Nachrüstung FI und richtige Verkabelung

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Autor
Nachrüstung FI und richtige Verkabelung
Suche nach: verkabelung (1806)

    







BID = 708169

SteffWeiss

Gerade angekommen


Beiträge: 3
Wohnort: München
 

  


Hallo!

Ich wäre dankbar um einen Rat: Bin gerade in eine neue Wohnung gezogen (Baujahr des Hauses um 1960) und habe herausgefunden, dass Steckdosen und Licht mit einer "schnellen Nullung" verlegt wurden. Herd ist fest in der Wand installiert.

Es gibt für die Wohnung (2,5 Zimmer) etwa 10-15 Steckdosen und 7 Lampen und 4 Schmelzsicherungen (1x Herd, 2x"Licht" und einmal "Waschmaschine", wobei der Waschmaschinenanschluss im Bad nicht mehr zu benutzen ist und keinen FI. Kann mir jemand sagen, ab wann hier Nachrüstpflicht für einen FI besteht? Also gibt es hier einen Stichtag, dass nachgerüstet werden muss, wenn nach einem bestimmten Datum etwas verändert wurde?

Ebenso für die Entfernung der "Schnellen Nullung"? Diese bedeutet, dass die Erdung (gelb-grün) als Nullleiter verwendet wird, die Phase ganz normal und der eigentliche Nulleiter nicht verwendet ist. Diese Verlegeart ist wohl seit den 60ern nicht mehr zulässig. Ein Elektriker hat mir die Auskunft gegeben, dass auch eventuell kein Schutz durch die Gebäudeversicherung mehr besteht, wenn nach dem Hausbau irgendetwas an den Leitungen (und sei es nur eine Steckdose oder ein Lichtschalter) verändert wurde. Die Steckdosen sehen aus wie Schuko-Steckdosen, sind aber keine, da durch diese schnelle Nullung keine Erdung vorhanden ist. Weiß jemand etwas darüber?

Ich werde diebezüglich meine Vermieter ansprechen und möchte gerne vorbereitet sein.

Danke!

BID = 708176

Surfer

Inventar



Beiträge: 3094

 

  

Es gibt auch eine hervorragende Suchfunktion hier im Forum.

Gruß Surf

BID = 708178

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Hallo Steff,

erstmal willkommen im Forum!

Bei Dir geht es begrifflich wild durcheinander.
Denn eines kann man aus Deiner Beschreibung immerhin folgern:
Eine Schnelle Nullung hat die Anlage mit Sicherheit nicht!

Denn unter "Schneller Nullung" versteht man den Einsatz von FI-Schutzschaltern in TN-(C-)S-Systemen. Der Begriff ist aber veraltet.
Heute nennt man das "Schutz durch Fehlerstromschutzeinrichtung im TN-System". Er stammt noch aus der Zeit, als FI-Schutzschalter eigentlich nur in TT-Systemen verwendet wurden.
Dieses Verfahren arbeitet mit separaten Schutzleitern in den Endstromkreisen ("3-adrig" bzw. "5-adrig"), bietet eine sehr hohe Sicherheit und ist nach wie vor in weiten Teilen Deutschlands Neubaustandard.

Bei Dir dürfte es sich hingegen um eine Klassische Nullung handeln.
Nennt sich inzwischen "Schutz durch Überstromschutzorganme im TN-C-System" und ist - wie Du richtig angemerkt hast - seit Jahrzehnten für Neuanlagen oder Erweiterungen nicht mehr zulässig, weil es einerseits geringere Sicherheit bietet und andererseits eine bestimmte Gefahr (nämlich den "Tod durch die Schutzmaßnahme") mit sich bringt.
In intakten Bestandsanlagen ("2-adrig" bzw. "4-adrig") aber nach wie vor weit verbreitet.
Sie müssen allerdings wirklich in gutem Zustand und unverbastelt sein, sonst kann von Ihnen eine große Gefahr ausgehen.

Da es sich um eine Mietwohnung handelt, darfst Du ohne die Zustimmung des Eigentümers erstmal nichts ändern (lassen)!

Der Einbau von FI-Schutzschaltern und die (dazu zwingend erforderliche) Aufhebung der Klassischen Nullung ist jedoch ein großer Sicherheitsgewinn (für Personen- wie Brandschutz).
Um die Möglichkeit und den Umfang einer Nachrüstung zu prüfen, wären einige Fotos hilfreich.
Aus Deiner Beschreibung werde ich nämlich nicht ganz schlau. Insbesondere, was die Aderzahl und deren Verschaltung angeht.
Liegt vermutlich auch wieder daran, daß Du die Fachbegriffe nicht korrekt verwendet hast. Im Zweifel lieber laienhaft umschreiben, als nen Fachbegriff zu verwenden, der nur vermeintlich zutrifft, aber in Wahrheit etwas anderes bedeutet.
Es ist mir z.B. auch unklar, ob die Schutzkontakte der Steckdosen "in der Luft hängen" oder über ne Brücke mit dem PEN-Leiter verbunden sind.
Das eine wäre definitiv nicht in Ordnung, das andere kann in Ordnung sein (muß aber nicht).

