Hallo,
ich hoffe, meine Frage passt hierher.
Ich möchte im Keller gern einen Trockner betreiben und darum eine
Zuleitung von unserem Zähler in den Keller legen, wie es bei
den Nachbarn auch schon gemacht ist.
Deren Keller liegt direkt hinter der HV / dem Zählerschrank (eine
Wand dazwischen).
Zu unserem Keller sind es ca. 3m weiter, über die Tür zum
Kellergang hinweg. Weil dort bereits ein Kabelkanal ist, in dem
auch noch Platz wäre, würde ich gern unsere Zuleitung (NYM-J3G2,5)
für ca. 1,5m dort mit hineinlegen, bevor sie durch die Wand in
unseren Keller ginge.
Siehe Foto.
In dem Kanal liegt die Hauptleitung zwischen HAK und HV
(ca. 8m NYM, Außendurchmesser ca. 25mm, also wohl 4x25mm² oder
5x16mm²) sowie die Einzeladerleitung 16mm² od. 25mm² Grün-Gelb
zwischen HAK-Gehäuse und der Haupt-PAS neben der HV.
Im Zählerschrank sitzt jeweils in den drei Außenleiter-Abgängen nach dem Zähler ein 3-poliger Hauptschalter auf zwei ansonsten noch leeren
Hutschienen. Bei unseren Nachbarn läuft dort (neben der
Steigleitung zur Whg.) eine der drei Hauptschalter-Abgänge durch
einen B16-Automaten in die Kellerzuleitung; N- u- PE-Anschluss
sind auch direkt zugänglich.
Den Anschluss im Zählerschrank könnte ja ein Elektriker machen.
Die Leitung vom Keller bis zum Zählerschrank meine ich selbst
verlegen zu können (Wanddurchführung, Abzweigdose im Keller etc).
Meine Frage ist nun: Spricht etwas dagegen, hierfür den Kabelkanal
der HV-Zuleitung mitzunutzen? (weißer Kunststoff-AP-Kanal ca. 40mm x 60mm)
Falls ja: Spricht etwas dagegen, unsere Zuleitung zwischen dem vorhandenen Kanal und der Decke in einem eigenen (kleinen) Kanal zu verlegen?
Und schließlich: Ist ein Kellerraum immer ein Feuchtraum (FI-Pflicht?)
Oder ist es bei uns anders, denn unsere Kellerräume liegen zur einen Seite auf Souterrain-Niveau, auf der anderen Seite auf Erdgeschoss-Niveau und sind immer trocken, und es gibt auch Wohnungen auf derselben Ebene (also zu den Kellerräumen benachbarte Wohnungen).
Viele Grüße,
karudi