waschmaschine im bad...eigene absicherung ein muß? Im Unterforum Elektroinstallation - Beschreibung: Alles über Installation
Achtung immer VDE beachten !!
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waschmaschine im bad...eigene absicherung ein muß? Suche nach: waschmaschine (20699) |
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BID = 520970
christiano2x Gerade angekommen
Beiträge: 12
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hallo zusammen,
bei meinen eltern in der wohnung (altbau) wurde nach langem hin und her nun endlich ein rcd nachgerüstet.
bei dieser gelegenheit begutachtete der elektriker die restlichen räume und verließ die wohnung nach verrichteter arbeit.
gestern nun bekamen meine eltern einen brief vom vermieter. in diesem stand geschrieben das es nicht zuläßig wäre die im badezimmer betriebene waschmaschine und den trockner über die vorhandene steckdose zu betreiben.
die maschinen müßten eine eigene zuleiutung die separat abgesichert wäre bekommen....desweiteren dürfte das abgeleitete wasser 60°c nicht überschreiten.
dazu muß gesagt werden das es in diesem mietshaus keine waschküche gibt...es besteht also der zwanng in der wohnung zu waschen, da keine andere möglichkeit besteht.
wie siehts da nun aus mit vorschriften bzgl der vde?
meiner meinung nach handelt es sich bei waschmaschine und trockner um ortsveränderliche verbraucher aufgrund des schuko steckers oder nicht?
ich meine sicherlich macht es sinn diese separat abzusichern da beide relativ viel leistung haben und somit auch der stromfluß entsprechen ist....aber MÜSSEN beide maschinen einen eigenen stromkreis bekommen?
und was hat es mit dieser regelung bzgl des abgeleiteten wassers welches 60°c nicht überschreiten darf auf sich?
jeder geschirrspüler wäscht mit wasser um die 65°C oder nicht???
meine eltern sollen den umbau selbst bezahlen....dies finde ich aber unverschämt seitens des vermieters zumal keine waschküche vorhanden ist im haus. |
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BID = 520971
Primus von Quack Unser Primus :) nehmt ihn nicht so ernst
Beiträge: 7389
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...alle Geräte mit mehr als 2kW Leistungsaufnahme müssen einen eigenen Stromkreis haben
...gerade im Altbau ist darauf zu achten das Stromleitungen nicht überlastet werden, auch alte Klemmen in Abzweigdosen können problematisch werden
...die 60°C scheinen mir etwas knapp bemessen hier wird aber die Art der verwendeten Abwasserrohre im Altbau eine Rolle spielen, deren Material und Temperaturbeständigkeit ist zu überprüfen
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...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern! |
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BID = 520972
christiano2x Gerade angekommen
Beiträge: 12
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okay danke dir schonmal für die auskunft. =)
sollte kein problem sein das zu machen....der sicherungskasten hängt im wohnungsflur direkt an der wand die ans badezimmer grenzt.
den kasten um einen lss zu erweitern und dann per installationsrohr die leitung in richtung waschmaschine....dieser aufwand und die kosten halten sich zum glück in grenzen. =)
wäre der e-triker gar nicht vorbeigekommen um den rcd zu montieren....dann wäre dieser mangel in der installation gar nicht erst aufgefallen.
meine eltern wohnen dort seit 16 jahren und seither wird im bad gewaschen
was mich stutzen läßt ist diese vorgabe mit den 60°c ableittemperatur des wassers.
zumal wie gesagt in dem haus keinerlei waschküche vorhanden ist.....und in der wohnung gewaschen werden muss.
da steht doch eigentlich der vermieter in der pflicht meiner meinung nach.
aber nun gut am dienstag geht mein dad zum mieterschutzbund....sollen die sich mit dem vermieter auseinander setzen
[ Diese Nachricht wurde geändert von: christiano2x am 11 Mai 2008 15:00 ]
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BID = 520974
jhandt Gesprächig
Beiträge: 112 Wohnort: Wien
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1. Man darf leider nicht 2 verschiedene Stromkreise im selben Rohr legen.
[edit: sorry, ich hab jetz an die in Ost-Oesterreich ueblichen Einzeladern gedacht. 2 NYM-Kabel kann man soweit ich weiss schon ins selbe Rohr geben, wenn sie reinpassen.]
2. Wenn die Vermieter schon anscheined nicht besonders nett sind, besonders aufpassen: Sobald ihr irgendwas selbst in "Eigenleistung/Pfusch" macht und nicht zumindest gut abgesprochen mit einem Elektriker, dann seid ihr nacher vermutlich fuer die VDE-Konformitaet der gesamten Installation verantwortlich, im schlimmsten Fall koennte der Vermieter vielleicht verlangen dass ihr auf eure Kosten die gesamte Elektrik erneuert.
