Hilfe zu einer Schaltung!

Im Unterforum LED Alles über Leuchtdioden - Beschreibung: Probleme mit Leuchtdioden, LED

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Autor
Hilfe zu einer Schaltung!
Suche nach: schaltung (31744)

    







BID = 614670

in-flames

Gerade angekommen


Beiträge: 1
Wohnort: Bärenstein
 

  


Hallo...

Ich brauche Hilfe bei einer Schaltung mit 5 LED's...

Und zwar möchte ich diese 5 LED's über eine 12 V Rollerbatterie mit Strom versorgen... Geplant habe ich, die 5 LED's parallel zu schalten und 1 Widerstand einzubauen...

Jetzt ist jedoch die Frage, welchen Widerstand ich einbauen muss, damit die LED's einwandfrei funktionieren... Ich hatte mich schon einmal grob im I-net informiert, jedoch würde ich gern nochmal eine Fachmeinung hören, bzw wäre ich über Tipps sehr dankbar (brauche die Stärke des Widerstandes, wenn ich die 5 LED's mit nur einem betreiben möchte).

Daten der LED's:

- 2,8 - 3,4 V
- 20 - 30 mA
- weiße LED's

Ich sag schon mal besten Dank im Vorraus und hoffe auf möglichst viele Tipps.

BID = 614675

Kleinspannung

Urgestein



Beiträge: 13386
Wohnort: Tal der Ahnungslosen

 

  

erstems betreibt man LEd niemals nicht parallel an nur einem Widerstand.
Das warum wurde schon oft genug durchgekaut.
zweitens schon gar nicht an einem Roller...
drittens mußt das mit dem informieren im I-Net noch stark üben.
vierstens könntest dich mal befleißigen das ohmsche Gesetz zu lernen

_________________
Manche Männer bemühen sich lebenslang, das Wesen einer Frau zu verstehen. Andere befassen sich mit weniger schwierigen Dingen z.B. der Relativitätstheorie.
(Albert Einstein)

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Kleinspannung am 15 Jun 2009 22:31 ]

BID = 614677

Mr.Ed

Moderator



Beiträge: 36326
Wohnort: Recklinghausen


Zitat :
Und zwar möchte ich diese 5 LED's über eine 12 V Rollerbatterie mit Strom versorgen

Herzlich willkommen im Forum. Du hast beim anmelden einige Regeln gelesen und akzeptiert. Auf einige dieser Regeln wird auch nochmal im Eingabefenster hingewiesen.

Was ist also an dem groß, fett und rot geschriebenen Hinweis:

Keine Anfragen zu KFZ- und Hochspannungsbasteleien
Siehe Forenregeln


der über dem Eingabefenster steht, nicht zu verstehen?

Derartige Basteleien sind hier unerwünscht!

Dein Roller verliert dadurch die Zulassung und den Versicherungsschutz. Die Polizei zieht derartige Kirmeskarren aus dem Verkehr. Zurecht!


Zitat :
5 LED's parallel zu schalten und 1 Widerstand einzubauen

Das klappt nicht da die Leuchtdioden so zerstört werden! Man kann mehrere Leuchtdioden nicht parallel an einem Vorwiderstand betreiben.



_________________
-=MR.ED=-

Anfragen bitte ins Forum, nicht per PM, Mail ICQ o.ä. So haben alle was davon und alle können helfen. Entsprechende Anfragen werden ignoriert.
Für Schäden und Folgeschäden an Geräten und/oder Personen übernehme ich keine Haftung.
Die Sicherheits- sowie die VDE Vorschriften sind zu beachten, im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.

BID = 614686

Bartholomew

Inventar



Beiträge: 4676


Offtopic :
Neulich bei uns am Bahnhof: Ein 19-Jähriger stellt seinen verreckten getunten Roller ab und geht weg. Kurz darauf fängt die Kiste Feuer und setzt ein paar daneben geparkte Autos in Brand. Sachschaden gut 10.000 Euro. Die Versicherung zahlt wegen erloschener ABE natürlich nicht...
Werde mal versuchen zu verfolgen, wie das ausgeht.

BID = 614690

Kleinspannung

Urgestein



Beiträge: 13386
Wohnort: Tal der Ahnungslosen


Zitat :
Bartholomew hat am 15 Jun 2009 22:56 geschrieben :


Offtopic :
Die Versicherung zahlt wegen erloschener ABE natürlich nicht...



