Das stimmt so nicht!
Rechtstipps sind sehr wohl zulässig und auch juristische Gutachten darf Jeder(!) erstellen.
Nur Rechtsberatung im konkreten Einzelfall ist bisher gemäß Rechtsberatungsgesetz in Deutschland den Anwälten und Rechtsbeiständen sowie (gemäß neuerer höchstrichterlicher Rechtsprechung in Abänderung des Rechtsberatungsgesetzes) anderen Volljuristen mit ausreichender Erfahrung (z.B. Richtern etc.) vorbehalten.
Der historische Hintergrund war übrigens ziemlich perfide:
Nicht etwa sollte die Qualität der Beratung verbessert werden und damit der Rechtsrat suchende Bürger geschützt.
Sondern es ging darum, den jüdischen Anwälten nach dem erfolgten Entzug der Anwaltszulassung jede weitere berufliche Tätigkeit und damit die Möglichkeit zum Lebensunterhalt zu entziehen!
Immer wieder erstaunlich, wie lang sich derarige Nazigesetze hier halten können.
Der gleichen Zeit und ähnlichen Beweggründen entstammen übrigens so widersinnige Dinge wie Zwangshandwerkskammern (Wiedereinführung) oder das Schornsteinfegergebietsmonopol mit teilweise polizeilichen Befugnissen.