"Auslegestellen", nettes Wort. So wie ich das sehe sind das ganz normale Hochschul- und Unibibliotheken.
Nicht daß du meinst daß da drin (nur) ein Regal stehen würde, mit einem Schild ´Din-Normen´ drüber, und einer Hilfskraft davor.
Sondern da ist vollumfänglich Eigeninitative angesagt.
Du guckst dir zuerst die Inetseite der Bibliothek an (am besten ganz). Dann ziehst du dir einen Lageplan, in dem die einzelnen Teilbib´s verzeichnet sind. Und von ´deiner´ Teilbib ziehst du dir am besten gleich noch den Lageplan, aus dem die Regalnummern, Datenbanken-PC´s, ect., hervorgehen.
Und dann "suchst" du nach der Online-Bibliotheks-Datenbank. Die befragst du "ein wenig", und notierst dir stichpunktartig wo evtl. interessante Bücher stehen (einfach mal am Regal entlanglatschen führt bei der Masse zu unterirdischen Trefferquoten), bzw. welche Datenbanken für deine Recherche hilfreich sein könnten.
Das sind übrigens Präsenzbibliotheken; d.h. alles was lt. DB im Bestand ist, ist auch "irgendwo" im Gebäude.
Und (erst) dann latscht du hin. Am besten mit einer 50ct-, einer 1€- und einer 2€-Münze in der Hosentasche; für den Spind -> Jacke, Taschen und Getränke bleiben draußen, das Handy am besten auch.
Einen Usb-Stick, Notizblock und Perso dabeihaben ist auch nicht ganz verkehrt. Der Perso ist für die Ausstellung eines Bibliotheks-Ausweises (ist keine Pflicht, erleichtert aber ein paar Sachen - eigene Gast-RZ-Kennung, gleichzeitig Kopierkarte, usw.). Den Bib-Ausweis gibts aber nur zu den büroüblichen Zeiten; und den Antrag dafür darfst du selbstverständlich auch selber in einen Bib-PC reinhacken.
Ansonsten ist man zeitlich ziemlich uneingeschränkt (von einer eventuellen vormittäglichen Gast-Sperrzeit und der Nachtschließung mal abgesehen); die ´Läden´ haben üblicherweise an so knapp 6 1/2 Tagen offen.
Und dann mach mal ... Studenten schaffen es ja auch ohne Kindermädchen.
Und Frage: bringt es überhaupt etwas, einzelne Din-Normen stumpf durchzuackern?
Bei Gesetzestexten z.B. ist das ja recht sinnlos - da brauchts einfach die Lehr- und Praxiskommentare ect. zwingend dazu. Gibt es für den Din-Normungsbereich evtl. ähnliche erläuternde Standardwälzer?
Zitat :
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Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (Arc Fault Detection Devices, kurz AFDD) werden nach DIN EN 62606 (VDE 0665-10):2014-08 nach folgenden Ausführungsformen unterschieden:
AFDD als kompakte Einrichtung bestehend aus einer AFD-Erfassungseinheit und einer Ausschaltvorrichtung, oder
einer Überstrom- und/oder Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD); |
Da steht ein "oder".?
Kann diese Norm evtl. auch nur die bisher schon bestehende FI-Pflicht noch etwas ausweiten? Und ergänzend, für Anlagen in denen ein RCD keinen Nutzen hat, einen zusätzlichen Schutz fordern?
Zitat :
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| Gebäude, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht |
Wischiwaschimist - verflixte unbestimmte Rechtsbegriffe. Also "eigentlich" alle Gebäude der öffentlichen Hand? Kann an einem Gewerbeobjekt ebenfalls ein öffentliches Interesse bestehen - an der (kleinen) Autowerkstatt, dem (großen) Einkaufszentrum?