Rechtslage bei Bestellung???

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Autor
Rechtslage bei Bestellung???

    







BID = 371196

bastelheini

Schriftsteller



Beiträge: 618
Wohnort: Sachsen
 

  


hallo

ich hab mal ein paar fragen bezüglich des bestellens bei onlineshops.

es gibt ja shops die nur an gewerbetreibende betriebe verkaufen. macht man sich strafbar (wenn ja was...ist das steuerhinterziehung????) wenn man da trotzdem bestellt bzw eine falsch Ust.-nummer angibt? es gibt ja auch firmen wo man diese nummer nur pro forma eingibt un diese anscheinend nicht gebprüft wird...ist diese firma dann mitschuldig???

das alles soll ich von einem freund aus fragen und da ich mich selber auch nicht so wirklich damit auskenn....

meiner meinung nach kommen folgende gesetztesverstöße in betracht: steuerhinterziehung, betrug, eventuell urkundenfälschung, etc....

könnt ihr mir diese fragen beantworten?
und wie ist das wenn man einem bekannten oder ähnlichen mit gewerbeschein mit dem einkauf beauftragt und der es dann zum selben preis weiterverkauft? muss der eine steuer erheben?

mengenmäßig soll es nur um einzelne sachen gehen also nicht à la 500 multimeter kaufen und dann bei ebay verkaufen...sonder halt nur für den privatgebrauch...

danke schon jetzt

mfg bastelheini

BID = 371200

Morgoth

Schreibmaschine



Beiträge: 2930
Wohnort: Rockenhausen (Pfalz)

 

  

Du hast Hochstapelei vergessen!
Und die MWSt musst du so und so bezahlen, die ist nur dann gesondert aufgeführt...
Es wird wild praktiziert, wie die Rechtslage ist weiß ich nicht, denke aber dass die im Endeffekt alle froh sind wenn se was verkaufen.

_________________
Es irrt der Mensch solang er strebt

BID = 371206

Lightyear

Inventar



Beiträge: 7911
Wohnort: Nürnberg

Grundsätzlich bringt die Klausel "Verkauf nur an Gewerbetreibende" dem Verkäufer den Vorteil, dass er die Garantie/Gewährlistungsgeschichte vertraglich regeln kann, d.h. nicht in jedem Fall an Fernabsatzgesetz un ddgl. gebunden ist, da der Käufer ja kein privater Endverbraucher ist.
Das gilt sinngemäß auch für die Auspreisung der Waren, ein Verkäufer für Privatkunden muss immer Inklusivpreise angeben.

In wie weit der Verkäufer prüft, ob der Käufer wirklich ein (passendes) Gewerbe hat, ist von Verkäufer zu Verkäufer sehr unterschiedlich.

Ich habe schon Ware bei Vertrieben gekaut, ohne meinen Gewerbeschein zu benötigen, andere Vertriebe habn mir nichts verkauft, weil mein Gewerbeschein auf ein nicht passendes Gewerbe lautet...

Letztendlich muss man halt einfach ein bisschen probieren, ein Telefonat hilft da zuemist sehr viel weiter...

_________________
Gruß aus Nürnberg,


Lightyear


Alles unter 1000°C ist HANDWARM!

Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!

BID = 371207

bastelheini

Schriftsteller



Beiträge: 618
Wohnort: Sachsen

hi ja ich kenn mich den ganzen betrugszeug net so aus....mangelnde erfahrung (und das isoll auch ne weile so bleiben...) ach so wenn man die merwertsteuer mitbezahlen muss ist es wohl keine steuerhinterziehung mehr...
wo liegt dann der vorteil außer das unterhändler noch etwas draufschlagen können???

BID = 371208

nabruxas

Monitorspezialist



Beiträge: 9227
Wohnort: Alpenrepublik

@Bastelheini:


Zitat :
bzw eine falsch Ust.-nummer angibt?


Meinst Du damit einen innergemeinschaftlichen Erwerb?
Aus dem EU-Ausland ohne MwSt. einkaufen und eine x-beliebige UID-Nummer angeben?

Sollte das jemand versuchen, dann wird das Finanzamt die Ohren gehörig lang ziehen und ein Strafverfahren einleiten!

Achtung!
Bei Käufen oder Verkäufen im EU Raum ist die MwSt. ja bekanntlich wegzulassen und die UID Nummer des Empfängers deutlich auf der Rechnung zu vermerken.
Ein allgemein verbreiteter IRRTUM ist, daß die Ware in das entsprechende EU-Ausland VERSCHICKT werden muß.
Es kann NATÜRLICH auch die Ware abgeholt werden.
In diesem Fall ist es gut wenn eine schriftliche Bestellung vorgenommen und ein rechtsverbindliches, formloses Schreiben erstellt wird in dem die Zusicherung steht, daß die Ware ins EU- Ausland verbracht wird.
NOCH WICHTIGER!
Die Haftung liegt beim Verkäufer. Dieser MUSS prüfen ob die angegebene UID Nummer in Ordnung ist. Ansonsten muß er die MwSt. nachzahlen. Im Wiederholungsfall -> saftige Strafen.
Der Empfänger der falsche Angaben macht, steht mit einem Bein im Gefängnis.

