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veraltete Anlage macht Probleme - Hausmeister will basteln! Suche nach: hausmeister (266) |
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BID = 539270
frago Gerade angekommen
Beiträge: 14
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Hab hier leider nur das Handy zur Hand, Digicam ist woanders
Aber selbst wenn das so nicht in Ordnung ist - das wird der Hausmeister nicht zum Anlass nehmen, dem Vermieter plötzlich doch zu empfehlen, nen Fachmann kommen zu lassen und den Kasten komplett erneuern zu lassen.
Im Gegenteil, wenn er das selbst so gebastelt hat, wird er mir gegenüber doch nicht zugeben, dass das nicht in Ordnung ist... |
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BID = 539277
Fentanyl Fentanyl mit Overkill Volle Kanne !
Beiträge: 1912
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B-LS sind genauso groß, wie diese H-LS, daher kein Problem! Die LS sollten alle gewechselt werden, aber bitte nicht gegen B16/C16, sondern gegen B13/C13 für Schukosteckdosen, B10/C10 fürs Licht und B16 für den Herd - Heizungen und andere Hochlastverbraucher müssen individuell nach Leistung abgesichert werden!
Sind die Leitungen zu den Steckdosen dreiadrig, sind FI nachzuinstallieren!
MfG; Fenta |
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BID = 539289
Bartholomew Inventar
Beiträge: 4681
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Obgleich es sehr sinnvoll wäre, FIs nachzurüsten, besteht doch keine Nachrüstpflicht, so lange nicht neue Steckdosen angeschlossen werden sollen, oder?
Wird schon schwierig genug werden, den Vermieter dazu zu bringen, überhaupt neue LS durch eine Fachkraft einbauen zu lassen...
Andererseits: Auch wenn der Hausmeister nur einen H16 durch einen B16 ersetzen sollte, liegt das Risiko ja nicht bei Dir (Rauchmelder vorausgesetzt ).
Um auf deine Fragen vom ersten Post zurückzukommen:
Zitat :
| Ist es prinzipiell möglich / in Ordnung, in einen Sicherungskasten voller H Leitungsschutzschalter eine einzelne andere einzubauen? Also kann das überhaupt gut gehen? |
Ja.
Zitat :
| Kann ich als Mieter nicht darauf bestehen, dass ein richtiger Fachmann beauftragt wird? |
Erst, nachdem ein von Dir beauftrager Fachmann Mängel festgestellt hat. Also ja.
Zitat :
| Wenn das nicht möglich ist, bleibt mir doch eigentlich nur noch nach der Bastelei selbst einen E-Check vom Fachmann durchführen zu lassen. Wenn der dann an der Anlage was auszusetzen hat, müsste das doch genügen um den Vermieter zu überzeugen, dass es so nicht geht? |
Jepp, wie gesagt: §535 und 536 BGB sind Dein Freund
Frag' den Vermieter, welchen Eli er beauftragen würde. Sag ihm, dass Du diesen Eli dann nach der Hausmeisterbastelei einen E-Check machen lässt, und frag den Vermieter, ob er die Mängel, die er findet, gleich auf Kosten des Vermieters beheben soll, oder ob es nötig ist, dass du erst die Miete minderst.
Da der Eli natürlich auch Arbeit haben will, wird der schon gründlich nach Fehlern suchen, da er davon ausgehen kann, dass er letzendlich auch einen Auftrag zur Behebung der Mängel bekommt.
Gruß, Bartho
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Bartholomew am 3 Aug 2008 23:20 ]
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BID = 539295
nochwer Gerade angekommen
Beiträge: 7 Wohnort: augsburg
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da liegt ein kleiner Irrtum vor, die jetzigen B- und C- Typen sind wirklich größer als die alten H-Automaten. Nicht vorne, wo man sie aus dem Geräteschlitz rausstehen, sodern hinten, wo die klemmen sind, sind sie wirklich höher als die alten Geräte. Früher hatten auch die Hutschienen einen geringeren Abstand voneinander wie heute.
Darum ist es hier fast unmöglich die Automaten zu wechseln. Die einzige Alternative wäre vielleicht ein Neozed Element oder man sucht sich eine Stelle in der Verteilung wo drüber und drunter nichts ist.
Am besten natürlich eine komplette Verteilung aber dazu müßtest du natürlich auch ein größeres Loch aus der Mauer brechen.
Achtung: nicht selber rumbasteln. Strom macht schwarz, klein und häßlich!!!!!!
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BID = 539300
frago Gerade angekommen
Beiträge: 14
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Also einen Rauchmelder habe ich nicht. Dafür aber sehr hochwertige elektronische Geräte...
Zitat :
| Darum ist es hier fast unmöglich die Automaten zu wechseln. Die einzige Alternative wäre vielleicht ein Neozed Element |
Neozed Element = Schraubsicherung (?) dann hat er davon gesprochen.
Zitat :
| oder man sucht sich eine Stelle in der Verteilung wo drüber und drunter nichts ist. |
Ja, nachdem er von Schraubsicherung sprach, meinte er, er könne vll auch eine B16 reinbasteln und zwar auf dem ersten Bild zu sehen: rechts unten oder rechts mittig.
Zitat :
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Am besten natürlich eine komplette Verteilung aber dazu müßtest du natürlich auch ein größeres Loch aus der Mauer brechen.
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Ein Elektriker, der den Sicherungskasten neu macht, müsste die Wand aufbrechen?
Zitat :
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Achtung: nicht selber rumbasteln. Strom macht schwarz, klein und häßlich!!!!!!
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Nein keine Sorge, ICH bastel da ganz sicher nicht rum!!
