| Autor |
|
Problem mit Verkauf bei E-Bay |
|
|
|
|
BID = 507247
Ltof Inventar
     
Beiträge: 9386 Wohnort: Hommingberg
|
|
Zitat :
laurel1 hat am 11 Mär 2008 21:11 geschrieben :
|
...sofern massive Kenntnisse der Materie vorhanden sind!...
|
Also eher nicht. Ich dachte, dass das Zerlegen zum gelegentlichen Reinigen oder sowas ganz leicht gehen könnte.
Dann ist das auch schon ein massiver Eingriff...
Gruß,
Ltof
_________________
„Schreibe nichts der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist.“
(Hanlon’s Razor) |
|
BID = 507287
berufsbastler Schriftsteller
    
Beiträge: 615
|
|
Um mal kurz meinen senf dazu zu geben:
wenn der käufer sofort einen anwalt einschaltet, dann find ich, ist da schon irgendwas faul.
Das macht doch normal keiner. |
|
BID = 507297
Ltof Inventar
     
Beiträge: 9386 Wohnort: Hommingberg
|
Was ist das denn für eine Logik?
Wer zuerst den Anwalt einschaltet ist der Lügner - oder wie jezt?!
_________________
„Schreibe nichts der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist.“
(Hanlon’s Razor)
|
BID = 507311
nabruxas Monitorspezialist
    
Beiträge: 9498 Wohnort: Alpenrepublik
|
RUHIG BLUT!
Meines Erachtens muß der Käufer den Schaden dokumentieren und dem Verkäufer bzw. dem Transporteur (dem Transporteur fristgerecht) melden.
Zerlegen von Geräten, bzw. Instrumenten bedeutet Verlust aller eventuellen Entgegenkommen.
Da ein Haftungsausschluß beim Verkauf vorliegt und dies ohnehin ein Privatkauf war, hat der Kunde der ganz offensichtlich euch über den Tisch ziehen will Pech gehabt.
Ich denke das das Teil in Onrdnung ist, er schon diverse Etüden spielt, jedoch den Kaufpreis zurückhaben möchte, letztendlich ohne irgend einen Beweis das Teil "offiziell" selbst verschrottet.
Soll er euch doch Klagen. Ich würde in diesem Fall cool bleiben und Ihm diese Option sogar noch anbieten!
Druch den Haftungsausschluß, Eure Bereitschaft zu helfen, seine Verweigerung diese Hilfe anzunehmen, etc. wird er es schwer haben hier irgend etwas zu beweisen. (Ihr habt ja die Korrespondenz in der klar hervorgeht, das er das Teil demontiert hat)
Ihr habt ja auch Fotos vor dem Verkauf. Gibt es eine Seriennummer die auch dokumentiert wurde? Es könnte ja schließlich auch sein, daß er ein gleiches Schrottgerät hat und nun DIESES reklamiert.
Ich bin der Ansicht, daß das Instrument den Käufer gehört und basta!
(Ist vom Umtausch ausgeschlossen, Privatkauf, bla bla)
Solange ER keinen Beweis liefert, daß Ihr unredlich gehandelt habt darf er sich auf gut österreichisch gesagt "brausen gehen".
Wenn er klagt, hat er auch zunächst die Kosten zu übernehmen. durch eure Stellungnahme und Beweismittel ist Sendepause.
WICHTIG!
Fordert ihn mittels EINGESCHRIEBENEN BRIEF auf die Mängel zu dokumentieren. Macht eine Kopie vom schreiben und hebt dieses auf.
Ob ein manipulierbarer E-Mail Text bei Gericht zugelassen wird bezweifle ich stark.
Ende der Durchsage...
_________________
0815 - Mit der Lizenz zum Löten!
|
BID = 507711
:andi: Inventar
     
