Info: Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nach BGV A3 prüfen

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Autor
Info: Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nach BGV A3 prüfen
Suche nach: betriebsmittel (583) bgv (203)

    







BID = 915809

der mit den kurzen Armen

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Beiträge: 17434
 

  


Sinn der ganzen Prüfung ist Sicherzustellen das von den geprüften Geräten und Betriebsmittel bei sachgerechter Verwendung keinerlei Gefahren ausgehen. Das fordert schon im gewerblichen Bereich die Arbeitschutzverordnung. Die BGV A3 ist nur eine zusätzliche Forderung der Berufsgenossenschaft. Das diese Prüfung nur durch eine Elektrofachkraft, die die Bestimmungen der VDE und der anerkannten Regeln der Technik kennt, durchgeführt werden darf bestimmen weitere Regeln, die auch rechtliche Konsequenzen haben. Der Einzige der beurteilt ob das Gerät in Ordnung oder Fehlerhaft ist der Prüfer.
Zum Beispiel ist eine bestandene Isolationsprüfung nichts wert wenn das Gerät über Steuerungen verfügt die nur im Betrieb zuschalten. Einen Isolationsfehler danach kann ich nicht erfassen! Deshalb muss der Prüfer erstens das Gerät kennen und vor allem wissen was er bei welchem Gerät tun muss um die Sicherheit messtechnisch nachzuweisen.

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BID = 916275

2N3055

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Beiträge: 1383
Wohnort: Sulzbach (Ts.)

 

  


Zitat :
Lightyear hat am 29 Jan 2014 20:13 geschrieben :

Hmmm, ich sehe das eher zwiespältig...
Wozu diese Anleitung, außer um den Nutzernamen publik zu machen..?
An wen soll sich die Anweisung denn richten?
An Laien..? ...

Wer soll also von dieser Anleitung profitieren?

Dank des Forums habe ich (vor längerer Zeit, nicht durch diesen Beitrag) überhaupt erst erfahren, daß es die Prüfpflicht nach BGV A3 (heute übrigens VBG) überhaupt gibt.
Ich versuche seit mehreren Monaten, eine Prüfung bei meinem Arbeitgeber in Gang zu bringen. Wir sind ein Dienstleistungsbetrieb mit ~ 25 Leuten, oft im Außendienst unterwegs, auch oft im Freien.
Es wird sich von der Geschäftsführung, aber auch von den lieben Kollegen gesträubt bis zum ("zu teuer, keine Zeit, haben nie alle Geräte gleichzeitig hier, hammer ja noch nieee gemacht ...").
Dazu kommt, die Geräte der einen Abteilung müssten erst mal inventarisiert werden, wiederum: "zu teuer, keine Zeit, haben nie alle Geräte gleichzeitig hier, hammer ja noch nieee gemacht ...".
Der Hauselektriker erzählt was von "E-Check, ist das Gleiche". Schon da komme ich nicht wirklich weiter.

Ich bin froh über den Beitrag von Prüfplaketten-ALDI, der mir mal ein bißchen Text an die Hand gibt.
Nun kann ich zumindest mal abschätzen, ob ein Angebot eines Elektrikers überhaupt die nötigen Tätigkeiten beinhaltet.

Falls übrigens jemand interessiert daran ist, die Prüfung bei uns (in Offenbach) durchzuführen, bitte PN an mich!

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Wo kommt nur dieses "eingeschalten" her, aus Neufünfland?
Entweder "einschalten" oder "eingeschaltet"!

BID = 916286

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17434

Spätestens nach einem tödlichem Unfall erzählt der Staatsanwalt eurem Geschäftsführer etwas über Pflichten und Verantwortung. Nebenbei ein Anruf bei der BG genügt und die stehen auf dem Tableau. Und wehe die Geschäftsführung kann die Prüfungen nicht nachweisen.

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BID = 917357

endsommer

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Beiträge: 73
Wohnort: Weichering

Nur am Rande noch angemerkt, VBG 4 hieß es früher, zwischenzeitlich mal BGV A2 und wurde bei einer Überarbeitung der Berufsgenossenschaft zur BGV A3.

BID = 919476

Benche

Gelegenheitsposter



Beiträge: 98
Wohnort: Hamburg

Ich fand den Beitrag jetzt auch nicht schlecht. Sehr verständlich geschrieben und alles auf einen Blick.
Für Azubis die davon noch nicht viel gehört haben eine gute Vorlage!

BID = 919477

der mit den kurzen Armen

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Beiträge: 17434

Hier mal noch ein Link zur BGV A3 http://dp.bgetem.de/pages/service/download/medien/BGV_A3.pdf


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BID = 919525

powersupply

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Zitat :
der mit den kurzen Armen hat am  3 Mär 2014 17:32 geschrieben :

Hier mal noch ein Link zur BGV A3 http://dp.bgetem.de/pages/service/download/medien/BGV_A3.pdf




Danke für den Link zur BGV A3.
Kannst Du, oder auch prinz. mir mal zeigen wo darin die Durchführung beschrieben ist. Also ich meine der Vorgang der Prüfung so wie ihn der TE beschrieben hat? Da steht, meiner Meinung nach alles andere was zu beachten ist drin nur nicht das für den Durchführenden wichtige!

