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Steckdose mit LSS 20A absichern erlaubt? Suche nach: steckdose (11048) |
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BID = 957178
andreas-86 Nimmt Sicherheit nicht so genau
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Zitat :
das Steckersystem mag ja sicherer sein-. Die in GB vorherrschende Verkabelungen dahinter jedoch kaum.
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Es ging ja auch nur um die Zulässigkeit der Steckdose an der bei uns üblichen Verkabelung (allerdings mit 20A abgesichert).
der mit den kurzen Armen hat am 24 Mär 2015 13:52 geschrieben :
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Die BS1363 ist nur mit dem dazugehörigem Stecker sicherer, verhindert aber nicht das auch Stecker anderer Normen eingeführt werden können! Somit wird der angestrebte Schutz ausgehebelt.
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Die Schukosteckdose verhindert auch nicht, dass Stecker anderer Normen eingeführt werden können. Insbesondere kann man in eine Schukosteckdose z.B. einen Adapter auf BS1363 einführen! |
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BID = 957179
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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Ja und. da der BS Stecker selbst normgerecht eine eigene Sicherung hat mit max 13 A sehe ich da keine erhöhte Gefährdung, aber ein Eurostecker in einer BS Steckdose die mit 32 A vor gesichert ist stellt eine erhöhte Gefährdung dar!
Edit und da bei uns üblicherweise Schukosteckdosen und seltener CEE 16 A verbaut sind und diese eben einen Nennstrom von 16 A haben ist die Absicherung mit 20 A unzulässig!
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Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!
[ Diese Nachricht wurde geändert von: der mit den kurzen Armen am 24 Mär 2015 14:25 ] |
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BID = 957181
andreas-86 Nimmt Sicherheit nicht so genau
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Zitat :
der mit den kurzen Armen hat am 24 Mär 2015 14:23 geschrieben :
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... aber ein Eurostecker in einer BS Steckdose die mit 32 A vor gesichert ist stellt eine erhöhte Gefährdung dar!
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Ein Eurostecker ist nur für 2,5A geeignet. Dieser Argumentation nach wären dann auch mit mehr als 2,5A abgesicherte Schukosteckdosen unzulässig...
Zitat :
der mit den kurzen Armen hat am 24 Mär 2015 14:23 geschrieben :
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Edit und da bei uns üblicherweise Schukosteckdosen und seltener CEE 16 A verbaut sind und diese eben einen Nennstrom von 16 A haben ist die Absicherung mit 20 A unzulässig!
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Hat das an irgendeiner Stelle irgendjemand bestritten?
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BID = 957189
Rhodosmaris Schreibmaschine
Beiträge: 2354 Wohnort: Lindau/Bodensee
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Genau die CEE blau in 32A meinte ich.
Zitat :
| und da bei uns üblicherweise Schukosteckdosen und seltener CEE 16 A verbaut sind |
Wo ist uns?
Bei uns in der Küche sind zB. mehr CEE blau in 16A als Schukosteckdosen verbaut.
In der Industrie ist das auch oft genug üblich, von Schukosteckdosen abzusehen.
Aber wieso sind wir jetzt eigentlich bei CEE blau 16A gelandet - da ist von der Absicherung kein Unterschied.
Die einzige CEE blau 32A, die mir bis jetzt untergekommen ist, war zur Speisung einer USV in einem großen Betrieb eines Luftfahrtzulieferers in Lindenberg/Allgäu.
ciao Maris
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BID = 957204
powersupply Schreibmaschine
Beiträge: 2921 Wohnort: Schwobaländle
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Zitat :
andreas-86 hat am 23 Mär 2015 21:19 geschrieben :
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Dem stimme ich zu. Ich wundere mich sowieso immer wieder, wie einige Mitglieder hier im Forum der felsenfesten Überzeugung sind, dass ausgerechnet die deutschen Vorschriften das Maß aller Dinge sind. Und dass jeder winzige Verstoß dagegen gleich zu einer riesigen Gefährdung führt und es nur eine Frage der Zeit ist, bis man deswegen ins Gefängnis kommt.
