Gefunden für abschaltzeit kurzschlussschutz - Zum Elektronik Forum





1 - Kabelquerschnitt Erdkabel -- Kabelquerschnitt Erdkabel




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  Wenn man den Fehlerschutz mittels FI realsiert, ist die Abschaltzeit im Fehlerfall eingehalten.

Für den Kurzschlussschutz reicht der Motorschutz mit magnetischer Auslösung bei 12 x In (hier typischerweise 4 A). NB: Eine definierte Abschaltzeit für den Kurzschluss gibt es nicht.

Für den Spannungsfall bei Nennstrom reicht 2,5mm².
...
2 - Leitungsquerschnitt, Spannungsabfall, Steckdosen, Verständnis. -- Leitungsquerschnitt, Spannungsabfall, Steckdosen, Verständnis.
@gerhard54:

Deine Sichtweise deckt sich größtenteils mit meiner.

Hier gab es schon häufiger Diskussionen, da ich ähnliche Aussagen wie du getroffen hatte.

Habe zu dem ganzen sogar mal dem VDE geschrieben, bekam Antwort, welche meine Aussagen stützt.


Es muss ganz klar Unterschieden werden zwischen Überlast und Kurzschlussschutz.
Stelle ich zB den Überlastschutz durch einen Festanschluss eines Betriebsmittels sicher, kann man zB auch eine 0,75er Leitung nehmen bei einem B16 Automtaten (stimmt sicher jeder mit mir überein) WENN der Kurzschlussschutz gewährleistet ist. Dafür muss ich die Formeln bemühen die so in der 0100-430 stehen, mit den 5 sekunden und so weiter.


WENN ich aber am Anfang des Kreises eine Sicherung für Überstrom einsetze, deren Nennstrom kleiner gleich der Strombelastbarkeit einer Leitung ist, liegt die Sicherungskennlinie immer unter der Grenzkennlinie der Leitung. (auch in der 0100-430)

Diese Sicherung beherrscht jeden Bereich von Überstrom, bis hin zum Kurzschluss. Völlig unabhängig von der Leitungslänge.
Es gibt keinen Mindestkurzschlussstrom und keine maximale Abschaltzeit.
Löst die Sicherung nicht oder Langsam aus (weil STrom zu klein), nimmt auch die Leitung keinen Schaden usw. (ABER...








3 - Austausch B16 durch K16 - VDE -konform? -- Austausch B16 durch K16 - VDE -konform?

Zitat :


EDIT:

Nach einem Telefonat mit einem weiteren Elektriker:

K-Automaten verbaut man(n) sowieso nicht, wenn dann nen C und der muss auch auf eine separate Leitung für den Kompressor. An eine Steckdose darf nur ein B.




Also von diesem Elektriker würde ich mir mit Sicherheit NICHTS installieren lassen !


@TF_tronikfan:

Die Tabelle zeigt mir, dass bei 1,5 mm² und 2 belasteten Adern bei Verlegeart B und C Überstrom-Schutzeinrichtungen mit dem Auslösestrom I2 ≤ 1,45 In mit 16 A zugelassen sind.
Da der thermische Auslöser des K Automaten sogar die Bedingung I2 ≤ 1,2 In erfüllt, beweist zumindest dein Dokument dass ein K16 prinzipiell möglich wäre.

Ausserdem, deine knapp 30000 A²s...Bis zu welcher Zeit gelten diese ? (Rahmenbedingungen der Formel beachten)


Mit FI ist auch erstmal ...
4 - Kurzschlussschutz -- Kurzschlussschutz
Jetzt komm mal ich mit dem rein theoretischen Ansatz:

Wie du sagst Überlastschutz ist gegeben durch die nachfolgenden Sicherungen, man kann nicht mehr als 32 A Dauerstrom vom Verteiler abnehmen.

Kurzschlussschutz:
Für den Kurzschlussschutz kann ja prinzipiell eine Sicherung eingesetzt werden deren Nennstrom deutlich über der Strombelastbarkeit der Leitung liegt.
Wichtig für den Kurzschlussschutz ist nur, dass die Sicherung abschaltet bevor die Leitung Schaden nimmt.

Es gibt ja nun Formeln mit denen man die maximal zulässige Abschaltzeit berechnen kann.
Aber: Dafür wird der Kurzschlussstrom benötigt.

Kurz gesagt: Es hängt von der Anlage ab, im speziellen vom Schleifen- bzw.
Netzinnenwiderstand und dem daraus resultierenden Kurzschlussstrom.

Für den Kurzschlussschutz einer Leitung deren Strombelastbarkeit niedriger als der Nennstrom der Überstromschutzeinrichtung liegt, gibt es einen Mindestkurzschlussstrom.
Wird dieser überschritten, ist die Leitung gegen Kurzschluss geschützt.
Wird dieser unterschritten, ist die Leitung nicht geschützt.

