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laterne123 hat am 23 Mai 2012 22:28 geschrieben :
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Zitat :
| im Gegensatz zum Rundfunk gibt's beim Internet z.B. um das mal so salopp zu sagen einen Rückkanal und es wären auch Zutrittskontrollen möglich. |
Für jeden Menschen der nicht zahlt IP Rückverfolgung + Gerichtsverfahren- Wer zahlt das?
Zitat :
| kann das, als jemand der bei diesem modernen Medium wirklich Ahnung hat, auch technisch begründen |
Ok, wie widerlegst du "Proxy"
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Leider zeigt deine Antwort deutlich, dass du gar nicht verstanden hast wie das Internet funktioniert und was ich gemeint habe.
Daher werde ich es mal ausführlich erklären, dass sollten dann auch die Internetahnungslosen in der Politik, also die Internetausdrucker verstehen.
Erstmal erläutere ich, warum eine an ein Gerät gebundene Abgabe bei Radio und TV Geräten, also den klassischen Rundfunkgeräten notwendig war und warum dies so mit dem modernen Internet nicht mehr vergleichbar ist.
Also, das Radio- und Fernsehprogramm der ÖR wurde früher als analog Signal über große Antennen frei in den Raum gestrahlt.
Und alles, was nötig war, um vom ÖR Programm einen Nutzen zu ziehen, war, daß man irgendwo ein Radio oder TV Gerät aufgestellt hat und schon konnte JEDER das Signal empfangen und auch nutzen.
Zum Analogsignal gab es keinerlei Zugangsbeschränkungen. Man konnte nicht verhindern, dass nur bestimmte Personen selektiv Zugang zum Angebot der ÖR Sender haben.
Deswegen wurde die Gebühr für das ÖR Programm an das Vorhandensein von Radio und TV Geräten gebunden. (Okay, ganz früher als die Kosten des ÖR TV Programms noch der Staat über die Steuern finanzierte war das noch etwas anders, aber das ist hier jetzt nicht das Thema, es geht um die
[GEZ mahnt ab - abgemahnte Begriffe] Gebühr)
Heute ist das Signal im Falle von TV (beim Radio hat es sich nicht durchgesetzt) ein auf das Sendesignal aufmoduliertes digitales Signal.
Und mit einem digitalen Signal könnte man theoretisch als Zugangsbeschränkung ein Verschlüsselungsverfahren einführen, so dass nur diejenigen das ÖR Programm sehen können, die auch einen Schlüssel zum Entschlüsseln haben und das wären dann, wenn man das so machen würde, die
[GEZ mahnt ab - abgemahnte Begriffe] Beitragszahlerzahler und diejenigen die sich von der
[GEZ mahnt ab - abgemahnte Begriffe] Gebühr befreien können (Hartz4er, Schwerbehinderte etc.).
Obwohl dann zwar weiterhin das Programm der ÖR frei in den Raum gestrahlt werden würde und es somit alle empfangen könnten, könnten nur nur diejenigen, die einen Schlüssel zum Entschlüsseln haben, etwas mit dem verschlüsselten Signal anfangen und das ÖR Programm dann auch wirklich nutzen.
Warum man das beim digitalen Fernsehprogramm nicht macht hat vor allem den einfachen Grund, weil der Austausch des verwendeten Verschlüsselungsverfahren und aller Schlüssel aufwendig und sehr kostspielig ist, schließlich müsste im Falle einer Kompromittierung der Verschlüsselung, also wenn diese keinen Schutz mehr liefern würden, alle Entschlüsselungskarten (SmartCards) bei den legalen ÖR Nutzern und teilweise auch die Dekodergeräte ausgetauscht werden. Bei geraten 60 Millionen berechtigen Empfängern also ein Heiden und kostspieliger Aufwand.
Deswegen wurde das beim digitalen TV bei den ÖR Sendern nicht gemacht.
