Autor |
Badezimmer ohne Steckdose Suche nach: steckdose (11047) |
|
|
|
|
BID = 584034
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
|
|
Warum hast Du Angst vor einer Kündigung?
Die ist (bei regulären Wohnraummietverhältnissen) ohne triftigen Grund überhaupt nicht möglich!
Und Geltendmachung klarer Ansprüche fallen schon gar nicht in diese Kategorie. |
|
BID = 584049
Rial Inventar
Beiträge: 5401 Wohnort: Grossraum Hannover
|
|
Unbefristeter Mietvertrag ! Somit 3 Monate Kündigungsfrist...
Oder habe ich was verpasst ?
Sollte ich vielleicht auch noch erwähnen,daß meine Vermieter einen "Migrations-Hintergrund" haben ?! Aus dem Ost-Europäischen Raum... Da ist ja immer die Devise : Ich mache selber,also kostet nix !
Und genau so sieht auch der Einbau meines neuen Badezimmer-Fenster aus !!!
_________________
Früh aufstehen ist der erste Schritt in die falsche Richtung !
Alle Tips ohne Gewähr und auf eigene Gefahr !!!
Vorschriften sind zu beachten !!! |
|
BID = 584054
Kabelkasper Stammposter
Beiträge: 497 Wohnort: Niedersachsen
|
Zitat :
|
Ok
Ein steckbarer würde es dann wohl auch schon tun !?
|
Nein, wie soll das gehen? Wenn er steckbar ist, muss er in eine Steckdose und genau diese Steckdose müsste bereits mit einem FI geschützt werden. Ein SCHUKOMAT würde funktionieren und das Regelwerk zufriedenstellend erfüllen.
KK
|
BID = 584055
Kabelkasper Stammposter
Beiträge: 497 Wohnort: Niedersachsen
|
Zitat :
|
- Nur eine Leuchte mit SK II angeschlossen ist
- Eine Nachrüstung der Steckdose nicht ohne weiteres möglich ist, da verm. in der ganzen Wohnung klassisch genullt ist.
Was könnte er tun, damit Fön und Rasierer laufen? Moppel in die Badewanne scheidet wohl auch aus.
|
SCHUKOMAT.
KK
PS: Nein. Ich bin nicht von B+J
|
BID = 584057
Kabelkasper Stammposter
Beiträge: 497 Wohnort: Niedersachsen
|
Was auch häufig übersehen wird, ist, dass die im Allibert integrierte Steckdose eben auch eine Steckdose ist. Das heißt, jemand, der einen Spiegelschrank installiert, installiert eine Steckdose und diese Installation hat natürlich nach den aktuellen Regeln zu erfolgen.
SCHUKOMAT an TN-C-System wäre das einzige Provisoirium, das ich bis zur nächsten Badsanierung akzeptieren würde.
KK
|
BID = 584117
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
|
Genau. Wobei es Gleichwertiges natürlich auch von anderen Herstellern gibt.
@ Rial:
Mit der dreimonatigen Kündigungsfrist hast Du schon Recht.
Nur genügt das natürlich nicht!
Eine willkürliche Kündigung ("einfach so") ist nicht zulässig.
Es muß schon ein triftiger (vom Gesetz akzeptierter) Grund angeführt UND auf Verlangen nachgewiesen werden!!!
Das ist z.B. Eigenbedarf (schwer nachzuweisen, weil meist Alternativen existieren) oder Abriß des Gebäudes (Hinderung der wirtschaftlichen Verwertung, nur bei echten Bruchbuden).
Ansonsten wird man einen Mieter mit unbefristetem Vertrag nur durch begründete fristlose Kündigung los. Also wenn der z.B. mehr als 2 Monate keine Miete zahlt (und dies dann auch im Räumungsprozeß nicht nachholt), den Vermieter tätlich angreift (Beleidigen reicht i.d.R. nicht) oder in ähnlicher Weise den Hausfrieden unzumutbar stört.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: sam2 am 29 Jan 2009 13:25 ]
|
BID = 584184
ego Inventar
Beiträge: 3093 Wohnort: Köln
|
Das mit dem Schukomat im! Bad wird daran scheitern, das auch neu verlegte Leitungen im Bad über FI laufen müssen.
Also bleibt nur, den Schukomat ausserhalb des Bades zu montieren. Eventuell auch in der Version ohne Steckdose.
|
BID = 584241
chris75 Gesprächig
Beiträge: 100 Wohnort: linden
|
@ Rial
zieh doch aus. Einzige Lösung. Freie Wohnungen soll es ja genug geben.
Hört sich blöd an, aber wenn du nicht zufrieden bist und keine Besserung in Sicht ist...
|