Geht grafisch zu ermitteln, indem man die Grenzkennlinie der Leitung mit der Kennlinie der Sicherung vergleicht, ist aber auch rechnerisch bestimmbar.


...
5 - Überlastung bei zu hohem Erdungswiderstand ? -- Überlastung bei zu hohem Erdungswiderstand ?
Aber nun, letzter Post bevor ich nerve

Hab mir nunmal Beiblatt 5 und VDE 0100-430 genauer angeschaut.

In der VDE0100-430 Punkt 7.1 steht was ich oben schrieb, dass der Kurzschlussschutz gewährleistet ist wenn für den Überlastschutz eine Sicherung nach VDE.... gewählt wurde und der Ausschaltstrom mindestens dem bei vollkommendem Kurzschluss auftretenden Strom entspricht.
Darunter fallen zB LSS oder Ganbereichs-Schmelzsicherungen.
Wenn der LSS Energiebegrenzungsklasse 3 hat gilt auch die Bedingung k²S² > i²t als erfüllt.

In Beiblatt 5 sind dann Beispielrechnungen dazu, es ist ausdrücklich erwähnt dass sich für den Fall einer gemeinsamen Schutzeinrichtung für Überlast und Kurzschluss KEINE Grenzlängen für die Leitung ergeben.

Soweit die Norm.
Trotzdem: Es sind rein theoretische Überlegungen. Der Spannungsfall den ich vernachlässigt habe sorgt im Normalfall eh für eine entsprechend kurze Leitung.
Wird bei einem Kurzschluss (somit eigentlich auch bei einem Erdschluss) eine Abschaltzeit von 0,1 s eingehalten würden selbst bei einem Nichtfunktionieren des FI (zwar unwahrscheinlich...) die Abschaltbedingungen eingehalten. Also "zusätzlicher" Schutz.

Gruß Kai
6 - FI-Schutzschalter - ? - Sicherung ? -- FI-Schutzschalter - ? - Sicherung ?
Ja, irgendwo gabs sowas - aber nicht mit LS charakteristik K oder D, und was anderes macht kaum einen Sinn.

Nun etwas zur Erklärung wegen der Temperatur-Sache: Teletrabi hat errehnet, dass bei einem Kurzschlussstrom von 220A die Abschaltzeit 5sekunden beträgt und der Leiter sich um 80 Kelvin erwärmt, also z.B. von 18°C auf 98°C. Das stimmt soweit auch und es wäre sehr schädlich für die Leitung. Allerdings wüsste ich jetzt nicht, wie man bei einem echten Kurzschluss auf so einen niedrigen Strom kommen sollte, normalerweise liegt der eher bei 350-450A.

Und natürlich ist es prinzipiell besser, sowohl überlastschutz, als auch Kurzschlussschutz vor der Leitung anzuordnen, aber es ist eben nicht ganz so streng vorgeschrieben, was in der Praxis durchaus berechtigt ist.

MfG; Fenta ...
7 - Mal wieder Zulässigkeitsfragen -- Mal wieder Zulässigkeitsfragen
> du willst also den überlast schutz deiner leitung mit dem
> nachgeschalteten überstrom schutzorgan sicherstellen... das
> halte ich - solange du kein VNB bist - für unzulässig.

Nö, prinzipiell geht (oder zumindest ging bis vor 'ner Weile) das schon, sofern sich keine Abzweigungen vor dem Überlastungsschutz befinden. Schau mal in den Kiefer (hab nur ne ältere Ausgabe). Wie soll die Leitung denn überlastet werden? Der Strom ist doch an allen Stellen dieser Leitung gleich groß und 'ne Unterrechung durch ansprechen des Überlastschutzes im Stromskreis bleibt 'ne Unterbrechung. => Kein Stromfluss mehr => keine weitere Überlastung möglich.

Der Kurzschlussschutz muss hingegen weiterhin am Anfang der Leitungsstrecke gewährleistet sein. Dazu kann aber durchaus eine wesentliuch größere Absicherung möglich sein. Es muss halt ein Kurzschluss zuverlässig in der geforderten Zeitspanne ageschaltet werden. Und man sollte mal prüfen, inwiefern das Kupfer nicht schon am schmelzen ist, wenn die Sicherung anspricht. Vom Kurzschlussstrom und damit abschaltzeit dürfte (nicht nachgerechnet) es wohl kein Problem sein, 1,5² mit 100A zu sichern. Allerdings könnte es dann sein, dass das Cu selbst die Aufgabe des Schmelzleiters übernimmt und eher durch ist als di...

Nicht gefunden ? Eventuell gibt es im Elektroforum Transistornet.de für Abschaltzeit Kurzschlussschutz eine Antwort
Im transitornet gefunden: Abschaltzeit Kurzschlussschutz


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