Ein Blick über den Tellerrand würde einigen wohl nicht schaden.
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powersupply
Es gibt 10 Arten von Menschen. Solche die Binärtechnik verstehen und die anderen.
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BID = 957213
Trumbaschl Inventar
Beiträge: 7574 Wohnort: Wien
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Einen Eurostecker in eine britische Steckdose zu kriegen erfordert schon einige kriminelle Energie, von bestimmungsgemäßem Gebrauch ist das kilometerweit entfernt!
Zuerst muss man je nach Steckdosenbauart irgendwas in den PE-Kontakt stecken um die Kindersicherung zu öffnen und dann die Stifte des Eurosteckers deutlich auseinanderbiegen. Bei den aktuellen Steckdosen mindestens von MK geht nicht einmal das, weil die Kindersicherung nur bei gleichmäßigem Druck auf alle drei Kontakte öffnet.
Trotzdem gehe ich fast davon aus, dass es im VDE-Regelwerk irgendwo einen Verweis gibt, der zulässige Steckdosen definiert und der wiederum wird sich auf Schuko und all seine Verwandten (Konturen- und Eurostecker) beziehen. In der ÖVE EN-1 steht zum Beispiel, dass Steckdosen der ÖNORM IEC 60884-1 entsprechen müssen (wenn ich mich richtig erinnere sind die Normen für Perilex und CEE auch noch aufgeführt), und die 60884-1 ist nun einmal Schuko.
Die britische Ringleitung ist aber wirklich heiß, und zwar weniger die Ringtopologie als die Ausführung mit 2,5 mm2 und Absicherung mit B32!
Der DDR-Ring war ja meines Wissens mit 10 A träge abgesichert, bei 2,5 mm2 Al.
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"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"
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BID = 957218
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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Nein, sogar mit 16 A war das in der DDR zulässig. Meist mit Diazed oder mit den Schraubautomaten abgesichert.
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BID = 957221
andreas-86 Nimmt Sicherheit nicht so genau
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Zitat :
Trumbaschl hat am 24 Mär 2015 22:20 geschrieben :
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Trotzdem gehe ich fast davon aus, dass es im VDE-Regelwerk irgendwo einen Verweis gibt, der zulässige Steckdosen definiert und der wiederum wird sich auf Schuko und all seine Verwandten (Konturen- und Eurostecker) beziehen.
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Das mag sein. Aber die VDE ist ja im Normalfall nicht verbindlich. Insbesondere nicht, wenn es eine Alternative gibt, bei der allgemein anerkannt ist, dass sie sogar sicherer ist.
Zitat :
Trumbaschl hat am 24 Mär 2015 22:20 geschrieben :
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Die britische Ringleitung ist aber wirklich heiß, und zwar weniger die Ringtopologie als die Ausführung mit 2,5 mm2 und Absicherung mit B32!
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Laut Wikipedia geht sogar 1,5mm², wenn ein spezieller hitzebeständiger Leitungstyp verwendet wird, bei dem die Isolierung aus einem Kupferrohr mit einer Magnesiumoxid-Füllung besteht.
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BID = 957223
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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Langsam aber sicher wird es lächerlich! Und speziell an dich Andreas die anerkannten Regeln der Technik sind in den EN und speziell in D in den VDE -Normen rechtsverbindlich festgelegt.
Wenn du von den Normen abweichst musst du nachweisen das Deine Lösung gleich oder höherwertigen Schutz bietet, und das sollte dir ohne Sachverständigen Gutachten extrem schwerfallen.
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BID = 957225
Elektro Freak Inventar
Beiträge: 3434 Wohnort: Mainfranken
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Und wenn die Lösung sicherer ist wird folglich nichts passieren und dann grunzt kein Schwein dannach.
Ihr könnt euch gerne zu Grund und Boden ärgern, aber die VDE ist nicht das Wasser Gottes.