3. Frage an die Wissenden: Waere es zumindest zulaessig, WM und Trockner abwechseln an der selben Steckdose zu betreiben (durch Umstecken)? Ich faende es seltsam wenn das nicht zulaessig waere. Wenn es zulaessig ist, waere das vielleicht die einfachste Loesung?
[ Diese Nachricht wurde geändert von: jhandt am 11 Mai 2008 15:33 ]
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BID = 520981
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Zitat :
| Primus von Quack schrieb:
...alle Geräte mit mehr als 2kW Leistungsaufnahme müssen einen eigenen Stromkreis haben |
Das stimmt zum Glück schlicht und ergreifend so nicht!
Die Regelung besagt nur, daß BEI DER PLANUNG von Anlagen für Verbraucher ab 2kW je ein eigener Stromkreis VORZUSEHEN ist.
Sie verbietet keineswegs, NACHTRÄGLICH an BESTEHENDE (Schuko-)Steckdosenstromkreise Verbraucher IN BELIEBIGER ZAHL und MIT BELIEBIGER Leistungsaufnahme (je Gerät allerdings nur bis zu 3,65kW bei 230V) anzuschließen!
Wie sinnvoll dies ist, muß im Einzelfall geprüft werden.
Bei älteren oder nicht intakten Anlagen kann das nämlich zu einer (brand-)gefährlichen Überlastung führen!
Aber die Sache ist eigentlich - da es eine gemietete Wohnung ist - ganz einfach:
Die Mieter dürfen die Waschmaschine am vorhandenen Allgemeinstromkreis betreiben. Wenn dies aus technischen Gründen nicht möglich sein sollte (weil der z.B. nur mit 10A abgesichert ist und schon diverse Lasten hat) oder wenn der Vermieter das nicht möchte, so muß der Vermieter eben AUF SEINE KOSTEN separate Stromkreise legen lassen...
Die Rechtsprechung fordert da auch für Uraltwohnungen MINDESTENS EINEN Stromkreis für EIN Großgerät. Gleichzeitig muß ein mittlerer Verbraucher (z.B. Staubsauger) am Allgemeinkreis betrieben werden können.
Die WaMa wäre also abgedeckt. Den Trockner könnte man umschichtig mit am WaMa-Stromkreis betreiben (umstecken oder mittels automatischen Umschalters).
Oder eben dafür auch nen separaten Kreis legen. Wenn das nur Mieterwunsch ist, zahlt den der Mieter, wenn es hingegen der Vermieter haben möchte, müßte er selber löhnen...
Ähnliches gilt für das Wasser:
Da es zur üblichen Nutzung einer Wohnung gehört, auch deutlich heißeres Wasser ablaufen zu lassen (was machst Du z.B. mit Nudelwasser, das hat fast 100°C...?), kann das nicht verboten werden. Sollte es hierbei zu Schäden an dafür nicht ausgelegter Installation kommen, wäre dies Sache des Vermieters.
Am besten dem Vermieter mitteilen, daß man nicht gewillt ist, für die gewünschten Änderungen aufzukommen. Eine rechtliche Verpflichtung besteht jedenfalls nicht (sofern sich Deine Eltern nicht z.B. mietvertraglich wirksam dazu verflichtet hätten).
Sollte er die Einschränkungen aufrechterhalten wollen, mit angemessener Minderung der Miete drohen! Schließlich wäre dann die Nutzbarkeit zum gewöhnlichen und bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht voll gegeben...
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
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BID = 520983
Lightyear Inventar
Beiträge: 7911 Wohnort: Nürnberg
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Zunächst: Meine Betrachtungen und Einlassungen beziehen sich auf das Gebiet der bundesseutschen Rechtsprechung, sowie auf den Einflussbereich der Bestimmungen der DIN VDE.
Zitat :
Primus von Quack hat am 11 Mai 2008 14:49 geschrieben :
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...alle Geräte mit mehr als 2kW Leistungsaufnahme müssen einen eigenen Stromkreis haben :vde: |
Das stimmt ja nun so nicht...
Steckdosen, welche eindeutig Geräten zugeordnet sind, welche 2kW oder mehr benötigen, sind im Neubau als separate Stromkreise zu planen. "Normale Steckdosen" sind nicht derartig auszulegen.
Wenn es so wäre, wie Primus schrob, dann müsste jede Steckdose als einzelner Stromkreis ausgeführt sein. Niemand kann vorher absehen, was der spätere Mieter denn ansteckt... Mieter A nutzt eine Steckdose für den Anrufbeantworter, Mieter B hängt einen 3kW Heizofen dran...
@christiano2x:
Was steht denn zum Thema "Betreiben einer WaMa" im Mietvertrag..?