Solche Fälle kommen besonders im Grenzgebiet von EU-Staaten immer wieder auf. Ich muß auch immer wieder Lieferanten von der Rechtslage überzeugen, weil die absolut keine Ahnung haben.

Quelle:
Finanzlandesdirektion Salzburg, Hauptzollamt Salzburg, Finanzamt München

[ Diese Nachricht wurde geändert von: nabruxas am 20 Sep 2006 19:52 ]

BID = 371212

Teletrabi

Schreibmaschine



Beiträge: 2317
Wohnort: Auf Anfrage...

Kann man eigentlich legal bei Gewerbekunden-Verkäufern (Engelbert-Strauss ist da so ein kandidat, wo ich was zu bestellen überlege und die offenbar sich damit zufriedengeben, dass man selbst das "nur für gewerblichen Bedarf" beachtet) einkaufen und dann ggf. auf dem Zollamt nachversteuern?

BID = 371217

nabruxas

Monitorspezialist



Beiträge: 9227
Wohnort: Alpenrepublik

@Teletrabi:

Klar, wenn Du einen passenden Gewerbenachweis vorlegst.

Manchmal kommt es vor, daß Großhändler an Endkunden verkaufen. Dies ist zwar meines Wissens nicht verboten, doch werden die Fachhändler stinksauer!
Solche Großhändler sind allerdings nicht seriös und zerstören Ihr Geschäft selbst.

Das mit dem Nachverzollen ist mir jetzt nicht klar.
Sitzt dieser Lieferant im EU-Ausland?
Dann entfällt KEIN Zoll, nur die Einfuhrumsatzsteuer
Zoll entfällt nur noch im EU Ausland.

[ Diese Nachricht wurde geändert von: nabruxas am 20 Sep 2006 19:58 ]

BID = 371218

bastelheini

Schriftsteller



Beiträge: 618
Wohnort: Sachsen

ich meinte nur das man etwas in einem deutschen onlineshop kauft man selbst ist auch in D.

also ohne etwas ins ausland zu verschicken...normal bestellen halt und eine falsche UID oder wie man das nun nennt eingeben....zb 0815 oder sowas....es soll seiten geben die aktzeptieren das ohne aufzumucken un verkaufen es dann auch....

BID = 371219

Tobi P.

Schreibmaschine



Beiträge: 2168
Wohnort: 41464 Neuss

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man auch ohne Gewerbeschein zurechtkommt.
Ich hab Kundenkonten bei drei versch. Großhändlern hier in der Gegend, Gewerbeschein (den ich nicht habe, da - zumindest offziell - kein Gewerbetreibender) wollte keiner sehen, geschweige denn ne UID-Nummer.
Die wollen schliesslich nur, dass die Kasse stimmt, von wem das Geld kommt, ist den meisten schnurzpiepegal.
Die einzige negative Erfahrung, die ich mal gemacht habe, war ein GH in Wuppertal, da war ich allerdings für Cheffe unterwegs.
Erst ne halbe Stunde gewartet, dann kam ne Aushilfe, die keine Ahnung hatte und am Schluss ne super unfreundliche Bedienung, die mich doch tatsächlich gefragt hat, ob ich Beweise dafür habe, für Fa. XYZ zu arbeiten (vor der Tür stand übrigends gut sichtbar unser Firmenwagen).
Rechtslage - hm. Wohl so wie immer: Legal - Illegal => Sch***egal

Gruß Tobi

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Tobi P. am 20 Sep 2006 20:04 ]

BID = 371226

nabruxas

Monitorspezialist



Beiträge: 9227
Wohnort: Alpenrepublik


Zitat :
Sch***egal


Bis zum Strafverfahren.

Schwarzarbeiter gibt es auch genug.

Wie war nochmal das Spiel das ich als Kind im Kindergarten hatte?

F:Wer fürchtet sich vor´m Staatsanwalt?
A:(LAUT BRÜLL) Niemand!
F:Wenn er aber kommt
A:Dann laufen wir davon!

(Ein paar bleiben immer hängen)

_________________
0815 - Mit der Lizenz zum Löten!

BID = 371243

Teletrabi

Schreibmaschine



Beiträge: 2317
Wohnort: Auf Anfrage...

> @Teletrabi:
>
> Klar, wenn Du einen passenden Gewerbenachweis vorlegst.

Nicht vorhanden. Ist der für den legalen Verkauf denn von Bedeutung? Ode rist das nur Wunsch vom Anbieter, dass nur Gewerbekunden kaufen?

