Achtung! Ab 19.12.2017 AFDD / Brandschutzschalter Pflicht in Deutschland für 1Ph-Stromkreise bis 16A Im Unterforum Elektroinstallation - Beschreibung: Alles über Installation
Achtung immer VDE beachten !!
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Achtung! Ab 19.12.2017 AFDD / Brandschutzschalter Pflicht in Deutschland für 1Ph-Stromkreise bis 16A Suche nach: brandschutzschalter (28) stromkreise (2743) |
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Elektro Freak Inventar
Beiträge: 3434 Wohnort: Mainfranken
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Moin,
da hat Siemens gute Lobbyarbeit geleistet.
Weiteres hier:
Zitat :
| Verlautbarung zu DIN VDE 0100-420 (VDE 0100-420):2016-02
Abschnitt 421.7 zu „Besonderen Maßnahmen zum Schutz gegen die Auswirkungen von Lichtbögen in Endstromkreisen“
03.08.2016
Das für die Norm DIN VDE 0100-420 (VDE 0100-420):2016-02 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-42: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen thermische Auswirkungen (IEC 60364-4-42:2010, modifiziert + A1:2014); Deutsche Übernahme HD 60364-4-42:2011 + A1:2015“ zuständige DKE/UK 221.2 „Schutz gegen thermische Auswirkungen/Sachschutz“ gibt als Hilfe für die Anwendung folgende Hinweise zur Norm.
DIN VDE 0100-420 (VDE 0100-420):2016-02 ist gültig für Neuanlagen und bei Erweiterung oder Änderung von bestehenden Anlagen. Die Vorgängerausgabe DIN VDE 0100-420 (VDE 0100-420):2013-02 ist mit dem Erscheinen der Neuausgabe zurückgezogen worden; auf Grund der festgelegten Übergangsfrist bleibt sie aber bis 18.12.2017 anwendbar. Somit können für elektrische Anlagen, die bis zum 18.12.2017 errichtet werden, beide Normen herangezogen werden.
Ab dem 19.12.2017 ist allein DIN VDE 0100-420 (VDE 0100-420):2016-02 anwendbar. Eine Anlage, die sich in Planung/im Bau befindet, aber erst nach dem 18.12.2017 fertig gestellt sein wird, muss somit den Anforderungen der Ausgabe 2016-02 entsprechen.
Mit der Neuausgabe von DIN VDE 0100-420 (VDE 0100-420):2016-02 ist keine Anpassung unveränderter bestehender Anlagen an die neu aufgenommenen Anforderungen an den Schutz gegen die Auswirkungen von Lichtbögen in Endstromkreisen mit Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDDs) verbunden.
Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (Arc Fault Detection Devices, kurz AFDD) werden nach DIN EN 62606 (VDE 0665-10):2014-08 nach folgenden Ausführungsformen unterschieden:
AFDD als kompakte Einrichtung bestehend aus einer AFD-Erfassungseinheit und
einer Ausschaltvorrichtung, oder
einer Überstrom- und/oder Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD);
AFD-Erfassungseinheit, die vor Ort nach Herstellerangaben mit einer Schutzeinrichtung zusammengebaut wird.
Umgangssprachlich werden Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDDs) als „Brandschutzschalter“ bezeichnet.
Für Abschnitt 421.7, Aufzählungspunkt a) gilt:
Bei der Planung bzw. Errichtung einer elektrischen Anlage ist nach den Regeln von DIN VDE 0100-100 (VDE 0100-100) Abschnitt 131.3 (Schutz gegen thermische Auswirkungen) in jedem Einzelfall zu prüfen, ob und in welchem Umfang Anlagenteile auf Grund der baulichen Gegebenheiten in den Geltungsbereich der Abschnitte 422.3, 422.4 oder 422.6 fallen.
Ist dies gegeben, sind die Anforderungen der zutreffenden Abschnitte anzuwenden und Endstromkreise in einphasigen Wechselspannungssystemen mit einem Betriebsstrom nicht größer als 16 A zusätzlich nach 421.7 mit Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDDs) auszustatten.
Endstromkreise in einphasigen Wechselspannungssystemen mit einem Betriebsstrom nicht größer als 16 A, die elektrische Betriebsmittel in den angesprochenen Bereichen versorgen oder diese Bereiche durchqueren, sind nach 421.7 mit Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDDs) zu versehen. Hiervon ausgenommen sind durchquerende, nicht unterbrochene Kabel-/Leitungsführungen, wenn diese zusätzlich gegen mechanische Beschädigungen geschützt sind und somit das Risiko von Fehlerlichtbögen reduziert ist.
