VDE Leitungslänge

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Achtung immer VDE beachten !!

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Achtung immer VDE beachten !!

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Autor
VDE Leitungslänge
Suche nach: vde (10365)

    







BID = 397797

Ernie69

Gerade angekommen


Beiträge: 12
Wohnort: Nordenham
 

  


Hallo @ all

kann jemand angaben zu der max. Leitungslänge von handgeführten E-Geräten wie zB. Bohrmaschine, Flex, Heißluftföhn, usw. machen???

Denn ich muß immer wieder einen Kampf mit unserem Werkstattmeister durchführen. Denn der meint immer die Reperaturen an den Geräten selbst durchführen zu müßen, und dabei verbaut er prombt alte Staubsaugerzuleitungen, die CA.10-15m lang, sind an den Geräten.

Wenn ich mich recht entsinne muß ja ab 4m H07RN-F verwendet werden?
Aber bitte wo finde ich bzw. steht was über die max.Leitungslänge von Handgeführten E-Geräten???

Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen!

MfG Andy

BID = 397861

Lightyear

Inventar



Beiträge: 7911
Wohnort: Nürnberg

 

  

Hi Andy,

und erstmal herzlich willkommen im Forum

Mein letzer VDE-Kurs ist zwar schon ein paar Tägelchen her, aber an eine derartige Vorschrift kann ich mich beim besten Willen nicht erinnern.

Die Auswahl einer Leitungsqualität hat primär mit dem Einsatzort zu tun, aber imho nicht mit deren Länge.
Die Länge ist dagegen für den auszuwählenden Querschnitt massgeblich

Will heissen, einen Heizlüfter mit 2,5kW daf man nicht mit einer 15m langen Zuleitung des Querschnittes 0,75mm² betreiben...

Fazit: Mir ist keine Richtlinie des VDE oder BGV oder dgl. bekannt, die eine Höchstlänge der Zuleitung in einer bestimmten Qualität regelt.

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Gruß aus Nürnberg,


Lightyear


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Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!

BID = 397869

Der Sascha

Stammposter



Beiträge: 464

Hi, auch erstmal WILLKOMMEN im Forum Ernie

meine Schule ist noch nicht so lange her wie die von Lightjear

,aber mit 100% Sicherheit kann ich dir diese Frage nicht beantworten.

Aber ich meine zu Wissen,dass die VDE besagt: Handgeräte aller art dürfen Maximal eine Kabellänge von 1,5m besitzen.

Da sonst die Unfallgefahr zu groß wäre.

Denn bei z.B. einem Stolperunfall über das Kabel, würde sich (im Normalfall) eher die Kupplung der Verlängerungsleitung (bsp. Bohrmaschine) lösen, als das Kabel aus dem Gerät herauszureißen.



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gruß Sascha


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5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken

BID = 397873

schweizer

Stammposter



Beiträge: 356
Wohnort: Schweiz

Also bei uns in der Schweiz gibt es eine Vorschrift bezüglich Aufrollvorrichtung (änlich Kabelrolle), die besagt das flexible Leitungen länger als 5m, eine solche Vorrichtung haben müssen.
Aber bezüglich der Länge des Anschlusskabel gibt es glaub keine Vorschrift.
Aber im Idealfall sollte das Anschlusskabel nicht länger sein. Ist auch relativ praktisch.
Und wie willst du 15m Kabel in der "Schachtel" mit der Maschine versorgen? Wird eng!

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Nie unter Spannung arbeiten.

Herr über 6x CAT 3516B HD
1x Sulzer BAF 22

BID = 397874

Lightyear

Inventar



Beiträge: 7911
Wohnort: Nürnberg

@Sascha:

Dann definiere mal "Handgerät"...

Wenn es da eine Beschränkung auf 1,5m gäbe, würde dann z.B. HILTI grundsätzlich nach VDE unzulässige Maschinen verkaufen..? Oder ist ein Bohrhammer kein Handgerät..?
Und was ist dann mit den Staubsaugern, von denen ja die im Ursprungsposting gennaten Anschlussleitungen stammen..? Alle VDE-widrig..?