Dann sehen wir weiter.

Gruß,
sam2

_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 708184

SteffWeiss

Gerade angekommen


Beiträge: 3
Wohnort: München

Hallo Sam2 und danke fürs willkommenheißen und die schnelle Antwort:)

Zitat :
sam2 hat am 16 Aug 2010 16:42 geschrieben :


Bei Dir geht es begrifflich wild durcheinander.
Denn eines kann man aus Deiner Beschreibung immerhin folgern:
Eine Schnelle Nullung hat die Anlage mit Sicherheit nicht!


Sorry, bin absoluter Laie und deshalb auch sehr vorsichtig mit dem Ganzen. Den Begriff "schnelle Nullung" habe ich dann wohl verwechselt...den habe ich von dem Elektriker, den ich diesbezüglich kontaktiert habe... Ohje...


Zitat :


Da es sich um eine Mietwohnung handelt, darfst Du ohne die Zustimmung des Eigentümers erstmal nichts ändern (lassen)! -> klar, würde ich auch nicht

Der Einbau von FI-Schutzschaltern und die (dazu zwingend erforderliche) Aufhebung der Klassischen Nullung ist jedoch ein großer Sicherheitsgewinn (für Personen- wie Brandschutz).
Um die Möglichkeit und den Umfang einer Nachrüstung zu prüfen, wären einige Fotos hilfreich.
Aus Deiner Beschreibung werde ich nämlich nicht ganz schlau. Insbesondere, was die Aderzahl und deren Verschaltung angeht.
Liegt vermutlich auch wieder daran, daß Du die Fachbegriffe nicht korrekt verwendet hast. Im Zweifel lieber laienhaft umschreiben, als nen Fachbegriff zu verwenden, der nur vermeintlich zutrifft, aber in Wahrheit etwas anderes bedeutet.
Es ist mir z.B. auch unklar, ob die Schutzkontakte der Steckdosen "in der Luft hängen" oder über ne Brücke mit dem PEN-Leiter verbunden sind.
Das eine wäre definitiv nicht in Ordnung, das andere kann in Ordnung sein (muß aber nicht).

Dann sehen wir weiter.

Gruß,
sam2



Bei den Lampen kommen 4 Adern aus der Decke. Angeschlossen in Lüsterklemme sind 2, ein blaues und ein grün-gelbes. In den Steckdosen schaut das schon sauber verdrahtet aus (ich selber habe die nicht geöffnet), hier ist aber mit der grün-gelben Ader etwas gebrückt. Ich hoffe, meine Erklärung ist nun zumindest etwas verständlicher und versuche Bilder einzustellen, die das erklären. Aber nach deinem Post denke ist, das es sich um eine klassiche 4adrige Nullung handelt. Ich werde mit Sicherheit da nichts selber ändern oder ändern lassen, ohne mit dem Vermieter zu sprechen, möchte aber auf Dauer auf jeden Fall einen FI und mehr Sicherheit.
Deshalb meine Frage nach dem Bestandsschutz. Ich habe hier im Forum ein Datum gelesen (2007) und mir ist nicht klar, ob der Bestandschutz nur dann nicht mehr greift, wenn nach diesem Datum etwas verändert wurde, oder wenn seit dem Hausbau irgendwann etwas an den Leitungen verändert wurde. Leider habe ich auch von den VDE-Normen wenig Ahnung... Am Besten ich fotografiere mal... Aber vielen Dank schon mal!

Schönen Abend schon mal und viele Grüße!

BID = 708210

shark1

Inventar



Beiträge: 4878
Wohnort: DACH

Hallo

Also generell gibt es keine Nachrüstpflichten für elektrische Anlagen in Wohnungen, wenn sie zum Zeitpunkt der Errichtung der VDE entsprochen haben und keine Nutzungsänderung stattfand.
Bestandsschutz gibt es generell nicht.
Auch kleine Änderungen führen nicht automatisch zu einer "Erneuerungspflicht". So können zB defekte Steckdosen gegen neue ersetzt werden. Sobald aber zusätzliche Installationen gemacht werden, müssen diese den aktuellen Normen entsprechen. ZB braucht eine zusätzliche Steckdose seit 2007 einen FI mit 30mA. Aber auch hier müssen dann nicht alle anderen Stromkreise erneuert werden.

Wenn jedoch schon in den 60er Jahren grob gepfuscht wurde, muss die Installtion auf heutigen Stand gebracht werden.