Der Einsatz von AFDDs zum Schutz von dreiphasigen Wechselspannungssystemen (Drehstromkreise) wird nach der Norm nicht gefordert.
In den Geltungsbereich von Abschnitt 421.7 a) fallen Räume oder Orte mit Gefährdungen für unersetzbare Güter. Dies sind Bereiche, die Kulturgüter beinhalten, die nach einer Zerstörung unwiederbringlich verloren sind oder die einen besonders hohen Wert darstellen, wie z. B.
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Baudenkmäler, die gesetzlich geschützt und in Denkmalbüchern/Denkmallisten eingetragen sind, sowie
andere, nicht offiziell erfasste Gebäude, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Dies ist immer dann gegeben, wenn für die Erhaltung und Nutzung von Gebäuden geschichtliche, künstlerische, wissenschaftliche, technische, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.
Für die Durchführung von Erst‐ und Wiederkehrenden Prüfungen von elektrischen Anlagen, die mit Fehlerlichtbogen‐Schutzeinrichtungen (AFDDs) ausgestattet sind, sind die entsprechenden Angaben der Hersteller der Fehlerlichtbogen‐Schutzeinrichtungen (AFDDs) zu beachten.
Für Fehlerlichtbogen‐Schutzeinrichtungen (AFDDs) ist in der Produktnorm eine Selbstüberwachung vorgesehen.
Das zuständige DKE-Normungsgremium behält sich vor, nach Bedarf weitere Interpretationshilfen zu veröffentlichen.
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Link zur VDE
Da kommen tolle Zeiten auf uns zu!
Gruß
Micha[/code]
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Surfer Inventar
Beiträge: 3094
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Und wo liegt jetzt wieder da dein Problem ?
Surf
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Elektro Freak Inventar
Beiträge: 3434 Wohnort: Mainfranken
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Eins? Es sind gleich mehrere!
Zum einen der hohe Preis und das Siemens das quasi Monopol am Markt für die Teile hat. Zum anderen die fehlende Verfügbarkeit für Drehstromverbraucher sowie große Verbraucher über 16A.
Das wunder einen schon. 3 Phasen Stromkreise sollen weniger Schützenswert sein, als 1 Phasen Stromkreise? Als Hersteller gibt es nur Siemens? Schon sehr komisch.
Gerade Stromkreise größer 16A und Drehstromverbraucher wären vermehrt Schützenswert gewesen. Allgemein erschließt mich der Sinn der Teile im Neubau nicht. Wir haben heutzutage fast nur Federzugklemmen, die unmöglich von alleine locker werden. Im Altbau hingegen, bei fragwürdigen Klemmstellen, da würde so ein Schalter sehr großen Sinn machen!
Zum anderen ist es die hohe Anfälligkeit für Fehlauslösungen. Ich habe mir aus Neugierde, kurz nachdem es diese Schalter gab, einen bestellt und etwas "experimentiert".
Folgende Dinge reichen für Fehlauslösungen:
- Nicht entstörte Geräte, hauptsächlich Motoren, wie z. B. Bohrmaschinen
- Geräte mit abgenutzen Kollektormotoren und erhöhtem Bürstenfeuer, wie z. B. ältere Staubsauger und Waschmaschinen
- Langsames ziehen und stecken von Steckern großer Verbraucher unter Last (Abrissfunke)
- Allstromradios sowie Röhrenfernseher der 50er Jahre (Warum auch immer )
- Geräte mit defektem Thermostatschalter und dementsprechend langem Abrissfunken
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didy Schreibmaschine
Beiträge: 1775
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Zitat :
| In den Geltungsbereich von Abschnitt 421.7 a) fallen Räume oder Orte mit Gefährdungen für unersetzbare Güter. Dies sind Bereiche, die Kulturgüter beinhalten, die nach einer Zerstörung unwiederbringlich verloren sind oder die einen besonders hohen Wert darstellen, wie z. B.
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andere, nicht offiziell erfasste Gebäude, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Dies ist immer dann gegeben, wenn für die Erhaltung und Nutzung von Gebäuden geschichtliche, künstlerische, wissenschaftliche, technische, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen. |
Wenn ich das richtig lese, ist das doch für "normale" Wohn- und Geschäftsräume nicht erforderlich? Nur, wenn sich deine Wohnung in einem denkmalgeschützten Gebäude befindet?
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Surfer Inventar
Beiträge: 3094
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@Freak - les noch mal deinen Post durch , reflektiere und dann denkst du nochmals ne Nacht drüber nach .
