Herd 2-Phasig mit einem Schuko an Herdanschluss

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Autor
Herd 2-Phasig mit einem Schuko an Herdanschluss
Suche nach: herd (7679) herdanschluss (391)

Problem gelöst    







BID = 454419

sam2

Urgestein



Beiträge: 35321
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
 

  


Ich hatte ja auch (aus anderen Gründen) davon schon abgeraten.

BID = 454472

jokrautwurst

Stammposter



Beiträge: 422
Wohnort: Kitzingen

 

  

Hallo!
puuh, da is man kurz ma woanders übernachten und wird gleich mit so viel posts überschwemmt. coole dass man sich hier um solche probs so kümmert.
Also was is jetz zu tun?
1. Siebenfach-Klemme besorgen(hat mir auch einer geraten zu "WAGOnieren", darf man das in der HAD? Dann ist man selbst nicht für schlechte klemmstellen verantwortlich.)
2. Mechanische kopplung der 3 LS(@sam ich hab doch gesagt B16 und nicht H16)
3. FI umverkabeln...Nicht Lustig: FI-Pflicht, sollte sich da nicht der vermieter drum kümmern!
Ich werde ne Firma beauftragen.

Danke für alle Ratschläge!! Kraudi

BID = 454499

ego

Inventar



Beiträge: 3091
Wohnort: Köln

Warum sollte sich der Vermieter um den FI der pflicht für deine neu errichtete Steckdose ist kümmern? Fragen kostet natürlich nichts, aber müssen...

BID = 454527

jokrautwurst

Stammposter



Beiträge: 422
Wohnort: Kitzingen

Ich dachte es existiert eine generelle FI-Pflicht für alle offen zugänglichen, von laien "bedienbaren" Steckdosen. Der vermieter is doch für solche sachen verantwortlich, auch weil die mieterin erst vor ner woche eingezogen ist. eigentlich müsste doch ein FI "über alles". kraudy

[ Diese Nachricht wurde geändert von: jokrautwurst am 31 Aug 2007 18:53 ]

BID = 454530

sam2

Urgestein



Beiträge: 35321
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Da irrst Du.

Diese FI-Pflicht gilt nur für Neuanlagen und wesentliche Erweiterungen/Änderungen.
Eine Anpassungsforderung für den Bestand gibt es nicht.

Also:
Wenn ales bleibt, wie es ist, ist kein FI nötig. Sehr sinnvoll wäre er natürlich trotzdem, aber das ist eben auch eine Frage des Aufwands. Im TN-C-S kein Problem. Aber wenn noch TN-C-Endstromkreise existieren, kann das sehr aufwendig werden (da zumeist neue Leitungen nötig werden).

Für eine zusätzliche Steckdose am Herdstromkreis greift dagegen die FI-Pflicht.

Nur hat der Vermieter keine Veranlassung, dies zu bezahlen. nur weil der Mieter es gerne hätte...


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