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BID = 539306
Bartholomew Inventar
Beiträge: 4681
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BID = 539331
cholertinu Inventar
Beiträge: 3755 Wohnort: CH
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Offtopic :
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Zitat :
frago hat am 3 Aug 2008 20:51 geschrieben :
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Und sorry für die schlechte Bildqualität
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Sag mal, hast du keine anständige Leuchte zur Hand, dann wird das evtl. auch was mit der Bildqualität.
Jaja, immer diese Handybildchen...
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BID = 539337
Martin Wagner Schriftsteller
Beiträge: 768 Wohnort: Unterfranken
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Wie schon bemerkt, ist das Problem nicht die Bautiefe des Automaten, sondern die Höhe.
Der S161 hat ca. 7,5cm. Am ehesten würde ein Möller passen, mit 8cm. Bei Hager, BBC und Siemens u.a. mit ca. 8,5...9cm Bauhöhe wirds eng.
Sobald die Verbindung unter den Autmaten allerdings auch neu gemacht werden muss, passts auch mit den Möller nicht mehr.
Edit: Der S151 müsste genausohoch sein wie der 161.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Martin Wagner am 4 Aug 2008 9:43 ]
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BID = 539353
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Also sorry,
aber da muß ich widersprechen:
Wenn man nicht grad den SIEMENS nimmt (der wegen ungenügender Höhe sowieso nicht infragekommt), ist das für einen geübten Installateur mit einigermaßen Finmgerspitzengefühl überhaupt kein Problem. Da hab ich schon viel engere Verteiler verdrahtet!
Muß man halt sauber planen und sorgfältig umsetzen - aber es geht.
Und bevor ich den UP-Kasten rausrupfe, investiere ich lieber etwas mehr Zeit, um mit dem Vorhandenen auszukommen.
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BID = 539382
Martin Wagner Schriftsteller
Beiträge: 768 Wohnort: Unterfranken
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Wo habe ich geschrieben, das es nicht geht? Nur wie man sich das Leben etwas leichter machen kann
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BID = 539414
Dark Dragon Schreibmaschine
Beiträge: 1363 Wohnort: Solingen
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Zitat :
| Wenn man nicht grad den SIEMENS nimmt (der wegen ungenügender Höhe sowieso nicht infragekommt)... |
???
Das Siemens N-System passte in die alten Geyer Verteiler nach geringfügigen Anpassungen Derselben ganz gut.
Vorne genau abschließend.
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BID = 539439
frago Gerade angekommen
Beiträge: 14
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Noch eine rechtliche Frage:
Brauche ich im Falle eines Schadens eine schriftliche Bestätigung der Arbeiten vom Hausmeister um ihn / den Vermieter zur Kasse zu bitten? (Ich glaube nicht, dass er vor hat, mir so etwas zu geben. Ich müsste ihm das dann schon fertig formuliert unter die Nase halten..)
Oder reicht es, wenn ich dann sage:
Am x.x.2008 hat der Herr XY da was am Sicherungskasten gemacht und jetzt ist (z.B.) die Steckdose verschmorrt und da war mein PC dran und der ist jetzt kaputt.
Wenn ich das schriftlich brauche, was genau? Also muss er nur aufschreiben und unterschreiben, was er geändert hat?
Oder brauche ich seine Unterschrift unter etwas wie "Diese Anlage ist in Ordnung" (genauer Wortlaut??)?
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BID = 539470
SPS Schreibmaschine
Beiträge: 2848
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Hallo frago,
du kanst alle möglichen Schreiben vorlegen.
Ob das jedoch jemand Unterschreibt?
Ich denke der sagt, ist schon OK so. Unterschrifts Berechtigt bin ich nicht.
Mfg sps
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BID = 539489
frago Gerade angekommen
Beiträge: 14
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Das halte ich auch für möglich. Darum ja auch meine erste Frage: Brauche ich seine Unterschrift, um ihn im Falle eines Schadens haftbar zu machen?
Wenn ich die Unterschrift brauche, aber er sie verweigert, dann müsste ich ihm ja eigentlich die Arbeit untersagen!
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BID = 539490
Tobi P. Schreibmaschine
Beiträge: 2168 Wohnort: 41464 Neuss
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Verantwortlich ist rechtlich gesehen immer der letzte der an der Anlage gearbeitet hat. Wenn jetzt der Hausmeister an der Anlage bastelt, es passiert was und er kann mangels Prüfprotokoll nicht nachweisen dass er sauber gearbeitet hat bzw. die Anlage nach Abschluss der Arbeiten den geltenden Regeln der Technik entsprach hat er schon mal ein Problem.
Ich weiss allerdings nicht wie es jetzt mit dem Nachweis ausschaut dass er tatsächlich als letzter an der Anlage gearbeitet hat, wenn was passiert kann er ja wer weiss was behaupten.
Die Anlage muss nach Abschluss der Arbeiten aber auf jeden Fall auf die Wirksamkeit der Schutzmassnahmen geprüft und die Ergebnisse anhand eines unterschriebenen Prüfprotokolls festgehalten werden. Ich wage zu bezweifeln dass der Hausmeister über die erforderliche Messtechnik verfügt bzw. die Qualifikation zur Anwendung derselben, es müsste also zumindest für die messtechnische Prüfung ein Fachbetrieb beauftragt werden
Edit: Nur mal so als Idee, wie wäre es denn dem HM einen Wisch vorzulegen der besagt dass er die Arbeiten ausgeführt hat und das vor Zeugen? Wenn er die Unterschrift verweigert hast du im Schadensfall immerhin Zeugen dass er tatsächlich der Ausführende war. Dann hat er auf jeden Fall schon mal ein dickes Problem.
Gruß Tobi
_________________
"Auch wenn einige Unwissende etwas anderes behaupten, bin ich doch der Meinung, dass man nie genug Werkzeug haben kann"
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Tobi P. am 4 Aug 2008 23:06 ]
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