Du hast wieder was gelesen , die Hälfte verstanden und n Viertel gibst du weiter .
So Kommst du nie auf nen grünen Zweig .
Gruß Surf
P.S. Nimm dir mal Dieter Nuhr zu Herzen
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Lightyear Inventar
Beiträge: 7911 Wohnort: Nürnberg
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Der AFDD ist in Neuanlagen bereits jetzt nicht mehr wegzudiskutieren, nur Anlagen, deren Planung vor Veröffentlichung der Norm abgeschlossen war, fallen in die Übergangsfrist.
Ein Planer, der a bisserl mitdenkt, wird kein LV mehr ohne AFDD-Forderung 'rausgeben.
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Gruß aus Nürnberg,
Lightyear
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Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!
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Elektro Freak Inventar
Beiträge: 3434 Wohnort: Mainfranken
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Zitat :
didy hat am 5 Aug 2016 12:51 geschrieben :
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Zitat : In den Geltungsbereich von Abschnitt 421.7 a) fallen Räume oder Orte mit Gefährdungen für unersetzbare Güter. Dies sind Bereiche, die Kulturgüter beinhalten, die nach einer Zerstörung unwiederbringlich verloren sind oder die einen besonders hohen Wert darstellen, wie z. B.
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Wenn ich das richtig lese, ist das doch für "normale" Wohn- und Geschäftsräume nicht erforderlich? Nur, wenn sich deine Wohnung in einem denkmalgeschützten Gebäude befindet?
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Korrekt. Hierfür ist er allerdings in der Normung schon bis 2020 im Gespräch.
Lightyear hat am 5 Aug 2016 20:11 geschrieben :
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Der AFDD ist in Neuanlagen bereits jetzt nicht mehr wegzudiskutieren, nur Anlagen, deren Planung vor Veröffentlichung der Norm abgeschlossen war, fallen in die Übergangsfrist.
Ein Planer, der a bisserl mitdenkt, wird kein LV mehr ohne AFDD-Forderung 'rausgeben.
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[/quote]
Ich sehe das ein bisschen differenzierter. Was ist mit Anlagen im medizinischen Bereich? Im Nachbarforum werden hier schon schauderhafte Szenarien von abgeschalteten medizinischen Geräten, durch Fehlauslösungen und entsprechende Haftung für den Planer der Anlage heraufbeschworen.
Ich persönlich finde die AFDD-Schalter eine tolle Sache und habe bereits erstmals aus Neugierde selbst welche verbaut.
Die Tatsache, dass man diese Schalter nur über Siemens bekommt und Sie doch noch eine hohe Quote an Fehlauslösungen aufweisen, macht Sie für den Wohnraum wohl noch nicht Massentauglich.
Offtopic :
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Zitat :
Surfer hat am 5 Aug 2016 19:36 geschrieben :
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@Freak - les noch mal deinen Post durch , reflektiere und dann denkst du nochmals ne Nacht drüber nach .
Du hast wieder was gelesen , die Hälfte verstanden und n Viertel gibst du weiter .
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Das gestänkere kannst du dir sparen. Wir leben in einer demokratischen Republik mit Meinungsfreiheit. Diese wird von mir auch genutzt. Punkt. |
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Lightyear Inventar
Beiträge: 7911 Wohnort: Nürnberg
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Zitat :
Elektro Freak hat am 6 Aug 2016 00:23 geschrieben :
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Zitat :
didy hat am 5 Aug 2016 12:51 geschrieben :
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Zitat :
| In den Geltungsbereich von Abschnitt 421.7 a) fallen Räume oder Orte mit Gefährdungen für unersetzbare Güter. Dies sind Bereiche, die Kulturgüter beinhalten, die nach einer Zerstörung unwiederbringlich verloren sind oder die einen besonders hohen Wert darstellen, wie z. B.
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Korrekt. Hierfür ist er allerdings in der Normung schon bis 2020 im Gespräch.
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Nein, NICHT KORREKT!
Du solltest Dir mal die zugrundeliegende Norm komplett durchlesen, dann siehst Du klarer.
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Gruß aus Nürnberg,
Lightyear
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Elektro Freak Inventar
Beiträge: 3434 Wohnort: Mainfranken
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Ich habe leider keinen kompletten Normen Zugriff.
Wäre die VDE frei, würde ich mich weitaus mehr in die Normen einlesen und nicht nur die notdürftigen kostenlosen Versionen "recyceln".