So, nun haben wir gesehen, dass beim klassischen Rundfunk eine Zugriffskontrolle entweder technisch gar nicht machbar oder einfach viel zu kostspielig ist, deswegen ist dort die
[GEZ mahnt ab - abgemahnte Begriffe] Gebühr an das Vorhandensein von Geräten gebunden und auch eine sinnvolle Lösung der Beitragserhebung.
Beim Internet aber ändert sich ALLES, da sind alle Regeln anders und das verstehen die Internetausdrucker in der Politik leider nicht, weil sie glauben, dass Internet so etwas wie Rundfunk sei.
Und nun werde ich aufzeigen, warum beim Internet sich hier alles ändert.
Der große Unterschied zwischen klassischem Rundfunk und dem Internet ist, was der klassische Rundfunk nie ermöglichte, eine technisch leicht umsetzbare und kostengünstige Zugriffskontrolle, das Internet macht diese nämlich möglich.
Dadurch, dass das Internet quasi einen Rückkanal hat, also Nutzer Kontrolldaten an den Sender zurücksenden können, was beim klassischen Rundfunk der nur in eine Richtung senden kann technisch unmöglich ist, könnten im Internet ÖR Beitragszahler und davon befreite ihre Zugangskennung und ihr Passwort den Server der ÖR zuschicken und somit Zugang zum Angebot der ÖR Programmanbieter erhalten, während alle anderen, die keinen Beitrag zahlen wollen, vom Angebot ausgeschlossen wären.
Das nennt man Zugriffskontrolle, laterne123 war mit IP Rückverfolgung + Gerichtsverfahren und "Proxy" also auf dem völlig falschen Dampfer, er hat es überhaupt nicht verstanden, aber so etwas kennt man ja leider auch auch von der Politik, bei den Internetausdruckern.
Tja und dann noch etwas zu den Kosten der Zugriffskontrolle.
Beim Internet sind die deswegen vernachlässigbar niedrig, weil Verschlüsselungsverfahren und auch die Schlüssel leicht durch den Austausch der Software ausgetauscht werden können, ein Update das wieder über das gleiche Medium gemacht wird, genügt für die Verschlüsselungsverfahren, für die Schlüssel siehe weiter unten.
Und da beim Internet auch andere Diensteanbieter Verschlüsselungssysteme nutzen, z.B. Banken fürs Online Banking oder Webanbieter von diversen Bezahldiensten gehört das sowieso dazu. Man denke nur an SSL mit den verschiedenen Verschlüsselungsverfahren an Bord der Browser, die dann nach und nach auch mit neuen Browserversionen upgedatet werden.
Und für die Schlüssel die die ÖR Nutzer benötigen um einen Zugang zu den ÖR Angeboten zu erhalten, wäre auch hier der Austausch der Schlüssel kostengünstig, denn hier reicht schon ein gedruckter Brief mit den neuen Zugangsdaten drauf, beim obigen klassischen Rundfunk wären hier neue SmartCards und teilweise auch Decoder nötig gewesen, also ein gänzlich anderer Kostenfaktor.
Und deswegen betrachte ich die Einführung der
[GEZ mahnt ab - abgemahnte Begriffe] Gebühr für alle Internetnutzer in Deutschland für rechtswidrig, weil man jedem Nutzer ein Bezahldiensteangebot aufzwingt obwohl dies technisch gar nicht notwendig wäre und viel eleganter lösbar wäre, für die, die dieses Angebot auch wirklich nutzen wollen.
Hier hat die Politik, die Internetausdrucker, gänzlich versagt und versucht, etwas wie Rundfunk in das Konzept des Internet zu packen, was kein Rundfunk ist.
Zu dem kommt noch hinzu, dass beim klassischen Rundfunk nicht einfach jeder Angebote in den Raum senden kann, denn die verfügbaren Frequenzen und die Bandbreite sind begrenzt und den Inhaltsanbieter fest zugewiesen, wofür sie dann auch eine Nutzungsgebühr bezahlen, das gilt sowohl für das klassische terrestrische Signal, als auch für das Sat Angebot. Mit Sat geht zwar ein wenig mehr, ändert aber nur wenig an den Grundlagen.
