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Grantiezeit bei Elektronik nur 12 Monate? Suche nach: elektronik (25349) |
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BID = 423069
Tim Taylor Schriftsteller
Beiträge: 617 Wohnort: Seefeld / Hechendorf
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Hallo Ihr lieben Helferlein,
ich hätte da eine Fräge zum Thema Garantie.- Gewähleistungszeit.
Am 20.03.2006 erwarb ich eine Digicam Minolta-Konika Dimage Z6. Soweit so schön!
Nun ging das Dingens kaputt und wurde am 05.04.07 von mir zur Garantie.- / Gewwährleistungsreparatur zum offiziellen Servicecenter eingeschickt.
Heute kam nun ein Kostenvoranschlag über 95.20 EUR ins Haus geflattert. Als Diagnose steht da nun : "Die Garantiezeit beträgt ab Kaufdatum 12 Monate.- Elektronik"
Was ist nun davon zu halten?
Ich bin immer davon ausgegangen, das die Garantiezeit seit geraumer Zeit 24 Monte beträgt.
Ist da nun bei Elektronikartikeln ein anderer Zeitraum geregelt, oder liege ich da total schief, oder...?
Ich bitte Euch um Rat und Hilfe
Euer Tim Taylor
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BID = 423078
Gilb Urgestein
Beiträge: 16262 Wohnort: Gardine (Gardinenhof)
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Hallo Tim,
die "gesetzliche Gewährleistung" beträgt 24 Monate,
wobei in den ersten 6 Monaten davon ausgegangen wird,
dass der Fehler von Anfang an vorhanden war.
Nach Ablauf von 6 Monaten muss der Käufer dem Verkäufer
nachweisen, dass der Fehler schon von Anfang an da war.
Garantie ist hingegen eine freiwillige Besserstellung des Kunden,
gegenüber den gesetzlichen Bestimmungen.
(Habe dies alles mal etwas gerafft und einfachst ausgedrückt,
hoffe, man erkennt die "Knackpunkte".)
MfG
der Gilb |
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BID = 423079
Her Masters Voice Inventar
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Beiträge: 5308 Wohnort: irgendwo südlich von Berlin
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Du wirfst da Begriffe durcheinander die miteinander nix zu tun haben. Garantie ist nach wie vor 12 Monate. Gewährleistung für nachweisbare Produktionsfehler ist auf 24 Monate festgelegt. Wenn du also nachweisen kannst, das der Fehler der Kamera auf einen Produktionsfehler zurückzuführen ist, dann wäre es ein Fall für die Gewährleistung.
Bei den Sony-Kameras solltest du aber auf jeden Fall mal nach einschlägigen Foren suchen. Es gibt da einige Fehler die Serienfehler sind und dazu gibts dann entsprechende Einträge in den Foren. Klar das Sony erstmal lieber Kohle sehen möchte als selbst auf den Kosten sitzenzubleiben.
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Tschüüüüüüüs
Her Masters Voice
aka
Frank
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Der optimale Arbeitspunkt stellt sich bei minimaler Rauchentwicklung ein...
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[ Diese Nachricht wurde geändert von: Her Masters Voice am 18 Apr 2007 18:06 ]
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BID = 423089
Ltof Inventar
Beiträge: 9333 Wohnort: Hommingberg
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Dass es da einen Unterschied gibt, fiel mir auch erst auf, als meine fast zwei Jahre alte Canon den Dienst versagte. Die wurde allerdings ohne betteln kostenlos repariert. Das war ein Serienfehler, was ich im Zweifel hätte belegen können. Für sowas sind Foren sehr praktisch!
Gruß,
Ltof
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„Schreibe nichts der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist.“
(Hanlon’s Razor)
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BID = 423101
Tim Taylor Schriftsteller
Beiträge: 617 Wohnort: Seefeld / Hechendorf
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Huiiii,
das ging aber schnell
Ich Danke Euch für Eure rasche Aufklärung
Nun werde ich meinen dreiseitigen Würfel rauskramen und entscheiden ob:
1. Reparatur bezahlen
2. Digicam
3. innerhalb einer Stunde einen Kasten Weissbier vernichten und alles nicht so eng sehen.
Ich lass mal den Thread noch offen, vielleicht melden sich noch weitere un- informierte ( nicht Uniformierte) wie ich es war.
Grüße
Euer Tim
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BID = 423143
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Oder Du könntest es RICHTIG machen:
Das würde bedeuten, sich die Kamera unrepariert zurückschicken zu lassen und sie dann dem Händler zu geben (wo Du sie erworben hast).
Dort mache man keine "Garantie-", sondern eine Gewährleistungsreparatur geltend!
Übrigens beträgt nicht (wie HMV meinte) die Garantiezeit nach wie vor 12 Monate, sondern das variiert je nach Hersteller und Produkt zwischen Null und Lebenslänglich. Gebräuchliche Werte sind jedoch 12, 24, 36 und 60 Monate.
Trotzdem würde ich nochmal nachsehen. Deine Kamera wurde mit einem "Internationalen Konica Minolta Garantiezertifikat" ausgeliefert. Welche Gerantiezeit steht da drin?
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
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BID = 423608
Tim Taylor Schriftsteller
Beiträge: 617 Wohnort: Seefeld / Hechendorf
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Tja, wer lesen kann, ist eindeutig im Vorteil!
Wir haben jetzt endlich die Garantiekarte ausm Keller rausgekramt, und siehe da: 12 Monate Garantie!
Wie sagt der Bayer? : Selbst schuld!!
Nun wurde Plan B gestartet:
Meine allerbeste Frau hat beim Sony-Center (die machen jetzt die Garantieabwicklung für Konika-Minolta) angerufen und einen Kulanzantrag gestellt.
Ein "unheimlich netter Mann" hat uns für Montag einen tel. Rückruf zugesagt, ob die Kulanz von seinem Chef, genehmigt wird.
Wenn ich mehr weiss, werde ich meine Erkenntnisse hier reinposten.
Bis dannen
Ralf
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BID = 424167
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Das "Kompliment" gebe ich gerne zurück:
Offenbar hast Du einfach noch nicht begriffen, daß "Garantie" und "Gewährleistung" rechtlich zwei völlig verschiedene Paar Stiefel sind!!!
In Deinem Fall:
Garantiezeit abgelaufen - > nur noch Kulanz möglich
ABER
Gewährleistungszeit kann nicht kürzer als zwei Jahre sein (bei Kauf neuer Ware durch Endverbraucher bei gewerblichem Händler in D) -> also noch nicht abgelaufen
Das ist eine allgemeine gesetzliche Regelung, die auch durch AGB des Händlers etc. NICHT zum Nachteil des Käufers (privater Letztverbraucher) eingeschränkt oder abbedungen werden kann. Entsprechende Klauseln wären schlicht unwirksam...
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BID = 424172
Gilb Urgestein
Beiträge: 16262 Wohnort: Gardine (Gardinenhof)
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Im "Fall" von Tim Taylors Kamera bedeutet das also:
Seine Kamera steht noch in der "Gewährleistung" des Händlers,
Tim Taylor müsste aber nachweisen, dass der Fehler schon beim
Erwerb der Kamera vorlag.
Die freiwillige Garantie des Herstellers ist aber abgelaufen,
sie war eine Verlängerung des Verzichts auf Einrede der Anfänglichkeit
des Fehlers, von 6 auf 12 Monate.
So verstehts jedenfalls der Gilb
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