Offtopic :
Werden sich die Autobesitzer freuen.Bei Rollerkiddies ist ja für gewöhnlich nix zu holen.


_________________
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(Albert Einstein)

BID = 614691

Mr.Ed

Moderator



Beiträge: 36326
Wohnort: Recklinghausen


Offtopic :
Die Versicherung muß den Schaden an den Autos schon zahlen, nur holt sie sich das Geld vom Halter des getunten Rollers zurück. Dazu kommt dann noch das übliche an Strafen wegen Fahren ohne Fahrerlaubniss / Versicherungsschutz usw.


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-=MR.ED=-

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BID = 614711

dl2jas

Inventar



Beiträge: 9913
Wohnort: Kreis Siegburg
Zur Homepage von dl2jas

Hätte er besser einen Tretroller genommen, die brennen seltenst und ein paar Leuchtdioden's dürften da auch kein Problem sein.

DL2JAS

_________________
mir haben lehrer den unterschied zwischen groß und kleinschreibung und die bedeutung der interpunktion zb punkt und komma beigebracht die das lesen eines textes gerade wenn er komplizierter ist und mehrere verschachtelungen enthält wesentlich erleichtert

BID = 614731

hajos118

Schreibmaschine



Beiträge: 2453
Wohnort: Untermaiselstein


Offtopic :


Zitat :
dl2jas hat am 16 Jun 2009 01:14 geschrieben :

Hätte er besser einen Tretroller genommen, die brennen seltenst und ein paar Leuchtdioden's dürften da auch kein Problem sein.

DL2JAS


... aber nur, wenn er sich nicht auf öffentlichen Strassen bewegt.
Sonst nimmt er am Strassenverkehr teil und muss sich den einschlägigen Vorschriften unterwerfen


_________________
Interpunktion und Orthographie dieses Beitrags sind frei erfunden.
Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
Wer einen Fehler findet, darf ihn behalten!

BID = 614943

ElektroNicki

Inventar



Beiträge: 6424
Wohnort: Ugobangowangohousen

Naja ich glaub Tretroller zählt noch zu Fußgängern, Skater wohl auch....

_________________

BID = 614958

Bartholomew

Inventar



Beiträge: 4676

Onkel StVO sagt:

Zitat :
§24 Besondere Fortbewegungsmittel

(1) Schiebe- und Greifrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder und ähnliche Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung.


Tretrollerfahrer sind wie Skater den Fußgängern gleichgestellt und dürfen auch in Fußgängerzonen fahren.

BID = 614990

hajos118

Schreibmaschine



Beiträge: 2453
Wohnort: Untermaiselstein


Offtopic :
wieder was gelernt, Danke!


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BID = 615011

GeorgS

Inventar



Beiträge: 6440


Zitat :
Zitat :
§24 Besondere Fortbewegungsmittel

(1) Schiebe- und Greifrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder und ähnliche Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung.

Hallo,
Wie steht es eigentlich mit Pferdefuhrwerken,
Kutschen oder Handwägen?
Gruß
Georg


_________________
Dimmen ist für die Dummen

BID = 615024

Rafikus

Inventar

Beiträge: 4220

Hallo,

nun wollen wir mal dem guten Mann nicht unterstellen, dass er es auch tatsächlich an einem Roller betreiben möchte. Schliesslich hat er nur von der Rollerbatterie geschrieben.
Der eindeutige Hinweis von Mr.Ed sollte wohl reichen.

in-flames kann noch schreiben, wo er denn Seine Leuchtdioden (falls er es mal hinbekommt) betreiben möchte?

Vielleicht kann er sich nochmal die LED-Faq gaaaanz genau durchlesen.

Gruß

BID = 615137

Bartholomew

Inventar



Beiträge: 4676


Offtopic :
Hoi Georg,

Das müsste in der StVZO stehen, oder in den Nachfolgeregelwerken. Kutschen müssen jedenfalls mit bestimmten Reflektoren und bei Dunkelheit mit Licht ausgerüstet sein.

Handwagen gehören meines Wissens zu dem Fußgänger, der sie zieht Wenn der Platz auf dem Bürgersteig nicht ausreicht, dürfen sie innerhalb von Ortschaften die rechte Straßenseite an der Außenseite mitbenutzen. Außerorts ist dann äußerst links zu fahren.


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