Tatsache ist dadurch, dass für den Deutschen Raum das Angebot der ÖR Programme beim klassischen Rundfunk etwa pi mal Daumen geraten 30-60 % des gesamten Angebots ausmachen, beim Internet war es, wir erinnern uns, geraten kleiner als 0,00000000000000000000000001 % des gesamten Angebots im Internet.
Während also beim Rundfunk prozentual betrachtet ein ordentliches Angebot den Kosten der
[GEZ mahnt ab - abgemahnte Begriffe] Gebühr gegenüber steht, gilt dies für das Internet nicht mehr, hier ist der Verhältnismäßigkeit der Gebühr für das Angebot im Vergleich zum restlich frei verfügbaren Angebot nicht mehr gegeben.
Tja und dann kann man sich noch fragen, warum das beim Internet so gemacht wurde.
Abgesehen davon, daß die Internetausdrucker in der Politik vom Internet keine Ahnung haben und glauben, daß Internet wie Rundfunk, also wie TV und Radio sei, wären hier als mögliche Gründe noch folgende zu nennen:
1. Politischer Wille zur Friedenssicherung
und
2. Deutscher Größenwahn
Denn wenn man sich das ganze anschaut, dann wäre dies mit der Zugriffskontrolle für Angebote im Internet alles leicht umsetzbar gewesen, es sei denn, man möchte auch garantieren, dass auch Menschen anderer Länder die Inhalte nutzen können,
weil man politisch gewollt wohl die Deutsche Sprache verbreiten möchte, dies fällt dann sowohl unter Punkt 2, dem deutschen Größenwahn, als auch unter Punkt 1, weil man glaubt, dass eine Verbreitung der Sprache, der Friedenssicherung dienlich ist.
Dafür, nur dafür müssen alle Internetnutzer in Deutschland zur Gebührzahlung Zwangsverpflichtet werden, egal ob sie wollen oder nicht und ich halte das für eine große rechtswidrige Sauerrei, was die Politik hier abgezogen hat.
Ein anderer Grund ist dann übrigens noch der, dass Politiker gerne im Rampenlicht stehen und neu gewählt werden wollen, dafür brauchen sie die Medien, die von ihnen ein gutes Bild vermitteln, deswegen hat sich damals, als die
[GEZ mahnt ab - abgemahnte Begriffe] Gebühr für das Internet beschlossen wurde, auch keiner der Politiker gegen dieses Beschluss gestellt, denn die wollten alle wiedergewählt werden und nicht die ÖR Sender gegen sich haben.
Von daher war es auch eine abgekartete Sache zwischen ÖR Inhaltsanbietern und der Politik.
Mit Rechtsmäßigkeit hat so etwas allerdings nichts mehr zu tun.
Gewehrt hat sich dagegen übrigens nur deswegen fast keiner, weil die Gebühr für das Internet an die Gebühr für das Radio gekoppelt wurde.
Sprich, wer schon ein Radio hatte und das dürfte auf 99,9 % der Bevölkerung zutreffen, hat mit der Bezahlung der
[GEZ mahnt ab - abgemahnte Begriffe] Gebühr für das Radio das Internet schon abgedeckt.
Hätte man dass so gemacht, dass das Internet wie beim TV Angebot Mehrkosten bedeuten würde, dann hätten sich mit hoher Wahrscheinlichkeit viel mehr dagegen gewährt als die paar wenigen Einzelfälle, vorwiegend darunter diejenigen, die das Internet beruflich zur Arbeit nutzen.
Fazit:
Die
[GEZ mahnt ab - abgemahnte Begriffe] Gebühr für das Internet als aufgedrückter Zwang ist weder rechtsmäßig noch wäre dies notwendig gewesen, weil das beim Internet viel eleganter und Kostengerechter umgesetzt hätte werden könnte.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Newbie am 24 Mai 2012 12:56 ]