Wenn diesbezüglich keine Vereinbarung getroffen wurde, wird es schwierig für den Vermieter, Euch die Nutzung einer WaMa in der Wohnung zu verbieten.
Ich würde mir vom Vermieter schiftlich mitteilen lassen, an welche Steckdosen WaMa und Trockner denn angeschlossen werden dürfen.
Zumindestens in Deutschland ist es afir so, dass Du als Vermieter entweder einen Waschkeller (eine vermietereigene WaMa für mehrere Wohneinheiten ist ausreichend) vorweisen musst, oder die Möglichkeit zur Verfügung stellen musst, eine Mietereigene WaMa oder Trockner in der Wohnung (normalerweise in der Küche, selten im Bad) oder in einem abschliessbaren Raum zu betreiben (abwechselnde Benutzbarkeit ist ausreichend). Wenn beides nicht vorhanden ist (oder irgendwie eingeschränkt ist, Stichwort Abwassertemperatur), dann muss das im Mietvertrag stehen.
Der Gang zu Anwalt oder Mieterschutzbund sollte bei einem bis dato guten Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter immer der allerletze Schritt sein. Ich persönlich reagiere mit grosser Abneigung auf derartige Schreiben, alleine deshalb, weil man eigentlich "normal" miteinander kommunizieren können sollte. Mit einem guten Vermieter kann man auch über derartige Dinge reden, nicht alle Vermieter sind böse...
Richtig ist jedoch, dass man derartige Gespräche schriftlich fixieren sollte und ggf. als Aktennotiz ablegt oder eben per Einschreiben (Rückschein ist bei derartigen Dingen imho vollkommen übertrieben) an den Vermieter schickt.
Richtig ist auch, dass man sich informieren sollte, was einem als Mieter zusteht, damit man eine Argumentationshilfe in der Hinterhand hat, falls sich der Vermieter weigert, eine sinnvolle Lösung zu verwirklichen.
Edit: Tippfehler & Formulierung überarbeitet
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Gruß aus Nürnberg,
Lightyear
Alles unter 1000°C ist HANDWARM!
Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Lightyear am 11 Mai 2008 16:47 ]
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BID = 521027
Fentanyl Fentanyl mit Overkill Volle Kanne !
Beiträge: 1912
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Waschmaschine und Trockner parallel am selben Stromkreis zu betreiben, ist jedenfalls extremst gefährlich, da meistens mit B16 abgesichert wird und diese bis zu 23,19A durchlassen, ohne abzuschalten. Schon bei weit weniger (~20A) macht das die Schukosteckdose nicht lange mit und verschmort! Und wenn man auch noch Mehrfachsteckdosen verwendet, ist ein Brand vorprogrammiert!
Wenn Drehstrom verfügbar ist, ist es sinnvoll, ein 5x2,5mm² zu verlegen, damit kann man drei Steckdosen gleichzeitig und vollwertig benutzen. Absicherung B/C16 nur im Notfall, besser ist B/C13!
Die Dritte Steckdose kann man z.B. für einen Fön oder andere ~2kW-Geräte verwenden!
Wenn nur einphasen-Wechselstrom verfügbar ist, am besten zwei 3x2,5mm² verlegen und jeden mit B13 oder C13 absichern, das müsste auch für den Trockner gehen, auch wenn er etwas mehr als 13A verbrät. Denn vor 14,69A schaltet ein 13A-LS nie ab, im Mittel zwischen 16 und 17A.
Die meisten modernen Waschmaschinen kommen sogar mit B10 aus, aber da man nicht weiß, ob evtl mal eine alte Maschine angeschlossen wird, ist B13 oder C13 sinnvoll!
An Steckdoseneinsätzen sind nur hochwertige zu verwenden. Mehrfachsteckdosen sind tabu, sofern es sich nicht um extrem hochwertige (i.d.r. 100 Euro aufwärts) handelt, dasselbe gilt für Billigverlängerungen. Ohne Verlängerung oder Mehrfachsteckdose ist es aber generell immer am besten!
Prinzipiell ist es auch möglich, an die vorhandene stromleitung einen Umschalter (1-0-2) anzuschließen und darüber zwei Steckdosen zu Schalten. Auch Lastabwurf ist möglich.
Ich bin allerdings kein Freund dieser Lösung, wenn die Leitung alt ist und noch als 1,5mm² vorliegt. Gerade Trockner verbrauchen ganz schön viel und durch eine lockere oder marode Klemme oder zuviel oxid kann es auch gut schmoren.
Fazit: Wenn schon die Neuverlegung so einfach ist, wie in diesem Fall, sollte man das auch durchziehen - die Kosten sind minimal und der Sicherheitsgewinn dadurch enorm!
MfG; Fenta
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