Grantiezeit bei Elektronik nur 12 Monate?

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Autor
Grantiezeit bei Elektronik nur 12 Monate?
Suche nach: elektronik (25349)

    







BID = 423069

Tim Taylor

Schriftsteller



Beiträge: 617
Wohnort: Seefeld / Hechendorf
 

  


Hallo Ihr lieben Helferlein,

ich hätte da eine Fräge zum Thema Garantie.- Gewähleistungszeit.

Am 20.03.2006 erwarb ich eine Digicam Minolta-Konika Dimage Z6. Soweit so schön!

Nun ging das Dingens kaputt und wurde am 05.04.07 von mir zur Garantie.- / Gewwährleistungsreparatur zum offiziellen Servicecenter eingeschickt.

Heute kam nun ein Kostenvoranschlag über 95.20 EUR ins Haus geflattert. Als Diagnose steht da nun : "Die Garantiezeit beträgt ab Kaufdatum 12 Monate.- Elektronik"

Was ist nun davon zu halten?

Ich bin immer davon ausgegangen, das die Garantiezeit seit geraumer Zeit 24 Monte beträgt.
Ist da nun bei Elektronikartikeln ein anderer Zeitraum geregelt, oder liege ich da total schief, oder...?

Ich bitte Euch um Rat und Hilfe


Euer Tim Taylor

BID = 423078

Gilb

Urgestein



Beiträge: 16262
Wohnort: Gardine (Gardinenhof)
Zur Homepage von Gilb

 

  

Hallo Tim,

die "gesetzliche Gewährleistung" beträgt 24 Monate,
wobei in den ersten 6 Monaten davon ausgegangen wird,
dass der Fehler von Anfang an vorhanden war.
Nach Ablauf von 6 Monaten muss der Käufer dem Verkäufer
nachweisen, dass der Fehler schon von Anfang an da war.

Garantie ist hingegen eine freiwillige Besserstellung des Kunden,
gegenüber den gesetzlichen Bestimmungen.

(Habe dies alles mal etwas gerafft und einfachst ausgedrückt,
hoffe, man erkennt die "Knackpunkte".)

MfG
der Gilb

BID = 423079

Her Masters Voice

Inventar


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Beiträge: 5308
Wohnort: irgendwo südlich von Berlin

Du wirfst da Begriffe durcheinander die miteinander nix zu tun haben. Garantie ist nach wie vor 12 Monate. Gewährleistung für nachweisbare Produktionsfehler ist auf 24 Monate festgelegt. Wenn du also nachweisen kannst, das der Fehler der Kamera auf einen Produktionsfehler zurückzuführen ist, dann wäre es ein Fall für die Gewährleistung.

Bei den Sony-Kameras solltest du aber auf jeden Fall mal nach einschlägigen Foren suchen. Es gibt da einige Fehler die Serienfehler sind und dazu gibts dann entsprechende Einträge in den Foren. Klar das Sony erstmal lieber Kohle sehen möchte als selbst auf den Kosten sitzenzubleiben.

_________________
Tschüüüüüüüs

Her Masters Voice
aka
Frank

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Der optimale Arbeitspunkt stellt sich bei minimaler Rauchentwicklung ein...
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[ Diese Nachricht wurde geändert von: Her Masters Voice am 18 Apr 2007 18:06 ]

BID = 423089

Ltof

Inventar



Beiträge: 9333
Wohnort: Hommingberg

Dass es da einen Unterschied gibt, fiel mir auch erst auf, als meine fast zwei Jahre alte Canon den Dienst versagte. Die wurde allerdings ohne betteln kostenlos repariert. Das war ein Serienfehler, was ich im Zweifel hätte belegen können. Für sowas sind Foren sehr praktisch!

Gruß,
Ltof

_________________
„Schreibe nichts der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist.“
(Hanlon’s Razor)

BID = 423101

Tim Taylor

Schriftsteller



Beiträge: 617
Wohnort: Seefeld / Hechendorf

Huiiii,
das ging aber schnell

Ich Danke Euch für Eure rasche Aufklärung

Nun werde ich meinen dreiseitigen Würfel rauskramen und entscheiden ob:

1. Reparatur bezahlen

2. Digicam

3. innerhalb einer Stunde einen Kasten Weissbier vernichten und alles nicht so eng sehen.


Ich lass mal den Thread noch offen, vielleicht melden sich noch weitere un- informierte ( nicht Uniformierte) wie ich es war.

Grüße

Euer Tim

BID = 423143

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Oder Du könntest es RICHTIG machen:

Das würde bedeuten, sich die Kamera unrepariert zurückschicken zu lassen und sie dann dem Händler zu geben (wo Du sie erworben hast).
Dort mache man keine "Garantie-", sondern eine Gewährleistungsreparatur geltend!

Übrigens beträgt nicht (wie HMV meinte) die Garantiezeit nach wie vor 12 Monate, sondern das variiert je nach Hersteller und Produkt zwischen Null und Lebenslänglich. Gebräuchliche Werte sind jedoch 12, 24, 36 und 60 Monate.

Trotzdem würde ich nochmal nachsehen. Deine Kamera wurde mit einem "Internationalen Konica Minolta Garantiezertifikat" ausgeliefert. Welche Gerantiezeit steht da drin?

_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 423608

Tim Taylor

Schriftsteller



Beiträge: 617
Wohnort: Seefeld / Hechendorf

Tja, wer lesen kann, ist eindeutig im Vorteil!

Wir haben jetzt endlich die Garantiekarte ausm Keller rausgekramt, und siehe da: 12 Monate Garantie!
Wie sagt der Bayer? : Selbst schuld!!

Nun wurde Plan B gestartet:

Meine allerbeste Frau hat beim Sony-Center (die machen jetzt die Garantieabwicklung für Konika-Minolta) angerufen und einen Kulanzantrag gestellt.
Ein "unheimlich netter Mann" hat uns für Montag einen tel. Rückruf zugesagt, ob die Kulanz von seinem Chef, genehmigt wird.

Wenn ich mehr weiss, werde ich meine Erkenntnisse hier reinposten.

Bis dannen

Ralf

BID = 424167

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Das "Kompliment" gebe ich gerne zurück:

Offenbar hast Du einfach noch nicht begriffen, daß "Garantie" und "Gewährleistung" rechtlich zwei völlig verschiedene Paar Stiefel sind!!!

In Deinem Fall:
Garantiezeit abgelaufen - > nur noch Kulanz möglich
ABER
Gewährleistungszeit kann nicht kürzer als zwei Jahre sein (bei Kauf neuer Ware durch Endverbraucher bei gewerblichem Händler in D) -> also noch nicht abgelaufen

Das ist eine allgemeine gesetzliche Regelung, die auch durch AGB des Händlers etc. NICHT zum Nachteil des Käufers (privater Letztverbraucher) eingeschränkt oder abbedungen werden kann. Entsprechende Klauseln wären schlicht unwirksam...

BID = 424172

Gilb

Urgestein



Beiträge: 16262
Wohnort: Gardine (Gardinenhof)
Zur Homepage von Gilb

Im "Fall" von Tim Taylors Kamera bedeutet das also:

Seine Kamera steht noch in der "Gewährleistung" des Händlers,
Tim Taylor müsste aber nachweisen, dass der Fehler schon beim
Erwerb der Kamera vorlag.

Die freiwillige Garantie des Herstellers ist aber abgelaufen,
sie war eine Verlängerung des Verzichts auf Einrede der Anfänglichkeit
des Fehlers, von 6 auf 12 Monate.

So verstehts jedenfalls der Gilb


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