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BID = 583271
Heinz7 Gerade angekommen
Beiträge: 1 Wohnort: Haan
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Hallo ihr,
Jeder weiß, das man einen Standard-Leitungsschutzschalter nicht betriebsmäßig schalten darf - das steht in dieser Form ja auch überall in den Richtlinien.
Aber bitte - warum genau darf man diesen nicht betriebsmäßig schalten?
Ich bin Azubi im 1. Ausbildungsjahr zum Betriebsanlagenelektroniker - und muß diese Frage beantworten. Ich hab schon sämtliche vorhandenen Bücher gewälzt - aber leider keine genaue Begründung dafür gefunden. Könnt ihr mir helfen? |
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BID = 583277
Teletrabi Schreibmaschine
Beiträge: 2317 Wohnort: Auf Anfrage...
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Moin,
wo steht das? Was für Richtlinien denn (damit müsstest ja ne passende Antwort schon hab en auf deine Frage)? und warum heißt das Ding dann Leitungsschutzschalter und nich Leitungstrenner? Und was für Ströme schaltet er im Kurzschlussfall ab, ohne gleich draufzugehen? |
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BID = 583293
Wienstrom Stammposter
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Beiträge: 446 Wohnort: Wien
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Offtopic :
| Was hat ein Betriebsanlagenelektroniker mit Leitungsschutzschaltern am Hut ? Geht das nicht eher in Richtung EDV , Netzwerk , SPS ? Elektroniker hört sich für mich so Schwachstrom- bzw. Kleinspannungsmässig an |
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BID = 583296
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Frag doch mal einen Hersteller, für wieviele Schaltspiele er seine LS auslegt.
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BID = 583297
Teletrabi Schreibmaschine
Beiträge: 2317 Wohnort: Auf Anfrage...
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Ja, hört es sich. Es klingt aber moderner. Hierzuzlande scheint es ja ungeschriebenes Gesetz zu sein, alle Berufsbezichnungen nach maximal fünf Jahren umbenennen zu müssen. Gerne auch verbunden mit einer aufsplittung und zusammenführung mit einem benachbarten Berufsfeld, um es in die rnächsten Runde fast wieder in die alten Zweige umzugruppieren.
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BID = 583435
Trumbaschl Inventar
Beiträge: 7572 Wohnort: Wien
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Zitat :
Teletrabi hat am 25 Jan 2009 16:14 geschrieben :
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Ja, hört es sich. Es klingt aber moderner. Hierzuzlande scheint es ja ungeschriebenes Gesetz zu sein, alle Berufsbezichnungen nach maximal fünf Jahren umbenennen zu müssen. Gerne auch verbunden mit einer aufsplittung und zusammenführung mit einem benachbarten Berufsfeld, um es in die rnächsten Runde fast wieder in die alten Zweige umzugruppieren.
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Gipfelnd in der Tatsache, daß sogar der Lehrling nicht mehr Lehrling heißen darf (ein in Österreich noch völlig im offiziellen wie privaten Gebrauch verankerter Begriff, das heißt auch in allen Gesetzen bis heute so)...
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"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"
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BID = 583437
Topf_Gun Schreibmaschine
Beiträge: 1236
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Also mir ist es nicht bekannt, dass LSS nicht als schalter verwendet werden dürfen.
ABB gibt 20.000 Schaltsiele mit Nennstrom an (Bis 32A) bzw.
10.000 Schaltspiele mit Nennstron (großer gleich 32A).
http://www2.produktinfo.conrad.com/.....A.pdf
Also Es spricht eigentlich nur die nichthaltbare Beschriftung gegen eine Verwendung als Schalter
Gruß Topf_Gun
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Die Sonne, sieh, geht auf und nieder,
täglich weicht die Nacht dem Licht,
alles sieht man einmal wieder,
nur verborgtes Werkzeug nicht!
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