[ Diese Nachricht wurde geändert von: shark1 am 16 Aug 2010 18:58 ]

BID = 708417

SteffWeiss

Gerade angekommen


Beiträge: 3
Wohnort: München

Hallo und danke shark1 für die Info.

Ich glaube das Thema "Bestandsschutz" ist ein sehr weites Feld und irgendwie kann man sich vermutlich immer drauf berufen... In meiner Wohnung wurden beispielsweise Schuko-Steckdosen verbaut, aber der Schuko ist gebrückt mit N -> das gelb-grüne Kabel brückt einen Steckerkontakt mit dem Metallbügel seitlich (Ich hoffe, das ist nun zumindest einigermaßen richtig/verständlich ausgedrückt), der zweite Steckerkontakt ist verbunden mit einem anderen Kabel. Und zwei weitere Kabel sind vorhanden aber nicht angeschlossen. Sieht sauber verarbeitet aus, aber ist meiner Meinung nach gefährlich.

Leider konnte ich bisher keine Bilder posten, da noch kein Internet im haus zwecks Umzug. Habe morgen einen Termin mit Vermieter und seinem Hauselektriker und bin gespannt, was dabei herauskommt. Sie haben mir angeboten, zumindest im Bad einen FI zu installieren... Bei einer klassischen Nullung ginge das aber doch gar nicht oder?

Gruß, Steff

[ Diese Nachricht wurde geändert von: SteffWeiss am 17 Aug 2010 17:34 ]

BID = 708426

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Doch, geht. Nur muß dann der FI an (je)der Steckdose sitzen statt zentral (einer oder mehrere) in der Verteilung.
Allerdings bringt das zwar den Schutz bei Gerätefehlern, aber eben nicht bei Leitungsfehlern VOR dem FI.
Und teuer ist es außerdem (wenn mehrere Steckdosen so geschützt werden).

Wieso zwei Adern mit Nullungsbrücke "gefählicher aussehen" als drei, kann ich fachlicherseits nicht nachvollziehen.
Die Wirksamkeit der Schutzmaßnahme erkennt man weder am einen noch am anderen. Sie muß stattdessen meßtechnisch nachgewiesen werden.

_________________
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BID = 708566

fuchsi

Schreibmaschine



Beiträge: 1704


Zitat :

In meiner Wohnung wurden beispielsweise Schuko-Steckdosen verbaut, aber der Schuko ist gebrückt mit N -> das gelb-grüne Kabel brückt einen Steckerkontakt mit dem Metallbügel seitlich (Ich hoffe, das ist nun zumindest einigermaßen richtig/verständlich ausgedrückt), der zweite Steckerkontakt ist verbunden mit einem anderen Kabel. Und zwei weitere Kabel sind vorhanden aber nicht angeschlossen. Sieht sauber verarbeitet aus, aber ist meiner Meinung nach gefährlich.


Schauen alle Steckdose so aus, dass da 2 nicht benutzte Adern (Adern nicht Kabel) verlegt sind.

Welche Adernfarben haben denn diese 4 Adern.



Zitat :
Bei den Lampen kommen 4 Adern aus der Decke. Angeschlossen in Lüsterklemme sind 2, ein blaues und ein grün-gelbes.



Auch hier 4-adrig verlegt.
Wirklich bei allen Lampenauslässen

Man müsste sich die Installation mal genauer anschauen können.
Vielleicht wäre eine Nachrüsten auf TNC-S tatsächlich relativ leicht möglich, wenn hier wirklich jede Steckdose und jeder lampenauslass 4 adrig angefahren wurde. Warum dann aber klassisch genullt wurde, ist eine anderes Thema.

BID = 708581

henryunsen

Gesprächig



Beiträge: 196
Wohnort: Hameln Ortsteil Unsen

Warum klassisch genullt wurde ? Man glaubt es nicht: Vielleicht, weil es vom EVU verlangt war!!
Hier bei uns gab es ein Nachbar-EVU, die tatsächlich diese unverständliche und rückschrittliche Forderung stellten , bis der Quatsch endlich durch VDE aus der Welt kam.
Pensionär

BID = 708995

mr.martinez

Gerade angekommen


Beiträge: 4
Wohnort: Fürth

Hallo erstmal,

ich bin auch grad in eine eine wohnung bj ca 1960 gezogen. mit sage und schreibe 3 sicherungen für die ganze wohnung (2 x 10A, 1 x 16A.....da eine neue küche bestellt wurde muss natürlich die elektroinstallation in der küche erweitert werden. ebenso hat der vermieter mit gesagt das er einen e-check machen lassen möchte, den sicherungskasten und die zuleitung (abgang zähler) erneuern lassen will und in diesem zuge einen FI-schutzschalter fürs badezimmer nachrüsten möchte.