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powersupply
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BID = 919570

Lightyear

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Wohnort: Nürnberg

Was möchtest Du denn wissen..?
Die einzelnen Prüfschritte?
Grundsätzlich legt der "befähigte Prüfer" selbst fest, welche Prüfschritte an welchem Gerät von Nöten sind.
So kann es möglich sein, dass die Schritte des automatisierten Prüfablaufs eines geeigneten Prüfgerätes ausreichend sind - oder eben auch nicht.

Deshalb hat man ja die "befähigte Person" (TRBS 1203) geschaffen, um eben nichtmehr jeden unwissenden Tölpel mit Prüfgerät zum Prüfer machen zu können...

Wer wirklich prüfen will, der muss dies auf die "harte" Tour lernen, die nötige Erfahrung lässt sich nicht auf ein paar Blätter Papier tippen.

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Gruß aus Nürnberg,


Lightyear


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BID = 919576

der mit den kurzen Armen

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Beiträge: 17434

Grob gesagt Sichtprüfung
Isomessung
Prüfung der Schutzmaßnahme auf Einhaltung der Grenzwerte
Dokumentation
Zur Sichtprüfung gehört auch das Typenschild und ob das Gerät überhaupt zu der Umgebung in der es verwendet wird geeignet ist. Deshalb fallen einige Geräte schon bei der Sichtprüfung durch.
Wie LY schon schrieb die BGV A3 Prüfung steckt voller Fallstricke, wozu noch kommt das einige Geräte eben auch IO sind obwohl sie bei einigen Messungen Grenzwerte unter oder Überschreiten , da hilft dann nur Nachfragen beim Hersteller!
Im Zweifel sperr ich lieber ein Gerät, als ein Unsicheres oder mir unbekanntes Gerät als IO zu labeln. Diese Geräte können dann immer noch Nach geprüft werden.




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BID = 919658

powersupply

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Wohnort: Schwobaländle

Danke für die sachliche Antwort

Der entnehme ich aber auch, dass mir beim Lesen der BGV nichts durch die Lappen gegengen ist.





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BID = 919681

Lightyear

Inventar



Beiträge: 7911
Wohnort: Nürnberg


Zitat :
der mit den kurzen Armen hat am  4 Mär 2014 15:58 geschrieben :

die BGV A3 Prüfung steckt voller Fallstricke

Ganz genau! deshalb halte ich es ja auch für nahezu kriminell verniedlichend, die Prüfungen in ein paar Sätzen erklären zu wollen.
Dass eine befähigte Person neben profunder Fachkenntnisse u.A. auch uneingeschränkten Normenzugriff (wenigstens auf die Handwerkerauswahl) haben muss, ist nur ein Punkt, den viele "Prüfer" gerne mal übersehen...


Zitat :
der mit den kurzen Armen hat am  4 Mär 2014 15:58 geschrieben :

wozu noch kommt das einige Geräte eben auch IO sind obwohl sie bei einigen Messungen Grenzwerte unter oder Überschreiten , da hilft dann nur Nachfragen beim Hersteller!

Auch hier kann ich nur zustimmen. Fangen wir bei den beliebten Senseo-Geräten in der Büroküche an und gehen über vollisolierte Tauchpumpen mit angeschlossenem Schutzleiter bis hin zu FU-betriebenen Netzspannungs-Betonrüttlern, die munter Fehlerströme (je nach Messgerät und -verfahren) bis zu 200mA erzeugen, aber in Ordnung sind...

Das waren nur drei Beispiele, jedes für sich genommen kann mehrere Werktage Korresponenz, hin-und-hertelefoniererei und endlose Diskussionen verursachen, nur weil eben der Prüfer mitdenkt und nicht stur nach Kurzanweisung (z.B. aus dem Forum) arbeitet.


Zitat :
der mit den kurzen Armen hat am  4 Mär 2014 15:58 geschrieben :

Im Zweifel sperr ich lieber ein Gerät, als ein Unsicheres oder mir unbekanntes Gerät als IO zu labeln.


Da sprichst Du ein großes Wort gelassen aus - der Kampf gegen die gewachsenen Strukturen kann einen aufreiben.
"Das Gerät haben wir jetzt seit soundsoviel Jahren - da war nie irgendwas! Und jetzt will mir auf einmal so ein dahergelaufener Wichtigtuer mit seinem Messgeräteklimbim erklären, dass das Gerät nicht in Ordnung ist?!? Wissen Sie eigentlich, dass Sie durch Ihre Sperrung stündlich mehrere Tausend Euro Schaden anrichten?!?"

