Das sollte jedoch der ECheck ergeben. Kriegt man überhaupt einen gültigen ECheck für genullte Steckdosen??
stellt sich dann raus wenn die firma antanzt!
na dann bedanke ich mich für die schnelle antwort!
bis denne.
BID = 709068
shark1
Inventar
Beiträge: 4878 Wohnort: DACH
Solange die Installation <1974 errichtet wurde, müsst auch eine klassisch genullte Steckdose (ansonsten in Ordnung) beim E-Check durchkommen. Sonst müsste man ja auch überall einen 30mA FI einbauen, nur weil das 1997 noch nicht vorgeschrieben war.
BID = 710290
Trumbaschl
Inventar
Beiträge: 7571 Wohnort: Wien
Zitat :
fuchsi hat am 20 Aug 2010 12:12 geschrieben :
Zitat :
also heißt das das der vermieter laut VDE die leitungen erneuern MUSS?
Hui, soweit will ich mich da mit rechtlichen Aussagen nicht aus dem Fenster lehnen.
Ich bin nur der Meinung, dass bei Austausch der Wohnungszuleitung und des Sicherungskasten, auch die alten klassisch genullten Stromkreise zu ersetzen sind.
Eine entsprechende Verpflichtung gibt es definitiv nicht, es gibt sogar ÖVE-Empfehlungen wie beim Tausch von Hauptleitungen und Verteilern vor klassisch genullten Endstromkreisen vorzugehen ist (Hauptleitung mit 3L+N+PEN).
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"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"
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