Hauptschalter-Pflicht?

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Autor
Hauptschalter-Pflicht?

    







BID = 551627

wlampl

Gerade angekommen


Beiträge: 1
Wohnort: Graz
 

  


Hallo Forum,
wir planen hier zu einer bestehenden Indusstrieanlage neue Gewerke (Teilanlaagen) dazu, deren Energieversorgung über einen bereits vorhandenen Schaltschrank (mit Schienenverteilern + NH-Trennern) erfolgen soll.
Die Frage, die sich mir jetzt stellt:
Ist der Einsatz von neuen Hauptschaltern (für die einzelnen, neuen Schaltschränke) verbindlich oder reicht die Abschaltmöglichkeit über die NH-Trenner im gemeinsamen Verteilerschrank (der im Übrigen auch mit einem Hausptschlter ausgestattet ist).

Ich wäre sehr für Hinweise dankbar, ein Bezug auf geltende Normen wäre auch hilfreich... Danke!

BID = 552380

ego

Inventar



Beiträge: 3093
Wohnort: Köln

 

  

Ein Hauptschalter im Schaltschrank gehört im gewerblichen Berreich imho zum guten Ton.

Ob dieser bei euch gefordert wird, mag ich nicht zu beurteilen.

BID = 552470

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7571
Wohnort: Wien

In meiner alten Firma wurde das bei gewerblichen Anlagen immer so gelöst: NH-Abgangstrenner in der NSHV oder (in diesem Fall) im speisenden Verteiler, im Unterverteiler eine dazu selektive Eingangssicherung, meist NH, bei Klein- und Kleinstverteilern Neozed, dazu Gruppensicherungen für die FI-Gruppen (Neozed).
Jeder Verteiler hatte im unteren Klemmraum ein Hauptsicherungsfeld mit dem NH-Einspeisetrenner und den Neozed-Reitersicherungselementen für jeden FI. Grundregel war: max. 6 Stromkreise pro FI. FI-Bemessung und -Vorsicherung erfolgte natürlich nach österreichischen Grundlagen, das kann in D vernachlässigt werden da FIs dort ja nach Nennstrom vorgesichert werden dürfen.

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"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"


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