In einer schon verlegten 5- adrigen Leitung möchte ich zwei Spannungen führen. Einmal 230V und 12V. Als Leistungsabnehmer sind 12V Halogenleuchten mit max 50W angeschlossen. Ist das möglich? Und überhaupt erlaubt? Für eine Antwort schon mal vorab vielen Dank!
BID = 710597
der mit den kurzen Armen
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klar und deutlich Schutzkleinspannung und Netzspannung in der selben Leitung sind verboten, da der Schutz durch Schutzkleinspannung aufgehoben wird.
Gruß Bernd
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BID = 710635
123abc
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Es hat aber keiner gesagt das die 12V Schutzkleinspannung ist.
Mein Wissensstand: Es ist zulässig wenn die 12V direkt von den 230V der selben Leitung abhängig sind.
Bsp.: Ein Automatischer Türöffner bekommt eine 230V Einspeisung.
Durch die gleich Leitung wir der "Tür öffnen Taster" zurückgezogen.
Dieser Taster läuft auf 12V.
Es kommt also immer auf den Einzelfall an, allerdings würde ich bei der Halogenbeleuchtung auch nicht alles in einer Leitung ziehen.
123abc
[ Diese Nachricht wurde geändert von: 123abc am 27 Aug 2010 22:34 ]
BID = 710640
der mit den kurzen Armen
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da gibt es nur einen klitzekleinen Unterschied.
Funktionskleinspannung FELV und Schutzkleinspannung PELV
Gruß Bernd
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