Zu 100% bin ich mir auch nicht sicher, aber ich weiss nichts von einer derartigen Längenbeschränkung. Und schon gar nichts davon, dass ab einer gewissen Länge eine bestimmte Leitungsqualität vorgeschrieben wäre.

Edith: Ich halte es für sehr praktisch, wenn der oben genannte Bohrhammer ca. 5m Anschlussleitung hat, damit kommt man von der am Boden stehenden Kabeltrommel wenigstens in 95% der Fälle bequem an die Raumdecke, wenn die Akku-Hilti mal wieder im Lager liegengeblieben (oder leer) ist...

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Gruß aus Nürnberg,


Lightyear


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[ Diese Nachricht wurde geändert von: Lightyear am  8 Jan 2007 19:13 ]

BID = 397919

krake

Gelegenheitsposter

Beiträge: 64
Wohnort: CH- Berner Oberland

Hallo
Kleine Anmerkung zum Kommentar von Schweizer:
Auch in der CH braucht es Seit der NIN 2005 keine Aufwickelvorrichtung für ortsveränderliche Leitungen mehr.

BID = 397923

Der Sascha

Stammposter



Beiträge: 464

@ lightjear

hm... der Punkt geht an dich!

Hilti mit 1,5m kabel wäre blöd. Aber ich weis das auf jeden fall bei irgendwas 1,5m vorgeschieben ist.

Bei genauer Überlegung glaube ich das,das Geräte sind die man im Bad benutzen kann wie Lockenstab,Fön und Trockenhaube damit keiner auf die Idee kommt sich in der Badewanne zu fönen

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[ Diese Nachricht wurde geändert von: Der Sascha am  8 Jan 2007 22:00 ]

BID = 398001

Ernie69

Gerade angekommen


Beiträge: 12
Wohnort: Nordenham

Danke erstmal für Eure Antworten.

@ Lightyear

Das ich die max. Länge auch vom Querschnitt abhängig betrachten muß, hatte ich ganz vergessen.
Da muß ich ja glatt noch in meinem Tabellenbuch schauen wegen der Formeln.

Die Qualität der Zuleitung ist laut Berufsgenossenschaft schon definiert.
In der BG-Information 594 vom März 2006 steht:

3.3.4 Handgeführte Elektrowerkzeuge
Handgeführte Elektrowerkzeuge müssen mindestens der Schutzart
IP 2X entsprechen und mit einer Netzanschlussleitung vom Typ
H07RN-F oder mindestens gleichwertiger Bauart (siehe Anhang 4)
ausgestattet sein.
Bis zu einer Leitungslänge von 4 m ist als Netzanschlussleitung
auch Typ H05RN-F oder eine mindestens gleichwertige Bauart zulässig,
soweit nicht die Normenreihe VDE 0740 die Bauart
H07RN-F fordert.

Nun fragt mich bitte nicht nach der definition von Handgeführten Elektrowerkzeugen, denn ich habe noch nichts darüber gefunden!

Aber ich kann mir nicht vorstellen das es keine Längenbeschränkung gibt! Weil ich habe definitiv noch keine Bohrmaschine mit mehr als 5m-Anschlußkabel im Laden gesehen!

Hoffe es gibt noch irgend jemand der etwas genaueres sagen kann, denn ich bin schon am Goooglen wie verrückt.Nur gebracht hat es bis jetzt leider nicht wirklich was.

BID = 398012

Lightyear

Inventar



Beiträge: 7911
Wohnort: Nürnberg

Hmm, nun ja,

ich habe die von Dir zitierte BG-Information nicht parat, daher die Frage, für welche Bereiche diese Information gilt. Und natürlich auch interessant waäre es zu erfahren, in wieweit diese BG-Information bindenden Charakter hat.

