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Zusätzliche Absicherung für Wohnungsverteiler zum SH-Schalter Suche nach: schalter (25972) |
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BID = 552229
TLutzenberger Gerade angekommen
Beiträge: 4 Wohnort: 87719 Mindelheim
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Hallo,
wir haben ein Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungen, bei denen die Zählung im HAR ist und die Unterverteilungen in den jewieligen Wohnungen.
Gemäß TAB werden wir 16 mm² Kabel (geeigent für 63A) vorsehen und ebenfalls gemäß TAB 35A SH-Schalter vorsehen.
Frage ist nun, braucht es für die Kabel zu den Unterverteilungen noch eine Vorsicherung? Gemäß TAB 6.2.2 Überstom gilt folgendes:
"Die Hausanschlusssicherungen oder sonstige vom Netzbetreiber plombierte Überstrom-Schutzeinrichtungen werden nicht als Schutzeinrichtungen zum Schutz bei Überlast oder Kurzschluss für abgehende Endstromkreise und Verbrauchsgeräte verwendet."
Es handelt sich bei der Unterverteilung um keinen Endstromkreis und kein Verbrauchsgeräte. Bedeutet dies, dass ich für die Unterverteilung keine Vorsicherung brauche?
Falls ich eine bräuchte, wie hoch soll die denn sein? Wenn der SH-Schalter 35A hat müsste diese ja noch kleiner sein.
Vielen Dank für eure Hilfe,
Schöne Grüße,
Thomas |
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BID = 552242
Jerry Schriftsteller
     Beiträge: 828 Wohnort: Gera
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Hallo,
der SH-Schalter selbst wird nicht plombiert und ist damit kundenbedienbar. Also dürfte die Bedingung aus der TAB damit erfüllt sein. |
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BID = 552244
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35321 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Selbst wenn er dem Zugriff des Kunden entzogen plombiert würde, wäre das kein Hinderungsgrund, weil es sich nicht um einen Endstromkreis handelt.
Es ist also in keinem Falle eine zusätzliche Vorsicherung für diese Steigleitungen erforderlich.
Die 35A-SLS sind ein sehr guter Wert, dann dann kann man in den UV die preisgünstigen 40A-FI verwenden, ohne daß diese einer zusätzliche Überlastschutz-Vorsicherung bedürften.
Bedenke, daß nach DIN pro Wohneinheit MINDESTENS 2 FI verbaut werden müssen.
Und daß man allgemeine Stromkreise mit Schukosteckdosen tunlichst nicht mehr mit 16A absichert! C13A ist meist ein guter Wert. Dann genügt oft auch die preiswertere Leitung mit nur 1,5mm² Querschnitt (abhängig von der Länge).
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
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BID = 552437
pwk20 Stammposter
    Beiträge: 203
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Zitat :
sam2 hat am 29 Sep 2008 11:33 geschrieben :
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Bedenke, daß nach DIN pro Wohneinheit MINDESTENS 2 FI verbaut werden müssen.
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Seit wann gibt es denn diese Regelung, und wie wird sie begründet?
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BID = 552443
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35321 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Hintergrund ist die Forderung, daß bei Auslösen eines FI nicht die gesamte Anlage ausfallen darf.
Entsprechendes DIN-Blatt ist noch nicht allzu alt. Genaues Datum müßte ich erst nachsehen.
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