BID = 454549
Trumbaschl Inventar
     
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In Österreich (VDÖ gibt es übrigens nicht, das heißt ÖVE, der ÖVE macht aber keine Vorschriften, die sind einerseits Gesetze (Elektrotechnikgesetz und Elektrotechnikverordnung) und andererseits die TAEV, eine vom Verband der Elektrizitätsversorger Österreichs herausgegebene praxistaugliche Aufbereitung) muß halt ein FI den I2(!) des Überlastschutzorgans können, daher die 25-40-Regel. Bei einem nachgeschalteten B16A (was IMHO zulässig ist) muß halt ein 25A-FI her.
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"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"
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