Bitte versteht mich nicht falsch, aber als Prüfer muss man eben weit mehr draufhaben, als man sich durch einen Forenbeitrag oder ein Buch anlesen kann. Idealerweise sollte man gleich als erstes einen Deeskalationskurs belegen - mindestens genauswichtig ist ein Argumentationskurs (wenn einem die sachlichen! Argumente ausgehen, ist man als Prüfer schon verbrannt...)...

Wer sich wirklich in die Materie einarbeiten möchte, dem seien neben den einschlägigen Normen folgende Bücher als Bettlektüre empfohlen:
http://www.amazon.de/Pr%C3%BCfung-e.....r=1-1
http://www.amazon.de/elektrischer-P.....r=1-2
http://www.amazon.de/VDE-Pr%C3%BCfu.....psc=1
Damit kann man sich mal einen groben Überblick über die Theorie verschaffen...

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Gruß aus Nürnberg,


Lightyear


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[ Diese Nachricht wurde geändert von: Lightyear am  5 Mär 2014 17:40 ]

BID = 919711

der mit den kurzen Armen

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Beiträge: 17434


Zitat :
Wissen Sie eigentlich, dass Sie durch Ihre Sperrung stündlich mehrere Tausend Euro Schaden anrichten?!?"

Da gibt es von mir nur eine Antwort : Sie wollen die Arbeitssicherheit nachgewiesen bekommen und ich habe auf Grund der Messung festgestellt das diese nicht eingehalten werden.
Dieses Gerät ist auf Grund nicht eingehaltener Messwerte Normwerte als Defekt gesperrt und bis zur Klärung warum diese Werte Abweichen bleibt es das auch!
Ein Menschenleben ist unbezahlbar und wenn sie die Verantwortung übernehmen und das Gerät trotz meiner Prüfung als in Ordnung betrachten ist das Ihr Problem nicht Meines .

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[ Diese Nachricht wurde geändert von: der mit den kurzen Armen am  6 Mär 2014  0:07 ]

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Reschpekt!


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Lightyear

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Beiträge: 7911
Wohnort: Nürnberg

Ja, so sollte das sein...
Nur leider gibt's ja auch noch Chefs, die nicht zu 100% hinter ihren Prüfern stehen.
Da soll's schon vorgekommen sien, dass der Kunde beim Chef anruft und sagt "Ihr Prüfer sperrt mir hier die Produktion, ich zweifle seine Kompetenz an und wen sich 'rausstellt, dass er übertrieben hat, sind Sie die Aufträge los und ich mache Sie und Ihr Unternehmen für die verursachten Schäden haftbar"...
Leider soll's da auch schon vorgekommen sein, dass diese Chefs dann einknicken und den Schwanz einziehen.

Noch schwieriger ist's für den Prüfer, wenn er nicht extern ist, sondern z.B. Mitarbeiter der hauseigenen Elektrowerkstatt. Da braucht man dann neben einer korrekt formulierten Bestellung inkl. Weisungsfreiheit eben auch Durchhaltevermögen bzw. Rückgrat und bekommt nach einer einzigen derartigen Aktion nur noch Knüppel zwischen die Beine geworfen.
Ein Satz wie "Prüfen Sie mal, aber bringen Sie mir keine schlechten Ergebnisse" soll schon recht oft gefallen sein...

Natürlich gibt's auch löbliche Beispiele - nur erfahre ich bei dem, in der TRBS 1203 ausdrücklich geforderten, "Erfahrungsaustausch" eben sehr oft, dass die Mehrzahl der Prüfer einen sehr schweren Stand hat.
Auch dass Prüfer, die Ihren Auftrag ernst nehmen, kurzfristig an "unschädliche" Stelle versetzt werden, kommt regelmäßig vor.

Ich will damit nur ausdrücken, dass man sich da keinen Illusionen hingeben darf. Als Prüfer ist man regelmäßig der Prügelknabe, was man wegstecken können muss - sonst ist man in dem Job schlicht falsch aufgehoben. Und um den eigenen Kopf aus der Schlinge zu ziehen, braucht man eben wirklich tiefgründiges Wissen und auch Argumentationskenntnisse, wenn man mal von einer Handvoll Vorgesetzten in's "Kreuzverhör" genommen wird - da reicht der freundliche Hinweis auf die Aussage des Prüfgerätes oftmals nicht aus. Spätestens wenn ein "Gegenprüfer" oder der Hersteller das bemängelte Gerät als "in Ordnung" freigibt...

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Gruß aus Nürnberg,


Lightyear


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Pruefplaketten Discount

Gerade angekommen


Beiträge: 4
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Kleiner Nachtrag:
Zum 01.05.2014 gab es eine Umstellung in der Nummerierung des Regelwerks:

BGV A 3 heißt jetzt DGUV Vorschrift 3 (... sonst ändert sich nix).


Hintergründe zur Umstellung hier:
Neue Systematik für das Regelwerk d.....erung (Pressemeldung)

DGUV Vorschrift 3 im Originaltext (ganz oben ist ein kleiner Link "PDF zur Ansicht")




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