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Schalter für Torantrieb Suche nach: schalter (25785) |
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BID = 502579
prenki Gerade angekommen Beiträge: 6 Wohnort: 90559
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Hallo,
ich möchte meinen Garagentorantrieb (Rolltor) endlich anschließen. Betrieben wird dieser mit einem 380V Elektromotor. Für den Rechts- oder Linkslauf müssen da ja die Phasen getauscht werden, d.h. im Moment öffne ich das Tor so, daß der Motor an einem langen Kabel angeschlossen ist, an dessen anderem Ende sich ein Starkstromstecker befindet, den ich dann so lang in die Steckdose stecke, wie das Tor hochfahren soll. Zum Runterlassen tausche ich die 2 Phasen dann wieder und stecke den Stecker wieder in die Steckdose bis es unten ist.
Gibt es einen Schalter, der diesen Phasentausch für mich übernehmen kann? Danke schön |
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BID = 502586
Tobi P. Schreibmaschine
Beiträge: 2168 Wohnort: 41464 Neuss
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Servus!
Solcherlei Wendeschalter gibt es schon, nur sind sie für deinen Einsatzzweck nicht zulässig. Das Rolltor muss mit einem Schutz gegen unbeabsichtigtes Einklemmen ausgestattet sein, also z.b. mit einer Schaltleiste an der unteren Kante. Ausserdem sind Endschalter für die Endpositionen erforderlich. Ein simpler Wendeschalter kann diese Sicherheitseinrichtungen nicht auswerten, daher kommt hier nur eine fertige oder vom Fachmann zusammengebaute komplette Rolltorsteuerung infrage. Die sollte es aber eigentlich auch beim Hersteller deines Tores zu kaufen geben.
Gruß Tobi
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"Auch wenn einige Unwissende etwas anderes behaupten, bin ich doch der Meinung, dass man nie genug Werkzeug haben kann" |
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BID = 502597
prenki Gerade angekommen Beiträge: 6 Wohnort: 90559
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Das Tor ist schon etwas älter, da wird man wohl nichts mehr dafür bekommen. Da ich es auch nur allein nutze, denke ich, daß Endaschalter nicht rein müßten, schließlich wird das nur etwa einmal in der Woche benutzt.
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BID = 502601
Tobi P. Schreibmaschine
Beiträge: 2168 Wohnort: 41464 Neuss
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Ein Rolltor ohne Endschalter ist wie ein Auto ohne Bremse. Auch der Einklemmschutz ist unbedingt erforderlich. Finde dich damit ab, hier ist eine Steuerung erforderlich, alles andere wäre eine Pfuschlösung und sowas gibts hier bei uns nicht
So teuer sind solche Steuerungen auch nicht und die modernen elektronischen haben zudem meist schon eine Funkfernbedienung integriert. Wenn es was ganz einfaches sein soll, baut das ein guter Elektriker innerhalb eines Tages auch problemlos selbst zusammen, das ist nichts anderes als eine simple Wendeschützschaltung mit einigen Enschaltern und kein Hexenwerk wenn man weiss was man tut.
Gruß Tobi
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BID = 502606
Mr.Ed Moderator
Beiträge: 36188 Wohnort: Recklinghausen
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Da irrst du dich gewaltig!
Auch für dich gelten die gesetzlichen Vorschriften für kraftbetätigte Türen und Tore.
Im gewerblichen Bereich müßte das ganze sogar einmal jährlich geprüft werden.
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-=MR.ED=-
Anfragen bitte ins Forum, nicht per PM, Mail ICQ o.ä. So haben alle was davon und alle können helfen. Entsprechende Anfragen werden ignoriert.
Für Schäden und Folgeschäden an Geräten und/oder Personen übernehme ich keine Haftung.
Die Sicherheits- sowie die VDE Vorschriften sind zu beachten, im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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BID = 502609
endsommer Gelegenheitsposter
Beiträge: 73 Wohnort: Weichering
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Servus Tobi,
Einklemmschutz auch bei Totmann-Schaltung? Bei Automatik-Toren ist das ja klar - eine Überwachung ist zwingend erforderlich.
Bitte kurze Antwort
Gruß endsommer
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BID = 502611
Tobi P. Schreibmaschine
Beiträge: 2168 Wohnort: 41464 Neuss
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Ja, der Einklemmschutz muss immer gewährleistet sein, stell dir mal vor du fährst das Tor zu und in dem Augenblick, bevor es komplett schliesst, stellt von draussen jemand den Fuss drunter in der Hoffnung, dass das Tor dann wieder auffährt. Und so ein Rolltor hat meist ein enormes Gewicht, das wird von vielen unterschätzt und kann zu bösen Verletzungen führen.
Ich habe schon Steuerungen für Rolltoranlagen gebaut, davon wurde jede mit einem ständig wirksamen Einklemmschutz ausgerüstet. Wir müssen bei der Inbetriebnahme sogar die Kraft messen, die auf den eingeklemmten Gegenstand wirkt und im Prüfprotokoll vermerken, da gibts nämlich einen Grenzwert für.