Beiträge: 3221 Wohnort: Bayern
|
Zitat :
nabruxas hat am 12 Mär 2008 09:23 geschrieben :
|
(Ist vom Umtausch ausgeschlossen, Privatkauf, bla bla)
|
Das gilt aber nur für Umtausch bei Nichtgefallen. Sonst könnte man ja jeden Schrott easy loswerden. Umtauschen bei Mangel bleibt von der Klausel unberührt.
Ich halte immer noch für außerst dubios, dass der Schaden beim Versand nicht reklamiert wird. Das muss der gegenseitige Anwalt auch wissen, dass das essentiell ist. Vorausgesetzt, es gibt einen gegenseitigen Anwalt und nicht nur blabla.
_________________
"Gestern gings noch, da kann net viel sein"
|
BID = 507716
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35321 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
|
Da irrt Andi:
Zitat :
| Ist vom Umtausch ausgeschlossen, Privatkauf, bla bla)
|
Diese Klausel (wenn richtig formuliert, was ich unterstelle) stellt eben genau einen zulässigen Gewährleistungsausschluß dar!
Hat also nichts mit Umtausch bei Nichtgefallen zu tun. Auf den besteht bei Privatverkäufen sowieso genausowenig ein Anspruch wie bei Käufen vom Händler, die im Geschäft (und nicht im Fernabsatz) erfolgen.
Daher:
Ja, man kann im Prinzip jeden Schrott easy loswerden.
Wird ja in der Bucht auch laufend gemacht!
Es muß nur die Beschreibung zum Artikel passen. Und offenkundige Mängel (z.B. lt. Beschreibung funktionstüchtig, im Wahrheit Schrotthaufen) sind auch nicht abgedeckt.
Aber wenn die schöne Kiste nach drei Tagen verreckt, zählt das unter persönlichem Pech!
|
BID = 508027
:andi: Inventar
     
Beiträge: 3221 Wohnort: Bayern
|
ich meine doch Umtausch bei einem Mangel, der schon beim Erhalt besteht.
Wenn das ding nach 3 Tagen kaputtgeht, greift natürlich nix mehr.
_________________
"Gestern gings noch, da kann net viel sein"
|
BID = 508241
laurel1 Aus Forum ausgetreten
|
Erstmal meinen Dank an alle!
Es gibt nicht viel neues, vermelden wollte ich dieses aber trotzdem einmal. Ob eine Seriennummer existiert? Wenn, ist diese nicht dokumentiert. Wir haben umgehend nach Euren Anregungen dem Käufer schriftlich per Einschreiben eine angemessene Frist gesetzt, seine Behauptungen zu beweisen (per Rücksendung der beschädigten Ware, Bilder etc.) und jetzt entwickelt sich die Geschichte zu einer Lachnummer.
Umgehend erhielten wir folgende Rückantwort, ich zitiere: Ich verstehe dieses Schreiben nicht, das Instrument müßten sie doch längst erhalten haben. Wurde von mir nachweislich am 09.03.2008 an sie versendet.
1. der 09.03.2008 ist auf meinem Kalender ein Sonntag
2. der Aufforderung uns eine Kopie des Einlieferungsscheines zukommen zu lassen war wohl vergeblich (bisher nicht eingetroffen)
3. Paket ist immer noch nicht eingetroffen (wohl auch schwer möglich, dazu gleich mehr)
Zwei Tage nach dieser Mail folgte eine Weitere, die mir die Tränen in die Augen getrieben hat.
Zitat: Nach Rücksprache mit meinem Anwalt (der rührt sich zur Zeit gar nicht) wurde mir empfohlen das Instrument nicht zu versenden, sondern es als Pfand bis zur Rücküberweisung des Kaufbetrages zu behalten. Insofern werde ich es als Pfand behalten und bitte um Erstattung ..............
Sorry, dazu ist mir nun gar nichts mehr eingefallen. Ja was denn nu, versendet, oder doch nicht. Unsere Rückfrage blieb bis jetzt unbeantwortet.
Beste Grüße
Peter
|
BID = 508253
nabruxas Monitorspezialist
    