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[ Diese Nachricht wurde geändert von: Elektro Freak am 6 Aug 2016 15:24 ]
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Lightyear Inventar
Beiträge: 7911 Wohnort: Nürnberg
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Ich kann nur davor warnen, hier zu einer Urheberrechtsverletzung aufzurufen.
Wenn Du Normen einsehen möchtest, ohne dafür Geld auszugeben, empfehle ich Dir die Auslegestellen, dort kannst Du ganz umeinsonst in den Normen schmökern.
Mach' ich auch, wenn ich nur mal sehen möchte, ob z.B. etwas, wozu ich eine Frage habe, in einer Norm beschrieben ist, bevor ich mir die Norm kaufe oder bevor ich falsche Auskünfte gebe...
http://www.beuth.de/de/regelwerke/auslegestellen
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Lightyear
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Elektro Freak Inventar
Beiträge: 3434 Wohnort: Mainfranken
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Danke für die Info. Da gibt es ja etwas, keine 5kM weg von mir Da muss ich doch mal vorbeischauen.
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[ Diese Nachricht wurde geändert von: Elektro Freak am 6 Aug 2016 15:24 ]
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Tom-Driver Inventar
Beiträge: 8792 Wohnort: Berlin-Spandau
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Offtopic :
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Zitat : Elektro Freak hat am 6 Aug 2016 15:21 geschrieben :
| Da gibt es ja etwas, keine 5kM weg von mir |
Bei Deinem überaus schlampigen Einheitengebrauch mußt Du Dich nicht wundern, wenn Du nicht ernst genommen wirst und außerdem immer wieder die ernsthaften Mahner hier im Forum Kritik an Dir üben.
Das ist ja nicht das erste mal, es zieht sich fast wie ein roter Faden durch alle Deine Beiträge.
Mit einer meinungsfreien demokratischen Republik hat das auch nichts zu tun; gemeinsame Regeln der Verständigung untereinander sind ein Minimum, um irgendwelche "Freiheiten" überhaupt erst definieren zu können!
Gutgemeinte Grüße mit dem Appell, daß Du Dir Deine Beiträge vor dem endgültigen Absenden noch einige Male durchlesen solltest! |
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[x] <= Hier Nagel einschlagen für neuen Monitor!
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Elektro Freak Inventar
Beiträge: 3434 Wohnort: Mainfranken
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Tachyon Schriftsteller
Beiträge: 676 Wohnort: CERN /Bayerische Schweiz bei STA
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Klick mich - ich bin ein Link
(Kenne ich noch aus einer uralten ELO.)
Tachy
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Übrigens: Für die Leute, die Ruhe und Stille lieben, wurde die telefonlose Schnur erfunden.
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Elektro Freak Inventar
Beiträge: 3434 Wohnort: Mainfranken
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Offtopic :
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Zitat :
Tachyon hat am 9 Aug 2016 23:27 geschrieben :
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Tachy
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Den Weg gehen wir leider zur Zeit tatsächlich! In der Schule wird alles vereinfach, damit die Noten nicht schlechter werden und in der Innung wird den Lehrlingen gelehrt, kein 3x 1,5m² sonder nur 5x 1,5mm² für einen normalen Aus-Schalter zu verwenden, da man ja beim Verklemmen in der Abzweigdose, mit dem blauen, einen Kurzschluss baut
Viel halte ich selbst von der neuen Rechtschreibreform nicht. Ich habe es halt so beigebracht bekommen. Ich fände die alte persönlich auch in Ordnung. Da wird das "Sie" in setzten ja noch groß geschrieben, um der genannten Person Respekt zu überbringen. Laut der neuen darf es ja auch klein geschrieben werden.
Meine Anspielung war nur auf die Normentreue in der Elektrotechnik gemünzt, wenn man alles genau nach Norm nimmt, dann bitte auch die Rechtschreibung!
Ich selbst liebe ja alles vor 1970, bis auf klassische Nullung Die Qualität der Waren, der gegenseitige Respekt in der Gesellschaft, die klasse Musik, die wunderschönen Elektroinstallationen, die noch eine handwerkliche Leistung darstellen, die schönen Musikboxen und noch vieles mehr. Da hat man auch noch was in der Schule gelernt. Heutzutage kann man sich ja so faul durchmoggeln, wie ich das gemacht habe
Ich halte nicht viel von der heutigen Gesellschaft und heutiger Normen, bin eher drauf wie ein 68er. Denke, dass merkt man auch hier
Für die Alt 68er ist ja eher alles schlimmer, als besser, geworden. |
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[ Diese Nachricht wurde geändert von: Elektro Freak am 10 Aug 2016 0:25 ]
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