Gruß Tobi
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BID = 502635
gomaman Neu hier
Beiträge: 31
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Wenn die Torschaltung z.B. mittels Schlüsselschalter in Ausführung "Totmannschaltunt" aufgebaut ist, kann die Schlagleiste und die Lichtschranke entfallen, da während des Zufahrens Sichtkontakt zum Tor besteht. Dies ist auch bei unseren jährlich geprüften Toren so und somit auch zulässig.
Zur Schaltung: Das
öffnen des Tores kann mittels Selbsthaltung erledigt werden, eine Torbewegung abwärts dagegen darf nur solange erfolgen wie der Taster/Schlüsseltaster betätigt wird. Bei loslassen muß die Torbewegung stoppen.
Und erzählt mir bitte nicht dass ein Einklemmschutz zwingend erforderlich ist, dem ist nicht so, da dies an unseren Toren auch nicht so ist, und die jährlich von einem Sachkundigen geprüftt werden und die Prüfung in einem Protokoll festgehalten wird.
mfg
Udo
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BID = 502645
Tobi P. Schreibmaschine
Beiträge: 2168 Wohnort: 41464 Neuss
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Bloß weil das an euren Toren nicht so ist, heisst es noch lange nicht dass es nicht erforderlich ist Mir zumindest wurde beigebracht, dass ein Einklemmschutz immer erforderlich ist und auch in den Leistungsverzeichnissen für die Anlagen, die ich gebaut habe, wurde ein permanenter Einklemmschutz gefordert, unabhängig von der Tatsache, ob das Tor in Totmannschaltung betrieben wird oder nicht. Aber vielleicht sehen Industriekunden das auch strenger, wer weiss Mir persönlich ist es wurscht, wieviele Eingänge für Sicherheitseinrichtungen ich vorsehe, schaltungstechnisch ist der Aufwand derselbe. Hauptsache es wird durch meine Anlage niemand gefährdet
Gruß Tobi
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BID = 502686
gomaman Neu hier
Beiträge: 31
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Klar gefährdet werden darf natürlich niemand, aber bei der Häufigkeit der Toröffnung (scheinbar 1x wöchentlich) kann vom Betrieber sicherlich verlangt werden, dass das Tor bei Schließung unter Beobachtung steht.
Udo
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BID = 502687
prenki Gerade angekommen Beiträge: 6 Wohnort: 90559
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Der Schalter soll an die Wand innen direkt neben das Tor. Wenn man den nicht festhält, soll sich da auch nichts bewegen. D.h. das Tor ist immer im Blickfeld, wenn es abgelassen wird. Wie nennt sich denn nun so ein Schalter, den man dafür braucht?
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BID = 502689
123abc Schreibmaschine
Beiträge: 2195 Wohnort: Hamburg
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Zitat :
| öffnen des Tores kann mittels Selbsthaltung erledigt werden |
Kommt auf das Tor an. Wenn es ein Gittertor ist besteht nach oben eine Abscheerkante.
Daher würde ich in beide Richtungen nur per Totmannsteuerung arbeiten.
123abc
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BID = 502704
Tobi P. Schreibmaschine
Beiträge: 2168 Wohnort: 41464 Neuss
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Zitat :
prenki hat am 23 Feb 2008 17:00 geschrieben :
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Wie nennt sich denn nun so ein Schalter, den man dafür braucht?
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Also gut, noch mal gaaanz langsam, falls du es überlesen haben solltest: Was du brauchst, nennt man wie hier schon mehrfach erwähnt wurde "Rolltorsteuerung". Ein simpler Schalter reicht aufgrund der fehlenden Sicherheitseinrichtungen nicht aus und du wirst von niemandem hier eine Empfehlung für einen solchen bekommen, da wir hier keine Anleitungen zum Bau potentiell gefährlicher Konstruktionen geben, egal ob es im privaten, gewerblichen oder sonstirgendeinem Bereich ist!
Gruß Tobi
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BID = 502710
Mr.Ed Moderator
Beiträge: 36188 Wohnort: Recklinghausen
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Zitat :
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Klar gefährdet werden darf natürlich niemand, aber bei der Häufigkeit der Toröffnung (scheinbar 1x wöchentlich) kann vom Betrieber sicherlich verlangt werden, dass das Tor bei Schließung unter Beobachtung steht.
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Du verlangst also das der Betreiber 24 Std. am Tag hellwach neben seinem Tor steht und achtet darauf das keine spielenden Kinder oder sonstwer gefährdet werden?
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BID = 502713
Surfer Inventar
Beiträge: 3094
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Was mich mal interessieren würde-seit wann(und vor allwm WO) steht es??,das ein Tor oder Rolltor in der Schließbewegung unbedingt einer Schließkantensicherung bedarf,sofern dieses ausschliesslich mittels "Totmann" betätigt wird??
Bitte um Auskünfte @Tobi und Ed
Gruß Surf
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Surfer am 23 Feb 2008 18:53 ]
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