Gefunden für gesetzliche vorschriften zu steckdosenleisten - Zum Elektronik Forum |
| 1 - Abschied wegen FI auslösung -- Geschirrspüler Siemens Lady Plus | |||
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| 2 - Masseproblem?? -- div Laptop und Funk | |||
Zitat : Ich verwende ein Walkie-Talkie zum Funken Die gibt es in unterschiedlichen Versionen, von CB-Funk über PMR, Betriebsfunk bishin zu Amateurfunkgeräten. Äußerlich sehen die erstmal ähnlich aus. CB und PMR dürfen von jedermann benutzt werden, für Betriebsfunk brauchst du eine entsprechende Frequenzzuteilung, die dann auch örtlich gebunden ist. Sowas benutzen größere Firmen, aber auch Taxiunternehmen. Für Amateurfunk brauchst du selbst eine Lizenz, die nach dem ablegen einer Prüfung, bei der u.A. dein Wissen über Funktechnik und gesetzliche Vorschriften abgefragt werden. Warum nutzt du nicht die VOX-Funktion des Funkgerätes? Die schaltet das Gerät auf senden sobald ein Ton anliegt und schaltet es danach auch wieder auf Empfang. Nichts anderes machen auch Babyphone. Das erspart dir dann auch das gebastel mit dem Servo. EDIT: Hat sich zeitlich überschnitten. [ Diese Nachricht wurde geändert von: Mr.Ed am 26 Jul 2016 12:09 ... | |||
3 - Blinkerschaltung -- Blinkerschaltung | |||
Zitat : das hinzufügen von weiteren Blinkern um eine höhere Sicherheit zu gewährlisten kann wohl kaum ein Grund sein so etwas zu verweigern. Doch, weil sie nicht den Vorschriften entsprechen und somit nicht eingetragen werden können. Das Fahrzeug hat damit nichts mehr auf öffentlichen Straßen verloren. Zitat : In einem Auto fließen keine anderen elektrischen teilchen als in Haushaltsgeräten oder anderen Schaltungen. Nein, aber es gibt strengere gesetzliche Vorschriften. Die fordern u.A. eine E-Nummer auf den Teilen. Die gibt es durch eine Prüfung und somit fehlt sie einem Selbstbau. Der Forenbetreiber befürchtet, daß er im Schadensfall, bzw. bei e... | |||
| 4 - Spannungsbegrenzer Fahrrad -- Spannungsbegrenzer Fahrrad | |||
...ja ne is klar, es ist bestimmt von 12V Batterien die Rede
...kurz es gibt gesetzliche Vorschriften woran man sich zu halten hat wenn man sich mit seinem Gefährt im Bereich der StVZO bewegt, Basteleien sind daher verboten und fertig da gibt's nix dran zu rütteln
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| 5 - 10x 50W LED Fluter via 12V? -- 10x 50W LED Fluter via 12V? | |||
| Danke für die Antworten Jungs! macht sinn was ihr da in frage stellt. mittlerweile habe ich noch mit einem elektroniker kollegen gesprochen und der meinte etwa was ähnliches.
das netzteil wäre natürlich am anfang der leitung und nach 300m müsste ich immer noch 12V haben. aber eben der querschnitt des kabels wird wohl das problem sein - auch wenn ich auf 24V hoch gehe. mein problem ist, dass ich um mit 220V zu arbeiten gesetzliche vorschriften habe wie z.B. das kabel muss 50cm in die erde und das habe ich versucht zu vermeiden da es in diesem gelände sehr schwierig und aufwändig ist. daher eine etwas fast über der erde leitung.. naja mal schauen - vielleicht gibts noch einen kompormiss mit solar stationen alle 100m - oder jeder einzelner mit solar und nur die schaltung gemeinsam via tcp/ip... ich grüble weiter aber nochmals herzlichen dank für die zeit die ihr euch genommen habt. gruss ... | |||
| 6 - Ist die Menschheit am Verblöden? -- Ist die Menschheit am Verblöden? | |||
| Ich habe mich heute tierisch aufgeregt!
Ich brauche 250ml Kalilauge um einen NiFe-Sammler wieder zu befüllen. Man glaubt es kaum, aber ich finde in Göttingen keinen Lieferanten, der mir da helfen kann. Angeblich dürfen sie (Apotheken, Chemiehandel)nicht an Privatpersonen liefern; es gäbe gesetzliche Vorschriften (Terrorgefahr!), die da einen Riegel vorschieben. Wie soll ich denn mit den Chemikalien eine B--be bauen? Genau so verhält es sich, wenn ich 250g Ätznatron haben will. Auch das dürfen Apotheken nicht liefern, dabei kann ich beide Chemikalien ohne Schwierigkeiten im Inet bestellen. Wird hier mit zweierlei Maß gemessen? Hat da die EU wieder ihre Finger im Spiel? Gruß Peter [ Diese Nachricht wurde geändert von: Otiffany am 30 Jul 2013 13:50 ]... | |||
| 7 - Fahradbeleuchtung mit zwei Tastern anschalten??? -- Fahradbeleuchtung mit zwei Tastern anschalten??? | |||
| Taster in den Rahmen einzubauen ist schonmal alles andere als intelligent. Der Rahmen ist ein tragendes Teil. Wenn du da Löcher für Taster reinbohrst kann der Rahmen brechen. Somit ist das Fahrrad nicht mehr verkehrssicher und gehört auf den Schrott.