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BID = 957228
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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Freak du musst noch sehr viel lernen! Dazu gehört es auch nachzuweisen das Deine Lösung gleichwertig zur VDE oder sogar höherwertig ist. Das setzt zu mindestens voraus das du die Forderungen die in der VDE vorgegeben sind auch kennst. Und sollte trotz deines Glaubens etwas passieren stehst Du vor dem Richter! Dieser zieht dann Sachverständige hinzu und Diesen musst du Beweisen das Deine Lösung mindesten die Forderungen der VDE erfüllt.
Auch wenn die VDE nur eine Norm ist, so stellt sie doch die anerkannten Regeln der Technik dar.
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BID = 957229
Elektro Freak Inventar
Beiträge: 3434 Wohnort: Mainfranken
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Ich denke mit einem Entsprechenden Gutachter bzw. Physiker ist das Problemlos möglich. Aber DAS etwas passiert muss eine Lösung schlampig ausgeführt sein..
Es heißt ja immer "Norm mit Empfehlungscharakter".
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BID = 957233
andreas-86 Nimmt Sicherheit nicht so genau
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Zitat :
der mit den kurzen Armen hat am 25 Mär 2015 01:00 geschrieben :
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Und speziell an dich Andreas die anerkannten Regeln der Technik sind in den EN und speziell in D in den VDE -Normen rechtsverbindlich festgelegt.
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Auch dadurch, dass dieser Unsinn immer wiederholt wird, wird er nicht richtiger. Den VDE-Normen wird von Rechts wegen lediglich eine widerlegbare Vermutungswirkung zugestanden, die allgemein anerkannten Regeln der Technik wiederzugeben.
Es kann dabei durchaus sein, dass eine Regel aus der VDE keine allgemeine Anerkennung gefunden hat. Genauso kann es sein, dass eine allgemein anerkannte Regel (noch) nicht in die VDE aufgenommen worden ist; eingehalten werden muss sie dann aber trotzdem.
Und in Bezug auf das BS1363-System besteht unter Fachleuten wohl kaum ein Zweifel, dass dieses sicherer als das Schuko-System ist (nur auf die Steckdosen selbst bezogen, nicht auf irgendwelche Ringleitungen). Entsprechende Gutachten und Unfallstatistiken sollten auch leicht zu finden sein.
Mit dir darüber zu diskutieren hat aber sowieso keinen Sinn, da du von juristischen Fragen sowieso so gut wie keine Ahnung hast und auch nicht bereit bist, dies einzusehen. Ich zitiere dazu nochmal den Schreiber aus einem juristischen Fachforum, der vor einiger Zeit dazu treffend festgestellt hat:
Zitat :
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=42&t=255410 hat am 0 0000 00:00 geschrieben :
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...ähh, der Diskutant in dem anderen Forum hat offensichtlich nur sehr rudimentäre Kenntnisse von der Juristerei im Allgemeinen und vom Strafrecht im Besonderen - um es mal nett auszudrücken
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BID = 957238
fuchsi Schreibmaschine
Beiträge: 1704
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Als Österreicher ist mir die VDE ziemlich egal.
ÖVE EN1 ist das Maß aller Dinge.
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BID = 957247
Trumbaschl Inventar
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Zitat :
der mit den kurzen Armen hat am 24 Mär 2015 23:33 geschrieben :
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Nein, sogar mit 16 A war das in der DDR zulässig. Meist mit Diazed oder mit den Schraubautomaten abgesichert.
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Was nichts daran ändert, dass die Absicherung der Belastbarkeit einer einfachen Leitung entspricht und die Parallelschaltung durch den Ring nicht berücksichtigt wird. In GB schon, 2,5 mm2 Cu darf unter normalen Umständen dort mit max. 25 A abgesichert werden, wird aber mit B32 da im Ring ja zwei Leiter parallel geschaltet sind! Daher gibt es bei Unterbrechungen des Rings durch lose Klemmstellen oder Heimwerker Überlastungen. Noch schlimmer sind chinesische Stecker ohne Sicherung oder ungesicherte Stichleitungen mit u.U. viel zu geringem Querschnitt (Mindestquerschnitt für feste Verlegung ist in GB und Irland nur 1 mm2!).
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