nun hab ich mir das aber alles mal angeschaut und festgestellt das in der kompletten wohnung eine "klassische nullung" exestiert bzw. der vormieter bereits in der küche eigenmächtig steckdosen erweitert hat.....

nun zu meiner frage:

ist es möglich die installation in den räumen mit "klassischer nullung" beizubehalten und nur die neuen steckdosen für küche über einen FI laufen zu lassen? oder muss alles neu gemacht werden, was der vermieter mit sicherheit nicht übernehmen wird. und für eine mietwohnung wäre mir das geld für den aufwand die komplette installtion neu zu machen zu schade.

btw: ich habe die genehmigung vom vermieter die installation in der küche zu erweitern.

gruß

edit:

eine umstellung auf tn-c-s ist mit den bestehenden leitungen nicht möglich, da nur eine 2 adrige leitung verwendet wurde.....

[ Diese Nachricht wurde geändert von: mr.martinez am 20 Aug 2010  9:12 ]

BID = 709010

fuchsi

Schreibmaschine



Beiträge: 1704


Zitat :
ebenso hat der vermieter mit gesagt das er einen e-check machen lassen möchte, den sicherungskasten und die zuleitung (abgang zähler) erneuern lassen will und in diesem zuge einen FI-schutzschalter fürs badezimmer nachrüsten möchte.


Wenn bestehdne Stromkreise mit klassischer Nullung absolut in ordnung sind, besteht an und für sich keien NAchrüstverpflcihtung.

Jedoch ein Austausch der Zuleitung und des 'Sicherungskasten' würde meiner Meinung nach eine komplette Aktualisierung der Elektroinstalltion in der Wohnung rechtfertigen wenn nicht sogar zwingend erforderlich machen.

Dabei sollte die Zuleitung sowieso bereits 5polig sein, damit entfällt die Möglichkeit bestehende klassische Nullungen zu belassen. (ein einmal aufgetrennter PEN darf nicht mehr verbunden werden)


PS.: zu Deinem Küchenproblem.
Klär mal ab, ob Du überhaupt Drehstrom oder lediglich Wechselstrom hast.
Ich vermute nämlich, Du hast nur Wechselstrom. Hier könnte ein Betrieb eines E-Herdes bei schwacher Absicherung Deiner Zuleitung bereits problematisch werden.


[ Diese Nachricht wurde geändert von: fuchsi am 20 Aug 2010 10:49 ]

BID = 709024

mr.martinez

Gerade angekommen


Beiträge: 4
Wohnort: Fürth


Zitat :


PS.: zu Deinem Küchenproblem.
Klär mal ab, ob Du überhaupt Drehstrom oder lediglich Wechselstrom hast.
Ich vermute nämlich, Du hast nur Wechselstrom. Hier könnte ein Betrieb eines E-Herdes bei schwacher Absicherung Deiner Zuleitung bereits problematisch werden.




hab lediglich wechslstrom in der wohnung. hab deswegen auch einen herd mit gaskochfeld und gasbackofen kaufen müssen.

also heißt das das der vermieter laut VDE die leitungen erneuern MUSS?

das wäre natürlich super. denn wie gesagt möchte ich das nicht in eine mietwohnung investieren.

BID = 709025

fuchsi

Schreibmaschine



Beiträge: 1704


Zitat :

also heißt das das der vermieter laut VDE die leitungen erneuern MUSS?


Hui, soweit will ich mich da mit rechtlichen Aussagen nicht aus dem Fenster lehnen.

Ich bin nur der Meinung, dass bei Austausch der Wohnungszuleitung und des Sicherungskasten, auch die alten klassisch genullten Stromkreise zu ersetzen sind.

BID = 709026

mr.martinez

Gerade angekommen


Beiträge: 4
Wohnort: Fürth

ok da hast auch wieder recht.

falls er es nicht machen muss, wäre es aber möglich die neuen leitungen in der küche über einen FI abzusichern und den rest so zu belassen. hab ich das richtig verstanden?

BID = 709028

fuchsi

Schreibmaschine



Beiträge: 1704


Zitat :
mr.martinez hat am 20 Aug 2010 12:15 geschrieben :

ok da hast auch wieder recht.

falls er es nicht machen muss, wäre es aber möglich die neuen leitungen in der küche über einen FI abzusichern und den rest so zu belassen. hab ich das richtig verstanden?


Sollte so sein, wenn der Rest der Installtion den Regelungen zu Zeitpunkt der Errichtung entspricht.

Das sollte jedoch der ECheck ergeben. Kriegt man überhaupt einen gültigen ECheck für genullte Steckdosen??


Ich an Deiner Stelle würde das Angebot des Vermieters annehmen die Zuleitung, den Verteiler und das Bad neu zu machen.
Küche willst bzw. musst Du sowieso neu machen. Mach dann gleich den Rest auch neu. Das teuerste zahlt eh schon der Vermieter.





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