Eine 9V Blockbatterie ist ebenfalls Unsinn, die hält nicht sehr lange. Fahrradbeleuchtungen müssen durch einen Dynamo betrieben werden. Somit verstößt dieses sinnlose Gebastel auch noch gegen die StVZO und damit auch gegen die Forenregeln. EDIT: Gesetzliche Vorschriften: http://www.polizei.rlp.de/internet/.....0.htm Über den Sinn dieser Vorschriften kann man sicherlich streiten, sie sind aber nunmal gültiges Recht und es gab auch schon entsprechende Urteile von Richtern. Im Falle eines Unfalles sieht es dann schlecht für den Radfahrer mit unzulässiger Beleuchtung aus. Daher wird es hier keine weitere Unterstützung zu diesem Thema geben. [ Diese Nachricht wurde geändert von: Mr.Ed am 14 Mär 2011 23:01 ]... | |||
| 8 - Lampen selber bauen und verkaufen -- Lampen selber bauen und verkaufen | |||
| Erstmal vielen Dank für Eure Antworten.
Um das Ganze ein wenig zu konkretisieren: ich kaufe komplette LED-Spot-Einbausätze (GU10-Sockel), säge ein Loch in ein Stück Holz, baue den Spot ein, lege den Spot auf einer Lüsterklemme auf, fertig. (LED-Technik wegen der (fast nicht vorhandenen) Hitzeentwicklung) Habe ich auch schon ein paar Exponate gabaut; mir geht es eher darum, ob es gesetzliche Vorgaben gibt, wer solch ein Konstrukt bauen und verkaufen darf. Nicht, daß ich jetzt offiziell starte, und anschließend bösen Ärger bekomme, weil ich bespielsweise keinen E-Technik-Meisterbrief habe. Es gibt da ja bestimmt ein paar nette Vorschriften... ... | |||
| 9 - Wiederstandslogik. Wo liegt mein Denkfehler wegen Fehlermeldung Steuergrät -- Wiederstandslogik. Wo liegt mein Denkfehler wegen Fehlermeldung Steuergrät | |||
| Das erfinden einer Geschichte wird dir auch nicht helfen, da haben wir mittlerweile ein gewisses Gespür für entwickelt.
Das derartige Themen hier unerwünscht sind, hat mehrere Gründe. Da sind zum einen rechtliche Bedenken des Forenbetreibers, zum anderen war es aber das verhalten vieler Autobastler als man sie auf gesetzliche Vorschriften aufmerksam gemacht hat. Es gibt nunmal diese Vorschrift mit der e-Nummer die dazu geführt hat das man nichtmal eine elektrische Kühlbox ohne diese Nummer betreiben kann ohne die Zulassung und den Versicherungsschutz zu verlieren. Das mit dem Widerstand klappt zum einen aufgrund deiner etwas komischen Rechnung nicht, ich frage mich wie du auf 0,41A kommst wenn du vorher 1,75A ausgerechnet hast. Zum anderen verbrät dieser Widerstand dann die gleiche Leistung wie die Lampe, und erzeugt dabei eine Menge Hitze. Das ganze stellt also eine nicht unerhebliche Brandgefahr dar! Ein Widerstand verhält sich auch anders als eine Glühlampe, deren Widerstand liegt im kalten Zustand deutlich unter dem in warmen Zustand. Das geht daher so nicht. Da wirst du entweder mit der Fehlermeldung leben müssen oder tiefergreifende Eingriffe am Steuergerät vornehmen müssen, was mit Hobbymitteln kaum machbar ist. Ein Tip aber noch... | |||
| 10 - DIN 18015 - ist Einhaltung Pflicht? -- DIN 18015 - ist Einhaltung Pflicht? | |||
Wahrscheinlich hab ich Dich wirklich mißverstanden (besonders präzise war sie nicht unbedingt...), aber nach Deiner Fragestellung ging ich davon aus, daß Du auch meinst, was Du schreibst, nämlich: ich weiß, daß DIN-Vorschriften grundsätzlich keine Gesetzeskraft haben. Da Du das möchtest, bestätige ich Dir nochmals (gerne auch ohne jede Rechtsverbindlichkeit), daß es nach meiner bescheidenen Kenntnis in Deutschland keinerlei gesetzliche oder einer solchen gleichstehende Festlegung gibt, was den Mindeststandard der elektrotechnischen Ausstattung von Wohnungen angeht! Da Du offenbar über profundere Kenntnisse in diesem Bereich verfügst, wäre es sehr nett, wenn Du mir erklären könntest, inwiefern für Deinen Fall (bzw. solche Fälle allgemein) von Belang ist, was Auftraggeber mit den ausführenden Elektrikern bei Sanierung von Wohnungen manchmal, üblicherweise oder oft vereinbaren! Man lernt ja immer gern dazu. Denn auch wenn Du es nicht glauben willst: Im Mutterland der Normung und Regulierung kann und darf wirklich jeder Krauter eine Dose dorthin setzen, wo ihm gerade die Sonne hinscheint... Wenn das dann zufällig in einer Mietwohnung ist und jemand (höflich ausgedrückt) derart unvorsichtig ist, diese so anzumieten, steht auch jenem dies... |
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