine schwafelei, meistens durch nichtkenntnis der Sachlage.
Bei mir, am alten Wagen, habe ich auch Fernscheinwerfer und Funkgerät eingebaut,
dass musste auch nicht abgenommen werden.
Nur mit der Hängerkupplung war ich zum TÜV, die musste eingetragen werden.

Hauptsachen du hast es hinbekommen.
Danke für die Rückmeldung, wollen wir hoffen, dass dein Gefährt lange ohne Ärger läuft.

Wenn alles klappt, schließe den Thread. Button unten

Gruß vom Schiffhexler




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BID = 1019244

Primus von Quack

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Beiträge: 7391


Zitat :
Lars1972 hat am  6 Mai 2017 09:57 geschrieben :

.... an diesen sollen Arbeitsscheinwerfer und Nebelscheinwerfer montiert werden. Diese haben selbstverständlich E-Nummern. Nach euerer Logik dürfte ich die Scheinwerfer zwar montieren aber nicht in Betrieb nehmen da kein orginal Kabelbaum vorhanden ist, bzw. ich brauche ein Vollgutachten vom TÜV der dann den gesamten Kabelbaum überprüfen muss.



Arbeitsscheinwerfer
StVZO §52 (7) Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten



Nebelscheinwerfer
StVZO §52 (1) Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten



Einbauanweisung liegen jedem vernünftigen Produkt bei und
die StVO/StVZO gibt es im Buchhandel als Buch zum lesen, wer hätte das gedacht mir liegt ein solches Buch vor und ich lese gelegentlich darin




...meine AHK hat eine ABG/ABE und muss nirgends eingetragen werden, sofern sie nach Einbauanweisung montiert wurde.......

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...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!

BID = 1019344

Schiffhexler

Inventar



Beiträge: 5231
Wohnort: OB / NRW

@ Primus von Quack

Bei meinem altenWagen Bj. 93, waren zwei Beiblätter im Schein eingeheftet.
Bei dem Neuen, ist die HK auch eingetragen, Stützlast 140 kg, Hänger 3.500 kg

Wenn sie nicht eingetragen ist, muss die Montage- und Betriebsanleitung der Anhängerkupplung
mit dem KFZ-Schein immer mitführt werden.


Gruß vom Schiffhexler




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BID = 1019425

Primus von Quack

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Beiträge: 7391

...stimmt, diverse Unterlagen sind alle im Schnellhefter im Kofferraum

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