Der Bohrhammer-Vergleich muss nun nochmal herhalten:

Verstösst jeder Benutzer von z.B. Handbohrmaschinen gegen diese Information, wenn die Zuleitung aus H05VV-F besteht..?

Dürfen also nur Geräte gewerblich genutzt werden, sofern sie über eine entsprechend hochwertige Zuleitung verfügen..?

Ein sehr interessantes Thema, werde auch mal suchen und mich dann wieder melden (kann a bisserl dauern...)

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Gruß aus Nürnberg,


Lightyear


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BID = 398014

shark1

Inventar



Beiträge: 4878
Wohnort: DACH

Hallo

Habe mal in der DE etwas zu diesem Thema gelesen, kann mich aber nicht mehr genau erinneren! Ich meine zu gelauben, dass es eine Vorgabe gab, es wurde aber vom Beantworten darauf hingewiesen, dass es bei manchen Fällen sinnvoll seinen kann längere Leitungen einzusetzten!

Sonst einfach deine Frage an die DKE schicken!


Shark1



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Meine Meinung muss nicht einschlägigen Normen (ÖVE, VDE, CENELEC,... ) entsprechen!! Ich schließe jede Haftung für Schäden aller Art aus!!

BID = 398015

shark1

Inventar



Beiträge: 4878
Wohnort: DACH

Hallo

Habe mal in der DE etwas zu diesem Thema gelesen, kann mich aber nicht mehr genau erinneren! Ich meine zu gelauben, dass es eine Vorgabe gab, es wurde aber vom Beantworten darauf hingewiesen, dass es bei manchen Fällen sinnvoll seinen kann längere Leitungen einzusetzten!

Sonst einfach deine Frage an die DKE schicken!


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BID = 398019

f.rust

Gerade angekommen


Beiträge: 6
Wohnort: braunschweig

Also meine Erfahrung ist: je billiger das Gerät, desto kürzer das Kabel.
Ansonsten hier die URL zur oben genannten BGI:

http://www.sidiblume.de/info-rom/bgvr/608_f.htm

EDIT: Hat jemand Zugriff auf die VDE 0740 ??? Da scheint was drin zu stehen.

[ Diese Nachricht wurde geändert von: f.rust am  9 Jan 2007 11:56 ]

BID = 398043

Ernie69

Gerade angekommen


Beiträge: 12
Wohnort: Nordenham

@ shark1

Was ist den bitte die DKE, kann mir nichts darunter vorstellen.


@ f.rust

Ach ja, bei Sidiblume steht ja auch noch drinne das mann Geräte mit SKII min. H07RN-F oder gleichwertiger Bauart verwenden muß.


Direkten zugriff auf die VDE habe ich auch nicht.
Aber über Google findet man schon einiges.
Habe unter anderem die VDE 0740, 0282-10 und in der 0298-3 nachgelesen. Doch auch dort bisher leider keine angaben über
max. Leitungslängen von handgeführten Elektrogeräten.

Werde aber die Suche, meine Augen und natürlich Euch weiter quälen.


BID = 399209

dc0pz

Neu hier



Beiträge: 33

Hallo Ernie69,

ich denke hier findest du auf Seite 16 unter Kapitel 3.3.5.1 eine Antwort auf deine Frage

www.bgfe.de/bilder/pdf/bgi_608_a05-2005.pdf

Gruß dc0pz

BID = 399215

wome

Schreibmaschine



Beiträge: 1252

@dc0pz:

In diesem BG-Blättchen steht auch, dass man nur "Kabeltrommeln " aus Kunststoff auf Baustellen einsetzen darf. Da unser Händler nur solche aus Stahl hatte, habe ich die Frage vor 2 Jahren vertieft und nach Rücksprache mit der BG(!!) festgestellt, dass diese Vorschrift nur eine Empfehlung sei. Man bräuchte und würde sich in der Praxis nicht daran halten und auch nicht halten müssen.

Was ist das Papier dann noch wert?


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