Beiträge: 9498 Wohnort: Alpenrepublik
|
Ich verstehe nur Bahnhof!
Das Instrument ist verschickt worden? Oder doch nicht?
Der Sonntag ist kein Hindernis. Es gibt auch Postfilialien die an diesem Tag geöffnet haben.
Also, immer noch der alte Stand:
Der KÄUFER muß jeglichen Nachweis erbringen! Auch eine Kopie des Aufgabescheins sollte er haben. Wie bitte sollte ansonsten eine "Nachforschung" vonstatten gehen?
Ich denke er will euch über den Tisch ziehen. Ich würde da cool bleiben und warten. Am besten auch gleich gar nicht mehr antworten.
Er ist am Zug, deshalb habt Ihr ja den eingeschriebenen Brief geschickt.
Erst wenn alle Fakten am Tisch sind, er die diversen NACHWEISE erbringen kann, dann kann diskutiert werden.
Wäre ja noch schöner wenn jemand mit Behauptungen durchkommt.
Und es wäre noch viel schöner wenn er das Geld bekommt und damit ein kostenloses Instrument hat.
_________________
0815 - Mit der Lizenz zum Löten!
|
BID = 508256
perl Ehrenmitglied
       
Beiträge: 11110,1 Wohnort: Rheinbach
|
Ein Irrer !
Schau mal, ob das nicht die Adresse einer psychiatrischen Klinik ist.
Zitat :
| das Instrument müßten sie doch längst erhalten haben. Wurde von mir nachweislich am 09.03.2008 an sie versendet.
.....
........ Insofern werde ich es als Pfand behalten und bitte um Erstattung |
Das geht !
Wenn er beim Ausfüllen Absender und Adressat vertauscht hat.
_________________
Haftungsausschluß:
Bei obigem Beitrag handelt es sich um meine private Meinung.
Rechtsansprüche dürfen aus deren Anwendung nicht abgeleitet werden.
Besonders VDE0100; VDE0550/0551; VDE0700; VDE0711; VDE0860 beachten !
|
BID = 508277
laurel1 Aus Forum ausgetreten
|
Eben,
1. angeblich versandt
2. Zwei Tage später nu doch nicht!
Ach ja, eine Recherche in Bezug auf die Bewertungen brachte nicht wirklich was.
Eine Recherche in Bezug auf den Anwalt und das Schreiben sah schon gut aus, ergab folgendes Ergebniss:
1.in der Stadt nicht bekannt
2.eine Suche über Internet ergab auch keine verwertbare Antwort
3. sprich, ich finde den Anwalt nirgendwo!
[ Diese Nachricht wurde geändert von: laurel1 am 16 Mär 2008 14:58 ]
|
BID = 508280
laurel1 Aus Forum ausgetreten
|
-DoPo entfernt-
[ Diese Nachricht wurde geändert von: sam2 am 16 Mär 2008 20:17 ]
|
BID = 508722
:andi: Inventar
     
Beiträge: 3221 Wohnort: Bayern
|
Der Anwalt, der dir schrieb, existiert nicht? Kannst Du mal das Schreiben hier reinstellen, Namen geschwärzt? Vielleicht kann man die Authentizität beurteilen.
_________________
"Gestern gings noch, da kann net viel sein"
|
BID = 508726
perl Ehrenmitglied
       
Beiträge: 11110,1 Wohnort: Rheinbach
|
Zitat :
| | Der Anwalt, der dir schrieb, existiert nicht? |
Das besagt nicht viel. Viele am zuständigen Gericht zugelassene Rechtsanwälte haben keine Kanzlei sondern sind z.B. als Geschäftsführer von Unternehmen oder Verbänden tätig.
Wenn du Post von einem solchen bekommst, solltest du das Ernst nehmen und nicht glauben es wäre ein Fake nur weil der Name nicht im Telefonbuch steht.
_________________
Haftungsausschluß:
Bei obigem Beitrag handelt es sich um meine private Meinung.
Rechtsansprüche dürfen aus deren Anwendung nicht abgeleitet werden.
Besonders VDE0100; VDE0550/0551; VDE0700; VDE0711; VDE0860 beachten !
|
BID = 508774
Onra Schreibmaschine
    
Beiträge: 2509
|
|