> Manchmal kommt es vor, daß Großhändler an Endkunden
> verkaufen. Dies ist zwar meines Wissens nicht verboten,
> doch werden die Fachhändler stinksauer!
> Solche Großhändler sind allerdings nicht seriös und
> zerstören Ihr Geschäft selbst.

Hmm, der Laden ist IMHO nicht unbedingt typischer Großhandel sondern eher Industriausrüster was Arbeitsschutzmittel usw betrifft. - Die angebotenen Sachen sind zum Teil nicht im normalen Endkunden-Laden zu bekomen (oder nur mit mehreren 100% Baumarktaufschlag als Einzelstück anstatt ner brauchbaren 10er-Verpackung)

> Das mit dem Nachverzollen ist mir jetzt nicht klar.
> Sitzt dieser Lieferant im EU-Ausland?

Nope, ich gehe nur davon aus, dass die Preise ohne MwSt sind. Und die müsste man dann ja noch irgendwie entrichten. Hätte da nun an en Zoll gedacht. Oder macht man das besser über's Finanzamt? Kein Plan, deswegen frag ich ja, wie da zu verfahren wäre.
Der Anbieter schreibt in seinen FAQ zum Thema Privatkunden nur sinngemäß "mit der Bestellung versichert der Kunde, die Ware für den gewerblichen Bedarf zu verwenden" - das klingt mir nicht so, als wolle ma ndamit sämtliche KPrivatleute generell ausschließen, dann hätte da gestanden, dass diese nicht beliefert werden können oder sowas in der Art.

BID = 371245

nabruxas

Monitorspezialist



Beiträge: 9227
Wohnort: Alpenrepublik

Großhändler sind im Inlandsgeschäft verpflichtet die MwSt. auszuweisen, abzuführen und zu verrechnen.
Du kannst nur ohne ein angemeldetes Gewerebe keine Vorsteuer (falls die Ware im Unternhemen bleibt) abziehen.
Somit bist Du ein Endverbraucher.
Wenn der Großhändler Dich beliefert, darfst Du Dich freuen und am besten nichts sagen. Sonst kann es Dir passieren das Du gesperrt wirst.


_________________
0815 - Mit der Lizenz zum Löten!

BID = 371252

Tobi P.

Schreibmaschine



Beiträge: 2168
Wohnort: 41464 Neuss


Zitat :

Schwarzarbeiter gibt es auch genug.


Nun, man muss schliesslich von was leben, oder?


@Teletrabi: Was brauchst du denn? Ich kaufe meine Ausrüstung bei KSE (www.hoehenarbeit-im-seil.de), ist zum einen günstiger als Industrieausrüster und zum anderen bekommt man da professionelles Material und nicht irgendwelche billigen Spielzeuggurte, die dir bei einem Fall die Blutversorgung in den Beinen abschnüren.

Gruß Tobi

BID = 371260

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Also nochmals zusammenfassend das Wesentliche:

Wenn sich sowohl der potentielle Kunde als auch der Großhändler im Inland befinden, kann steuerlich überhaupt nichts passieren! Es wird einfach automatisch (wie stets bei Verkäufen ins Inland, an wen auch immer) die jeweils gültige Märchensteuer aufgeschlagen und deshalb mitbezahlt.

Ein Verkauf vom Großhändler direkt an Endkunden ist auch in keiner sonstigen Weise verboten.

Nur steht sich der Kunde rechtlich schlechter, da er wie ein Wiederverkäufer oder gewerblicher Verbraucher behandelt wird. Also kein Widerrufs- oder Rückgaberecht. Keine 2-jährige Gewährleistung, erweiterte Prüfpflicht, kürzere Reklamationsfristen, Kostenbelastung für Rücksendungen bei Gewährleistungsarbeiten etc. pp.

Man kann dies - so der Großhändler mitspielt (ob er das tut, ist je nach Branche und örtlicher Konkurrenzlage sehr unterschiedlich) - also ohne Bedenken machen.

BID = 371297

Onra

Schreibmaschine



Beiträge: 2485

Hallo,
die meisten Befürchtungen in dieser Richtung sind wohl durch die Praxis (mindestens) eines großen C&C-Marktes für gewerbliche Verbraucher begründet, der über die normalen Ladenschlusszeiten hinaus geöffnet hatte. Deshalb wurde er mit zahlreichen Klagen des Einzelhandels überzogen, wenn dort ein nichtgewerblicher Kunde eingekauft hatte. Das könnte mit der Lockerung des Ladenschlussgesetzes inzwischen hinfällig geworden sein.
Um jetzt neuen Marken- und Namensrechtsverwicklungen aus dem Weg zu gehen: die U-Bahn in Paris heisst seltsamerweise genau so.
Onra


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